Windows 10 Upgrade Reservierung nach dem 29. Juli



  • asc schrieb:

    Fenster10 schrieb:

    Weiß jemand ob es möglichst auch NACH dem 29. Juli noch das Upgrade durchzuführen?
    Ich habe gelesen das es sein kann das eventuell meine Windows 7 Lizenz verfällt und ich wollte auch nicht direkt am 29. Juli auf Windows 10 umsteigen. Daher würde ich lieber noch etwas warten bis klar wird ob die Windows 7 Lizenz nun verfällt oder nicht.

    Deine Windows 7 Lizenz verfällt nicht, wenn du nicht updates (Und wenn wird sie in eine Windows 10 Lizenz umgewandelt).

    Die Windows 10 Lizenz ist aber nur ein Jahr gültig.
    Was ist mit der Zeit danach?

    Ist dann die Windows 7 Lizenz noch gültig bzw. überhaupt noch aktivierbar, wenn man das Update auf Win 10 durchgeführt hat und die Lizenz für Win 10 dann in einem Jahr abgelaufen ist?

    Genau das ist ja die große Frage, weswegen jeder mit dem Updaten wartet.



  • Achtung schrieb:

    Die Windows 10 Lizenz ist aber nur ein Jahr gültig.

    Wo hast du diese Information her? Die einzige Angabe mit einen Jahr die ich finde besagt, das man ein Jahr lang kostenlos upgraden updaten kann, danach nicht mehr.

    Achtung schrieb:

    Ist dann die Windows 7 Lizenz noch gültig bzw. überhaupt noch aktivierbar, wenn man das Update auf Win 10 durchgeführt hat und die Lizenz für Win 10 dann in einem Jahr abgelaufen ist?

    Da die Windows 10-Lizenz NICHT nach einem Jahr abläuft, gehe ich mal davon aus, das weiterhin auch die Downgrade-Option angeboten wird.



  • asc schrieb:

    Achtung schrieb:

    Die Windows 10 Lizenz ist aber nur ein Jahr gültig.

    Wo hast du diese Information her? Die einzige Angabe mit einen Jahr die ich finde besagt, das man ein Jahr lang kostenlos updaten kann, danach nicht mehr.

    Was bringt dir eine Lizenz, wenn du das Win 10 nicht mehr updaten kannst?
    Ein Win 7 kannst du ohne Upgrade auf Win 10 bis ca. 2020 updaten.

    Also ist das gleichgesetzt mit "die Lizenz ist nur 1 Jahr gültig."

    Ein Win 10, dass ich danach nicht mehr weiternutzen kann, weil es aufgrund von nicht gepatchten Sicherheitslücken unsicher ist, bringt mir nichts.

    Dann geht man lieber zurück auf Win 7, aber geht das dann überhaupt noch, nach dem man den Vertrag fürs Upgrade auf Win10 akzeptiert hat ?



  • Achtung schrieb:

    asc schrieb:

    Achtung schrieb:

    Die Windows 10 Lizenz ist aber nur ein Jahr gültig.

    Wo hast du diese Information her? Die einzige Angabe mit einen Jahr die ich finde besagt, das man ein Jahr lang kostenlos updaten kann, danach nicht mehr.

    Was bringt dir eine Lizenz, wenn du das Win 10 nicht mehr updaten kannst?

    Gemeint war upgraden (von 7/8.1 auf 10), updaten (Patches einspielen) geht dann ohne weitere Einschränkung.



  • troll? schrieb:

    Achtung schrieb:

    ...

    Ja eindeutig ein Troll. Ich habe aber meinen Text auf "upgrade" abgeändert, das war tatsächlich gemeint.



  • troll? schrieb:

    Achtung schrieb:

    asc schrieb:

    Achtung schrieb:

    Die Windows 10 Lizenz ist aber nur ein Jahr gültig.

    Wo hast du diese Information her? Die einzige Angabe mit einen Jahr die ich finde besagt, das man ein Jahr lang kostenlos updaten kann, danach nicht mehr.

    Was bringt dir eine Lizenz, wenn du das Win 10 nicht mehr updaten kannst?

    Gemeint war upgraden (von 7/8.1 auf 10), updaten (Patches einspielen) geht dann ohne weitere Einschränkung.

    Nein, du dummer Mensch. Mein Posting ist im Kontext zu sehen. Upgrade von Win7 auf Win10 und dann die Lizenzfrage, wie oben angegeben.



  • Die Windows 10 Lizenz ist NICHT zeitlich begrenzt, auch nicht was die Updates angeht.
    Wenn du das Gegenteil weiterhin behaupten willst, nenne verlässliche Quellen.



  • Warum sollte MS nach einem Jahr die kostenlose Lizenz fallen lassen. Das macht keinen Sinn, weil MS ja nach Möglichkeit so viele User auf WinX bringen will, um nicht aus Win7/8 ein zweites XP zu machen. Deshalb müssen die User schnell, kostenlos und ohne Lizenzangst auf WinX wechseln können. Und das wird auch so gemacht.

    So, nachfolgend der offizielle Eintrag:

    https://www.microsoft.com/de-de/windows/windows-10-faq

    Ist das Upgrade wirklich kostenlos?

    Ja! Das Upgrade auf Windows 10 ist für unterstützte Windows 7 SP1, Windows 8.1 Update und Windows Phone 8.1-Geräte kostenlos. Das kostenlose Upgrade ist ab der Veröffentlichung von Windows 10 für ein Jahr verfügbar und anschließend können Sie Windows 10 frei genießen.



  • Das Problem ist, dass die Windows 10 Lizenz an das jeweilige Gerät gekoppelt ist.

    D.h. updated ihr euren Rechner. Z.b. anderes Mainboard, neue CPU usw. dann dürft ihr diese Lizenz für diesen upgedateten Rechner nicht mehr nutzen.

    Bei Windows 7 ist dies nicht der Fall, da eure Windows 7 Lizenz nicht an die Hardware gekoppelt ist.

    Die Windows 7 Lizenz kann man also noch bis 2020 nutzen, auch dann, wenn ihr in der Zwischenzeit 5 mal euren Rechner upgegradet habt.

    Für diese Windows 10 Lizenz gilt dies nicht. Hier ist dann die entscheidende Frage, dürft ihr zu Windows 7 zurück, weil ihr das z.B. wegen einem Rechnerupdate tun wollt?



  • Insofern hat asc das eigentliche Problem falsch geschrieben.



  • Achtung schrieb:

    Insofern hat asc das eigentliche Problem falsch geschrieben.

    Ich habe kein Problem beschrieben, nur deine falschen Aussagen korrigiert. Und selbst deine Aussage zur Gerätebindung stimmt scheinbar auch nicht* (Neuaktivierung per Telefon scheint wie bisher weiterhin möglich zu sein...).

    * Bzw. gab es die in der USA bei OEM-Versionen wohl schon immer, in Deutschland wegen der Rechtslage wiederum bislang nicht.

    Auch hier solltest du mal deine zuverlässigen Quellen nennen. Bislang habe ich von dir nur Unsinn gehört.



  • asc schrieb:

    Achtung schrieb:

    Insofern hat asc das eigentliche Problem falsch geschrieben.

    Ich habe kein Problem beschrieben, nur deine falschen Aussagen korrigiert.

    Du hast hier falsch ausgesagt, du sprachst von Update und 1 Jahr und hast das eigentliche Problem verpeilt, dass ich oben sagte.

    Und selbst deine Aussage zur Gerätebindung stimmt scheinbar auch nicht* (Neuaktivierung per Telefon scheint wie bisher weiterhin möglich zu sein...).

    Das ist keine technische Frage, sondern eine Lizenzrechtliche. Lies das Zeugs doch mal, was du da unterschreibst.

    * Bzw. gab es die in der USA bei OEM-Versionen wohl schon immer, in Deutschland wegen der Rechtslage wiederum bislang nicht.

    Bei den OEM Versionen war das so, weil du nicht vor dem Kauf des Rechners den Vertrag einsehen konntest.
    Hier ist das aber anders, du kannst den Vertrag lesen und unterschreiben und die Vertragsbedingungen sind genau das was ich sagte.
    Bindung an den Rechner.
    Gegen Geld gibt's dann eventuell ne Freischaltung.

    Oder meinst du ernsthaft, MS verschenkt millionen von Lizenzen von Win10 und updated die dann bis ins Jahr 202* für Lau?
    Irgendworan müssen die verdienen und das machen sie durch die Hardwarebindung.
    Zuerst auf Win10 ködern, dann, wenn der User ne neue HW braucht, Geld verlangen.
    Und da du den Vertrag lesen kannst und unterschreibst, geht das auch in D.

    Auch hier solltest du mal deine zuverlässigen Quellen nennen. Bislang habe ich von dir nur Unsinn gehört.[/quote]



  • Achtung schrieb:

    Bei den OEM Versionen war das so, weil du nicht vor dem Kauf des Rechners den Vertrag einsehen konntest.

    Und wie machen sie es dann bei den PCs die in Zukunft mit Win10 vorinstalliert verkauft werden?
    Werden die dann ohne Windows-Lizenz verkauft, und man muss Windows erst nochmal selbst aktivieren wenn man es mehr als ein paar Wochen verwenden will (und dafür dann erstmal einen Key/eine Lizenz für diesen PC kaufen)?



  • Achtung schrieb:

    asc schrieb:

    Achtung schrieb:

    Insofern hat asc das eigentliche Problem falsch geschrieben.

    Ich habe kein Problem beschrieben, nur deine falschen Aussagen korrigiert.

    Du hast hier falsch ausgesagt, du sprachst von Update und 1 Jahr und hast das eigentliche Problem verpeilt, dass ich oben sagte.

    NENN ENDLICH DEINE QUELLEN. DEINE AUSSAGEN SIND LAUT VIELEN SEITEN SCHLICHT FALSCH!



  • Ich habe nun die offizielle Windows 10 FAQ angeschaut, und dort steht ziemlich eindeutig wann eine Hardwarebindung besteht und wann nicht:

    Frequently Asked Questions: Windows 10 schrieb:

    When I upgrade a preinstalled (OEM) or retail version of Windows 7 or Windows 8/8.1 license to Windows 10, does that license remain OEM or become a retail license?

    If you upgrade from a OEM or retail version of Windows 7 or Windows 8/8.1 to the free Windows 10 upgrade this summer, the license is consumed into it. Because the free upgrade is derived from the base qualifying license, Windows 10 will carry that licensing too.

    => Die neue Lizenz basiert auf den alten Lizenzauflagen, das heißt das Retailversionen von Windows 10 weiterhin keine Hardwarebindung haben, OEM-Versionen schon (wie auch weiter unten eindeutig beschrieben). Da letztere aber in Deutschland anderen Rechten unterliegen. könnte dies auch wieder anders geregelt sein!

    Frequently Asked Questions: Windows 10 schrieb:

    If you upgrade from a retail version, it carries the rights of a retail version.

    If you upgrade from a OEM version, it carries the rights of a OEM version.

    Full version (Retail):
    - Includes transfer rights to another computer.
    - Doesn't require a previous qualifying version of Windows.
    - Expensive

    Upgrade version (Retail):
    - Includes transfer rights to another computer.
    - require a previous qualifying version of Windows.
    - Expensive, but cheaper than full version

    OEM :
    OEM versions of Windows are identical to Full License Retail versions except for the following:

    - OEM versions do not offer any free Microsoft direct support from Microsoft support personnel
    - OEM licenses are tied to the very first computer you install and activate it on
    - **OEM versions allow all hardware upgrades except for an upgrade to a different model motherboard
    **
    - OEM versions cannot be used to directly upgrade from an older Windows operating system
    ...



  • asc schrieb:

    Achtung schrieb:

    asc schrieb:

    Achtung schrieb:

    Insofern hat asc das eigentliche Problem falsch geschrieben.

    Ich habe kein Problem beschrieben, nur deine falschen Aussagen korrigiert.

    Du hast hier falsch ausgesagt, du sprachst von Update und 1 Jahr und hast das eigentliche Problem verpeilt, dass ich oben sagte.

    NENN ENDLICH DEINE QUELLEN. DEINE AUSSAGEN SIND LAUT VIELEN SEITEN SCHLICHT FALSCH!

    Schreihals!

    Ich habe dir doch gesagt, du sollst in die Nutzungsbedingungen schauen.



  • asc schrieb:

    Ich habe nun die offizielle Windows 10 FAQ angeschaut, und dort steht ziemlich eindeutig wann eine Hardwarebindung besteht und wann nicht:

    Die FAQ ist keine Nutzungsbedingung.
    Sie ist ein kurzer Abriss für Faule und hilft dabei auch, einige Punkte zu verschweigen und so zu tun, als würde man alles wichtige sagen.

    Rechtlich ist die FAQ wertlos.



  • hustbaer schrieb:

    Achtung schrieb:

    Bei den OEM Versionen war das so, weil du nicht vor dem Kauf des Rechners den Vertrag einsehen konntest.

    Und wie machen sie es dann bei den PCs die in Zukunft mit Win10 vorinstalliert verkauft werden?
    Werden die dann ohne Windows-Lizenz verkauft, und man muss Windows erst nochmal selbst aktivieren wenn man es mehr als ein paar Wochen verwenden will (und dafür dann erstmal einen Key/eine Lizenz für diesen PC kaufen)?

    Da ändert sich nichts.

    Denke mal darüber nach, wo und wann liest und unterschreibst du den Vertrag?

    A) Beim Kauf des Rechners
    😎 Im Internet

    Wenn du wie bei Steam z.B. ein Softwareprodukt digital kaufst, dann kriegst du den Vertrag VOR dem Kauf vorgestezt, damit ist er gültig, sofern er nicht gegen geltendes Recht verstößt.
    Da in D Vertragsfreiheit herrscht, kann da also alles drin stehen.

    Z.B. auch:
    "Sie kaufen diese Win 10 Lizenz nur für die Nutzung eines bestimmten Rechners."

    Im Laden kannst du in der Regel keine Verträge von Dritten lesen, das einzige was du da lesen kannst ist die AGB des Händlers.
    Deswegen galten die scharfen OEM Bedingungen und die EULA nicht in D.



  • Achtung schrieb:

    Die FAQ ist keine Nutzungsbedingung.
    Sie ist ein kurzer Abriss für Faule und hilft dabei auch, einige Punkte zu verschweigen und so zu tun, als würde man alles wichtige sagen.

    Rechtlich ist die FAQ wertlos.

    Ebenso wie deine Aussagen ohne jegliche Quellenangaben. Die hast du noch immer nicht geliefert. Aber Hauptsache Stunk machen.



  • @Achtung
    D.h. wenn man in Zukunft ein ungebundenes Windows 10 haben will, dann muss man es mit dem PC mit kaufen?
    Oder gibt es das selbe Problem in D auch mit im Laden gekauften Windowsen (ohne PC)?

    Achtung schrieb:

    Nutzungsbedingung Nutzungsbedingung Nutzungsbedingung

    Ja, bitte zitiere uns die problematische(n) Stelle(n) in den Nutzungsbedingung.
    Und wenns geht von den finalen RTM Nutzungsbedingung.
    Die vermutlich noch keiner gesehen hat, weil's ja noch keine RTM gibt 🤡


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