Die Verfassung in Deutschland funktioniert.
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Unix-Tom schrieb:
Wenn Du mit Waterboarding die Foltermethode meinst dann werde ich mit Dir nicht mehr weiter Diskutieren den Du kannst nicht lesen.
Zitat: "auf alle Daten zuzugreifen"
Wir sind hier in einem Forum für Programmierer und Daten sind hier keine Foltermethoden.Aber Foltermethoden sind ein traditioneller Weg, Daten zu erheben. Ob das hier ein Programmiererforum ist, ist für dieses Thema doch total egal.
Aber gut, du meinst, auf alle vorhandenen Daten zugreifen, richtig? Und wenn diese Daten "zufällig" durch Waterboarding entstanden sind?
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Willst DU damit sagen das in DE Daten so erhoben werden.
Es ging hier um Daten aus z.B. dem Mautsystem.
Meines Wissen gibt es keine Daten aus Folter in DE.
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Heißt Du "Schäuble"? Dem war von Folter auch "nichts bekannt".
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Mr. N schrieb:
Unix-Tom schrieb:
Wenn Du mit Waterboarding die Foltermethode meinst dann werde ich mit Dir nicht mehr weiter Diskutieren den Du kannst nicht lesen.
Zitat: "auf alle Daten zuzugreifen"
Wir sind hier in einem Forum für Programmierer und Daten sind hier keine Foltermethoden.Aber Foltermethoden sind ein traditioneller Weg, Daten zu erheben. Ob das hier ein Programmiererforum ist, ist für dieses Thema doch total egal.
Naja, soweit ich weiß, ist Folter zur Erhebung von Daten absolut ungeeignet. Weil mindestens die Hälfte der Daten falsch ist.
Einfachstes Beispiel: Die Amis: Trotz aller folter in Guantanamo oder Abu Greib haben sie Bin Laden und Mullah Omar immer noch nicht gefaßt.
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Das liegt wohl eher daran, dass die Delinquenten das einfach nicht wissen.
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Mr. N schrieb:
F98 schrieb:
Das bedeutet absolut nichts. Kommen die richtigen ans Ruder und setzen das Grundgesetz außer Kraft war es das.
Mit der gleichen Logik kannst du behaupten, jedes Gesetz würde "absolut nichts" bedeuten. Das ist aber einfach nicht wahr. Zunächst einmal gelten Gesetze und Regeln, auch wenn sich absolut jedes Gesetz mit Gewalt überrumpeln lässt.
Mein Anliegen war eher darzustellen, dass Gesetze nur solange Gültigkeit haben, wie der umgebende Container Gültigkeit hat in dem man sich befindet (Land, Gemeinschaft ...) und in dem eben diese Gesetze gelten.
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Unix-Tom schrieb:
Ich finde es bei Kapitaldelikte OK und sogar erwünschenswert auf alle Daten zuzugreifen die nötig sind um den Täter habhaft zu werden.
Das ist heute schon erlaubt und sicherlich auch unstrittig.
Aber es geht am Streitpunkt vorbei: der Staat versucht im Moment ja, alle überhaupt irgendwo anfallenden Kommunikations- und Bewegungsdaten zu speichern, damit er dann darauf zugreifen kann.
Er geht also her und überwacht 99.99% der Leute, um die 0.01% zu bekommen. Das kann nicht richtig sein.
Und ist es auch nicht: das BVerfG stellt ja regelmäßig klar, daß diese Vorgehensweise mit unserem Rechtsstaat unvereinbar - illegal - ist. Mit anderen Worten: jemand, der diese Vorgehensweise betreibt, steht nicht mehr innerhalb der Rechtsordnung.
[Schönes Beispiel ist doch das Kennzeichen-Screening: kaum jemand würde wirklich anzweifeln, daß man eine Liste mit zur Fahnung stehenden Nummern automatisch suchen darf... jeder Programmierer - das sind wir doch - weiß doch auch, daß es für diesen Vergleich nicht notwendig ist, ALLE erfassten Nummern für einige Zeit ebenfalls zu speichern. Folgender Algorithmus wäre ok:
- Nummer des Fahrzeugs scannen
- in Fahndungsliste nachsehen
- nächstes Fahrzeug
Für diese Aufgabe ist der Zwischenschritt "speichere gelesene Nummer in einer Datenbank" völlig unnötig. Und genau das ist der Knackpunkt. Ich weiß nicht, warum der Staat dann meine Nummer 6 Monate in einer DB aufhebt. Es geht den Staat einen Scheißdreck an, wo ich wann fahre. Ich bin ihm nicht zur Rechenschaft verpflichtet. Das Gegenargument der Staatsknechte ist ja "aber Du könntest in den nächsten 6 Monaten ja eine Straftat begehen, dann brauchen wir das doch" ist Faschodenke vom Feinsten. Das ist genau der feine Unterschied zu einem freiheitlichen Staat.]
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Unix-Tom schrieb:
Ich finde es bei Kapitaldelikte OK und sogar erwünschenswert auf alle Daten zuzugreifen die nötig sind um den Täter habhaft zu werden.
Berechtigtes Statement und für sich gut & richtig, aber wie schaffst du den Balanceakt zwischen Privatsphäre, Datensammlung & kontrollierte Nutzung für die Verbrechensbekämpfung?
Imo: Das bloße Vorhandensein der Daten ungut und die Definition von Kapitalverbrechen oder Verbrechen allgemein wird sich einer Dehnung unterziehen, um Missbrauch möglich zu machen; eben das die ja Grundprämisse aller Datenschutzängste.
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finix schrieb:
(Artikel 19 Absatz 2 GG) schrieb:
in keinem Falle ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden
aber was heißt das schon?
Kann das BVfG damit eigentlich rein theoretisch das Gesetz zur Änderung durch eine Berufung darauf kippen?
Zum Thema read only GG: http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/ Das sieht mir eher nach einem wiederbeschreibbaren ROM aus.

Ich finde es bei Kapitaldelikte OK und sogar erwünschenswert auf alle Daten zuzugreifen die nötig sind um den Täter habhaft zu werden.
Da bin ich nicht deiner Meinung. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kapitaldelikte stattfindet und nur durch Ausnutzung sowieso vorhandener Daten aufgeklärt werden kann? Dies kommt nur sehr sehr selten vor. Du rettest mehr Menschenleben wenn du das Geld, welches die Aufbereitung der Daten verschlingt, in die Ausbesserung von Straßen steckst.
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Ben04 schrieb:
Zum Thema read only GG: http://user.cs.tu-berlin.de/~gozer/verf/ggbrd1949/ Das sieht mir eher nach einem wiederbeschreibbaren ROM aus.

Niemand hat behauptet, das Grundgesetz sei unveränderlich. Teile davon jedoch schon.
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Auf jeden Fall kann man auch gegen die Grundgesetzänderung klagen, das ist doch das einzige, was wichtig ist. Gefährlich wird es für Deutschland erst, wenn die Richter auch ihren Verstand verlieren oder korrupt sind. AFAIK lässt sich ein Urteil des BVfG nicht so ohne weiteres anfechten...