Verreisen ohne Perso ? (Kleines Problem, need Backup)
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"Polizisten haben oft keine Ahnung vom Gesetz", zitat eines Hauptkommisars der fuer die Polizistenfortbildung zustaendig ist und den ich mal bei einem Lehrgang kennenlernte.
Ich hab mal gegoogelt:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=21409&view=previous&Es ist definitiv keine Landessache sondern bundesweit so, dass man den Ausweis nur besitzen aber nicht dabei haben muss. Speziell die Terminologie "besitzen" und "mit sich fuehren" ist bei Polizisten wohl etwas unklar, grad bei Waffenkontrollen koennte ich da jedesmal ausrasten wenn ich so einen Bauernbullen vor mir habe der keine Ahnung hat.
Edit: Fuer die die es immer noch nicht glauben wuerden:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/inhalt.html Paragraph 1 Absatz 1
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pli schrieb:
"Polizisten haben oft keine Ahnung vom Gesetz", zitat eines Hauptkommisars der fuer die Polizistenfortbildung zustaendig ist und den ich mal bei einem Lehrgang kennenlernte.
Ich hab mal gegoogelt:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=21409&view=previous&Es ist definitiv keine Landessache sondern bundesweit so, dass man den Ausweis nur besitzen aber nicht dabei haben muss. Speziell die Terminologie "besitzen" und "mit sich fuehren" ist bei Polizisten wohl etwas unklar, grad bei Waffenkontrollen koennte ich da jedesmal ausrasten wenn ich so einen Bauernbullen vor mir habe der keine Ahnung hat.
Also bei "jedesmal ausrasten" und "Bauernbullen" bin ich etwas stutzig geworden.
Du scheinst die Polizisten auf Grund deines Aussehens und/oder deinem Verhalten geradezu magisch anzuziehen.

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PersAuswG § 1 Ausweispflicht schrieb:
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
In diesem Fall ist die Polizei aber eine ermächtigte Behörde...
MfG
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evilissimo schrieb:
Also bei "jedesmal ausrasten" und "Bauernbullen" bin ich etwas stutzig geworden.
Du scheinst die Polizisten auf Grund deines Aussehens und/oder deinem Verhalten geradezu magisch anzuziehen.

So schlimm ists nicht, ich wurde bisher nur bei Massenkontrollen vor und nach Wettkaempfen kontrolliert und da hast du zum Teil (meistens in laendlichen Gegenden) echt die Trottel vom Dienst. Halt echt Landpolizisten die vll mal nen Einbruch haben und das wars, dadurch haben die oft keine Ahnung von Gesetzen, speziell wenn die sich geaendert haben. Da hab ich schon so einige Diskussionen gehabt, meistens hab ich sie dann an o.G. Dienststellenleiter verwiesen und dem haben die dann geglaubt.
Ich hab nix gegen Polizisten, aber manche haben echt ein Autoritaetsproblem weil die denken nur der Liebe Gott weiss mehr als sie.
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evilissimo schrieb:
PersAuswG § 1 Ausweispflicht schrieb:
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
In diesem Fall ist die Polizei aber eine ermächtigte Behörde...
MfG
Ja, du musst ihn vorlegen. Aber nicht dabei haben! Das ist der Unterschied. Du kannst ihn daheim holen und dann vorlegen. Da steht nichts von mit fuehren!
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pli schrieb:
evilissimo schrieb:
Also bei "jedesmal ausrasten" und "Bauernbullen" bin ich etwas stutzig geworden.
Du scheinst die Polizisten auf Grund deines Aussehens und/oder deinem Verhalten geradezu magisch anzuziehen.

So schlimm ists nicht, ich wurde bisher nur bei Massenkontrollen vor und nach Wettkaempfen kontrolliert und da hast du zum Teil (meistens in laendlichen Gegenden) echt die Trottel vom Dienst. Halt echt Landpolizisten die vll mal nen Einbruch haben und das wars, dadurch haben die oft keine Ahnung von Gesetzen, speziell wenn die sich geaendert haben. Da hab ich schon so einige Diskussionen gehabt, meistens hab ich sie dann an o.G. Dienststellenleiter verwiesen und dem haben die dann geglaubt.
Ich hab nix gegen Polizisten, aber manche haben echt ein Autoritaetsproblem weil die denken nur der Liebe Gott weiss mehr als sie.
Das Autoritätsproblem hast wohl du in dem Fall. Da die Polizei an und für sich eine Autorität darstellen die du zu achten hast.
Klar kann sich auch ein Polizist mal täuschen, aber generell gilt das du den Anweisungen eines Polizisten folge zuleisten hast. ( So lang es nicht extrem Rechtswidrig ist ) Und was bringen die Diskussionen mit der Polizei ?
Du hast dann nur dein Recht erkämpft als Lohn dafür bist du dann genervt und hast nützliche Zeit verschwendet.
Ist das denn wirklich so wichtig das man diskutieren muss weil man seinen Personalausweis eigentlich gar nicht vorzeigen muss? Also mir ist es egal. Ich habe ihn immer dabei und das wird sich auch nicht ändern.
MfG
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evilissimo schrieb:
Das Autoritätsproblem hast wohl du in dem Fall. Da die Polizei an und für sich eine Autorität darstellen die du zu achten hast.
Klar kann sich auch ein Polizist mal täuschen, aber generell gilt das du den Anweisungen eines Polizisten folge zuleisten hast.( So lang es nicht extrem Rechtswidrig ist )Ich folge stets den Anweisungen der Polizei, ausser es ist rechtswiedrig, egal ob leicht oder extrem. Bei meinen Problemen dreht es sich ja eigentlich nicht um der Perso, wegen so Kinkerlitzchen wuerd ich mich nicht aufregen. Meinen Perso hab ich auch immer dabei. Bei mir dreht es sich mehr um genau solche Fehler im Verstaendnis von Worten des WaffG und das koennte mich schnell einige Tausend EUR kosten wenn ich nicht auf meinem Recht beharre.
evilissimo schrieb:
Ist das denn wirklich so wichtig das man diskutieren muss weil man seinen Personalausweis eigentlich gar nicht vorzeigen muss?
Wenn der Polizist dir einen Strafzettel erteilen will ja. Oder wuerdest du dich nicht beschweren, wenn ein Polizist dir einen Strafzettel fuer ueberhoehte Geschwindigkeit ausstellt auch wenn du gar nicht zu schnell gefahren bist? Siehste. Ich diskutier lieber 10 min vor Ort als mich dann mit dem RP per Post und Telefon Wochenlang zu streiten. So spar ich auch Porto und Telefonkosten.
Ich will ja niemandem einreden, dass er seinen Perso daheim lassen soll, sondern nur aufklaeren, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss was einem jemand mit angeblich Ahnung sagt.
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Vorsicht Troll

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EnERgYzEr schrieb:
eigentlich sollte er in der EU ein vollwertiges Ausweisdokument sein
Das ist eine Fahrberechtigung und hat NICHTS mit ausweiss zu tun
ist wie in der videothek, da wollen die von ausländischen bürgern den reissepass sehen, Führerschein juckt die null. genauso wie bei autovermietungen.
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Ich sage es dir nochmals. Der Intern.-Führerschein (Erkennt man daran: Rosa und mit dem Unterscheidungskennzeichen an der Vorderseite) ist ein Ausweisdokument.
Der Intern-Führerschein ist keine Fahrberechtigung. Der Intern-Führerschein ist der Nachweiß der Fahrberechtigung.
Dies ist auch der Grund warum man ohne dieses Papier fahren darf wenn man es vergessen hat und aufgehalten wird. Man zahlt eine Strafe und es wird geklärt ob man die Fahrberechtigung hat.
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IN Österreich ist es so: Man muss als Inländer keine Ausweis mitführen.
Ein Ausweis ist jedoch vorzuzeigen wenn es von der Executive verlangt wird. Verlangt kann er nur bei strafbaren Handlungen (Verwaltung/Gericht) werden. Es gibt jedoch auch das Sicherheitspolizeigesetz welches jeden Polizisten erlaubt eine Ausweis zu verlangen wenn es das SPG erfordert.Ausländer müssen IMMER ein Reisedokument mitführen bzw. ein Naheverhältniss dazu haben.
Es reicht nicht wenn Der Reisepaß 100te km weit weg im Hotel liegt.
Naheverhältniss bedeute für Wien z.B. Ortsgebiet Wien.Vieles dieser Dinge sind auch in Deutschland relevant und 1:1 umzusetzen.
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Cpp_Junky schrieb:
So, meine Freundin is wieder da. Die haben ihr sofort einen vorläufigen Reisepass ausgestellt. Puh, nochmal Glück gehabt

Komisch dass das mit dem vorläufigen Reisepass überall anders gehandhabt wird.
Bei uns sagte man mir, dass es eine Woche brauchen würde... Zum Glück sagte
man mir auch, dass ich in der Türkei gar keinen brauche
http://www.norderstedt.de/index.php?hid=1&id=1495 schrieb:
Die Bearbeitungszeit für einen vorläufigen Reisepass beträgt eine Woche.