<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" version="2.0"><channel><title><![CDATA[Rechtsfrage: Recht auf Neugeraet&#x2F;Wandlung??]]></title><description><![CDATA[<p>Hallo allerseits,</p>
<p>vor ca. 1 1/2 jahren habe ich mir das Lidle Notebook Targa Visionary XP gekauft.<br />
Nun, schon einige Zeit spaeter musste es in Reparatur, da ein Defekt am<br />
Bildschirm vorlag. Die Sache lief wirklich schnell und reibungslos ueber die<br />
Buehne. Einige Zeit spaeter gab die Festplatte ihren Geist auf. Ich bekam<br />
ploetzlich einen Blue-Screen (Das Notebook stand nur da und lief, ich war nicht<br />
einmal in der Naehe) und beim darauffolgenden Neustart, gab es erhebliche<br />
Zugriffsprobleme auf die Festplatte. Nach 3-taegigem rumaergern mit der Hotline,<br />
wurde dann schliesslich das Notebook abgeholt und zur Reparatur gegeben. Nach<br />
10 Werkstagen hatte ich das NB wieder zurueck (wie auf der Homepage und diversen<br />
anderen Unterlagen angegeben).</p>
<p>Nun ein fast aehnlicher Vorfall spielte sich letzte Woche Donnerstag ab. Ich war<br />
gerade unter Unix etwas am entpacken und als ich wieder nach dem Fortschritt<br />
schaute, war das NB eingefroren. Mir blieb nichts weiter uebrig, als<br />
neuzustarten. Ich habe mir dann sofort die Logdateien angeschaut und in diesen<br />
stand etwas von 'DMA_WRITE_FAILURE'. Ich hab dann gleich neugestartet und<br />
versucht Windows zu booten und musste feststellen, dass es sich nicht mehr<br />
booten liess -&gt; schwere Probleme beim zugriff auf die Festplatte.</p>
<p>Ich habe mich dann dazu entschlossen, das NB erstmal ausgeschaltet zu lassen<br />
und habe es dann Abends wieder angemacht. Windows liess sich wieder booten,<br />
allerdings gab es immer wieder Probleme beim Festplattenzugriff. Nach einer<br />
Neuinstallation lief das System dann wieder uebers Wochenende, bis gestern<br />
Abend, als die Zugriffsprobleme wieder begannen.</p>
<p>Was mir auffaellt: Wenn das NB laengere Zeit aus ist (die Platte als &quot;kalt&quot;<br />
ist), dann laeuft das NB erst einmal eine Zeitlang, bevor die Probleme auf-<br />
treten. Weiterhin ist mir aufgefallen, dass, wenn die Zugriffsprobleme auf-<br />
treten und ich das Notebook etwas nach hinten neige bzw. etwas nach hinten<br />
neigend hoch und runter bewege, es dazu fuehrt, dass das Zugriffsproblem<br />
aufgehoben wird. Mein Ausbilder meint, es koennte daran liegen, dass evtl.<br />
ein Kabelbruch oder es einen Haarriss im Motherboard gibt.</p>
<p>Ich hab etwas weiter ausgeholt, jetzt zu meiner Frage: Mein Vater meinte, aber<br />
er wusste es nicht mehr ganz genau, es gaebe ein Gesetzt, nachdem ich ein<br />
vergleichbares Neugeraet oder den Restwert in Geld verlangen koennte, wenn<br />
bereits mehrmals eine Reparatur (Nachbesserung) erfolgt ist.</p>
<p>Nun das hier waere die 3te Nachbesserung und jetzt ist die Frage, ob ich von<br />
diesem Recht gebrauch machen kann?!</p>
<p>Etwas unwohl ist mir bei dem Gedanken, dass es ein Haarriss oder aehnliches<br />
sein koennte, denn dann wuerde ein reines austauschen der Festplatte keinen<br />
laengerfristigen Erfolg mit sich bringen und ich bin auf das Notebook<br />
angewiesen, da es fuer mich ein Desktopersatz ist und ich es auch auf der<br />
Arbeit nutze und Schulaufgabe darauf erledige.</p>
<p>Kann ich vom entsprechenden Recht gebrauch machen? Vielleicht hat jemand<br />
schonmal Erfahrung mit einem aehnlichen Problem gemacht.</p>
<p>mfg<br />
v R</p>
]]></description><link>https://www.c-plusplus.net/forum/topic/94149/rechtsfrage-recht-auf-neugeraet-wandlung</link><generator>RSS for Node</generator><lastBuildDate>Sun, 05 Apr 2026 18:57:27 GMT</lastBuildDate><atom:link href="https://www.c-plusplus.net/forum/topic/94149.rss" rel="self" type="application/rss+xml"/><pubDate>Mon, 06 Dec 2004 15:27:19 GMT</pubDate><ttl>60</ttl><item><title><![CDATA[Reply to Rechtsfrage: Recht auf Neugeraet&#x2F;Wandlung?? on Mon, 06 Dec 2004 15:33:36 GMT]]></title><description><![CDATA[<p>Hallo allerseits,</p>
<p>vor ca. 1 1/2 jahren habe ich mir das Lidle Notebook Targa Visionary XP gekauft.<br />
Nun, schon einige Zeit spaeter musste es in Reparatur, da ein Defekt am<br />
Bildschirm vorlag. Die Sache lief wirklich schnell und reibungslos ueber die<br />
Buehne. Einige Zeit spaeter gab die Festplatte ihren Geist auf. Ich bekam<br />
ploetzlich einen Blue-Screen (Das Notebook stand nur da und lief, ich war nicht<br />
einmal in der Naehe) und beim darauffolgenden Neustart, gab es erhebliche<br />
Zugriffsprobleme auf die Festplatte. Nach 3-taegigem rumaergern mit der Hotline,<br />
wurde dann schliesslich das Notebook abgeholt und zur Reparatur gegeben. Nach<br />
10 Werkstagen hatte ich das NB wieder zurueck (wie auf der Homepage und diversen<br />
anderen Unterlagen angegeben).</p>
<p>Nun ein fast aehnlicher Vorfall spielte sich letzte Woche Donnerstag ab. Ich war<br />
gerade unter Unix etwas am entpacken und als ich wieder nach dem Fortschritt<br />
schaute, war das NB eingefroren. Mir blieb nichts weiter uebrig, als<br />
neuzustarten. Ich habe mir dann sofort die Logdateien angeschaut und in diesen<br />
stand etwas von 'DMA_WRITE_FAILURE'. Ich hab dann gleich neugestartet und<br />
versucht Windows zu booten und musste feststellen, dass es sich nicht mehr<br />
booten liess -&gt; schwere Probleme beim zugriff auf die Festplatte.</p>
<p>Ich habe mich dann dazu entschlossen, das NB erstmal ausgeschaltet zu lassen<br />
und habe es dann Abends wieder angemacht. Windows liess sich wieder booten,<br />
allerdings gab es immer wieder Probleme beim Festplattenzugriff. Nach einer<br />
Neuinstallation lief das System dann wieder uebers Wochenende, bis gestern<br />
Abend, als die Zugriffsprobleme wieder begannen.</p>
<p>Was mir auffaellt: Wenn das NB laengere Zeit aus ist (die Platte als &quot;kalt&quot;<br />
ist), dann laeuft das NB erst einmal eine Zeitlang, bevor die Probleme auf-<br />
treten. Weiterhin ist mir aufgefallen, dass, wenn die Zugriffsprobleme auf-<br />
treten und ich das Notebook etwas nach hinten neige bzw. etwas nach hinten<br />
neigend hoch und runter bewege, es dazu fuehrt, dass das Zugriffsproblem<br />
aufgehoben wird. Mein Ausbilder meint, es koennte daran liegen, dass evtl.<br />
ein Kabelbruch oder es einen Haarriss im Motherboard gibt.</p>
<p>Ich hab etwas weiter ausgeholt, jetzt zu meiner Frage: Mein Vater meinte, aber<br />
er wusste es nicht mehr ganz genau, es gaebe ein Gesetzt, nachdem ich ein<br />
vergleichbares Neugeraet oder den Restwert in Geld verlangen koennte, wenn<br />
bereits mehrmals eine Reparatur (Nachbesserung) erfolgt ist.</p>
<p>Nun das hier waere die 3te Nachbesserung und jetzt ist die Frage, ob ich von<br />
diesem Recht gebrauch machen kann?!</p>
<p>Etwas unwohl ist mir bei dem Gedanken, dass es ein Haarriss oder aehnliches<br />
sein koennte, denn dann wuerde ein reines austauschen der Festplatte keinen<br />
laengerfristigen Erfolg mit sich bringen und ich bin auf das Notebook<br />
angewiesen, da es fuer mich ein Desktopersatz ist und ich es auch auf der<br />
Arbeit nutze und Schulaufgabe darauf erledige.</p>
<p>Kann ich vom entsprechenden Recht gebrauch machen? Vielleicht hat jemand<br />
schonmal Erfahrung mit einem aehnlichen Problem gemacht.</p>
<p>mfg<br />
v R</p>
]]></description><link>https://www.c-plusplus.net/forum/post/667301</link><guid isPermaLink="true">https://www.c-plusplus.net/forum/post/667301</guid><dc:creator><![CDATA[virtuell Realisticer]]></dc:creator><pubDate>Mon, 06 Dec 2004 15:33:36 GMT</pubDate></item><item><title><![CDATA[Reply to Rechtsfrage: Recht auf Neugeraet&#x2F;Wandlung?? on Mon, 06 Dec 2004 15:40:54 GMT]]></title><description><![CDATA[<p>Alles nur AFAIK <img
      src="https://www.c-plusplus.net/forum/plugins/nodebb-plugin-emoji/emoji/emoji-one/1f609.png?v=ab1pehoraso"
      class="not-responsive emoji emoji-emoji-one emoji--winking_face"
      title=";)"
      alt="😉"
    /></p>
<p>1.) Recht auf Wandlung besteht nur, wenn es um den selben Sachverhalt geht -<br />
Deine Platte müsste also ein drittes (zweites?) mal abrauchen</p>
<p>2.) Jedes mal, wenn was kaputt geht, hast du auf den ausgetauschten Teil wieder<br />
neue Garantie / Gewährleistung</p>
<p>3.) Ein Haarriss ist tatsächlich möglich. Hab ich selbst beim MB gehabt, wodurch<br />
der RAM und die CPU nur teilweise oder nach biegen am MB erkannt wurden.<br />
Allerdings würde mich das bei einem Notebook verwundern, wo doch alles fest<br />
an seiner Position sitzt. Wahrscheinlicher finde ich Temperatur-Probleme. Mal<br />
die HDD-Temp ausgelesen?</p>
]]></description><link>https://www.c-plusplus.net/forum/post/667313</link><guid isPermaLink="true">https://www.c-plusplus.net/forum/post/667313</guid><dc:creator><![CDATA[energyzer]]></dc:creator><pubDate>Mon, 06 Dec 2004 15:40:54 GMT</pubDate></item><item><title><![CDATA[Reply to Rechtsfrage: Recht auf Neugeraet&#x2F;Wandlung?? on Mon, 06 Dec 2004 15:55:11 GMT]]></title><description><![CDATA[<p>EnERgYzEr schrieb:</p>
<blockquote>
<p>Alles nur AFAIK <img
      src="https://www.c-plusplus.net/forum/plugins/nodebb-plugin-emoji/emoji/emoji-one/1f609.png?v=ab1pehoraso"
      class="not-responsive emoji emoji-emoji-one emoji--winking_face"
      title=";)"
      alt="😉"
    /></p>
<p>1.) Recht auf Wandlung besteht nur, wenn es um den selben Sachverhalt geht -<br />
Deine Platte müsste also ein drittes (zweites?) mal abrauchen</p>
</blockquote>
<p>Ich muss das also hinnehmen, dass evtl. die neue Platte auch in ein paar Monaten<br />
kaputt geht (natuerlich nur angenommen)?</p>
<blockquote>
<p>2.) Jedes mal, wenn was kaputt geht, hast du auf den ausgetauschten Teil wieder<br />
neue Garantie / Gewährleistung</p>
</blockquote>
<p>Ok, das war mir klar.</p>
<blockquote>
<p>3.) Ein Haarriss ist tatsächlich möglich. Hab ich selbst beim MB gehabt, wodurch<br />
der RAM und die CPU nur teilweise oder nach biegen am MB erkannt wurden.<br />
Allerdings würde mich das bei einem Notebook verwundern, wo doch alles fest<br />
an seiner Position sitzt. Wahrscheinlicher finde ich Temperatur-Probleme. Mal<br />
die HDD-Temp ausgelesen?</p>
</blockquote>
<p>HDD-Temp kann ich nicht auslesen, es gibt keinen Temp-Fuehler fuer die HDD.<br />
Zumal bei einem Temperatur-Problem die Zugriffsprobleme doch bestimmt nicht<br />
teilweise dadurch zu beheben sind, dass ich das Notebook nach hinten neigend<br />
hoch und runter bewege, imho zumindest.</p>
<p>Versteht mich nicht falsch, ich will nicht unbedingt ein &quot;Neugeraet&quot; in diesem<br />
Sinne, ich habe nur angst, dass da evtl. doch etwas mehr dran ist, als das &quot;nur&quot;<br />
die Festplatte kaputt ist und das ja schon zum 2ten mal :(.</p>
<p>mfg<br />
v R</p>
]]></description><link>https://www.c-plusplus.net/forum/post/667327</link><guid isPermaLink="true">https://www.c-plusplus.net/forum/post/667327</guid><dc:creator><![CDATA[virtuell Realisticer]]></dc:creator><pubDate>Mon, 06 Dec 2004 15:55:11 GMT</pubDate></item><item><title><![CDATA[Reply to Rechtsfrage: Recht auf Neugeraet&#x2F;Wandlung?? on Mon, 06 Dec 2004 21:29:37 GMT]]></title><description><![CDATA[<p>Nein, es ist egal, was einen Mangel aufweist. Wenn erst der Monitor defekt war, dann die Festplatte, sind das schon zwei Nachbesserungen.</p>
<p>Hierzu steht im § 440 BGB (Satz 2 unter Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz):</p>
<blockquote>
<p>Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.</p>
</blockquote>
<p>Mit &quot;sonstigen Umständen&quot; werden wohl Vertragsvereinbarungen und AGBs gemeint sein.</p>
<p>Bei einem Laptop kann es schon möglich sein, dass du 3 Nachbesserungen in Kauf nehmen musst, aber versuchen würde ich es.</p>
<p>Alles hier geschriebene ist nur meine persönliche Meinung <img
      src="https://www.c-plusplus.net/forum/plugins/nodebb-plugin-emoji/emoji/emoji-one/1f642.png?v=ab1pehoraso"
      class="not-responsive emoji emoji-emoji-one emoji--slightly_smiling_face"
      title=":)"
      alt="🙂"
    /></p>
]]></description><link>https://www.c-plusplus.net/forum/post/667619</link><guid isPermaLink="true">https://www.c-plusplus.net/forum/post/667619</guid><dc:creator><![CDATA[Henno]]></dc:creator><pubDate>Mon, 06 Dec 2004 21:29:37 GMT</pubDate></item><item><title><![CDATA[Reply to Rechtsfrage: Recht auf Neugeraet&#x2F;Wandlung?? on Tue, 07 Dec 2004 07:48:26 GMT]]></title><description><![CDATA[<p>Danke fuer eure Muehe :). Ich hab mir jetzt mal die AGB naeher angeschaut (haett<br />
ich das mal gleich getan). Dort finde ich:</p>
<blockquote>
<p>6. Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mängeln beschränken sich ausschließlich auf ein Recht auf Nacherfüllung,<br />
wobei dem Käufer das Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner<br />
Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,<br />
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas<br />
anderes ergibt.</p>
</blockquote>
<p>Ich hasse Juristendeutsch! Also wenn ich das richtig verstanden habe, so ist der<br />
Austausch des Geraetes durch ein gleichwertiges ausgeschlossen. Ich hab also<br />
lediglich die Moeglichkeit der Nacherfuellung (das waere jetzt das 3te mal, dass<br />
das NB in Reparatur ist). Nun, was passiert jetzt bei Minderung? Bekomme ich<br />
die in Bezug auf den Kaufpreis, oder in Bezug auf den Restwert? Was passiert,<br />
wenn ich vom Kaufvertrag zuruecktreten wuerde? Bekomme ich dann den Restwert<br />
erstattet?</p>
<p>Nun jetzt steht hier ja (wie auch in dem von Loggy geposteten Gesetzesauszug),<br />
dass die Nacherfuellung nach dem erfolglosen _zweiten_ Versuch als fehl-<br />
geschlagen gillt. D. h. also, das ich von dem Recht ja noch gar kein Gebrauch<br />
machen kann, denn die Festplatte wurde erst einmal ausgetauscht.</p>
<p>So wie ich das sehe, muss ich denen wohl doch nochmal einen Versuch gestatten,<br />
denn z. B. das Display wurde erfolgreich ausgetauscht.</p>
<p>Denke jetzt ist das alles etwas klarer. Schade dass man immer soviel aerger mit<br />
sowas hat.</p>
<p>mfg<br />
v R</p>
]]></description><link>https://www.c-plusplus.net/forum/post/667745</link><guid isPermaLink="true">https://www.c-plusplus.net/forum/post/667745</guid><dc:creator><![CDATA[virtuell Realisticer]]></dc:creator><pubDate>Tue, 07 Dec 2004 07:48:26 GMT</pubDate></item><item><title><![CDATA[Reply to Rechtsfrage: Recht auf Neugeraet&#x2F;Wandlung?? on Tue, 07 Dec 2004 14:12:22 GMT]]></title><description><![CDATA[<p>Es steht nach deutschem Recht unter Strafe wenn man Rechtsauskunft gibt und kein Anwalt ist.<br />
Deswegen kann ich dir nur sagen, das du deinen Anwalt konsultieren sollst, der darf das, ich nicht.</p>
]]></description><link>https://www.c-plusplus.net/forum/post/668040</link><guid isPermaLink="true">https://www.c-plusplus.net/forum/post/668040</guid><dc:creator><![CDATA[Rechtswissenschaftenstud.]]></dc:creator><pubDate>Tue, 07 Dec 2004 14:12:22 GMT</pubDate></item></channel></rss>