Bei Anfrage Account löschen



  • Hallo,

    Ist ein Betreiber dazu verpflichtet einen Account auf die Anfrage des Users zu löschen?

    Ich gehe noch einen Schritt weiter: Ist der Betreiber dann auch dazu verpflichtet alle öffentlichen Beiträge des Users zu löschen?

    Wenn ja, kann mir jemand den entsprechenden Artikel / Paragraph dazu geben?

    Es geht um so ne doofe Website, die die Accounts auf Anfrage bloß deaktiviert, aber nicht löscht. Ich habe denen jetzt ne zweite Mail geschickt, hoffentlich kommts bei denen jetzt an.

    Aber wenn sie dann immer noch nichts tun (laut Gesetz müssen sie mir innerhalb von 40 Tagen antworten), versuche ich ihnen den Paragraph unter die Nase zu reiben.

    Und wenn sie ihn dann doch nicht löschen? Darf ich Anzeige erstatten? Kümmert sich die Polizei überhaupt um so einen Einzelfall?



  • Schau dich mal auf Seiten um, bei denen es um das "Recht auf Vergessen" bei Google dreht, dann findest du genug Material zu solchen Fragen.
    Gelöscht wird in erster Linie auf Nachdruck, wenn Probleme auftauchen, Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrechte/Urheberrechte usw.
    Aber auch das Bundesdatenschutzgesetz sagt ja, man hat das Recht auf Löschung - nur: wie das im Einzelnen realisiert wird, das ist nicht immer klar.
    https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html


  • Mod

    Die einzelnen Beiträge sind afaik nicht Teil der "personenbezogenen Daten" die es zu löschen gilt. Das würde ja auch bspw. in einem Diskussionsforum Threads komplett ruinieren, da der Gesprächsfaden verloren gehen würde.

    MfG SideWinder



  • SideWinder schrieb:

    Das würde ja auch bspw. in einem Diskussionsforum Threads komplett ruinieren, da der Gesprächsfaden verloren gehen würde.

    Das stimmt zwar, aber ob ein Gesprächfaden sich als Maßstab der Zwischenmenschlichkeit gegen das Persönlichkeitsrecht eignet?

    Öffentliches Recht, und das ist Sch.. lässt sich schlecht einklagen. Wie bei Stuttgart 21 die schöne Baumallee - die betrifft ja alle Stuttgarter und so hätten alle wählen dürfen müssen, nicht demonstrieren und dann Wasserwerferstrahlen in die Augen kriegen.
    In der Ex-DDR genau das gleiche: viele öffentlich relevante Anlagen voreilig privatisiert.
    Oder komm mit dem Recht auf Obstbäume und Nutzpflanzen in der Umgebung an: das wird a) oft gar nicht verstanden und b) Recht drauf gibts nicht. und c)
    Nabu und andere Naturschutzleute wollen Land für Vögel kaufen, für Wölfe usw. Das ist Irrsinn, aber du kommt nicht durch, wenn du z.B. auf von Aktiengesellschaften verwalteten Mehrfamilenwohnanlagen auf ein Recht auf Bäume, Obstbäume, Nutzpflanzen und Pflanzplätze pochst.

    Bei Spielplätzen genau das gleiche: 😞
    Oder noch besser Schulen: kein Recht der Kinder, ortsnah zur Schule gehen zu können.
    Andererseits:
    Es gibt für Kinder das Recht auf Chancengleichheit. Das aber muss auch realisiert werden. In Schulen wird das nur einigermaßen hergestellt, wenn die ganze Lehrmannschaft hochengagiert dabei ist.
    Das ist aber nur in 5% der deutschen Schulen der Fall und so ist das Recht nicht einmal das Papier wert auf dem es steht.

    Oder noch ein Beispiel: Patientenverfügungsrecht vs ärztlichen Alltag.
    Um das Patientenverfügungsrecht sinnvoll umzusetzten, muss der Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.
    In der Realität setzten Ärzte aber alles daran, um ihren Stiefel der vollautomatisierten Entmündigung, forcierte Passivierung usw. durchzuziehen. Betreuer haben da wenig zu melden um bekommen auch nur schwer die wichtigsten Informationen. Oft können die Ärzte nur schlecht deutsch.
    Auf diese Weise wird das ganze Rechtsgehabe zur Shownummer, die zwar Rechtsanwälte und Richter ernährt, den einzelnen Patienten aber trotz allem im Stich lässt.


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