Anti-Telemarketing Gegenwehrskript
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hi,
ich habe gerade ein nettes "Skript" gefunden, mit dem man sich gegen ungewollte Telefonanrufe wehren kann. Natürlich kann man auch einfach auflegen, aber so ist es lustiger
http://www.xs4all.nl/~egbg/duits.html
edit: hat jemand was von der Robinsonliste gehört? Bringt das was?
http://www.erobinson.deGrüße,
x42
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Aaaaaaaaalt.

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Hm... Naja, aber eigentlich auch nur lustig, wenn die Type irgendwann aussteigt und aus "anderem Grund" die Kooperation verweigert ("warum wollen Sie meine Frage nicht beantworten?"->"Darum!"->[letzte Frage wiederholen] :D), bzw. sich aufregt.
Nee, ich gehe da lieber intuitiv ran. Eigentlich habe ich eh nicht so haeufig Drueckeranrufe, aber wenn, sind das eigentlich nur 2 Typen:
Telekom versucht mir irgendwelche Vertragsoptionen anzudrehen: Das ist schoen. Lang und breit erklaeren lassen, und wenn sie dann das Gespraech mitschneiden, um das Ganze verbindlich zu machen, ablehnen.
Bei der anderen Sorte weis ich noch nicht wirklich, was dahinter steckt. Scheint eine Drueckerkolonne zu sein, die verschiedene Auftraege kriegt. Die legen aber immer beim kleinsten Widerstand oder Nachfrage sofort auf. Langweilig.
Diese Robinsonliste bringt AFAIK praktisch kaum was.
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xroads42 schrieb:
edit: hat jemand was von der Robinsonliste gehört? Bringt das was?
http://www.erobinson.deKlar. Ungefähr genauso viel wie eine Reply an "Haben Sie diese E-Mail unaufgefordert erhalten, dann klicken Sie diesen Link, um keine Spammails mehr zu erhalten" zu schicken.

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Prinzipiell ist es solchen Maden nicht erlaubt ohne vorherige Einwilligung bei einem zu Hause anzurufen. Und das wissen die auch. Man kann daher den Namen und die Firma des Anrufers erfragen und bei der RegTP melden + Hinweis auf §7 Absatz 2 des UWG hinterlassen.
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Die Werbenden wissen aber auch genau, das man nur sehr wenig dagegen machen kann. $7 UWG ist ein netter Hinweis, aber als angerufener / belästigter bringt einen das alleine auch nicht weiter.
Fordert man die rechtlich zustehende Auskunft über die Herkunft der Daten ein, wird es schwammig und der Gesetzgeber gibt einen hier keine richtige Handhabe gegen die Verweigerung der Auskunft vor zu gehen.
Einen Anwalt kann man nicht jedesmal beauftragen und der Staatsanwaltschaft etc. ist das relativ wurst.