Steuerfragen bei Arbeitnehmer + selbstständig



  • Hi,

    da es hier sicherlich einige von euch gibt, die so etwas auch praktiziere, hätte ich mal ein paar Fragen dazu, wie ihr es mit der Steuer handhabt, wenn ihr zwar hauptberuflich angestellt seid, nebenberuflich aber selbstständig noch ein Gewerbe betreibt oder freiberuflich tätig seid.

    Google ergab bisher nichts. Wenn jemand aber dort einen Tipp hat, wonach ich suchen kann, auch das gerne.

    Bisher war ich nur selbstständig als Student tätig, das habe ich auch verstanden. Jetzt gibt es aber ein paar offene Fragen, wenn ich beides kombiniere:

    1. Normalerweise im Angestelltenverhältnis werden die Krankenkassen/Rentenversicherungsbeiträge ja vom Bruttogehalt beim Arbeitgeber abgezogen und lediglich der Nettobetrag wird mir überwiesen. Wenn ich aber nebenberuflich selbstständig bin, zählt der Gewinn dort ja auch mit zum Beitrag, der dann als Grundlage für die Beiträge gilt. Wird das dann trotzdem über den Arbeitgeber abgezogen? Aber der muss ja seinen Versicherungsanteil nicht für meine selbstständige Tätigkeit zahlen.
    2. Gewisse Beiträge wie Büro zu Hause kann ich ja theoretisch sowohl für den Arbeitgeber als auch für meine Selbstständigkeit absetzen. Gibt es da Regeln, wofür ich das machen muss? Kann ich das auch splitten?

    Wäre super, falls ihr darauf Antworten hättet. Gerne auch generelle Tipps für diesen Umstand. Ein Steuerberater lohnt sich vermutlich nicht, mein Gesamteinkommen ist immer noch sehr niedrig.

    Vielen Dank und beste Grüße!



  • Ja, so hatte ich auch mal angefangen.
    Als ich festangestellt war hatte meine freiberufliche Tätigkeit mehr eingebracht als meine Festanstellung und hatte darauf hin ich gekündigt.

    1. Krankenversicherung und Rentenversicherung spielt dann eine Rolle, wenn deine freiberuflichen Einkünfte und Zeitaufwendungen die Deiner Festanstellung übersteigt. Dann bist Du meldepflichtig.
      Sonst würde ich da gar nichts sagen.

    2. Büro zu Hause wirst Du max. als Arbeitszimmer absetzen können mit 1250 EUR Werbungskosten. Da habe ich sogar eine Klage führen müssen mit 2 getrennten Etagen beim FA Essen. - Hatte aber gewonnen!


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