Der Fall Mehmet, schon wieder! Wieso schiebt man den nicht endlich ganz ab?



  • das muss man den amis lassen bei so was fliegt man schneller aus dem land als man denk. (gut teilweise übertreiben die das auch)
    ein arbeitskollege von meinem vater hat 10jahre einreise verbot in den staat californien weil er sein speed ticket nicht gezahlt hat, dann will ich lieber nicht wissen was bei denen passiert wenn man so sachen treibt wie mehmet



  • -Shadow- schrieb:

    das muss man den amis lassen bei so was fliegt man schneller aus dem land als man denk. (gut teilweise übertreiben die das auch)
    ein arbeitskollege von meinem vater hat 10jahre einreise verbot in den staat californien weil er sein speed ticket nicht gezahlt hat, dann will ich lieber nicht wissen was bei denen passiert wenn man so sachen treibt wie mehmet

    auch nicht die lösung... man muss eben einen mittelweg zwischen luschen-staat und hardliner-staat finden...



  • -Shadow- schrieb:

    10jahre einreise verbot in den staat californien weil er sein speed ticket nicht gezahlt hat

    Wer seinen Dealer nicht bezahlt kriegt in Hollywood halt keine Rolle mehr. Recht so 👍



  • DocJunioR schrieb:

    Bei uns gilt das Abstammungsrecht, nicht das Territorialrecht.
    Ein Kind, das in Deutschland geboren wird und dessen Eltern nicht Deutsche sind ist auch nicht deutsch..

    heißt das, jeder immigrant / jedes immigrantenkind kann abgeschoben werden, statt ins gefängnis zu kommen? so ein scheiß.



  • Jeder Ausländer kann abgeschoben werden. Sogar EU-Ausländer.



  • DocJunioR schrieb:

    Ein Kind, das in Deutschland geboren wird und dessen Eltern nicht Deutsche sind ist auch nicht deutsch..

    Das ist so nicht richtig. Wie es mit den anderen Nationalitäten aussieht weiss ich nicht aber im Fall der Türken hat das Neugeborene zwei Staatsbürgerschaften bis es sich mit 18 oder so für eine entscheiden muss.



  • Eine Abschiebung würde bei ihm vielleicht diesmal mehr bringen. Denn diesmal würde er, sollte es nicht noch zu einer Verhandlung kommen, vom Militär abgeholt und zur Musterung gebracht. Anschließend gehts für 18 Monate in den "Bund" 😃 Da wird er dann schon gezähmt 😃



  • So ein Scheiß, echt. Der dumme Kanacke gehört abgeschoben. "Kanacke" ist dabei für mich nicht ein Ausländer, sondern ein krimineller und asozialer Ausländer. Den nen ich "Kanacke" und dazu steh ich.



  • devil81 schrieb:

    Beckstein braucht doch einen Vorbildassozialen damit die
    Bevölkerung nach härteren Gesetzen schreit...

    Devil

    Was ist daran so falsch?
    Härtere Gesetze sind doch auch notwendig, allerdings nicht nur in diesem Fall.



  • ursel schrieb:

    Er ist doch in Deutschland geboren, wo wollen die den denn hinschicken? Sein Heimatland ist ja hier. O_o

    Er ist kein Deutscher.

    Bis etwas 1996 galt hier in Deutschland nämlich noch das Blutrecht,
    nur wer Deutsche Eltern hat (ein Elternpaar reicht auch) konnte hier auch als Deutscher geboren werden.

    Er ist also nach wie vor ein Türk.

    @ Linksradikale
    Nutzt mal euer Hirn und schaut einfach im Gesetzbuch nach, das stimmt schon so
    was ich da sage.



  • betrug schrieb:

    DocJunioR schrieb:

    Bei uns gilt das Abstammungsrecht, nicht das Territorialrecht.
    Ein Kind, das in Deutschland geboren wird und dessen Eltern nicht Deutsche sind ist auch nicht deutsch..

    heißt das, jeder immigrant / jedes immigrantenkind kann abgeschoben werden, statt ins gefängnis zu kommen? so ein scheiß.

    Er ist Türke und kein Immigrant, ein Immigrant beantragt irgendwann einen Deutschen Pass, der Türk hat aber nur nen türkischen Pass.



  • CengizS schrieb:

    Eine Abschiebung würde bei ihm vielleicht diesmal mehr bringen. Denn diesmal würde er, sollte es nicht noch zu einer Verhandlung kommen, vom Militär abgeholt und zur Musterung gebracht. Anschließend gehts für 18 Monate in den "Bund" 😃 Da wird er dann schon gezähmt 😃

    Der Bund ist viel zu Intelligent, als daß er einem Schwerkriminellen eine Waffe in die Hand gibt.

    Beim Bund werden in der Tat nur Personen mit einwandfreiem Führungszeugnis genommen.



  • Gohla: Aber sicher 🙂



  • Naja ob der Bund nur Leute mit einwandfreien Führungszeugniss nimmt, mag ich mal (Aus der Sicht meines Büros 😉 ) stark bezweifeln.
    Wir hatten schon alle möglichen Typen in der AGA auszubilden -> und das waren nicht alles weiße Westen...

    Gruß Ivo



  • CengizS schrieb:

    DocJunioR schrieb:

    Ein Kind, das in Deutschland geboren wird und dessen Eltern nicht Deutsche sind ist auch nicht deutsch..

    Das ist so nicht richtig. Wie es mit den anderen Nationalitäten aussieht weiss ich nicht aber im Fall der Türken hat das Neugeborene zwei Staatsbürgerschaften bis es sich mit 18 oder so für eine entscheiden muss.

    Wurde zwar schon gesagt aber ich sag es nochmals. Es wird nicht unterschieden aus welchem Land jemand kommt. (EU oder Rest)
    EI Kind welches hier geboren wird ist automatisch deutscher wenn "EIN" Elterteil deutscher ist. Wenn kein Elterteil DE ist dann nimmt es die Staatsbürgerschaft an die im jeweiligen Land der Eltern gilt.

    Somit ist auch ein Türke TÜRKE wenn seine Eltern Türken sind.

    Das Gesetz sagt klar: Wer als Ausländer Straftaten begeht die ein bestimmtes Maß überschreiten kann abgeschoben werden.
    Dies ist in DE und Ö so.

    Für diesen Mehmet gilt dies auch. Allerdings gibt es auch den § der Verhältnism.



  • Auch ich bin hier ganz klar für ein hartes Durchgreifen des Rechtsstaats. Man kann zur Abschiebung und zum Staatsbürgerschaftsrecht stehen wie man will, aber in diesem Kontext eröffnet sich dadurch eine zusätzliche und endgültige Lösung, das Problem außer Landes zu schaffen. Der Schutz der in unserem Land lebenden Menschen muss an erster Stelle der Behörden stehen.
    Des weiteren sollten die Behörden in Bayern schnell reagieren, sonst kostet das die Union bis zur Bundestagswahl unötigerweise Glaubwürdigkeitspunkte.

    Union-Fan

    Der freundliche Konservative



  • Unix-Tom schrieb:

    EI Kind welches hier geboren wird ist automatisch deutscher wenn "EIN" Elterteil deutscher ist. Wenn kein Elterteil DE ist dann nimmt es die Staatsbürgerschaft an die im jeweiligen Land der Eltern gilt.

    Somit ist auch ein Türke TÜRKE wenn seine Eltern Türken sind.

    Vor ein paar Jahren wurde die doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt:
    Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu dieser Zeit seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 4 Abs. 3 StAG).

    Gruß, Dirk



  • -Dirk- schrieb:

    Unix-Tom schrieb:

    EI Kind welches hier geboren wird ist automatisch deutscher wenn "EIN" Elterteil deutscher ist. Wenn kein Elterteil DE ist dann nimmt es die Staatsbürgerschaft an die im jeweiligen Land der Eltern gilt.

    Somit ist auch ein Türke TÜRKE wenn seine Eltern Türken sind.

    Vor ein paar Jahren wurde die doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt:
    Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu dieser Zeit seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 4 Abs. 3 StAG).

    Gruß, Dirk

    GENAU so ist es

    immer wie lustig zu sehen, wie leute irgendwas posten ohne ahnung zu haben, oder posten das was sie denken, oder alte gesetzte posten

    seit dem jahr 2000?! ist das so wie es dirk sagt. das kind hat dann tatsächlich BEIDE und muss sich dann entscheiden. fertig aus!



  • Ihr sollte das Gesetz weiterlesen.

    Es ist erforderlich das der Elterteil:
    seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
    eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.

    Dies ist hier nicht der Fall.

    @newkid_: Hast du schon beim Landesamt für Ausläderangelegenheiten gearbeitet?
    Wenn Nein warum unterstellst du mir schon wieder das ich keine Ahnung habe.

    Alle meine Psotings bezogen sich auf angegebene Fall.
    Wenn M. die deutsche Staatsbügerschaft hätte wäre er als 14j. nicht ausgewiesen worden. Dies ist nämlich für deutsche Staatsbüger (auch Doppelstaatsbüger) nicht vorgesehen.

    Das es Unrecht war lag nur daran das er als unter 14j. nicht SChuldf. ist.
    Zu Ausw. braucht es bestimmte Voraussetzungen. Zu einer Freiheitsstrafe von min. 3 Jahren oder zu mehrere Taten die Gesamt min 3 Jahre Freiheitsstrafe mit sich ziehen.
    Dies hat er damals nicht erfüllt. Man kann ihm seine Taten vor dem 14. LJ nicht vorhalten.

    Auf M. trifft das Ausländergesetz (bis 01.01.2005 gültig zu) Ab diesem Zeitpunkt gilt für ihn das Aufenthaltsgesetz da er nicht deutscher Staatsbüger ist.

    Wer keine Ahnung hat sollte mal .......



  • Noodles schrieb:

    devil81 schrieb:

    Beckstein braucht doch einen Vorbildassozialen damit die
    Bevölkerung nach härteren Gesetzen schreit...

    Devil

    Was ist daran so falsch?
    Härtere Gesetze sind doch auch notwendig, allerdings nicht nur in diesem Fall.

    kommt drauf an ob man sich darauf beschränkt symptome zu bekämpfen
    oder sich auch mal um die ursachen kümmert


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