Eingabegerät zum digital Unterzeichnen



  • Andrea! schrieb:

    Bild is nix Wert schrieb:

    [...]Und normale E-Mails sind eben, gerade zwischen Privatperson und Unternehmen, vor Gericht nichts wert.

    Das ist absoluter Blödsinn! Meine Erfahrung - gerade in Gerichtsvorgängen - zeigt das Gegenteil. Schau Dir mal Akte 15 O 189/13 vom Landgericht (LG) Bonn an.

    Das ist kein Blödsinn, lies mal die Akte genau. Der Beklagte ist eine Firma und der Schreiber ein Anwalt, im Firmenumfeld ist keine Wahrung der Form notwendig.
    Zwischen Privatperson und Firma sieht das aber anders aus, da ist eine Form zu waren, gerade wenn z.b. eine Privatperson verklagt werden sollte muss der Anwalt der Klägerseite dies schriftlich machen, weil eine E-Mail die Form nicht erfüllt.
    Du solltest also genauer lesen was ich geschrieben habe und ich sagte zwischen Privatperson und Firma.



  • nman schrieb:

    Sicherer… Warum sollten echte Unterschriften so furchtbar sicher sein? Wenn ich ein paar Eckdaten von irgendjemandem kenne, könnte ich genausogut irgendeinen Krakel unter einen Brief setzen und an einen Vertragspartner schicken. Die Unterschrift wird doch auch nicht überprüft.

    Vor Gericht wird sie das.
    Und dazu würde es kommen, wenn eine Privatperson plötzlich eine Mahnung wegen irgendeinem Vertrag erhalten würde, weil schon seit Wochen die Gebühren oder Rechnung nicht bezahlt wurde.
    Die Privatperson würde sagen, sie hat nichts bestellt, keinen Vertrag unterschrieben und wird sich zu Recht auch im Recht fühlen, spätestens dann wird die Gegenseite die Klage erheben und dann wird das irgendwann während dem Gerichtsverfahren rauskommen, dass die Unterschrift nicht echt, sondern gefälscht ist. Damit hat sich die Sache für die Privatperson erledigt und die Firma bleibt im Worst Case Fall auf ihren Kosten sitzen.



  • @Bild is nix Wert

    Deine Beiträge gehören gelöscht! Ich habe schon oft genug erlebt, dass Ausdrücke von E-Mails in Gerichtsverfahren akzeptiert wurden.

    Außerdem habe ich klar gemacht, dass was auch aus dem Drucker raus kommen soll.


  • Mod

    Andrea! schrieb:

    @Bild is nix Wert

    Deine Beiträge gehören gelöscht!

    Offensichtliche Trolle einfach ignorieren. Wir bemühen uns zwar, aber manche Leute verzapfen so schnell so viel Blödsinn, da kommt man kaum nach.



  • Andrea! schrieb:

    @Bild is nix Wert

    Deine Beiträge gehören gelöscht! Ich habe schon oft genug erlebt, dass Ausdrücke von E-Mails in Gerichtsverfahren akzeptiert wurden.

    Ich wollte nur helfen, aber du scheinst ja alles besser zu wissen, insofern leb ruhig in deiner Traumwelt, aber Recht habe ich dennoch.

    Denn bei einer E-Mail bezüglich einem Rechtsgeschäft zwischen Privatperson und Firma muss die Form gewahrt werden, das sagte ich schon und steht auch so im BGB.

    Erstmal ist deine E-Mail nichtig, weil sie die Form nicht erfüllt.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/125.html

    Und die Form erfüllt sie deswegen nicht, weil in deiner E-Mail eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz fehlt:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html

    Deine eingescannte Unterschrift ist nämlich keine qualifizierte elektronische Signatur.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Qualifizierte_elektronische_Signatur

    So und jetzt kommst du.

    Und wie schon gesagt, das gilt für Privatpersonen, weil dies Teil des BGB ist, welches nunmal für Bürger und sonstige Privatpersonen gilt.
    Zwischen Firmen sieht das ganz anders aus, da sind auch formlose Vereinbarungen möglich, Firmen müssen auch E-Mails im Spamordner durchsuchen und darauf antworten, wenn's ein rechtliches Schreiben ist, aber genau das ist hier ja nicht das Thema.

    Außerdem habe ich klar gemacht, dass was auch aus dem Drucker raus kommen soll.

    Wenn's aus dem Drucker rauskommt, dann kannst du es auch richtig unterschreiben.

    @SeppJ

    So viel zum Thema Trolle. Es ist echt zum Kotzen wie du dich hier manchmal als Mod aufführst, mir Blödsinn vorwirfst aber selbst von der Materie keine Ahnung hast, während ich es besser weiß und somit auch Recht habe.
    Ich bin mal gespannt ob du auch den Mumm in den Knochen hast, dein Unwissen einzugestehen und dich bei mir zu entschuldigen für deinen Trollvorwurf.



  • Lesst auch mal das da durch und bildet euch:

    http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Form_(Recht)#Privatrecht



  • @Bild is nix Wert

    Du bist unerwünscht und auch den Gerichten interessiert deinen Senf nicht. Ist Dir als Abgeordneter langweilig oder was?

    Behörden/Firmen haben E-Mails von Bürgern anzuerkennen. Das ist juristisch so festgelegt.

    Und in Zukunft werden immer mehr Länder auf die Tinte aus dem echten Stift verzichten. Sauf Dich am besten mit altdeutschem Alk hin Du altdeutscheierkopf!



  • Eine schlechte Verliererin bist du auch noch.
    Und nur zur Info Gerichte halten sich an das BGB, Gesetze sind nämlich bindend und werden gerade in Gerichten herangezogen.
    Aber träum ruhig weiter in deiner Traumwelt.



  • Bild is nix Wert schrieb:

    Eine schlechte Verliererin bist du auch noch.
    Und nur zur Info Gerichte halten sich an das BGB, Gesetze sind nämlich bindend und werden gerade in Gerichten herangezogen.
    Aber träum ruhig weiter in deiner Traumwelt.

    Wenn Du jetzt auch noch glaubst, dass Dich jemand ernst nimmt, dann tust Du mir echt Leid.

    Erst neulich hat ein deutsches Gericht, dass Urteil ausschließlich per E-Mail verschickt. Informiere Dich mal darüber, bevor Du mit deinen überarbeitungshinfälligen BGB rum flähnst!



  • Andrea! schrieb:

    Bild is nix Wert schrieb:

    Eine schlechte Verliererin bist du auch noch.
    Und nur zur Info Gerichte halten sich an das BGB, Gesetze sind nämlich bindend und werden gerade in Gerichten herangezogen.
    Aber träum ruhig weiter in deiner Traumwelt.

    Wenn Du jetzt auch noch glaubst, dass Dich jemand ernst nimmt, dann tust Du mir echt Leid.

    Erst neulich hat ein deutsches Gericht, dass Urteil ausschließlich per E-Mail verschickt. Informiere Dich mal darüber, bevor Du mit deinen überarbeitungshinfälligen BGB rum flähnst!

    Ein Gericht ist keine Privatperson.
    Und ein Anwalt agiert in seinem Job auch nicht als Privatperson.

    Vielleicht blätterst du am Besten noch einmal zurück und liest dir den Thread von ganz vorne vor.


  • Mod

    Andrea! schrieb:

    Wenn Du jetzt auch noch glaubst, dass Dich jemand ernst nimmt, dann tust Du mir echt Leid.

    Ignorier ihn einfach!

    Wenn noch Fragen zu dem Thema bestehen, stell sie und wir können um den Troll herum diskutieren und seine Beiträge gegebenenfalls löschen. Aber wenn du mit dem Troll diskutierst, dann gehen eventuelle Restfragen im Rauschen unter und auch die Moderation wird sich wenig um dein aussichtsloses Privatduell kümmern.



  • @Andrea!
    Ich kann mir gut vorstellen, daß Gerichte den Akt des Unterschreibens brauchen. Und wenn der getan wurde, isses eine gültige Unterschrift. Es geht dabei erstmal nicht um die Nachweisbarkeit. Also das bewußte Bestätigen der Willenserklärung durch eine Handling.
    So, und die kann viel mehr Gestalten haben als das Führen eines historischen Schreibwerkzeugs. Das kann auch eine explizite "Ich Unterschreibe"-SMS sein oder das Anklicken "Ich kaufe" unter dem Dialer. Oder natürlich das explizite Einfügen der damals fein gescannten Unterschrift. Insofern halte ich Dein Vorhaben für unsinnig. Zumal das Gericht später ja überhaupt nicht weiß, ob bei diesem einen Schreiben die Unterschrift eigens gemalt wurde oder ob sie nur eine Kopie aus einem anderen Dokument ist. Soll es auf Deine Beteuerungen hören, daß Du immer per Hand unterschreibst? Dann kanns auch auf Beteuerungen hören, daß Du Unterschriften nir in Dokumentvorlagen hast, sondern immer einzeln einfügst.
    Der einzige Vorteil, den ich wähne, ist daß das große Brimborium ein traditionell IT-fremdes Gericht in München erstmal blendet.



  • volkard schrieb:

    @Andrea!
    Ich kann mir gut vorstellen, daß Gerichte den Akt des Unterschreibens brauchen. Und wenn der getan wurde, isses eine gültige Unterschrift. Es geht dabei erstmal nicht um die Nachweisbarkeit. Also das bewußte Bestätigen der Willenserklärung durch eine Handling.
    So, und die kann viel mehr Gestalten haben als das Führen eines historischen Schreibwerkzeugs. Das kann auch eine explizite "Ich Unterschreibe"-SMS sein oder das Anklicken "Ich kaufe" unter dem Dialer. Oder natürlich das explizite Einfügen der damals fein gescannten Unterschrift. Insofern halte ich Dein Vorhaben für unsinnig. Zumal das Gericht später ja überhaupt nicht weiß, ob bei diesem einen Schreiben die Unterschrift eigens gemalt wurde oder ob sie nur eine Kopie aus einem anderen Dokument ist. Soll es auf Deine Beteuerungen hören, daß Du immer per Hand unterschreibst? Dann kanns auch auf Beteuerungen hören, daß Du Unterschriften nir in Dokumentvorlagen hast, sondern immer einzeln einfügst.
    Der einzige Vorteil, den ich wähne, ist daß das große Brimborium ein traditionell IT-fremdes Gericht in München erstmal blendet.

    Sag ich doch, aber Master Troll SeppJ scheint das ja nicht zu interessieren.



  • Bild is nix Wert schrieb:

    Damit hat sich die Sache für die Privatperson erledigt und die Firma bleibt im Worst Case Fall auf ihren Kosten sitzen.

    Eben. Wenn ich die Privatperson bin, entstehen mir somit keine Nachteile und wenn mein Provider die Unterschrift akzeptiert, habe ich kein Problem damit.

    Liest du eigentlich die Posts, die du als Unterstützung verwendest auch?

    volkard schrieb:

    Also das bewußte Bestätigen der Willenserklärung durch eine Handling.
    So, und die kann viel mehr Gestalten haben als das Führen eines historischen Schreibwerkzeugs. Das kann auch eine explizite "Ich Unterschreibe"-SMS sein oder das Anklicken "Ich kaufe" unter dem Dialer. Oder natürlich das explizite Einfügen der damals fein gescannten Unterschrift.

    volkard ist ebenfalls nicht deiner Ansicht. Ich glaube dir nicht, dass du so merkbefreit bist und gehe ebenfalls von Getrolle aus. Ich mache hier zu, wenn der OP noch Fragen hat, kann er sie ja jederzeit stellen.


Anmelden zum Antworten