Entfernungspauschale vs Arbeitnehmer-Pauschalbetrag
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Hallo,
die Entfernungspauschale zählt ja nicht mehr als Werbungskosten. Sie wird dann also auch nicht mit dem Arbeitnehmer-Pauschalbetrag (diese 920,- €) verrechnet?
Was passiert, wenn die Änderungen bei der Entfernungspauschale wieder zurückgenommen wird. Dann zählt doch das Kilometergeld wieder als Werbungskosten. Wird das dann mit dem Arbeitnehmer-Pauschalbetrag verrechnet? Bekommt man dann nur das angerechnet, was über die 920,- € hinausgeht?Mich interessiert natürlich nur Eure Meinung zu dem Thema (keine Rechtsberatung).

TIA byto