Suche C Buch für fortgeschrittene



  • Gast123 schrieb:

    es muss doch ein Buch für fortgeschrittene Sachen geben

    fortgeschrittene wissen idr. wie sie sich die ihnen fehlenden informationen besorgen. dafür gibts keine bücher.



  • fortgeschrittene, fortgeschrittene schauen sich software an und wissen dann wie sie gemacht wurde :p



  • Ein C-Buch zeigt dir nicht wie du an ein Projekt im Detail angehen sollst. SOndern es vermittelt dir nur die Konzepte der Programmiersprache. Und die schönen kleinen Bunten Beispiele dienen nur dem Verständniss.
    Du musst wissen was du Programmieren möchtest, und das wird dir sicher kein C oder C++ Buch zeigen.
    Wass willst du den Programmieren? Wenn wir das wüssten könnten wir dir weiterhelfen. Wenn du Programme in C für Windows schreiben willst solltest Du Dich mit der Win32 Api von Microsoft vertraut machen, da du die brauchtst um überhaupt ein Fenster zu erzeugen etc..etc.. . Die Win32Api ist in C gehalten, und ermöglicht dir der zugriff auf das Windows OS.

    Also überlege dir was du den Programmieren möchtest, und dann überleg dir wie du jetzt am besten vorgehst.

    Wenn du für Windows Programmieren möchtest, kauf dir ein Buch über Windows Programmierung.
    zbsp.
    http://www.amazon.de/Windows-Programmierung-m-CD-ROM-Charles-Petzold/dp/3860634879

    Dies ist ein guter einstieg!



  • frager schrieb:

    Aber es muss doch ein konkretes Buch geben ich meine ich kann doch jetzt nicht mit dem Wissen ne'n Chat Programmieren undsowas es muss doch ein Buch für fortgeschrittene Sachen geben

    Bist du soweit bist,wird viel Zeit vergehen. Doch um ein chat zu schreiben musst Du Dich mit der Netzwerk Programmierung vertraut machen (SOCKETS). Dazu solltest du aber schon ein Wissen über Netzwerkgrundlagen haben, sonnst beisst Du Dir in den Arm.

    http://www.zotteljedi.de/socket-tipps/

    http://www.c-worker.ch/tuts.php

    Dies ist ein guter Einstieg in das Thema. Sogar ein Buch verfügbar.

    Doch dies setzt viel Arbeit voraus! 🙂



  • Gast123 schrieb:

    Aber es muss doch ein konkretes Buch geben ich meine ich kann doch jetzt nicht mit dem Wissen ne'n Chat Programmieren undsowas es muss doch ein Buch für fortgeschrittene Sachen geben

    Für existierende Protokolle wie z.B. IRC Chat gibt es die RFC Dokumente!



  • mngbd schrieb:

    Ganzes Buch schrieb:

    Der Cache des Browsers gehört also da nicht dazu, sondern kann am besten noch mit Videostreaming verglichen werden. In beiden Fällen spricht man nicht von Downloaden.

    Ich schon.
    🙂

    Gut, dann machst du dich Strafbar wenn du Urheberrechtlich geschütztes Material auf deinen Rechner streams, ich nicht, denn bei mir ist ein Stream ja kein Download und bei Jursiten AFAIK auch nicht.



  • Ganzes Buch schrieb:

    Gut, dann machst du dich Strafbar wenn du Urheberrechtlich geschütztes Material auf deinen Rechner streams, ich nicht, denn bei mir ist ein Stream ja kein Download und bei Jursiten AFAIK auch nicht.

    Hihi, wer den Juristenpunkt erreicht, hat meistens unrecht. Aber sei's drum: du wirst doch nicht im Ernst leugnen, dass ein Dateneingang auf Port 80 ein Download ist, oder?
    🙂



  • mngbd schrieb:

    Ganzes Buch schrieb:

    Gut, dann machst du dich Strafbar wenn du Urheberrechtlich geschütztes Material auf deinen Rechner streams, ich nicht, denn bei mir ist ein Stream ja kein Download und bei Jursiten AFAIK auch nicht.

    Hihi, wer den Juristenpunkt erreicht, hat meistens unrecht. Aber sei's drum: du wirst doch nicht im Ernst leugnen, dass ein Dateneingang auf Port 80 ein Download ist, oder?
    🙂

    Das ist doch genauso wie die Stromrichtung von Elektronen.

    Es kommt ganz darauf an wen du fragst und ein Jurist wird dir sagen, daß Streamen kein Download ist.



  • Ganzes Buch schrieb:

    Es kommt ganz darauf an wen du fragst und ein Jurist wird dir sagen, daß Streamen kein Download ist.

    Und das, was auf 80 nach den Kopfzeilen reinkommt?



  • Das mit dem Streamen steht auch hier, ganz lesen:
    http://www.loadblog.de/filme/kino-filme-als-stream-legal-oder-illegal-ein-rechtsanwalt-gibt-antwort/

    Das Streamen von urheberrechtlichem Material von einer legalen Quelle (z.b. tagesschau.de) ist demnach erlaubt. Das Speichern eines Videos von der gleichen Seite aber nicht, denn dann tut man es ja vervielfältigen was man ohne Einwilligung des Rechteinhabers nicht darf.



  • ;Ganzes Buch schrieb:

    Das mit dem Streamen steht auch hier, ganz lesen:
    http://www.loadblog.de/filme/kino-filme-als-stream-legal-oder-illegal-ein-rechtsanwalt-gibt-antwort/

    Das Streamen von urheberrechtlichem Material von einer legalen Quelle (z.b. tagesschau.de) ist demnach erlaubt. Das Speichern eines Videos von der gleichen Seite aber nicht, denn dann tut man es ja vervielfältigen was man ohne Einwilligung des Rechteinhabers nicht darf.

    Du hast deinen eigenen Link nicht gelesen...
    Am Ende ist die Rede von "mindestens Grauzone", da es noch kein entsprechendes Urteil gab.
    Fakt ist, dass auch beim Streamen eine Kopie erstellt wird, die auch als eine solche gehandelt wird, und nur darauf kommt es an. Und bei urheberrechtlich geschützten Materialen besteht hier eine Startftat - wenn man sich nicht auf jenen erwähnten wackligen § 44a UrhG einlassen will.

    Da ich auch beim Streamen eine Private Kopie ziehe (die bei einer legalen Quelle ebenfalls legal ist), ist bei deinem tagesschau-Beispiel alles im Lot.



  • l'abra d'or schrieb:

    Du hast deinen eigenen Link nicht gelesen...

    Doch, das habe ich. Du schlußfolgerst nur falsch.

    Am Ende ist die Rede von "mindestens Grauzone", da es noch kein entsprechendes Urteil gab.

    Eben, Grauzone, also ist es nicht Verboten/illegal.
    Grauzone bedeutet nur, daß dir ein Richter einen Strick drehen "könnte", eine GEsetzesrichtlinie, die das verbietet oder für illegal erklärt gibt es allerdings noch nicht, also ist es erstmal erlaubt.
    Nur ein Rechtsverdreher kann da durch umbiegen das ändern.

    Fakt ist, dass auch beim Streamen eine Kopie erstellt wird, die auch als eine solche gehandelt wird, und nur darauf kommt es an. Und bei urheberrechtlich geschützten Materialen besteht hier eine Startftat - wenn man sich nicht auf jenen erwähnten wackligen § 44a UrhG einlassen will.

    § 44a ist aber gerade beim Streamen wesentlich und damit entscheident.

    Außerdem bedeutet Streamen noch längst nicht, daß eine Kopie angelegt wird.
    Streamen kann genausogut bedeuten, daß nur ein kleiner Cache, also ein kleiner Bereich von der Datei angelegt wird und der Rest, also das bereits abgespielte schon wieder verworfen und somit gelöscht wird.



  • Ganzes Buch schrieb:

    Eben, Grauzone, also ist es nicht Verboten/illegal.

    Ich würde mich nicht auf etwas einlassen, wo sogar Rechtsexperten geschlossen Uneinigkeit demonstrieren.

    Außerdem bedeutet Streamen noch längst nicht, daß eine Kopie angelegt wird.
    Streamen kann genausogut bedeuten, daß nur ein kleiner Cache, also ein kleiner Bereich von der Datei angelegt wird und der Rest, also das bereits abgespielte schon wieder verworfen und somit gelöscht wird.

    Lies!

    In das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers wird bereits eingegriffen, wenn einzelne Teile des Werkes betroffen sind.

    Also selbst bei einem kleinen Ausschnitt, der gecached wird, hat man (bei entsprechender Ausgangslage) gegen das Urheberrecht verstoßen.


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