lol, nicht mal 2 Jahre
-
Walli schrieb:
Heter Puth schrieb:
Walli schrieb:
Korbinian schrieb:
uznd raubkopierer werden mit bis zu 5 jahren haft verurteilt...
Wurde da tatsächlich schonmal die Höchststrafe verhängt?
Es geht ums Prinzip
Meine Frage enthielt keinerlei Wertung. Btw ist die Höchststrafe für die in dem Artikel begangenen Delikte sicher auch höher als 2 Jahre.
Ich interpretiere die Dinge gerne so, wie ich sie brauche...

Sry
-
Wie rechtfertigen die sowas ? Ist der jetzt irgendwie vermindert Schuldfähig weil er sich vor dem Autofahren mit Drogen vollgepumpt hat ?!
Krank
-
Was lernen wir daraus ?
Bevor man eine Straftat begeht, ordentlich Kiffen.
Dann ist es auch mit dem Urteil nicht so schlimm...
-
HEZ schrieb:
fast 2 Jahre? So viel? Hatte der 3 ermordete, vergewaltigte (nicht unbedingt in der Reihenfolge) Kinder im Kofferraum?
Nein, aber einen Menschen hat er in seinem Wrack verbrennen lassen (woran er die Schuld trägt) und keine Hilfe gerufen. Reicht das vielleicht nicht schon allein für 2 Jahre?
-
HEZ schrieb:
fast 2 Jahre? So viel? Hatte der 3 ermordete, vergewaltigte (nicht unbedingt in der Reihenfolge) Kinder im Kofferraum?
Toller Beitrag!
-
Cpp_Junky schrieb:
Wie rechtfertigen die sowas ? Ist der jetzt irgendwie vermindert Schuldfähig weil er sich vor dem Autofahren mit Drogen vollgepumpt hat ?!
Korrekt erkannt. In Deutschland wird die Schuld bestraft, nicht die Tat.
-
phlox81 schrieb:
Was lernen wir daraus ?
Bevor man eine Straftat begeht, ordentlich Kiffen.
Dann ist es auch mit dem Urteil nicht so schlimm...Ne lieber danach. Unter Drogeneinfluss könnte es sein, dass die Straftat nicht glingt.

Nein, aber einen Menschen hat er in seinem Wrack verbrennen lassen (woran er die Schuld trägt) und keine Hilfe gerufen. Reicht das vielleicht nicht schon allein für 2 Jahre?
Das spielt nur eine untergeordnete Rolle. Wenn man behauptet, dass er beim Fahren voll drogen war und deshalb nicht wusste was er tat und ihn dann wegen der Drogen bestraft kann man nicht direkt danach noch mal wegen der Drogen bestraffen.
Wer nicht zurechnungsfähig ist und einen Stein wirft, soll man bestraffen weil er einen Stein wirft und nicht nach dem bestraffen was er trifft oder dadurch auslösst. Es hätte ja auch sein können, dass genau das gleiche nicht auf einer Brücke passiert wäre und alles was dem Brummifahrer passiert wäre wären schmutzige Reifen wegen des Grabens gewesen.
Was ich allerdings als schwerwiegend ansehe ist die Tatsache, dass er seinen Bruder vorschickt und ihn dann 7 Wochen in U-Haft sitzen lässt. 7 Wochen halten die Drogen nicht also steht er zu der Tat, dafür würde ich wenigstens 5 Jahre fordern.
(Dies ist einzig und allein meine Meingung)
-
@Optimizer und CarstenJ: Er hätte nicht bekifft fahren dürfen. Das ist klar. 20 km/h zu schnell sind dämlich, aber nichts besonderes. Ab dem Moment, im dem er den Laster gerammt hat, kann er eigentlich kaum was dafür. Die Wahrscheinlichkeit, dass in einem Brennenden Treibstoff-Lastzug, der eben von einer Brücke gefallen ist, der Fahrer überlebt hat ist sehr gering. Dass er lieber seinen Kumpel/Bruder/sonstwas statt der Feuerwehr gerufen hat ist natürlich ... naja.... Arsch.
Gut, worauf ich eigentlich hinaus wollte: Es war ein Unfall, er hat ihn aufgrund gewaltiger Fahrlässigkeiten verursacht. Er hat aber weder den Lastzug noch den Fahrer angezündet. Ich kann den Frust der Öffentlichkeit verstehen, wenn mal wieder einem "verurteilten" Kinderschänder nach der U-Haft der Weg zum nächsten Kindergarten gezeigt wird, aber Aufregung über einen Unfall... pfft. Eigentlich nicht diskussionswürdig. Aber gut, immer noch besser als über ausgebrochene Känguruhs oder die Wahl zu diskutieren.
-
@HEZ: Die Sache mit dem Unfall sehe ich genauso wie du. Darum geht es mir überhaupt gar nicht. Es geht um
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- nicht geleistete Erste Hilfe/Notruf
- Verschleierung der Tat, verdächtigen eines anderenSicherlich jetzt nicht juristisch einwandfrei von mir formuliert, aber man muss doch erkennen, dass mindestens die letzten beiden schwerwiegende Straftaten sind und dazu kommt jetzt noch grobe Fahrlässigkeit mit Todesfolge. Grob fahrlässig sind nicht unbedingt die 20 km/h aber möglicherweise der Rest der im Vorfeld begangenen Delikte.
-
Sicher, das sind schwere Vergehen. Möglicherweise sind (nicht mal) 2 Jahre auch unangebracht milde. Nur irgendwie kam hier schon mal wieder (!) eine "Erschießt die Sau!" - Stimmung auf... und das stört. (Und überraschenderweise funktioniert trollen ganz gut)
-
~-Warum sehen sich "zitieren" und "editieren" eigentlich so ähnlich?
-~
-
HEZ schrieb:
Sicher, das sind schwere Vergehen. Möglicherweise sind nicht mal 2 Jahre auch unangebracht milde. Nur irgendwie kam hier schon mal wieder (!) eine "Erschießt die Sau!" - Stimmung auf... und das stört. (Und überraschenderweise funktioniert trollen ganz gut)
So "Kleinigkeiten" wie abgelaufener TÜV, abgefahrene Hinterreifen und kein Führerschein machen die Sachen brisant und überhaupt diskussionswürdig.
Bei "nur" einer Übertretung der Geschwindigkeit vom 20km/h ohne die anderen Umstände wäre es wahrscheinlich ein alltäglicher Unfall, nur dass halt nicht jedesmal ein 30 Tonnen Tanklastwagen daran beteiligt ist.
-
Ich kann mir irgendwie grad nicht vorstellen,
dass nen 40 Tonner der von der Seite und ziemlich tief von einem 1,5t Auto gerammt wird seine Position so großartig verändert?
-
Der Typ hat nicht einfach so einen Unfall gebaut. Wenn man bekifft in ein Auto ohne TÜV steigt zu schnell fährt, dabei einen Unfall baut bei dem ein anderer Mensch verbrennt und dann auch noch so eine schräge Nummer mit seinem Bruder abzieht dann ist das etwas ganz anderes als wenn man zwei Bier trinkt (natürlich trotzdem illegal) fährt und dabei die Katze vom Nachbarn erwischt.
@Rodney:
Ich rätsel auch, wie das geht. Muss ganz schön schnell gewesen sein, oder der Brummi-Fahrer hat einfach irgendwie die Kontrolle verloren.
-
In dem Fall mit den 2 Bier hätte es auch ein Kind erwischen können, im Fall mit dem Bekifften ohne TÜV ebenso ein Straßenschild. Wenn man unter Einfluss von Drogen fährt ist es egal was im Endeffekt passiert, es ist immer gleich blöd von dem jeweiligen Fahrer.
-
Walli schrieb:
In dem Fall mit den 2 Bier hätte es auch ein Kind erwischen können, im Fall mit dem Bekifften ohne TÜV ebenso ein Straßenschild. Wenn man unter Einfluss von Drogen fährt ist es egal was im Endeffekt passiert, es ist immer gleich blöd von dem jeweiligen Fahrer.
Schon richtig, aber hier kommen ja aber noch andere Sachen hinzu die nicht unter Drogeneinfluss passiert sind. Zum Beispiel die Geschichte mit dem Bruder oder mit dem Tüv.
-
Die Strafen in unsrem System sind nen Witz

-
so einassi schrieb:
Die Strafen in unsrem System sind nen Witz

full ack

-
Türken....
Erst kommen sie mit so einer geringen Strafe davon und dann entscheiden sie event. noch unsere Bundestagswahl. Die gehören alle abgeschoben!!!
-
klar, segregation half schon immer..