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Dann darfst du deine Programme nicht kommerziell vertreiben. D.h. dein Programm, wenn du es (z.B. zur Nutzung bei deinem Arbeitgeber) weitergeben willst, muss Freeware oder OpenSource sein.
Keine Ahnung, ob im Fall der Fälle die Beweislast bei dir liegt, dass du keinen wirtschaftlichen/kommerziellen Vorteil aus der Weitergabe an deinen AG gezogen hast, schliesslich gibt es in diesem Forum keine Rechtsberatung.
Im Zweifelsfall wende dich direkt an Borland, oder lass die Sachlage von einem Anwalt prüfen, oder bring deinen AG dazu, eine (ggf. gebrauchte) BCB-Vollversion zu erwerben.