Wie Software vertreiben?



  • Hallo,

    ich habe ein kleines (aber Feines) Tool geschrieben. Es wird in unserer Firma auch von einigen Mitarbeitern genutz 😃 Jetzt höre ich von einigen Seiten, dass ich dieses Tool doch auch verkaufen sollte. Dazu jetzt einige Fragen:
    1. Darf man selbstentwickelte SW so ohne weiteres verkaufen?
    2. Welche Rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
    3. Auf welcher Plattform kann man die SW vertreiben?
    4. Hafte ich ggf. für Schäden durch meine SW
    5. Copyright & Datenschutz

    Bin auf eure Antworten gespannt...

    Danke und Gruß
    Torsten



    1. Ja, wenn Du die Rechte daran hast
    2. Gewerbeanmeldung (dazu hatten wir schon eigene Threads)
    3. Heute am besten über die Appstores, gibt's ja auch inzwischen für den PC
    4. uh... Vorsatz und Fahrlässigkeit haften immer, aber das gilt für materielle Schäden. Immaterielle Schäden (Datenverluste) kann man oft in Relation zum Kaufpreis beschränken. Da würde ich mal bei so einem Rechtsportal fragen, wo man gegen Gebühr einen Rat bekommt...
    5. Wenn Du Daten von Benutzern speicherst, mußt Du das beachten. Das ist auch ein Vorteil von Appstores, da muß sich der Betreiber um die Kundendaten kümmern. Was meinst Du mit Copyright? Du mußt da nichts eintragen, das hast Du ggfs automatisch, wobei Copyright ja aus dem US-Recht kommt.


  • torsten_156 schrieb:

    Hallo,

    ich habe ein kleines (aber Feines) Tool geschrieben. Es wird in unserer Firma auch von einigen Mitarbeitern genutz 😃 Jetzt höre ich von einigen Seiten, dass ich dieses Tool doch auch verkaufen sollte. Dazu jetzt einige Fragen:
    1. Darf man selbstentwickelte SW so ohne weiteres verkaufen?

    Wenn sie dein Eigentum ist und du die rechtlichen Vorrausetzungen erfüllst, ja.

    2. Welche Rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

    Du brauchst nen Gewerbeschein und auf den Preis muss auch die MwST aufgeschlagen weredn.
    Also das ganze Programm, das ein Gewerbe so mit sich bringt.

    Bei Patentstreitigkeiten haftest du natürlich, je nach Firmentyp und der Frage ob ne Patentrecherche vorher lief auch mit dem Privatvermögen

    [QUOTE
    3. Auf welcher Plattform kann man die SW vertreiben?
    [/QUOTE
    Da wo du reinkommst.

    Für Konsolen brauchst du die Bewilligung von Sony und MS.

    Bei Android, iPhone & Co brauchst du das Wohlwollen von Apple, Google & Co, natürlich unter Nutzung deren Vertriebsplattform.

    Auf dem PC dann Steam, GOG, usw., was eigenes oder Retail.

    4. Hafte ich ggf. für Schäden durch meine SW

    AFAIK ja.

    5. Copyright & Datenschutz

    Datenschutz & Copyright mußt du natürlich beachten.

    Alle Antworten hier sind von mir nur meine Meinung, für absolute Gewissheit brauchst du ne Rechtsberatung, in diesem Fall, frage deinen Anwalt.



  • Marc++us schrieb:

    Was meinst Du mit Copyright? Du mußt da nichts eintragen, das hast Du ggfs automatisch, wobei Copyright ja aus dem US-Recht kommt.

    Da der Vertrieb via Internet heute global ist, sollte er dennoch seine Werke mit einem Datum & All rights reserveed versehen.



  • Verkaufen darfst du grundsätzlich alles, waran du ein Besitzrecht hast. Als Mitarbeiter in einer Firma könnte die Firma Anspruch auf das Besitzrecht der Software haben. Das gilt es notwendig zu klären. Die möglichen Vertriebswege über AppStores wurden bereit genannt. Die haben ihre eigenen Bedingungen und auch Kosten. Sonst machst du eine eigene Webseite zum Download. Das Finanzamt interessiert sich erst dann, wenn die Sache kein Hobby bleibt - also fällige Mehrwertsteuer und auch Einkommensteuer abwirft. Dafür gleich ein Gewerbe anzumelden - bevor etwas hereinkommt - muss nicht sein. Diese Tätigkeit ist freiberuflich, nicht gewerblich. Auch auf Kosten für Rechtsberater und Steuerberater kann man am Anfang voll verzichten.

    Biete die Software erst einmal geeignet an und warte ab, ob es dafür zahlungsbereite Interessenten gibt.



  • berniebutt schrieb:

    Diese Tätigkeit ist freiberuflich, nicht gewerblich.

    Einspruch, Euer Ehren.

    Die Erstellung von Individualsoftware gekoppelt mit Individualdienstleistungen (Projektberatung, Projektierung, Anforderungserstellung) ist eine freiberufliche Tätigkeit, das Anbieten von identischer Software für unterschiedliche Kunden _OHNE_ daran gekoppelte Individual-Dienstleistung (Beratung, Training, Anpassung) ist eine gewerbliche Tätigkeit.

    Zudem hat ein Informatiker das Problem, daß er keinem Katalogberuf für einen Freiberufler angehört, er muß explizit beweisen, daß er ingenieurmäßig arbeitet. Ein Dipl-Ing hat den Vorteil, daß bei ihm bei selbständigen Tätigkeiten zunächst die Freiberuflichkeit unterstellt wird.

    Wobei einem für 2000 EUR im Jahr niemand den Kopf abtrennen wird, solange man am Ende den Gewinn versteuert. 😉



  • 1. Darf man selbstentwickelte SW so ohne weiteres verkaufen?
    2. Welche Rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
    3. Auf welcher Plattform kann man die SW vertreiben?
    4. Hafte ich ggf. für Schäden durch meine SW
    5. Copyright & Datenschutz

    Ergänzend zu 4: Das schließt man den EULA eigentlich immer aus. Natürlich gilt das nicht, wenn Du das irgendwie mit Absicht machst (schätze ich), aber falls der Benutzer die Software irgendwie blöd nutzt, weil er z.B. im Öffnen-Dialog eine wichtige Datei löscht oder so, dann ist es nicht Deine Schuld.

    Steuertechnisch kann man bis zu 25.000 im Jahr (oder waren's 50.000?) ein Gewerbe als umsatzsteuerbefreut anmelden. Einkommenssteuer wird zurzeit erst ab 8.004 (oder so) Euro Profit (also Umsatz abzüglich steuerabzugsberechtigter Ausgaben) fällig.

    Anmeldung eines Gewerbes kostet 20 Euro oder so, dann muss man das noch beim Finanzamt anmelden und ist in Ordnung. Bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen muss man bei Rechnungen noch darauf achten, dass druntersteht, dass man umsatzsteuerbefreut ist. Auf deutschen Webseiten auch, auf englischen Webseiten aus Deutschland habe ich so etwas noch nicht wirklich vorgefunden, aber lasse mich da gerne belehren.



  • VIELEN Dank für diese ausführlichen Antworten 👍 👍 👍

    Gruß
    Torsten


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