Zivildienst





  • Damit verstößt es gegen die für die Bundeswehr geltende Regelung, Studenten praktisch nicht mehr einzuberufen, und wenn es aus Bedarfsgründen doch nötig ist, nur mit Dienstbeginn in der vorlesungsfreien Zeit.

    eine solche regelung gibts nicht. (nein, auch nicht für wdl)



  • Falsch. Das ist möglich. Dann wird der Dienst aufgeschoben.

    Und das auch nur, wenn die Abwesenheit länger als 6 Monate beträgt - darunter kann man Sonderurlaub beantragen (das ist für Leute die auf Montage arbeiten) und Ortswechsel ist auch erlaubt (das mache ich demnächst), nur muss man sich dort eben sofort bei der KatSchutz-Behörde melden und die Tätigkeit bei einer KatSchutz-Organisation aufnehmen (es muss nichtmal unbedingt dieselbe sein, wenn ein freigestellter Malteser an einen Ort wechselt wo es nur DRK gibt klappt das auch!)

    Nachweis wird von Land zu Land und Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt. Bei uns müssen es ca. 25 Stunden im Quartal sein und den Wisch kriegt der Wehrführer. Wenns mal weniger ist, ist aber auch nicht tragisch wenn man zuvor etwas mehr gemacht hat (Und Lehrgänge hat man desöfteren da kommen die Stunden schon zusammen)

    Aber: Man sollte sich schon ein bisschen interessieren und engagieren - das ist nicht wie beim Zivi wo man hinkommt und 9 Monate bleibt und es einem am Arsch vorbei gehen kann was die Meinung der Vorgesetzen ist solange man seinen Dienst nach Vorschrift macht. Die ganzen Organisationen bestehen halt größtenteils aus komplett Freiwilligen und haben auch ein bisschen was vereinsmäßiges und außerdem wenn ein richtiger Einsatz kommt (und nicht nur ein theoretischer Angriff von Rot-Land) muss man sich aufeinander verlassen können. Nur zum Zeitabreißen ist KatSchutz keine gute Wahl. Ansonsten aber sehr empfehlenswert.



  • Sag mal kriegt es eigentlich jeder außer mir gebacken sich um Bund und Zivi zu drücken ?
    Hier in meiner Region werden noch immer Zivis gesucht - Die Stellen müssten doch mittlerweile schon alle weg sein 😕



  • Vielen dank für eure Antworten 🙂
    Hab mir jetzt alles aufmerksam durchgelesen.

    Leider siehts bei mir so aus:
    Ich hab bereits Wehrdienst verweigert, und hab bereits einen Termin bekommen
    bis wann ich die Stelle gefunden haben muss, sonst wird mir etwas aufgezwungen.
    Leider muss ich bereits bis ende Mai einen Vorschlag einsenden.
    Doch ich habe noch NICHTS gefunden! Ales ist besetzt, oder erfordert Führerschein.
    Sch**ße, was soll ich nun machen? *schluchz* Die Zeit drängt.

    mfg



  • eine weiter entfernte stelle suchen - das gibt entweder ne gestellte dienstwohnung oder mobilitätszuschlag. 👍 😋



  • scrub schrieb:

    eine weiter entfernte stelle suchen - das gibt entweder ne gestellte dienstwohnung oder mobilitätszuschlag. 👍 😋

    Beides 🙂
    Den Mobilitätszuschlag erhalten diejenigen, zwischen deren Wohnort, an dem sie gewohnt haben, bevor sie den Einberufungsbescheid erhalten haben, und dem späteren Ort der Dienststelle mindestens eine bestimmte Kilometeranzahl liegt.
    Gezahlt wurden zu meiner Zeit 51c pro Kilometer, soweit ich mich erinnere.
    Der Maximalsatz war 204 Euro. Beide Angaben sind etwa 2 Jahre alt.

    Das, was Du meinst, ist ein Fahrgeldzuschlag, der sich aus der Entfernung zwischen Wohnung während der Dienstzeit und dem Ort der Dienststelle errechnet.

    Eine Dienstwohnung stellen in der Regel auch nur die Zivistellen, die eine eigene haben.

    Alle nötigen Infos findet man unter www.zivildienst.de und vor Ort bei der Zivistelle der Lei(t/d)faden 🙂

    Ansonsten gibt es irgendwie so Zivildienstlandesgruppen, die Dir Listen der Zivistellen in bestimmten PLZ-Gebieten zuschicken können.



  • Yankee schrieb:

    Das, was Du meinst, ist ein Fahrgeldzuschlag, der sich aus der Entfernung zwischen Wohnung während der Dienstzeit und dem Ort der Dienststelle errechnet.

    nein, ich habe mobilitätszuschlag geschrieben und auch mobilitätszuschlag gemeint.
    es ist mir allerdings neu, daß es den auch gibt, wenn man eine dienstwohnung bekommt- denn meiner meinung nach zählt als heimatort natürlich die dienstwohnung, die ja üblicherweise wohl in der nähe zur dienststelle liegt.

    Der Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes schrieb:

    Anspruchsvoraussetzungen

    Dienstleistende erhalten zum Ausgleich der durch eine heimatferne Ableistung des Zivildienstes bedingten Nachteile einen sog. Mobilitätszuschlag ( § 35 Abs. 1 ZDG i. V. m. § 8 d des Wehrsoldgesetzes ). Er wird gewährt, wenn

    * das Wohnen in einer dienstlichen Unterkunft durch das Bundesamt oder die Verwaltungsstelle/Zivildienstgruppe schriftlich angeordnet ist

    und

    * die Entfernung zwischen der dienstlichen Unterkunft und dem Wohnort vor der Einberufung mehr als 30 km beträgt

    und

    * wenn Anspruch auf Geld- und Sachbezüge besteht (vgl. F 3 Nr. 1.3)
    Ausnahme: Erkrankung zu Hause, Untersuchungshaft.

    aber gut, wenns so ist- darf man sich natürlich über das geld freuen. (die sätze haben sich nicht verändert, 0,51€ und 204€ maximum stimmt immer noch).



  • Ja ja ja, die Annehmlichkeiten des Staates in Anpruch nehmen wollen, aber Verpflichtungen will man keine haben.

    Gut das der Staat einen zwingt Steuern zu bezahlen sonst wären wir schon Pleite - so haben wir wenigstens noch eine Chance.



  • LunaGirl schrieb:

    Ja ja ja, die Annehmlichkeiten des Staates in Anpruch nehmen wollen, aber Verpflichtungen will man keine haben.

    ich hätt ja gern steuern gezahlt, sobald ich 18 war, aber das liebe finanzamt hat mir extra ne befreiung für ökosteuer, mehrwertsteuer usw. ausgesprochen. entschuldige bitte 🙄 👎
    was hat das mitm zivildienst zu tun? ich finds nicht toll, ausgebeutet zu werden unter dem vorwand, etwas "für 'sein' vaterland" zu tun. das werd ich ja noch sagen dürfen, oder? und wenn mir schon eine "mitnahme- mentalität" unterstellt wird, warum sollte ich dann nicht konsequent das nehmen, das der staat mir von sich aus zugesteht?



  • LunaGirl schrieb:

    Ja ja ja, die Annehmlichkeiten des Staates in Anpruch nehmen wollen, aber Verpflichtungen will man keine haben.

    Ich nehme an, dass du als Frau FSJ geleistet und ~2/3 deines Verdienstes gespendet hast.
    Andernfalls machst du dich lächerlich, weil dir jegliche Berechtigung für deine provokanten Aussagen fehlt.



  • LunaGirl schrieb:

    Ja ja ja, die Annehmlichkeiten des Staates in Anpruch nehmen wollen, aber Verpflichtungen will man keine haben.

    Gut das der Staat einen zwingt Steuern zu bezahlen sonst wären wir schon Pleite - so haben wir wenigstens noch eine Chance.

    Wieso werden Frauen (sofern LunaGirl wirklich weiblich ist, was ich bezweifle) nicht auch gezwungen 9 Monate ihres Lebens zu verschwenden? Dann würde es wenigstens nicht so dumme Kommentar geben.

    Abegesehen davon bekommst du als Student(in?) Bafög..... ja ja ja die Annehmlichkeiten den Staates in Anspruch nehmen.....

    Schade, dass der Staat die weiblichen Wesen nicht zum Wehrdienst zwingt, dann wär das Thema Gleichberechtigung schnell vom Tisch.



  • Es heißt KRIEGSDIENST, so nur damit das mal angemerkt wurde 😃


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