GEZ/Hausfriedensbruch?



  • árn[y]ék schrieb:

    Es kommt nicht nur auf die Anzahl der Zeugenaussagen an, sondern auch auf deren Glaubwürdigkeit. Welchen Grund hätte der GEZ-Beamte, eine Falschaussage zu tätigen? Welche du?

    Ein Grund, warum Betrunkene (i.d.R.) vor Gericht wenig Aussagekraft haben. Zumindest, wenn es nicht andere Aussagen gibt, die sich mit ihnen decken oder sie zumindest unterstützen bzw. ihnen nicht wiedersprechen.

    Wikipedia.de schrieb:

    Rundfunkgebührenbeauftragte sind haupt- oder nebenberuflich tätige selbständige Subunternehmer [...] Die Gebührenbeauftragten werden nach Erfolg – also nach der Zahl neu angemeldeter Teilnehmer und der Höhe der eingetriebenen Nachzahlungen

    Ein Motiv für eine falsch Aussage ist da aber eindeutig gegeben (und Beamte sind das keine). Klar habe ich auch ein Motiv allerdings habe ich nicht die Beweispflicht.



  • Ben04 schrieb:

    Polizisten die zu mehreren im Dienst unterwegs sind zählen jeweils als 7 (oder waren es 9?) Zeugen.

    das sind aber nur konventionen. es gibt dazu keine gesetzliche grundlage. es gibt ausserdem keine gesetzliche grundlage, die anzahl von zeugenaussagen verwendet, um eine wahrheitsfindung vorzuschreiben. am ende bleibt es immer am richter hängen. wenn ein richter entscheidet, der aussage einer person glauben zu schenken und dabei 100 gegenteilige aussagen zu ignorieren, ist das eine völlig legitime entscheidung.



  • Hi,

    Ben04 schrieb:

    ChrisM schrieb:

    Hallo,

    Ben04 schrieb:

    Deswegen sind die Polizisten hier auch immer mindestens zu zweit unterwegs.

    Ich hab jetzt auch nicht vor das zu machen. Der hypothetische Fall interessiert mich einfach,

    wie gesagt, so gehts nicht. Die Polizisten sind auch nicht zu zweit unterwegs, weil einer allein nicht die nötige Beweiskraft hätte (dient eher dem Schutz der Polizisten).

    Oder wie siehts dann aus, wenn drei Jugendliche behaupten, der Fahrer war angeschnallt? Kriegen die dann wieder recht, weil sei einer mehr sind? 🙄

    Ich weiß nicht wie es in de geregelt ist aber bei uns in lu ist es folgendermaßen geregelt : Unglaubwürdige Zeugen werden nicht beachtet. Eine Aussage gilt als "richtig" wenn es mehr Zeugen gibt die dafür sprechen als dagegen. Im Falle eines Pats hat der verloren der die Beweispflicht hat. Polizisten außerhalb des Diensts und die alleine unterwegs zählen als ein Zeuge. Polizisten die zu mehreren im Dienst unterwegs sind zählen jeweils als 7 (oder waren es 9?) Zeugen.

    Um zwei Polizisten zu widersprechen brauchst du also 14 glaubwürdige Zeugen. Wenn 14 Leute in einem Auto aber glaubhaft bezeugen, dass da einer zu gegebenen Zeitpunkt angeschnallt war dann kann man die wegen ganz anderen Sachen verurteilen... (Auch bei einem Bus kriegt man da keine Geschichte die irgendwie standhält zusammengeflickt.)

    Bei einer Radarfalle sind bei uns sind immer mindestens 2 Polizisten beim Laser (und nur beim Laser und nicht beim rauswinken) sonst kann man das vor Gericht anfechten und gewinnt in der Regel.

    sag mal, meinst du den Quatsch eigentlich ernst?

    Chris



  • Ich hoffe auch nicht das er den Quatsch glaubt.

    Ein Polizist ist aus Sicherheitsgründen nicht alleine Unterwegs.
    Es gibt keinen anderen Grund.
    Die Aussage eines Polizisten als Zeugen nennt man Qualifizierte Aussage.
    Es ist vereidigt worden das Gesetz zu wahren.
    Das ist wie eine Vereiigung vor Gericht. Bei Falschaussagen im Dienst wird er härter bestraft.
    Richter sind nicht Weisungsgebunden und in ihrer Entscheidung autonom.
    Die Aussagen von Zeugen bewerten sie ganz alleine.



  • Der hier Diskutierte Fall von "im Garten" und "Hausfriedensbruch" kann unter http://www.agentback.de/ als wirklicher Fall begutachtet werden.



  • ChrisM schrieb:

    Hi,

    Ben04 schrieb:

    ChrisM schrieb:

    Hallo,

    Ben04 schrieb:

    Deswegen sind die Polizisten hier auch immer mindestens zu zweit unterwegs.

    Ich hab jetzt auch nicht vor das zu machen. Der hypothetische Fall interessiert mich einfach,

    wie gesagt, so gehts nicht. Die Polizisten sind auch nicht zu zweit unterwegs, weil einer allein nicht die nötige Beweiskraft hätte (dient eher dem Schutz der Polizisten).

    Oder wie siehts dann aus, wenn drei Jugendliche behaupten, der Fahrer war angeschnallt? Kriegen die dann wieder recht, weil sei einer mehr sind? 🙄

    Ich weiß nicht wie es in de geregelt ist aber bei uns in lu ist es folgendermaßen geregelt : Unglaubwürdige Zeugen werden nicht beachtet. Eine Aussage gilt als "richtig" wenn es mehr Zeugen gibt die dafür sprechen als dagegen. Im Falle eines Pats hat der verloren der die Beweispflicht hat. Polizisten außerhalb des Diensts und die alleine unterwegs zählen als ein Zeuge. Polizisten die zu mehreren im Dienst unterwegs sind zählen jeweils als 7 (oder waren es 9?) Zeugen.

    Um zwei Polizisten zu widersprechen brauchst du also 14 glaubwürdige Zeugen. Wenn 14 Leute in einem Auto aber glaubhaft bezeugen, dass da einer zu gegebenen Zeitpunkt angeschnallt war dann kann man die wegen ganz anderen Sachen verurteilen... (Auch bei einem Bus kriegt man da keine Geschichte die irgendwie standhält zusammengeflickt.)

    Bei einer Radarfalle sind bei uns sind immer mindestens 2 Polizisten beim Laser (und nur beim Laser und nicht beim rauswinken) sonst kann man das vor Gericht anfechten und gewinnt in der Regel.

    sag mal, meinst du den Quatsch eigentlich ernst?

    Ja, Betonung auf "bei uns in lu" (es geht hier nicht um deutsches Recht). Das mit der Radarfalle stimmt jedenfalls.

    Die Aussagen von Zeugen bewerten sie ganz alleine.

    Dem habe ich auch nicht widersprochen.



  • Hallo,

    Ben04 schrieb:

    Ja, Betonung auf "bei uns in lu" (es geht hier nicht um deutsches Recht). Das mit der Radarfalle stimmt jedenfalls.

    wenn es nicht um deutsches Recht geht, worum dann? Glaubst du, Lu hat seine eigene Gesetzgebung?

    Davon abgesehen habe ich 19 Jahre in Limburgerhof (5km von Ludwigshafen) gewohnt und schon bei ein paar Gerichtsverhandlungen in Ludwigshafen (und Speyer) zugeschaut. Deine Regel ist mir dort allerdings noch nicht begegnet. 😞

    Und wegen der "Radarfalle": Das Lasermessgerät macht doch sowieso ein Foto und protokolliert den Verstoß gerichtsverwertbar, soweit ich weiß. Was macht dann der zweite Beamte?

    Chris



  • ChrisM schrieb:

    wenn es nicht um deutsches Recht geht, worum dann? Glaubst du, Lu hat seine eigene Gesetzgebung?

    Also ich denke mal in Luxemburg gilt hauptsächlich das Luxemburgische Recht...



  • Das KFZ-Kennzeichen von Ludwigshafen ist LU. Wenn das, was der andere sagt, nicht eindeutig ist und so interpretiert werden kann, dass er absoluten Blödsinn verzapft, dann ist es doch gute alte Tradition hier, immer diese Interpretation zu wäheln. Die ganzen schönen Diskussionen hier kommen ja auch nicht von ungefähr. Insofern ... was machst du da TheToast?! 😉



  • TheToast hat's kapiert. 😉



  • Ben04 schrieb:

    TheToast hat's kapiert. 😉

    Ich denke es hilft wenn man Deutschland nicht "de" nennt und Luxemburg auch ausschreibt.
    Ich komm auch das der Gegend von "Lu" was hier aber allgemein als Ludwigshafen verstanden wird.
    Und ein kleingeschriebenes "de" sieht einfach nur nach einem Tippfehler aus.


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