Frage zur GPL



  • Hallo!

    Angenommen ich entwickel ein Programm, das eine Library benutzt, die unter der MIT-Lizenz steht. Mein Programm ist Closed-Source und linkt dynamisch gegen diese Library. Nun kommt eine neue Version dieser Library heraus, die binär-kompatibel zur alten Version ist (d.h. mein Programm läuft auch damit), aber nun unter der GPL steht. Was passiert jetzt? Werde ich jetzt gezwungen mein Programm unter die GPL zu stellen?

    Vielen Dank im Voraus!



  • Generell gilt: Wenn ein Programm / eine Bibliothek die GPL verwendet und du die Bibliothek, dann muss ein Programm / deine Lib auch unter der GPL stehen.
    Wüsste nicht wo der Unterschied ist ob die Bibliothek davor anders lizenziert war oder nicht.



  • Victor Gaillard schrieb:

    Hallo!

    Angenommen ich entwickel ein Programm, das eine Library benutzt, die unter der MIT-Lizenz steht. Mein Programm ist Closed-Source und linkt dynamisch gegen diese Library. Nun kommt eine neue Version dieser Library heraus, die binär-kompatibel zur alten Version ist (d.h. mein Programm läuft auch damit), aber nun unter der GPL steht. Was passiert jetzt? Werde ich jetzt gezwungen mein Programm unter die GPL zu stellen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Wenn die Lib zuvor unter einer anderen Lizenz stand, die das erlaubt, was du bisher gemacht hast, dann darfst du weiterhin diese Lib nutzen, aber NUR diese Version die auch unter der alten Lizenz verfügbar war.

    Wenn sich also bei der Lib, die nun unter der neuen Lizenz steht etwas ändert, dann darfst du diese neue Lib nicht nutzen und somit auch nicht von den Änderungen profitieren.

    Alles was dir zusteht ist das Altöl unter der alten Lizenz zu nutzen, mehr geht nicht.

    Daraus folgt auch, dass du, wenn du deine SW z.B. mit der Lib Bundles auch nur die alte Lib, für die die alte Lizenz gilt, mitliefern darfst.

    Beispiel:

    letzte Version lautet 1.11 unter der für dich geeigneten freien Lizenz -> darfst du nutzen.
    neues Paket, mit gleichem Paketnamen und gleicher Version z.b. 1.11 aber GPL Lizenz -> darfst du NICHT nutzen.
    neue Version z.b. 1.12 unter der neueren Lizenz, also GPL und richtig geilen neuen Features -> darfst du AUCH NICHT nutzen.



  • DarkShadow44 schrieb:

    Generell gilt: Wenn ein Programm / eine Bibliothek die GPL verwendet und du die Bibliothek, dann muss ein Programm / deine Lib auch unter der GPL stehen.
    Wüsste nicht wo der Unterschied ist ob die Bibliothek davor anders lizenziert war oder nicht.

    Die alte Lib unter den alten Lizenzbedingungen darf er noch nutzen.
    Er muss diese alte Lib auch zum Compilieren nutzen.



  • Vielen Dank für eure Antworten!

    Und wenn ich als externer Anwender dieser Software nun die neue unter der GPL stehende Version der Library installiere (weil sie z.B. irgendwelche Bugs fixt) und zusammen mit dem Programm verwende (ist ja binärkompatibel), ist das dann irgendwie ein Problem? So wie ich das verstanden habe nur dann, wenn man es auch veröffentlicht, oder?

    Vielen Dank im Voraus!



  • Victor Gaillard schrieb:

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Und wenn ich als externer Anwender dieser Software nun die neue unter der GPL stehende Version der Library installiere (weil sie z.B. irgendwelche Bugs fixt) und zusammen mit dem Programm verwende (ist ja binärkompatibel), ist das dann irgendwie ein Problem? So wie ich das verstanden habe nur dann, wenn man es auch veröffentlicht, oder?

    Vielen Dank im Voraus!

    Als Anwender kannst du machen was du willst, vorrausgesetzt du gibst diese Anordnung nicht an Dritte weiter.

    Würde ein Kunde Lib-frei durch Lib-GPL also auf seinem System ersetezen, dann dürfte er dieses System, z.b. im Rahmen einer Insolvenz nicht an Gebrauchtkäufer X verkaufen.
    Er müsste also Lib-GPL entfernen und Lib-frei installieren, dann ist es auch wieder Veräußerungsgeeignet.

    Und du darfst als Entwickler gar nichts im Zusammenhang mit Lib-GPL machen.
    Es darf auch nicht einmal rauskommen, dass du deinen Kunden empfiehlst Lib-GPL zu installieren nur weil diese weniger Bugs haben.

    Sprich, du musst bei Lib-frei bleiben und darfst deine SW nur mit lib-frei zusammenschnüren.
    Wenn der Kunde dann deine SW installiert, dann musst du das halt so machen, dass lib-frei und dessen lib-GPL sich nicht in die Quere kommen.
    Drüber bügeln wird ungern gesehen.

    Du könntest allerdings, sofern es die Lizenz zulässt, auch Lib-frei forken, dieser lib nen neuen Namen geben, und da deine eigenen Funktionen und Bugfixes einbauen. Allerdings muss sie unter der gleichen Lizenz stehen, wie die, aus der du geforkt hast.
    Ob die MIT Lizenz das erlaubt, müsstest du prüfen.



  • Auskenner schrieb:

    Es darf auch nicht einmal rauskommen, dass du deinen Kunden empfiehlst Lib-GPL zu installieren nur weil diese weniger Bugs haben.

    Gegen welche Klausel würde man damit verstoßen?



  • LizenzZumFlöten schrieb:

    Auskenner schrieb:

    Es darf auch nicht einmal rauskommen, dass du deinen Kunden empfiehlst Lib-GPL zu installieren nur weil diese weniger Bugs haben.

    Gegen welche Klausel würde man damit verstoßen?

    Man bricht dir mit entsprechender juristischer Auslegung einfach das Genick.
    Entscheidend ist nämlich die Absicht, die hinter deinem Handeln steckt.

    Wenn klar ist, dass es deine Absicht ist, dass der Kunde sowieso die GPL Version einsetzen soll, damit du weniger Probleme hast, dann ist das juristisch so ne Art Umgehungsversuch der Lizenz, die, bei entsprechendem Kläger und Richter dann so ausgelegt wird, als ob du die GPL Version direkt nutzen würdest.
    Sprich: Du kannst die Justiz nicht verscheißern.

    Alles was nötig wäre, wäre ein entsprechender Kläger, der genau mit dieser Argumention klagt und dann hast du ein Problem, wenn du diesen Vorwurf nicht entkräften kannst.

    Jura ist eben nicht Programmieren, da gelten andere Regeln.



  • Auskenner schrieb:

    Jura ist eben nicht Programmieren, da gelten andere Regeln.

    Nachtrag zwecks besserem Verständnis:

    In der Justiz gilt.
    Wenn 5 Zeugen bezeugen, dass sie Gott gesehen haben, dann gilt Gott als bewiesen.

    Und jetzt Vergleich das mal mit harter Mathematik und wissenschaftlicher Beweisbarkeit, wie sie beim Programmieren üblich wäre und schon wird der Unterschied klar.



  • Auskenner schrieb:

    LizenzZumFlöten schrieb:

    Auskenner schrieb:

    Es darf auch nicht einmal rauskommen, dass du deinen Kunden empfiehlst Lib-GPL zu installieren nur weil diese weniger Bugs haben.

    Gegen welche Klausel würde man damit verstoßen?

    Man bricht dir mit entsprechender juristischer Auslegung einfach das Genick.
    Entscheidend ist nämlich die Absicht, die hinter deinem Handeln steckt.

    Wenn klar ist, dass es deine Absicht ist, dass der Kunde sowieso die GPL Version einsetzen soll, damit du weniger Probleme hast, dann ist das juristisch so ne Art Umgehungsversuch der Lizenz,

    Möglicherweise. War aber nicht die Frage. Die Frage war: MIT-lizensierte Library ist schon da, GPL-lizensierte Library kommt erst raus, NACHDEM das Programm schon draussen ist.



  • Auskenner schrieb:

    Und du darfst als Entwickler gar nichts im Zusammenhang mit Lib-GPL machen.

    Wieso nicht, verstehe ich nicht.
    Wenn er Lib-GPL nicht mit ausliefert, und Lib-GPL nicht zum sinnvollen Betrieb seiner Anwendung nötig ist, dann sollte es kein Problem geben.
    Ob er als Entwickler mit Lib-GPL testet und entwickelt oder vielleicht sogar ein paar kleine Zusatzfunktionen einbaut die nur mit Lib-GPL möglich sind sollte egal sein.



  • SG1 schrieb:

    Auskenner schrieb:

    LizenzZumFlöten schrieb:

    Auskenner schrieb:

    Es darf auch nicht einmal rauskommen, dass du deinen Kunden empfiehlst Lib-GPL zu installieren nur weil diese weniger Bugs haben.

    Gegen welche Klausel würde man damit verstoßen?

    Man bricht dir mit entsprechender juristischer Auslegung einfach das Genick.
    Entscheidend ist nämlich die Absicht, die hinter deinem Handeln steckt.

    Wenn klar ist, dass es deine Absicht ist, dass der Kunde sowieso die GPL Version einsetzen soll, damit du weniger Probleme hast, dann ist das juristisch so ne Art Umgehungsversuch der Lizenz,

    Möglicherweise. War aber nicht die Frage.

    Es ist die Fortsetzung der Fragerrei, denn:

    Die Frage war: MIT-lizensierte Library ist schon da, GPL-lizensierte Library kommt erst raus, NACHDEM das Programm schon draussen ist.

    Das ist doch inzwischen ein alter Hut, da ich das schon hier alles beantwortet habe.
    Hast du das nicht gelesen?



  • hustbaer schrieb:

    Auskenner schrieb:

    Und du darfst als Entwickler gar nichts im Zusammenhang mit Lib-GPL machen.

    Wieso nicht, verstehe ich nicht.
    Wenn er Lib-GPL nicht mit ausliefert, und Lib-GPL nicht zum sinnvollen Betrieb seiner Anwendung nötig ist, dann sollte es kein Problem geben.

    Ja.

    Ob er als Entwickler mit Lib-GPL testet und entwickelt

    Also ungetestet mit LIB-Frei auf den Markt werfen, ja?
    Wer macht das?

    Und warum sollte er es mit Lib-GPL testen, wenn er selbst sowieso nur Lib-Frei mit dem Produkt veräußern kann, will und darf?

    oder vielleicht sogar ein paar kleine Zusatzfunktionen einbaut die nur mit Lib-GPL möglich sind sollte egal sein.

    Also ein Nachweis in den Code einbauen, dass er eigentlich die Lizenz verletzt und der Kunde mehr Features hat, wenn er die Lib-GPL nutzt?
    Weises handeln sieht anders aus, IMO.



  • Auskenner schrieb:

    Ob er als Entwickler mit Lib-GPL testet und entwickelt

    Also ungetestet mit LIB-Frei auf den Markt werfen, ja?
    Wer macht das?

    Und warum sollte er es mit Lib-GPL testen, wenn er selbst sowieso nur Lib-Frei mit dem Produkt veräußern kann, will und darf?

    Er kann es ja mit beiden testen.

    Auskenner schrieb:

    oder vielleicht sogar ein paar kleine Zusatzfunktionen einbaut die nur mit Lib-GPL möglich sind sollte egal sein.

    Also ein Nachweis in den Code einbauen, dass er eigentlich die Lizenz verletzt und der Kunde mehr Features hat, wenn er die Lib-GPL nutzt?
    Weises handeln sieht anders aus, IMO.

    Das war ja gerade meine Frage an dich: wieso sollte es eine GPL Verletzung geben, wenn ein Produkt optional eine GPL Library unterstützt, die aber nicht essentiell zum Betrieb ist und auch nicht mit ausgeliefert wird? Was du dich weigerst zu beantworten. Und statt dessen einfach nur wieder die Behauptung aufstellst dass es einfach so sei.

    => Weises Antworten sieht anders aus.



  • hustbaer schrieb:

    Auskenner schrieb:

    oder vielleicht sogar ein paar kleine Zusatzfunktionen einbaut die nur mit Lib-GPL möglich sind sollte egal sein.

    Also ein Nachweis in den Code einbauen, dass er eigentlich die Lizenz verletzt und der Kunde mehr Features hat, wenn er die Lib-GPL nutzt?
    Weises handeln sieht anders aus, IMO.

    Das war ja gerade meine Frage an dich: wieso sollte es eine GPL Verletzung geben, wenn ein Produkt optional eine GPL Library unterstützt, die aber nicht essentiell zum Betrieb ist und auch nicht mit ausgeliefert wird? Was du dich weigerst zu beantworten. Und statt dessen einfach nur wieder die Behauptung aufstellst dass es einfach so sei.

    => Weises Antworten sieht anders aus.

    Das habe ich dir doch beantwortet:
    "und der Kunde mehr Features hat"

    Allein daraus könnte man schon Absicht herleiten.

    Wer auf Nummer sicher gehen will, der kümmert sich um die Lib-GPL Version NICHT.
    Wenn's läuft, gut, wenn's nicht läuft auch egal, denn gemacht ist es für Lib-Frei.



  • Auskenner schrieb:

    Das habe ich dir doch beantwortet:
    "und der Kunde mehr Features hat"

    Allein daraus könnte man schon Absicht herleiten.

    Wer auf Nummer sicher gehen will, der kümmert sich um die Lib-GPL Version NICHT.
    Wenn's läuft, gut, wenn's nicht läuft auch egal, denn gemacht ist es für Lib-Frei.

    Und wer zusätzliche Features anbieten will, die durch Lib-Frei nicht unterstützt werden können, der sollte die eben in seinen eigenen Code einbauen.
    Inwieweit das möglich ist, kommt natürlich auf die Lib und das Feature an, aber so als Orientierung reicht die Aussage.


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