Gewährleistung bei Sollbruchstellen



  • Gilt die Gewährleistung eigentlich noch, wenn Sollbruchstellen durch überdurchschnittliche Nutzung vor Ende der Gewährleistungspflicht brechen?

    Ich schätze mal niemand wird eine Glühbirne ersetzen müssen, wenn sie nach 1000 Stunden Nutzung durchbrennt.

    Aber wie sieht es z.B. bei einer Maus aus. Die Maus wird damit beworben, dass die Maustasten besonders strapazierfähig sind und auf 20 Millionen Klicks ausgelegt sind. Nach knapp 2 Jahren funktioniert die Linke Maustaste nicht mehr richtig. Wenn man das mal ausrechnet, dann werden 20 Millionen in zwei Jahren erreicht, wenn man etwa jede Sekunde klickt und das 8 Stunden pro Tag.
    Müsste so eine Maus dann ersetzt werden?



  • Vielleicht findest Du dort was http://www.murks-nein-danke.de/blog/download/121231_obsoleszenz.pdf
    (Wenigstens bessere Suchbegriffe)


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