Muss man selbständig sein um eigene Programme zu verkaufen?



  • Ich darf also mein Programm verkaufen ohne selbstständig zu sein? Wie ist das dann wenn sich eine Firma an mich wendet und ich ein Programm für ihren Betrieb programmieren soll? Ich muss dann ja irgendwie eine Rechnung schreiben oder wie läuft das ab?



  • Ken schrieb:

    Ich darf also mein Programm verkaufen ohne selbstständig zu sein? Wie ist das dann wenn sich eine Firma an mich wendet und ich ein Programm für ihren Betrieb programmieren soll? Ich muss dann ja irgendwie eine Rechnung schreiben oder wie läuft das ab?

    Ja natürlich. So verdient man Geld 😃
    + Firma will deine Dienste kaufen
    + Du erstelltst Offerte und erhälst den Zuschalg
    + Entwickelst das Produkt
    + Firma bezahlz dich dafür

    .. ausser du bist ein Arbeitnehmer derselben Firma und du wirst mit einem "Lohn" beglückt. Dann erstellst du die SW für die Firma. Die SW gehört dann allerdings kaum dir. Das Geistige Eigentum bleibt der Firma. Ist meistens auch vertraglich geregelt.



  • Sorry das ich so doof frage, aber das Gebiet ist Neuland für mich. Ich habe nicht gewusst das ich als nicht selbständiger meine Programme verkaufen darf. Vielen Dank



  • Fragen zur Selbstständigkeit gehören aber nicht ins MFC-Forum 😉

    Lass dich bzgl. dem Verkauf und vor allem der Versteuerung besser von einem Steuerberater oder deinem Finanzamt beraten.



  • Außerdem ist natürlich ein Gewerbe anzumelden.



  • Die Diskussion gehört wirklich nicht ins MFC Forum. Vielleicht sollten wir einen neuen Thread aufmachen. Denn das mit dem Gewerbe ist die grosse Frage. Soweit ich weiss gibt es einen Freibetrag den man auch ohne Gewerbe ausreizen kann, aber genau weiss ich es nicht. Muss mich unbedingt mal erkundigen.



  • Dieser Thread wurde von Moderator/in estartu aus dem Forum MFC (Visual C++) in das Forum Rund um die Programmierung verschoben.

    Im Zweifelsfall bitte auch folgende Hinweise beachten:
    C/C++ Forum :: FAQ - Sonstiges :: Wohin mit meiner Frage?

    Dieses Posting wurde automatisch erzeugt.



  • wurfholz schrieb:

    Außerdem ist natürlich ein Gewerbe anzumelden.

    Nur als kleine Anmerkung: Wenn Du Software als Dienstleistung erstellst und Du ein passendes Studium hast (z.B. Dipl. Inform.), welches Dir erlaubt Freiberufler zu sein, so brauchst Du kein Gewerbe anmelden; darfst aber selbstverständlich trotzdem Rechnungen schreiben.



  • Jochen Kalmbach schrieb:

    wurfholz schrieb:

    Außerdem ist natürlich ein Gewerbe anzumelden.

    Nur als kleine Anmerkung: Wenn Du Software als Dienstleistung erstellst und Du ein passendes Studium hast (z.B. Dipl. Inform.), welches Dir erlaubt Freiberufler zu sein, so brauchst Du kein Gewerbe anmelden; darfst aber selbstverständlich trotzdem Rechnungen schreiben.

    Sicher, dass man das als Dipl.Inf. darf??? Ich meine, man darf es perfider Weise als Dipl. Ing. aber als Dipl. Inf. nicht, das war gerade mal so ein aufreger im Gesetztestext, an den ich mich erinnere.



  • Man muss nicht mal ein Diplom haben um als Freiberufler arbeiten zu dürfen.

    Als Freiberufler musst du auch kein Gewerbe anmelden. Da gibts aber ne Menge an dingen zu beachten. Z.b. wenn du MWST berechnest musst du die auch an das zuständige Finanzamt abführen.

    Es gibt noch ein paar andere Dinge beachten, am besten informierst du dich darüber mal. Aber du musst afaik kein Gewerbe anmelden weil du im Auftrag einer Firma irgendetwas programmierst.

    BR

    evilissimo



  • Kuno_ schrieb:

    Sicher, dass man das als Dipl.Inf. darf??? Ich meine, man darf es perfider Weise als Dipl. Ing. aber als Dipl. Inf. nicht, das war gerade mal so ein aufreger im Gesetztestext, an den ich mich erinnere.

    Da gab's ein paar neuere Urteile dazu... grundsätzlich richtig, ein Ingenieur hat es leichter, weil "Freier Ingenieur" ein freiberuflicher "Katalogberuf" ist und er damit automatisch als Freiberufler anerkannt wird. Für den Informatiker ist das nicht in gleicher Weise möglich. Auch darf ein Ingenieur jederzeit ein Ingenieurbüro gründen und dann als Softwareentwickler auftreten.



  • evilissimo schrieb:

    Man muss nicht mal ein Diplom haben um als Freiberufler arbeiten zu dürfen.

    § 18 EStG schrieb:

    <2> Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

    Siehe auch: http://www.freie-berufe.de/Technische_und_naturwissenscha.223.0.html



  • ... (Überflüssig)


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