X-Com Terror of the Deep (UFO nachfolger)
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Legalus schrieb:
Wenn der Urheber mit einer Verbreitung durch andere Einverstanden ist,
dann stellt er die Software unter eine Lizenz, die denjenigen der
es verbreiten möchte auch nachweislich dazu berechtigt.
In der Regel ist das dann eine Lizenz die das Produkt zu Freeware erklärt.Nein. Abandonware muss nicht zwangsläufig neu lizensiert werden. Wenn dem so ist, dann reden wir idR von Freeware, Open-Source, etc., das ist aber OT.
Legalus schrieb:
Solange aber der, der es verbreiten möchte, nur vermuten kann,
das der Urheber nichts dagegen hat sitzt er auf einem Minenfeld,
denn der Urheber kann jederzeit seine Rechte zur Geltung bringen.
Kurz geagt, der Verbreiter befindet sich auf dünnem Eis, da illegal.Ich denke mal, dass das hier sowieso jedem klar ist. Dagegen hat auch niemand was gesagt. Es ging einfach darum, dass du behauptet hast, dass das Anbieten von Abandonware grundsätzlich illegal ist. Und das ist einfach nicht wahr. Genügend Beispiele gibts ja im Netz. Leider ist sowas für den User nicht immer eindeutig nachvollziehbar. Deshalb sollte einem bewusst sein, dass man sich uU auf illegalem Terrain bewegt.
Legalus schrieb:
Legalus schrieb:
Außerdem, auf die Urheberrechte verzichetet kein Hersteller
Darum geht es ja hier auch nicht.
Doch, lies mal deinen Satz:
"Inwiefern Abondonware legal ist oder nicht, hängt immer davon ab, ob der Besitzer auf das Urheberrecht besteht."Darum geht es also sehr wohl.
Nein geht es nicht. Wie ich schon sagte, um Abandonware legal anbieten zu können muss ein Besitzer nicht sein Urheberrecht aufgeben.
Was ich mit dem Satz meinte, nun, Urheberrecht bedeutet ja simpel ausgedrückt, dass die Rechte eines Produktes (zB auch Vermarktung) komplett beim Urheber liegen. Sowas also nicht durch den Urheber zu verbreiten, ist illegal. Das ist ein Grundsatz des Urheberrechts. Sollte ein Urheber aber damit einverstanden sein, so kann er innerhalb des Urheberrechts eine Verbreitung durch andere festlegen. Um Wiki mal zu zitierenPer Gesetz erhält ein Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er kann allein bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken, gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem Umfange festlegen.
Das Urheberrecht regelt auch, dass bestimmte persönliche, nichtkommerzielle und beschränkte Nutzungen erlaubt sind.
Legalus schrieb:
Also überlege dir nächtest mal besser was du schreibst.
Dazu fällt mir nur ein - "getroffende Hunden bellen".
Sehs einfach ein, dass du mit deiner Behauptung etwas zu schnell warst, anstatt andere für deinen begrenzten Kenntnisstand verantwortlich zu machen.
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groovemaster schrieb:
Legalus schrieb:
Wenn der Urheber mit einer Verbreitung durch andere Einverstanden ist,
dann stellt er die Software unter eine Lizenz, die denjenigen der
es verbreiten möchte auch nachweislich dazu berechtigt.
In der Regel ist das dann eine Lizenz die das Produkt zu Freeware erklärt.Nein. Abandonware muss nicht zwangsläufig neu lizensiert werden. Wenn dem so ist, dann reden wir idR von Freeware, Open-Source, etc., das ist aber OT.
Doch, denn solange Abandonware nicht vom Urheber als frei verbreitbar deklariert
wurde, gibt es für denjenigen der es verteilen will keinen Rechtsschutz.Damit ist also sämtliche Abandonware die noch nicht als etwas freies (Freeware, Open Source etc.) deklariert wurde illegal.
Wie ich an deinen Postings sehen kann, ist es sehr schwer für dich
einzugestehen, das du falsch liegst.
Vielleicht solltest du darüber mal nachdenken und noch etwas daran arbeiten.Legalus schrieb:
Solange aber der, der es verbreiten möchte, nur vermuten kann,
das der Urheber nichts dagegen hat sitzt er auf einem Minenfeld,
denn der Urheber kann jederzeit seine Rechte zur Geltung bringen.
Kurz geagt, der Verbreiter befindet sich auf dünnem Eis, da illegal.Ich denke mal, dass das hier sowieso jedem klar ist. Dagegen hat auch niemand was gesagt. Es ging einfach darum, dass du behauptet hast, dass das Anbieten von Abandonware grundsätzlich illegal ist. Und das ist einfach nicht wahr.
[/QUOTE]
Doch siehe oben.
Denn wenn die Verbreitung vom Urheber erlaubt wurde, dann nennt man diese
Dinge in der Regel nicht mehr Abandonware sondern Freeware.Genügend Beispiele gibts ja im Netz.
Die Abandonware Leute kämpfen heute noch darum das die Urheber
ihre Produkte frei geben.
Also nenne mir mal ein Beispiel von Abandonware Software, bei dem der Urheber ausdrücklich eine Verbreitung erlaubt hat.Ich möchte Beispiele!
Leider ist sowas für den User nicht immer eindeutig nachvollziehbar. Deshalb sollte einem bewusst sein, dass man sich uU auf illegalem Terrain bewegt.
Das Gesetz ist eindeutig, ein unter Umständen gibt es nicht.
Abandonware ist immer illegal, da legale Abandonware (was es als Begriff im Prinzip nicht gibt, dient jetzt aber nur als Beispiel) in der Regel Freeware oder ähnliches ist.Legalus schrieb:
Legalus schrieb:
Außerdem, auf die Urheberrechte verzichetet kein Hersteller
Darum geht es ja hier auch nicht.
Doch, lies mal deinen Satz:
"Inwiefern Abondonware legal ist oder nicht, hängt immer davon ab, ob der Besitzer auf das Urheberrecht besteht."Darum geht es also sehr wohl.
Nein geht es nicht. Wie ich schon sagte, um Abandonware legal anbieten zu können muss ein Besitzer nicht sein Urheberrecht aufgeben.
Du widersprichst dir ja selbst.
Gerade eben hast du noch gesagt, das es davon abhängt ob der Besitzer auf das Urheberrecht verzichtet und jetzt drehst du dich wie das Blatt im Wind und
behauptest anderes.Steh zu deinen Worten und versuche dich nicht daraus jetzt herauszuwinden.
Was ich mit dem Satz meinte, nun, Urheberrecht bedeutet ja simpel ausgedrückt, dass die Rechte eines Produktes (zB auch Vermarktung) komplett beim Urheber liegen.
Nein, Urheberrecht bedeutet mehr.
Ein Urheber kann z.b. die Vermarktung komplett freigeben und trotzdem
hat er das Urheberrecht.
Du darfst das Urheberrecht nicht mit dem Copyright (was es im Deutschen nicht gibt) verwechseln.Sowas also nicht durch den Urheber zu verbreiten, ist illegal.
Nein, ein Urheber kann das verbreiten durch andere erlauben und trotzdem
behält er weiterhin das Urheberrecht bei.Wenn ein Urheber eine freie Verbreitung erlaubt, dann muß er dabei nicht
auf das Urheberrecht verzichten.
Den wie schon erwähnt deckt das Urheberrecht deutlich mehr ab, als nur die Verbreitung.Das ist ein Grundsatz des Urheberrechts. Sollte ein Urheber aber damit einverstanden sein, so kann er innerhalb des Urheberrechts eine Verbreitung durch andere festlegen.
Genau, er muß es festlegen, damit die anderen rechtlich auf der sicheren Seite sind, und genau aus diesem Grund ist jede Abandonware, die
nicht als Freeware deklariert wurde Prinzipbedingt illegal.Natürlich kann der Urheber jetzt hergehen und auf rechtlichen Schritte,
wegen der illegale Verbreitung, verzichten, aber das ist
wie schon gesagt wieder ein ganz anderes Thema.
Nämlich das Thema: "Wo kein Kläger, da kein Richter."Bei einem Verzicht auf die rechtliche Schritte kannst du aber
keinen Fall davon ausgehen, das dies einer Erlaubnis das zeugs zu verteilen
gleichkommt.
Dies ist kein Freischein und weil das so ist, ist jede Abandonware illegal.Um Wiki mal zu zitieren
Per Gesetz erhält ein Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er kann allein bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken, gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem Umfange festlegen.
Das Urheberrecht regelt auch, dass bestimmte persönliche, nichtkommerzielle und beschränkte Nutzungen erlaubt sind.
Richtig, das Urheberrecht ist klar definiert.
Und wenn der Urheber diese Rechte der anderen (nichtkommerzielle Nutzung, Privatkopie etc.), die im Urheberrecht ebenfalls festgelegt sind
erweitern möchte, dann benutzt er dazu eine Lizenz z.b. eine Freeware Lizenz.Aus dem Urheberrecht allein ohne eine derartige Freeware Lizenz, kannst du jedenfalls kein Recht ableiten, das Adbanonware legal macht.
Legalus schrieb:
Also überlege dir nächtest mal besser was du schreibst.
Dazu fällt mir nur ein - "getroffende Hunden bellen".
Sehs einfach ein, dass du mit deiner Behauptung etwas zu schnell warst, anstatt andere für deinen begrenzten Kenntnisstand verantwortlich zu machen.
Nun, es ist recht schwer dir den Sachverhalt klarzumachen,
da du wohl bewußt dich dagegen weigerst trotz aller Beweise
anzuerkennen das ich Recht habe.
So etwas stört mich, richtig.Und bezüglich Kenntnisstand solltest du an dir mal selber arbeiten,
es fehlt dir auch insbesondere an Einsicht.
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Legalus schrieb:
groovemaster schrieb:
Legalus schrieb:
Wenn der Urheber mit einer Verbreitung durch andere Einverstanden ist,
dann stellt er die Software unter eine Lizenz, die denjenigen der
es verbreiten möchte auch nachweislich dazu berechtigt.
In der Regel ist das dann eine Lizenz die das Produkt zu Freeware erklärt.Nein. Abandonware muss nicht zwangsläufig neu lizensiert werden. Wenn dem so ist, dann reden wir idR von Freeware, Open-Source, etc., das ist aber OT.
Doch, denn solange Abandonware nicht vom Urheber als frei verbreitbar deklariert
wurde, gibt es für denjenigen der es verteilen will keinen Rechtsschutz.Damit ist also sämtliche Abandonware die noch nicht als etwas freies (Freeware, Open Source etc.) deklariert wurde illegal.
Irgendwie wiederholst du dich. Ich hab jedoch keine Lust zu singen.
Legalus schrieb:
Wie ich an deinen Postings sehen kann, ist es sehr schwer für dich
einzugestehen, das du falsch liegst.
Vielleicht solltest du darüber mal nachdenken und noch etwas daran arbeiten.Schwätzer! Sowas von einem Unreg, wie ungewöhnlich.
Legalus schrieb:
Doch siehe oben.
Denn wenn die Verbreitung vom Urheber erlaubt wurde, dann nennt man diese
Dinge in der Regel nicht mehr Abandonware sondern Freeware."in der Regel"? Klingt für mich nicht, als ob du das wirklich wüsstest. Wie ich aber bereits sagte, für die Öffentlichkeit legal verfügbare Abandonware muss nicht zwangsläufig als Freeware oder Open-Source neu lizensiert werden. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob eine Software sowohl Abandonware als auch zB Freeware sein kann. Da beides keine rechtsgültigen Begriffe sind, kann man das wohl nur an den Lizenzbedingungen des Urhebers festmachen.
Legalus schrieb:
Also nenne mir mal ein Beispiel von Abandonware Software, bei dem der Urheber ausdrücklich eine Verbreitung erlaubt hat.
Ich möchte Beispiele!
Wie gesagt, es gibt genügend Beispiele im Netz. Hätte nicht gedacht, dass deine Fähigkeiten nicht ausreichen, welche zu finden, oder doch? Aber um es dir nicht allzu schwer zu machen, wie wärs zB damit oder hiermit? Abandonware und nicht illegal? Na sowas? Dazu noch die etlichen Abandonware Seiten, die nachgewiesen auch legale Software zur Verfügung stellen. Oh, oh.
Legalus schrieb:
Legalus schrieb:
Legalus schrieb:
Außerdem, auf die Urheberrechte verzichetet kein Hersteller
Darum geht es ja hier auch nicht.
Doch, lies mal deinen Satz:
"Inwiefern Abondonware legal ist oder nicht, hängt immer davon ab, ob der Besitzer auf das Urheberrecht besteht."Darum geht es also sehr wohl.
Nein geht es nicht. Wie ich schon sagte, um Abandonware legal anbieten zu können muss ein Besitzer nicht sein Urheberrecht aufgeben.
Du widersprichst dir ja selbst.
Gerade eben hast du noch gesagt, das es davon abhängt ob der Besitzer auf das Urheberrecht verzichtet und jetzt drehst du dich wie das Blatt im Wind und
behauptest anderes.Bitte? Wo hab ich denn etwas von "auf das Urheberrecht verzichten" geschrieben? Lies die Beiträge genau durch und saug dir nicht irgendwas aus den Fingern. Bei Unklarheiten kann man auch nachfragen.
Legalus schrieb:
Was ich mit dem Satz meinte, nun, Urheberrecht bedeutet ja simpel ausgedrückt, dass die Rechte eines Produktes (zB auch Vermarktung) komplett beim Urheber liegen.
Nein, Urheberrecht bedeutet mehr.
Ein Urheber kann z.b. die Vermarktung komplett freigeben und trotzdem
hat er das Urheberrecht.Wie ich schon sagte, du argumentierst ziemlich konfus. Deine Antwort hat wenig Bezug zum Zitat. Und wenn du alles aus dem Zusammenhang reisst, dann ist die sowieso obsolete.
Legalus schrieb:
Du darfst das Urheberrecht nicht mit dem Copyright (was es im Deutschen nicht gibt) verwechseln.
Bitte? Urheberrecht != Copyright? Jetzt machst du's aber spannend. Irgendwie mag ich Leute, die einfach sowas hinschmeissen, ohne es zu begründen.
Legalus schrieb:
Sowas also nicht durch den Urheber zu verbreiten, ist illegal.
Nein, ein Urheber kann das verbreiten durch andere erlauben und trotzdem
behält er weiterhin das Urheberrecht bei.Wenn ein Urheber eine freie Verbreitung erlaubt, dann muß er dabei nicht
auf das Urheberrecht verzichten.
Den wie schon erwähnt deckt das Urheberrecht deutlich mehr ab, als nur die Verbreitung.Das ist ein Grundsatz des Urheberrechts. Sollte ein Urheber aber damit einverstanden sein, so kann er innerhalb des Urheberrechts eine Verbreitung durch andere festlegen.
Genau, er muß es festlegen, damit die anderen rechtlich auf der sicheren Seite sind, und genau aus diesem Grund ist jede Abandonware, die
nicht als Freeware deklariert wurde Prinzipbedingt illegal.Was soll man dazu noch sagen? Einen gewissen humoristischen Unterhaltungswert hast du ja.
Legalus schrieb:
Bei einem Verzicht auf die rechtliche Schritte kannst du aber
keinen Fall davon ausgehen, das dies einer Erlaubnis das zeugs zu verteilen
gleichkommt.Hab ich auch nie behauptet.
Legalus schrieb:
Nun, es ist recht schwer dir den Sachverhalt klarzumachen,
da du wohl bewußt dich dagegen weigerst trotz aller Beweise
anzuerkennen das ich Recht habe.Irgendwie sehe ich noch keine Beweise deinerseits. Seltsam.
Legalus schrieb:
So etwas stört mich, richtig.
Siehst du, mich nicht. Glaub von mir aus was du willst. Ich jedenfalls werde Abandonware, sofern sie legal gepublished ist, weiterhin nutzen. Du hast jedenfalls keine Fakten gebracht, die deine Behauptung der Illegalität bzgl. stützen.
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groovemaster schrieb:
Legalus schrieb:
Doch siehe oben.
Denn wenn die Verbreitung vom Urheber erlaubt wurde, dann nennt man diese
Dinge in der Regel nicht mehr Abandonware sondern Freeware."in der Regel"? Klingt für mich nicht, als ob du das wirklich wüsstest.
Dieses "in der Regel" steht dafür, das es nicht unbedingt Freeware sein muß,
wenn auch Open Source oder Public Domain möglich ist.Deine Schlußfolgerung ist daher mal wieder falsch.
Wie ich aber bereits sagte, für die Öffentlichkeit legal verfügbare Abandonware muss nicht zwangsläufig als Freeware oder Open-Source neu lizensiert werden. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob eine Software sowohl Abandonware als auch zB Freeware sein kann. Da beides keine rechtsgültigen Begriffe sind, kann man das wohl nur an den Lizenzbedingungen des Urhebers festmachen.
Es sind keine rechtsgültigen Begriffe, aber es sind Begriffe, die sich
in der Umgangssprache fest etabiliert haben.Eine Software die sowohl Abandonware als auch Freeware sein kann ist nicht möglich, warum das nicht möglich ist, habe ich weiter oben schon ausreichend erläutert.
Legalus schrieb:
Also nenne mir mal ein Beispiel von Abandonware Software, bei dem der Urheber ausdrücklich eine Verbreitung erlaubt hat.
Ich möchte Beispiele!
Wie gesagt, es gibt genügend Beispiele im Netz. Hätte nicht gedacht, dass deine Fähigkeiten nicht ausreichen, welche zu finden, oder doch?
Warum soll ich nach Beweisen suchen, wenn du derjenige bist, der mir Beispiele
schuldig ist?
Komische Logik hast du da.Aber um es dir nicht allzu schwer zu machen, wie wärs zB damit oder hiermit?
In erstem Beispiel fehlt die ausdrückliche Erlaubnis für eine Verbreitung
durch jedermann, das was da in der Wikipedia steht ist lediglich
der Hinweis, das der Urheber erwähnt hat, das er gegen diejenigen die hier gegen das Urheberrecht verstoßen (es also verbreiten) keine rechtlichen Schritte einleiten wird.Es handelt sich hier also lediglich um einen Verzicht auf eine Klage
was unter dem Thema "wo kein Kläger da auch kein Richter" einzuordnen ist.
Frei im Sinne von Legal wird das ganz also letzten endes trotzdem nicht,
es bleibt eine Grauzone, so wie bei vieler anderer Abandonware Software auch.Und im zweiten Beispiel erwähnt der Besitzer dieser Webseite,
daß es sich hier um Spiele handelt die unter eine Freeware, Public Domain Lizenz oder ähnliches gestellt wurden." This site is dedicated to so called "abandonware" on PC that has been released for legal free distribution as a free download, freeware, public domain or some similar distributing method"
Er selbst macht da aber den Fehler, das er die Begriffe Abandonware und Freeware gleich setzt, das ist aber nicht richtig, denn wie schon oben erwähnt ist es entweder Abandonware oder legalisierte Freeware, Public Domain, Open Source etc..
Beides gleichzeitig ist nicht möglich.Legalus schrieb:
Legalus schrieb:
Legalus schrieb:
Außerdem, auf die Urheberrechte verzichetet kein Hersteller
Darum geht es ja hier auch nicht.
Doch, lies mal deinen Satz:
"Inwiefern Abondonware legal ist oder nicht, hängt immer davon ab, ob der Besitzer auf das Urheberrecht besteht."Darum geht es also sehr wohl.
Nein geht es nicht. Wie ich schon sagte, um Abandonware legal anbieten zu können muss ein Besitzer nicht sein Urheberrecht aufgeben.
Du widersprichst dir ja selbst.
Gerade eben hast du noch gesagt, das es davon abhängt ob der Besitzer auf das Urheberrecht verzichtet und jetzt drehst du dich wie das Blatt im Wind und
behauptest anderes.Bitte? Wo hab ich denn etwas von "auf das Urheberrecht verzichten" geschrieben?
Du hast gesagt, das es davon abhängt ob der Besitzer auf das Urheberrecht besteht und wenn er nicht darauf besteht, dann bedeutet das, daß er darauf verzichtet.
Du hast also sehr wohl etwas von "auf das Urheberrecht verzichten" geschrieben.
Aber anscheinend weißt du ja nichtmal selber was du schreibst.Legalus schrieb:
Du darfst das Urheberrecht nicht mit dem Copyright (was es im Deutschen nicht gibt) verwechseln.
Bitte? Urheberrecht != Copyright? Jetzt machst du's aber spannend. Irgendwie mag ich Leute, die einfach sowas hinschmeissen, ohne es zu begründen.
Das Copyright ist zwar mit dem Urheberrecht verwandt, aber es ist dennoch nicht
genau das gleiche.
Da gibt es sehr feine aber auch große Unterschiede.
Mit etwas Eigeninitiative wirst du dich darüber aber sicher auch noch etwas schlau machen können.Legalus schrieb:
Sowas also nicht durch den Urheber zu verbreiten, ist illegal.
Nein, ein Urheber kann das verbreiten durch andere erlauben und trotzdem
behält er weiterhin das Urheberrecht bei.Wenn ein Urheber eine freie Verbreitung erlaubt, dann muß er dabei nicht
auf das Urheberrecht verzichten.
Den wie schon erwähnt deckt das Urheberrecht deutlich mehr ab, als nur die Verbreitung.Das ist ein Grundsatz des Urheberrechts. Sollte ein Urheber aber damit einverstanden sein, so kann er innerhalb des Urheberrechts eine Verbreitung durch andere festlegen.
Genau, er muß es festlegen, damit die anderen rechtlich auf der sicheren Seite sind, und genau aus diesem Grund ist jede Abandonware, die
nicht als Freeware deklariert wurde Prinzipbedingt illegal.Was soll man dazu noch sagen? Einen gewissen humoristischen Unterhaltungswert hast du ja.
Was verstehst du hier nicht?
Legalus schrieb:
Bei einem Verzicht auf die rechtliche Schritte kannst du aber
keinen Fall davon ausgehen, das dies einer Erlaubnis das zeugs zu verteilen
gleichkommt.Hab ich auch nie behauptet.
Du gehst davon aber aus! Siehe deine Abandonware Software Beispiele weiter oben.
Legalus schrieb:
So etwas stört mich, richtig.
Siehst du, mich nicht. Glaub von mir aus was du willst. Ich jedenfalls werde Abandonware, sofern sie legal gepublished ist, weiterhin nutzen. Du hast jedenfalls keine Fakten gebracht, die deine Behauptung der Illegalität bzgl. stützen.
Meine Fakten sind das Urheberrecht und die fehlenden Erlaubniserklärungen
der Urheber bei der ganzen Abandonware Sachen, welche beinhaltet das eine Verbreitung dieser vom Urheber genehmigt ist.
Ist dir das nicht Beweis genug?
So schwer von Begriff kann man doch nicht sein, oder etwa doch?
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@ groovemaster
Ich stimme Legalus zu.
Abandonware ist eine rechtliche Grau Zone.
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Legalus schrieb:
Dieses "in der Regel" steht dafür, das es nicht unbedingt Freeware sein muß,
wenn auch Open Source oder Public Domain möglich ist.Dann schreib es das nächste mal auch so hin.
Legalus schrieb:
Es sind keine rechtsgültigen Begriffe, aber es sind Begriffe, die sich
in der Umgangssprache fest etabiliert haben.Ja und? Was sagt das über die Rechtsgültigkeit aus? Gar nichts!
Legalus schrieb:
Eine Software die sowohl Abandonware als auch Freeware sein kann ist nicht möglich
Quellen?
Abandonware is computer software which is no longer being sold or supported by its copyright holder. Alternately, the term is also used for software which is still available, but on which further support and development has been deliberately discontinued.
Freeware is computer software which is made available gratis/free of charge. Typically freeware is proprietary; distributed without source code. It usually carries a license that permits redistribution but may have other restrictions, such as limitations on its commercial use. For example: The license can say that the program may be freely copied, but never sold. Another common stipulation forbids use by governments or armed forces.
Ich sehe erstmal keinen Grund, warum sich das gegenseitig ausschliessen soll. Der Normalfall wird sein, dass der Urheber oder Publisher sich für eine Bezeichnung entscheiden wird. Das bedeutet aber nicht, dass damit alles andere hinfällig wird. Wie gesagt, Abandonware und Freeware sind keine rechtsgültigen Begriffe, und damit hängt es einzig und allein von den Lizenzbestimmungen des Urhebers ab, was zulässig ist.
Legalus schrieb:
Warum soll ich nach Beweisen suchen, wenn du derjenige bist, der mir Beispiele
schuldig ist?
Komische Logik hast du da.Du willst Beispiele? Hast aber bisher noch keine aussagekräftigen Referenzen oder Quellen gebracht? DAS nenn ich Logik.
Legalus schrieb:
das was da in der Wikipedia steht ist lediglich
der Hinweis, das der Urheber erwähnt hat, das er gegen diejenigen die hier gegen das Urheberrecht verstoßen (es also verbreiten) keine rechtlichen Schritte einleiten wird.Und illegal daran ist bitte was?
Und mit "wo kein Kläger da auch kein Richter" hat das nichts zu tun, denn ein potentieller Kläger ist ja sehr wohl vorhanden.Legalus schrieb:
es bleibt eine Grauzone, so wie bei vieler anderer Abandonware Software auch.
Aha, jetzt redest du schon von Grauzone? Grauzone heisst für mich unbestimmt, also weder explizit legal noch explizit illegal. Das "grundsätzlich illegal" von dir hörte sich aber noch ganz anders an.
Legalus schrieb:
Frei im Sinne von Legal wird das ganz also letzten endes trotzdem nicht
Hab ich auch nicht behauptet. Wie du schon sagst, hier ist mehr oder weniger Grauzone. Aber explizit von illegal zu sprechen ist imo ungerechtfertigt.
Legalus schrieb:
Und im zweiten Beispiel erwähnt der Besitzer dieser Webseite,
daß es sich hier um Spiele handelt die unter eine Freeware, Public Domain Lizenz oder ähnliches gestellt wurden.Kannst du lesen? Da steht mehr als Freeware und Public Domain.
Aber da du offensichtlich nicht in der Lage bist, dir entsprechende Infos zu besorgen, machen wir das einfach mal an einem Beispiel, ok?
Ich hab dazu einfach mal eines rausgenommenClassic Cinemaware Games
Darunter befinden sich zB Titel wie "Defender of the Crown", "It Came From the Desert", etc. In den "Terms of Use" der Cinemaware Homepage kann man dann folgendes lesen (ich hoffe ich mach mich nicht strafbar, wenn ich das hier poste
)
Cinemaware hereby grants you a personal, non-exclusive, non-assignable and non-transferable license to use and display, for home, noncommercial and personal use only, one copy of any Material and/or software that you may download from this site, including, but not limited to, any files, codes, audio or images incorporated in or generated by the software (collectively the "Downloaded Material") provided, however, that you must maintain all copyright and other notices contained in such Downloaded Material. You acknowledge and agree that you may not sublicense, assign or otherwise transfer this license or the Downloaded Material and that no title to the Downloaded Material has been or will be transferred to you from Cinemaware or anyone else. You also agree that you will not alter, disassemble, decompile, reverse engineer or otherwise modify the Downloaded Material.
Keine Freeware und trotzdem legal nutzbar? Nanu, liegst du etwa falsch?
Legalus schrieb:
Er selbst macht da aber den Fehler, das er die Begriffe Abandonware und Freeware gleich setzt
Ach ja? Wo bitte steht das?
Legalus schrieb:
Du hast gesagt, das es davon abhängt ob der Besitzer auf das Urheberrecht besteht und wenn er nicht darauf besteht, dann bedeutet das, daß er darauf verzichtet.
Nein. Schon mal was von Anpassung, Änderung oder Erweiterung gehört? Wie du selbst schon festgestellt hast, kann der Urheber mehr oder weniger selbst bestimmen, was der Inhalt des Urheberrechts letztendlich besagt. Man muss nicht zwangsläufig darauf 'verzichten'.
Legalus schrieb:
Das Copyright ist zwar mit dem Urheberrecht verwandt, aber es ist dennoch nicht
genau das gleiche.
Da gibt es sehr feine aber auch große Unterschiede.Windows ist auch besser als Linux. Und? Ohne Fakten wird sowas niemand ernstnehmen. Warum spuckt nur dict.leo bei copyright ua Urheberrecht aus?
Dass es von Fall zu Fall, Land zu Land oä Unterschiede gibt, ist mir schon klar. Deine Aussage liest sich aber, als ob man von zwei völlig unterschiedlichen Sachen redet.Legalus schrieb:
Mit etwas Eigeninitiative wirst du dich darüber aber sicher auch noch etwas schlau machen können.
Du verlangst Beispiele, bringst aber selbst nichts. Nochmal, wirklich tolle Logik.
Legalus schrieb:
Was verstehst du hier nicht?
Ich versteh alles, nur du anscheinend nicht.
OK, nochmal zum mitmeisseln. Wenn ich sageUrheberrecht bedeutet ja simpel ausgedrückt, dass die Rechte eines Produktes (zB auch Vermarktung) komplett beim Urheber liegen.
und du antwortest darauf mit
Nein, Urheberrecht bedeutet mehr.
Ein Urheber kann z.b. die Vermarktung komplett freigeben und trotzdem
hat er das Urheberrecht.Was ansich ja nicht widersprüchlich ist. Du aber wenig später auf
Sollte ein Urheber aber damit einverstanden sein, so kann er innerhalb des Urheberrechts eine Verbreitung durch andere festlegen.
mit
Genau
antwortest, dann hat das schon was humoristisches.
Legalus schrieb:
Du gehst davon aber aus!
Nein, tu ich nicht.
Legalus schrieb:
Meine Fakten sind das Urheberrecht und die fehlenden Erlaubniserklärungen
Siehe Beispiele oben.
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Headzone schrieb:
@ groovemaster
Ich stimme Legalus zu.
Abandonware ist eine rechtliche Grau Zone.
Darum ging es ja nie. Legalus hat behauptet, das Abandonware grundsätzlich illegal ist. Und das stimmt nicht.
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WTF?!?!?
CLOSED
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groovemaster schrieb:
Headzone schrieb:
@ groovemaster
Ich stimme Legalus zu.
Abandonware ist eine rechtliche Grau Zone.
Darum ging es ja nie. Legalus hat behauptet, das Abandonware grundsätzlich illegal ist. Und das stimmt nicht.
Naja, bei Grauzonen rechne ich grundsätzlich aus Sicherheitsgründen mit dem Worst Case Fall.
Deswegen ist Abandonware eher illegal als legal.
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Headzone schrieb:
Naja, bei Grauzonen rechne ich grundsätzlich aus Sicherheitsgründen mit dem Worst Case Fall.
Womit du rechnest ist hier irrelevant. Nochmal, es geht nicht um Grauzonen, sondern um grundsätzliche Illegalität.
Headzone schrieb:
Deswegen ist Abandonware eher illegal als legal.
Eher? Lies doch bitte erst den ganzen Thread durch bevor du irgendwas postest. Hier geht es nicht um Statistiken wieviel Abandonware im Netz legal oder illegal angeboten wird. Sondern darum, dass man es auf Abandonware Seiten nicht automatisch mit illegal angebotener Software zu tun hat. Beispiele für legale Nutzung hab ich ja bereits gepostet.