Gewerbeanmeldung -> Logo / Firmenname



  • Hallo!

    Darf ich, wenn ich mir nen gewebe anmelde nen Firmennamen ausuchen? muss der irgendwelche kriterien haben?
    und darf ich mir auch nen logo machen?

    mir geht es darum, ich würde gern nen phantasienamen nehmen und dazu das passende logo.

    cya
    mrchat



  • Ja klar geht das. Microsoft ist ja auch nen Phantasiename, wenn man sich auch denken kann, was die machen. Nur obs gut ist, ist ne andere Frage. 😃

    Guck mal hier:
    http://www.geschaeftsidee.de/1000/1100/1114.html

    [edit]Link eingefügt[/edit]



  • CarstenJ: Gewerbe != GmbH.
    mrchat: Bei nem Gewerbe muss dein Name mit im Firmennamen sein.



  • Gewerbe != GmbH

    Wo hab ich was anderes behauptet?



  • Naja, er fragt nach Gewerbe und du kommst mit GmbH 😉 Du hast also beide auf die selbe Stufe gestellt.



  • Nur gerade noch ein Tip mit Gewerbe an sich.
    Unterschätzt da mal die Krankenkasse nicht.
    Die geht - laut Gesetzgeber - bei jedem Gewerbe von einem Mindestgewinn von 1750 Euro im Monat an. Selbst wenn der de facto niedriger ist (was nachzuweisen ist), daraus errechnet sich der Krankenkassenbeitrag von ca. 260 Euro (was dieser Wert ist, der als Bürgerversicherung im Gespräch ist).
    Und dies monatlich... das ist happig!



  • Ich zahl 100 monatlich und bin privat versichert (Signal Iduna)



  • Der Vergleich zu Microsoft war jetzt vielleicht etwas oversized, aber prinzipiell hängt es eben von der Gesellschaftsform ab, ob er einen Phantasienamen haben darf oder nicht. Als eingetragener Kaufmann z. B. darf er das ja auch. Und deswegen hab ich ja auch den Link gepostet, dort sollte eigentlich alles gerklärt werden. Ich gehe mal davon aus, dass er wahrscheinlich eher ne GbR machen wird...aber man weiss es ja nicht 😃



  • mrchat schrieb:

    und darf ich mir auch nen logo machen?

    wie wärs du besuchst erst mal n crashkurs existenzgründung? 😉



  • Es muss der Familiennamen und mindestens ein ausgeschriebener Vorname im Unternehmensnamen vorhanden sein (eine Firma bist du nicht, da du kein Kaufmann bist und somit auch nicht im Handelsregister eingetragen bist).

    Desweiteren sind Hinweise in deinem Firmennamen, die auf deinen Status, dein Vermögen oder soetwas hinweisen verboten.

    Ein Logo ist natürlich erlaubt, es ersetzt aber nicht deinen Unternehmensnamen.



  • Wie soll er denn alleine eine GbR (Gemeinschaft bürgerlichen Rechts) gründen? Er wird ein Einzelunternehmen gründen, fertig. Was anderes bleibt ihm bei seinem Wissensstand sowieso nicht...



  • ist sowas erlaubt?

    http://www.coderszone.de/fairhost/images/logo4.png

    ??

    danke für die infos!

    cya



  • Jo, denke schon. Bin aber nur Laie...



  • @dEUs: Klar - Du bist ja um einiges jünger, und da locken die Privaten...
    Später sieht's andersrum aus.


  • Mod

    Bzgl. Namen gab's beim Gewerbe vor einigen Jahren eine Änderung, früher mußte man so firmieren:

    Marcus Bäckmann, Computer und Telekommunikationsgeräte

    Heute geht z.B.

    do.IT.perfect
    Marcus Bäckmann, Computer und Telekommunikationsgeräte

    Aber für solche Fragen solltest Du den Gründungsberater Deiner IHK angehen - die schmarotzen sowieso Zwangsbeiträge und haben für sowas eine Beratungsmöglichkeit, also nutze das auch aus.



  • Krankenkasse musst du "erst" ab einem Jahresgewinn von ca. 4000 EUR zahlen, sonst bist du noch über deine Eltern versichert.

    Für mich gibts jetzt schön günstige (gesetzliche), pauschale Studentenversicherungen... 🙂



  • also versichert bin ich selber (Halbwaisenrente) die bezahlen ja die krankenkasse 🙂

    und 4000 € krieg ich allein schon mit meinem bafög zusammen, sofern ich das auch kriege, was ich vemrute.
    da war irgendwann mal die rede von 7000€ oder so in der richtung..

    cya



  • Äh, mit dem Bafög musst du aufpassen!

    Wenn du 5000 EUR besitzt, bekommst du schon kein Bafög mehr. Wenn du mehr als ca. 350 EUR im Monat verdienst, bekommst du kein Bafög mehr... usw.

    Also Bafög und Selbstständig würde ich mir stark überlegen.



  • also bafög:
    ich darf maximal 5200 € aufer hohen kante haben (d.h. aufm sparbuch / konto etc)
    hab ich aber net

    desweiteren darf ich beim bafög ca. 215 € monatlich dazu verdienen, was ich wohl vorerst auch nicht überschreiten werden. von daher..

    wenn ich die 215 € überschreite, so wird mir das, was ich drüber bin, vom bafög abgezogen 😕

    nur mal so zur info *gg*
    damit is aber immer noch net 100 % sicher, ob ich überhaupt bafög bekomme, was aber ja nix mit dem eigentlichen thema zu tun hat 🙂
    denn ich wüsste wie gesagt immer noch gern, ob das denn nun erlaubt ist...

    cya


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