und los gehts - die armen sollen aermer werden



  • general bacardi schrieb:

    Es fehlt nur noch ein kleiner Schritt, um auch mit Arbeit nichts mehr wert zu sein. 🕶

    Zählen wir mal die offensichtlichen Sachen wie "Alt-Sein" und "nicht-Umzugsbereiter Ossi zu sein, der sich auch sprachlich nicht integriert" nicht mit? Aber das ist doch keineswegs eine neue Erfindung.



  • volkard schrieb:

    general bacardi schrieb:

    Es fehlt nur noch ein kleiner Schritt, um auch mit Arbeit nichts mehr wert zu sein. 🕶

    Zählen wir mal die offensichtlichen Sachen wie "Alt-Sein" und "nicht-Umzugsbereiter Ossi zu sein, der sich auch sprachlich nicht integriert" nicht mit? Aber das ist doch keineswegs eine neue Erfindung.

    was ist ist ein sprachlich nicht integrierter ossi?



  • Mr Evil schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Google -> http://www.hartz-4-empfaenger.de/umzug ->
    Man kann also die Kaution, den Umzugswagen und sogar 50€ Helfergeld, für den Kastenbier den man den Helfern hinstellt, vom Amt bekommen.

    umzug wird nur bezahlt bei:
    - Schimmelbefall
    - gesundheitliche Einschränkungen
    - Arbeitsaufnahme

    umzug weil eine andere wohnung guenstiger ist ist nicht dabei
    also wenn man arbeitslos ist ohne zusage einer arbeit darf man alles schoen selber berappen und somit die erspaarnisse angreifen (sofern vorhanden, wenn nicht was dann?)
    und bei mir was es so das ich damals nur die umzugskosten erstattes bekahm
    -> kaution gar nicht

    drum werf ich mal in den raum
    wie soll jemand, ohne aussicht auf arbeit, und dadurch ohne unterstuetzung vom amt, und ohne ersparnisse, sich ein umzug leisten koennen ?

    Zur Zeit zahlt das Amt doch eh die Miete und wenn die zu hoch ist, dann können die dich zum Umzug "zwingen", wobei sie dann zusätzliche Kosten tragen müssen iirc.



  • Hi,

    golden_jubilee schrieb:

    was ist ist ein sprachlich nicht integrierter ossi?

    Na das Gegenteil von dem da!

    http://www.youtube.com/watch?v=Hm0tqDL0B9Q

    Gruß Mümmel



  • rüdiger schrieb:

    Zur Zeit zahlt das Amt doch eh die Miete und wenn die zu hoch ist, dann können die dich zum Umzug "zwingen", wobei sie dann zusätzliche Kosten tragen müssen iirc.

    das amt kann zwingen, wird es aber nicht
    denn wenn es zwingt muss es, wie du schon sagst, den umzug bezahlen
    also zahl das amt nur das maximale und der rest soll einfach der arbeitslose selber tragen



  • volkard schrieb:

    general bacardi schrieb:

    Es fehlt nur noch ein kleiner Schritt, um auch mit Arbeit nichts mehr wert zu sein. 🕶

    Zählen wir mal die offensichtlichen Sachen wie "Alt-Sein" und "nicht-Umzugsbereiter Ossi zu sein, der sich auch sprachlich nicht integriert" nicht mit? Aber das ist doch keineswegs eine neue Erfindung.

    es gibt auch "nicht-Umzugsbereiter Wessi zu sein, der sich auch sprachlich nicht integriert"



  • golden_jubilee schrieb:

    Ich denke hier wird der Bereich Bildung angesprochen, es ist nicht nur gerecht alle zu unterstüzen, sondenr notwendig, Deutschalnd kann es sich nicht leisten auf gute Köpfe zu verzichten, nur weil er/sie sich kein Studium leisten kann.

    Jup. Deswegen brauchen wir Studiengebuehren. Und das bloede BAFoeG muss auch dringend abgeschafft werden, damit wir Geld fuer Stipendien zur Foerderung der "Leistungstraeger" haben.

    golden_jubilee schrieb:

    Apollon schrieb:

    golden_jubilee schrieb:

    ferner bin ich davon überzeugt das jeder, der sich mühe gibt und gut ist in dem was er/sie macht, auch einen job findet

    Stimmt schon. 1/7 der Ossis sind doch einfach nur faul.

    Komisch das in meiner Familie alle einen Job haben, hatten die jetzt einfach alle Glück?

    Es ist eine Ja/Nein-Frage, deswegen beantworte ich sie mit Ja. Statistik bedeutet fuer den Einzelnen gar nichts. Also komm mir nicht mit deiner Familie oder so.



  • Mr Evil schrieb:

    mezzo mix schrieb:

    es sind maximal zwei kaltmieten plus mehrwertsteuer (gleich 2,38). darauf wollte ich hinaus...

    interessant, in meinem pendelbereich der arbeit ist das leider nicht so - ab und an schon zwei kalt mieten im ransgebiet wo man ein auto braucht - aber sonst 3

    dann sollen es sich die armen umzugsbereiten hartz-4ler zur aufgabe machen jeden makler zu verklagen, der es wagt, 3 monatsmieten zu verlangen. vielleicht kann man da was rausschlagen, und sich damit den naechsten umzug finanzieren.

    gruesse,
    mm



  • Mr Evil schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Zur Zeit zahlt das Amt doch eh die Miete und wenn die zu hoch ist, dann können die dich zum Umzug "zwingen", wobei sie dann zusätzliche Kosten tragen müssen iirc.

    das amt kann zwingen, wird es aber nicht
    denn wenn es zwingt muss es, wie du schon sagst, den umzug bezahlen
    also zahl das amt nur das maximale und der rest soll einfach der arbeitslose selber tragen

    Bist du dir sicher, dass das Amt nur alles bis zu einem maximalen Betrag zahlt? Warum sollte es sonst Leute zum umziehen "zwingen" können?



  • Fakt ist, die Hängematte für alle können wir uns nicht mehr leisten. Zumindest nicht auf dem Niveau wie noch vor 10 Jahren.
    Der Staat bzw. wir leben zunehmend auf Kredit und das funktioniert nunmal nicht besonders gut auf Dauer.
    Daraus ergibt sich das wir im Ganzen unseren öffentlichen Ausgaben kürzen müssen. Wo und wie das geschieht ist eigentlich weniger wichtig, das entscheidet nur wie direkt die Auswirkungen sind, aber ändert an der Summe nichts.
    Unserer Wohlstand veringert sich in Folge spürbar - genau wie bei einer Privatperson die von seiner Kreditkarte gut gelebt hat bis sie ans Limit stößt.



  • rüdiger schrieb:

    Mr Evil schrieb:

    rüdiger schrieb:

    Zur Zeit zahlt das Amt doch eh die Miete und wenn die zu hoch ist, dann können die dich zum Umzug "zwingen", wobei sie dann zusätzliche Kosten tragen müssen iirc.

    das amt kann zwingen, wird es aber nicht
    denn wenn es zwingt muss es, wie du schon sagst, den umzug bezahlen
    also zahl das amt nur das maximale und der rest soll einfach der arbeitslose selber tragen

    Bist du dir sicher, dass das Amt nur alles bis zu einem maximalen Betrag zahlt? Warum sollte es sonst Leute zum umziehen "zwingen" können?

    weil das amt auch nur bis zum naechsten tag denkt
    jetzt zum umzug zwingen bedeutet das das amt nicht nur miete erstattes (was es gerade tut), sondern auch noch den umzug und kaution zahlen muss
    da denkt das amt, lieber spaart es sich die kosten und zahlt nur den maximal betrag fuer die miete und laesst den arbeitslosen auf den rest sitzen
    das "koennen" ist wieder nur so theorie kram fernab der realitaet



  • mezzo mix schrieb:

    dann sollen es sich die armen umzugsbereiten hartz-4ler zur aufgabe machen jeden makler zu verklagen, der es wagt, 3 monatsmieten zu verlangen. vielleicht kann man da was rausschlagen, und sich damit den naechsten umzug finanzieren.

    Kannst du bitte mal erläutern, auf Grundlage welches Gesetzes diese Klage (die vermutlich selbst finanziert werden muß) erfolgen soll? Ich habe nur im BGB geguckt und dabei §551 gefunden, der besagt: "(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen." (Absatz 3 Satz 4 ist für unsere Frage nicht relevant)



  • illuminator schrieb:

    Fakt ist, die Hängematte für alle können wir uns nicht mehr leisten.

    Alle?

    illuminator schrieb:

    Zumindest nicht auf dem Niveau wie noch vor 10 Jahren.

    Alle? Vor 10 Jahren? Da muss ich etwas verpasst haben.

    illuminator schrieb:

    Daraus ergibt sich das wir im Ganzen unseren öffentlichen Ausgaben kürzen müssen. Wo und wie das geschieht ist eigentlich weniger wichtig, das entscheidet nur wie direkt die Auswirkungen sind, aber ändert an der Summe nichts.

    Wo die Kürzungen geschehen ist weniger wichtig? Wovon redest du eigentlich? Vielleicht solltest du mal einsehen, dass sich diese "Hängematte" nicht beliebig weit kürzen lässt.



  • golden_jubilee schrieb:

    Ist das in Deutschland der Fall?

    Schon mal was von arbeitslosen Akademikern gehört? Die soll es auch geben.

    golden_jubilee schrieb:

    Ist der Mensch nicht von Natur aus darauf bedacht mit wenig Aufwand viel zu erreichen? Wenn ich ihn nicht zwinge passiert in den meisten Fällen einfach nichts.

    Mit Harzt4 erreichst du nicht "viel".

    golden_jubilee schrieb:

    Dann sag mir Bitte auch was eine gerechte Unterstüzung ist, wie viel man verdienen darf, bevorman zu denen "da oben gehört" und wer das am Ende finanziert.

    1. Eine gerechte Unterstützung ist eine Unterstützung, die sich den reellen Lebenshaltungskosten anpasst. Bei steigenden Lebenshaltungskosten kommt eine Kürzung nicht in Frage. Dabei darf die Berechnung der benötigten Lebenshaltungskosten auf keinen Fall von weltfremden Pseudoexperten durchgeführt werden.

    2)Die Grenze zu denen da oben kann ich nicht festlegen. Da einigt man sich einfach auf eine Grenze. Ob diese Grenze dann 100% angemessen ist, ist eine andere Frage.

    1. Na die da oben finanzieren es. Es geht hierbei nicht um eine Bestrafung, geschweige denn um eine ideologische Umverteilung, sondern es geht einfach nur um reinen Pragmatismus

    golden_jubilee schrieb:

    Komisch das in meiner Familie alle einen Job haben, hatten die jetzt einfach alle Glück?

    Ja, sie haben Glück - das Glück gesund zu sein. Du glaubst gar nicht wie schnell eine schwere Erkrankung dein Leben verändern kann. Da hilft dir auch dein Arbeitswille nicht.



  • scrub schrieb:

    mezzo mix schrieb:

    dann sollen es sich die armen umzugsbereiten hartz-4ler zur aufgabe machen jeden makler zu verklagen, der es wagt, 3 monatsmieten zu verlangen. vielleicht kann man da was rausschlagen, und sich damit den naechsten umzug finanzieren.

    Kannst du bitte mal erläutern, auf Grundlage welches Gesetzes diese Klage (die vermutlich selbst finanziert werden muß) erfolgen soll? Ich habe nur im BGB geguckt und dabei §551 gefunden, der besagt: "(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen." (Absatz 3 Satz 4 ist für unsere Frage nicht relevant)

    kennst du den unterschied zwischen vermieter und makler?
    courtage --> makler
    miete --> vermieter

    weitergooglen!

    gruesse, mm



  • Schneewittchen schrieb:

    golden_jubilee schrieb:

    Ist das in Deutschland der Fall?

    Schon mal was von arbeitslosen Akademikern gehört? Die soll es auch geben.

    Hmmm...

    http://www.kurse-weiterbildung.de/akademiker-und-arbeitslosigkeit/

    Das Bundesbildungsministerium meldete Anfang April 2009, dass die Arbeitslosenquote unter Akademikern 1% und die Erwerbstätigenquote rund 90% beträgt. Dies ergab eine Absolventenbefragung.
    Arbeitslosigkeit, so das Bildungsministerium, treffe meistens direkt nach dem Studium oder einer weiteren Ausbildungsphase ein. Fünf Prozent der Fachhochschulabsolventen und zehn Prozent der Universitätsabsolventen hätten einen befristeten Arbeitsvertrag. Nur jeder Zehnte wäre inadäquat beschäftigt.

    1% kommt sowieso durch die natürliche Fluktuation zustande. Mit anderen Worten: Für Akademiker gibt es in Deutschland nahezu Vollbeschäftigung.



  • Gregor schrieb:

    1% kommt sowieso durch die natürliche Fluktuation zustande. Mit anderen Worten: Für Akademiker gibt es in Deutschland nahezu Vollbeschäftigung.

    Dann wäre sowas http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2009_10/praktikanten_demo.html ja gar nicht möglich.



  • Gregor schrieb:

    Schneewittchen schrieb:

    golden_jubilee schrieb:

    Ist das in Deutschland der Fall?

    Schon mal was von arbeitslosen Akademikern gehört? Die soll es auch geben.

    Hmmm...

    http://www.kurse-weiterbildung.de/akademiker-und-arbeitslosigkeit/

    Das Bundesbildungsministerium meldete Anfang April 2009, dass die Arbeitslosenquote unter Akademikern 1% und die Erwerbstätigenquote rund 90% beträgt. Dies ergab eine Absolventenbefragung.
    Arbeitslosigkeit, so das Bildungsministerium, treffe meistens direkt nach dem Studium oder einer weiteren Ausbildungsphase ein. Fünf Prozent der Fachhochschulabsolventen und zehn Prozent der Universitätsabsolventen hätten einen befristeten Arbeitsvertrag. Nur jeder Zehnte wäre inadäquat beschäftigt.

    1% kommt sowieso durch die natürliche Fluktuation zustande. Mit anderen Worten: Für Akademiker gibt es in Deutschland nahezu Vollbeschäftigung.

    Ändert nichts an der Tatsache, dass es auch Akademiker gibt, die keine Arbeit finden können.

    edit: ... auch wenn die Zahlen gering ausfallen.



  • Gregor schrieb:

    Mit anderen Worten: Für Akademiker gibt es in Deutschland nahezu Vollbeschäftigung.

    Unsinn!
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,638189,00.html
    http://www.elektroniknet.de/home/beruf-und-karriere/arbeitswelt/b/d/beschaeftigungsbruecke-fuer-jungingenieure-1/



  • mezzo mix schrieb:

    kennst du den unterschied zwischen vermieter und makler?

    Ja kenne ich, und ich habe mich von den weiteren Beiträgen ablenken lassen, in denen von der Kaution die Rede war.
    Ich gratuliere dir auch recht herzlich dazu, daß du gerade schlaumeiern konntest, nur ändert das auch nichts daran, daß eine solche Klage nur ein Klage ist, von der man sich erstmal nichts kaufen kann.

    mezzo mix schrieb:

    weitergooglen!

    Ich habe Google dafür gar nicht benutzt.


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