GEZ/Hausfriedensbruch?
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quote="borg"]ich denke es lohnt sich nicht wegen sowas vor gericht zu gehen. einfach einen monat zahlen und dann schriftlich (mit einschreiben) wieder abmelden bei der gez. so kommt man einigermaßen günstig davon weg und spart sich eine menge stress.[/quote]
ich glaube da macht die GEZ nicht mit. Diese rechnet ab deinem Einzug in die Wohnung ab. Das sind in der Regel mehrere Jahre und da kommt dann auch etwas streitbares zusammen.
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rüdiger schrieb:
Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Man wird wohl nicht drumherum kommen, die GEZ für einen Monat zu zahlen. Aber man kann den GEZ-Typen ja dennoch wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
Was passiert eigentlich wenn man jemand nur wegen Hausfriedensbruch anzeigt? Es ist klar, dass es verboten ist allerdings groß Flogen kann das doch nicht haben. Ich meine es gibt doch so gut wie keinen Schaden.
Den Beweis des Hausfriedensbruch hat der GEZ-Typ durch das Anmelden ja selbst gebracht. Entweder er hat gelogen und er war nie da und demnach war die Anmeldung widerrechtlich oder er war da und hat Hausfriedensbruch zu verantworten.
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Hallo,
Phoemuex schrieb:
ChrisM schrieb:
In Deutschland gibt es ja nicht so strenge Beweisverwertungsverbote wie in Deutschland.
jo, sorry, ich meinte eigentlich Amerika statt Deutschland (bei zweiten Vorkommen).
Chris
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hardy schrieb:
ich glaube da macht die GEZ nicht mit. Diese rechnet ab deinem Einzug in die Wohnung ab. Das sind in der Regel mehrere Jahre und da kommt dann auch etwas streitbares zusammen.
Quatsch. Die GEZ muss Dir Beweisen das Du es Jahre hattest. Man kann auch das Rundfungerät gerade erworben haben und trotzdem Jahre dort wohnen.
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Unix-Tom schrieb:
hardy schrieb:
ich glaube da macht die GEZ nicht mit. Diese rechnet ab deinem Einzug in die Wohnung ab. Das sind in der Regel mehrere Jahre und da kommt dann auch etwas streitbares zusammen.
Quatsch. Die GEZ muss Dir Beweisen das Du es Jahre hattest. Man kann auch das Rundfungerät gerade erworben haben und trotzdem Jahre dort wohnen.
Ja, aber die setzen einfach mal großzügig an, in der Hoffnung dass Du nicht widersprichst.
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Die können ansetzen was Du möchtest.
Beweise das Du ihn schon Jahre hast gibt es nicht.
Ist wie mit Verkehr.
Wenn du einmal in Radar fährst kann auch nicht gesagt werden das du das bereits seit Jahren machst und somit zahlst du nun tausende €.
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Unix-Tom schrieb:
Die können ansetzen was Du möchtest.
Beweise das Du ihn schon Jahre hast gibt es nicht.
Ist wie mit Verkehr.
Wenn du einmal in Radar fährst kann auch nicht gesagt werden das du das bereits seit Jahren machst und somit zahlst du nun tausende €.Der Punkt ist aber, dass sie erstmal ansetzen was sie wollen und Du Dich aktiv dagegen wehren mußt. Das ist bei Verkehrsdelikten nicht der Fall. Du hast natürlich recht, dass sie das nicht beweisen können. Aber machen können Sie's trotzdem. Immer in der Hoffnung, dass du einfach zahlst.

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Ich verstehe eigentlich auch nicht wieso es als Beweis gilt wenn ein GEZ-Vertreter ein Radio sieht. Du kannst ja immer behaupten er lügt. Dann steht es Aussage gegen Aussage und der der in der Beweispflicht ist (GEZ) muss nach legen. Können sie aber nicht. Wenn sie erneut einen GEZ-Vertreter vorbei schicken können sie nur beweisen, dass man sich inzwischen einen angeschafft habe, jedoch nicht, dass die Aussage des ersten wahr ist.
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Hallo,
Ben04 schrieb:
Dann steht es Aussage gegen Aussage und der der in der Beweispflicht ist (GEZ) muss nach legen.
"Aussage gegen Aussage"

Du meinst, genauso, wie du nicht zahlen musst, nur weil ein Polizist behauptet, du hättest telefoniert oder wärst nicht angegurtet gewesen?

Chris
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Deswegen sind die Polizisten hier auch immer mindestens zu zweit unterwegs.
Ich hab jetzt auch nicht vor das zu machen. Der hypothetische Fall interessiert mich einfach,
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Was ist denn, wenn der Empfänger kaputt ist und nur noch das Kassettendeck benutzt würde? Für defekte Geräte muss man doch nicht zahlen, oder?
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TheToast schrieb:
Was ist denn, wenn der Empfänger kaputt ist und nur noch das Kassettendeck benutzt würde? Für defekte Geräte muss man doch nicht zahlen, oder?
Na aber sicher doch. Du könntest es ja jederzeit reparieren.
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Das wäre wirklich interessant... wenn man das Empfangsteil entfernt oder entfernen läßt, muß man ja auch nichts zahlen. Aber ich schätze, im Fall eines Defekts werden die sich auf die Zeit davor berufen.
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du kannst dir das entfernen des empfangsteils aus deinem fernseher von einem fachmann bestaetigen lassen, und kommst so um die gez gebuehren rum.
ein kaputter fernseher ist tatsaechlich kein grund, keine gez zu bezahlen. den fall hatte ich naemlich:
fernseher kaputt -> abmelden (es gibt ein feld bei dem abmeldeformular, wo man einen grund angeben kann)antwort von denen war, dass hierfuer die rechtliche grundlage fehlt, da ich das geraet ja wieder instand setzen kann. erst nachdem ich denen dann gesagt habe, dass das geraet auf dem muell gelandet ist, wurde ich abgemeldet. (einen beweis hierfuer brauchte ich uebrigens nicht.)
gruesse, mm
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Hallo,
Ben04 schrieb:
Deswegen sind die Polizisten hier auch immer mindestens zu zweit unterwegs.
Ich hab jetzt auch nicht vor das zu machen. Der hypothetische Fall interessiert mich einfach,
wie gesagt, so gehts nicht. Die Polizisten sind auch nicht zu zweit unterwegs, weil einer allein nicht die nötige Beweiskraft hätte (dient eher dem Schutz der Polizisten).
Oder wie siehts dann aus, wenn drei Jugendliche behaupten, der Fahrer war angeschnallt? Kriegen die dann wieder recht, weil sei einer mehr sind?

Chris
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Es kommt nicht nur auf die Anzahl der Zeugenaussagen an, sondern auch auf deren Glaubwürdigkeit. Welchen Grund hätte der GEZ-Beamte, eine Falschaussage zu tätigen? Welche du?
Ein Grund, warum Betrunkene (i.d.R.) vor Gericht wenig Aussagekraft haben. Zumindest, wenn es nicht andere Aussagen gibt, die sich mit ihnen decken oder sie zumindest unterstützen bzw. ihnen nicht wiedersprechen.
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árn[y]ék schrieb:
Es kommt nicht nur auf die Anzahl der Zeugenaussagen an, sondern auch auf deren Glaubwürdigkeit. Welchen Grund hätte der GEZ-Beamte, eine Falschaussage zu tätigen? Welche du?
Er hat einen grund wenn er, wie alle aussendienstmitarbeiter, nahc erfolg bezahlt wird.
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árn[y]ék schrieb:
Es kommt nicht nur auf die Anzahl der Zeugenaussagen an, sondern auch auf deren Glaubwürdigkeit. Welchen Grund hätte der GEZ-Beamte, eine Falschaussage zu tätigen? Welche du?
...Zum Glueck handelt es sich bei diesen Personen nicht um Beamte, sondern um
Freiberufler.Eigentlich ja eine Unverschaemtheit, dass die sich Beamte nennen duerfen,
aber das ist ein anderes Thema.Zum Thema: Wenn ein GEZ-Beauftragter ohne deine Erlaubnis einen Fuss auf dein
Grundstueck setzt, dann kann er wegen Hausfriedensbruch belangt werden. Du
musst ihn uebrigens auch nicht in deine Wohnung lassen. Da muss man immer ein
bisschen aufpassen, die draengeln sich gerne mal etwas zur Tuer herein, da
muss man u. U. auch mal etwas lauter werden und sie zurechtweisen.gruss
v R
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Ein GEZ-ler ist nicht gleichzusetzen mit einem Polizisten.
Wie schon gesagt sind es Private Personen ohne Rechte.
Die Gründe wurden auch schon genannt. Provision.
Die Obrigkeitshörigkeit der deutschen Bevölkerung hilft hier auch noch ein wenig:
"Der muss ja was dürfen deshalb zahle ich und lasse mir etwas einreden."Tatsache ist:
sie dürfen sich nicht als Beamte bezeichnen.
sie dürfen die Wohnung nicht betreten.
Manche melden an ohne überhaupt eine Unterschrift zu haben. (dagegen Einspruch erheben)
Es wird keine Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl kommen. Das würde eigentlich kein Richter unterschreiben den es widerspricht der verhältnissm.
Keine Ordnungstrafe geht über das Grundgesetz.
Ich könnte noch viel mehr aufzählen.
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ChrisM schrieb:
Hallo,
Ben04 schrieb:
Deswegen sind die Polizisten hier auch immer mindestens zu zweit unterwegs.
Ich hab jetzt auch nicht vor das zu machen. Der hypothetische Fall interessiert mich einfach,
wie gesagt, so gehts nicht. Die Polizisten sind auch nicht zu zweit unterwegs, weil einer allein nicht die nötige Beweiskraft hätte (dient eher dem Schutz der Polizisten).
Oder wie siehts dann aus, wenn drei Jugendliche behaupten, der Fahrer war angeschnallt? Kriegen die dann wieder recht, weil sei einer mehr sind?

Ich weiß nicht wie es in de geregelt ist aber bei uns in lu ist es folgendermaßen geregelt : Unglaubwürdige Zeugen werden nicht beachtet. Eine Aussage gilt als "richtig" wenn es mehr Zeugen gibt die dafür sprechen als dagegen. Im Falle eines Pats hat der verloren der die Beweispflicht hat. Polizisten außerhalb des Diensts und die alleine unterwegs zählen als ein Zeuge. Polizisten die zu mehreren im Dienst unterwegs sind zählen jeweils als 7 (oder waren es 9?) Zeugen.
Um zwei Polizisten zu widersprechen brauchst du also 14 glaubwürdige Zeugen. Wenn 14 Leute in einem Auto aber glaubhaft bezeugen, dass da einer zu gegebenen Zeitpunkt angeschnallt war dann kann man die wegen ganz anderen Sachen verurteilen... (Auch bei einem Bus kriegt man da keine Geschichte die irgendwie standhält zusammengeflickt.)
Bei einer Radarfalle sind bei uns sind immer mindestens 2 Polizisten beim Laser (und nur beim Laser und nicht beim rauswinken) sonst kann man das vor Gericht anfechten und gewinnt in der Regel.