Verjährung
-
Hallo,
ich habe heute von meinem freundlichen Reisebüro eine Rechnung bekommen für eine Reisekrankenversicherung vom 02.01.2001 (!). Sind diese Ansprüche nicht nach Paragraph 196.1.1 BGB verjährt?
Gruß
void*
-
seit der Schuldrechtsreform stehen in §196 BGB Verjährungsfristen für Grundstücke...
-
Ist das eine einmalige Versicherung oder eine mit jährlicher (etc) Verlängerung? Am Ende erneuert die sich ständig...
-
Das sind Fragen die eine Rechtsauskunft fordern. Diese können wir hier aber nicht geben. Insbesondere deshalb, da es hier keine Anwälte gibt und bestimmte Personen dieses Berufes Abmahnungen verschicken.
Da noch keine Entscheidung getroffen wurde , was im Internet als Rechtsberatung gilt und was nicht, ersuche ich dich zu deinem Anwalt deines vertrauens zu gehen.
Auch wenn es unwahrscheinlich ist das es einer macht, sind Abmahnungen für Marcus sehr teuer uhnd würde das Forum sehr belasten.
-
Hallo,
1. Fordere ich hier keine Rechtsauskunft, sondern Frage nur mal so was Laien denken!
2. Das war eine Versicherung für 4 Wochen (einmalig).
3. Mein BGB war von 1997.Gruß
void*
-
Naja nur weil die Rechnung etwas später kommt muss man ja nicht gleich versuchen sich vor dem Bezahlen zu drücken, womöglich gleich mit Anwalt Öö
-
void* schrieb:
Hallo,
1. Fordere ich hier keine Rechtsauskunft, sondern Frage nur mal so was Laien denken!
Mein Satz: Da noch keine Entscheidung getroffen wurde , was im Internet als Rechtsberatung gilt und was nicht,
Dieses Gesetz (Rechtsberatung nur durch Anwälte) aus der NAZI-Zeit kann man so oder so auslegen. Es soll verhindert werden das Marcus eine Abmahnung bekommt wie in anderen Foren bereits geschehen.