Mal wieder die GEZ
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Sgt. Nukem schrieb:
Jetzt im Ernst oder nur "offiziell nicht"?!?
Tatsächlich im Ernst
Irgendwann ist unser Fernseher schrott gegangen und
das Kaufen eines Neuen zog sich so lange hin, dass wir irgendwann merkten,
dass ohne eigentlich viel besser ist
Um mal ein paar aktuelle Ereignisse auch per Video zu sehen gibt es ja
immer noch den Livestream von n-tv.de. Ansonsten les ich halt recht viel
Zeitung und Newsseiten im Internet, um auf dem neusten Stand zu bleiben.Filme sehen wir uns am Notebook an, dass an die HiFi-Anlage angeschlossen ist.
Alles in allem eigentlich recht angenehm und man wird nicht mit dem Schrott
im TV genervt. :xmas1:Kritisch wird es mit der Erhebung für internetfähige PCs. Ich werd wohl
tatsächlich die entsprechenden URLs einfach im Router sperren, aber ob man
damit durchkommt? Ich freu mich echt schon auf die neuen Diskussionen mit
der GEZ
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energyzer schrieb:
Ich werd wohl
tatsächlich die entsprechenden URLs einfach im Router sperren, aber ob man
damit durchkommt?Nein. Du kannst das jederzeit rückgängig machen, also ist das wertlos. Wie Stecker ziehen beim Fernseher. Da müsste schon dein Provider die URLs sperren.
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Was ist wenn die GEZ einem nachweisen kann, dass man einen Fernseher hat und man trotzdem den Besitz leugnet? Dann bleibt denen doch nur den Weg über das Gericht. Wieviel ist da die Aussage eines GEZler wert der angeblich einen Fernseher gesehen hat Wert. Die müssen dann ja auch noch beweisen, dass dieser Fernseher überhaupt empfangsfähig war und nicht nur zum DVD schauen dient.
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HEZ schrieb:
Da müsste schon dein Provider die URLs sperren.
Wieso eingentlich nicht? Das wäre doch mal ein Weg für einen Provider auf Kundenfang zu gehen.
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Die Idee schrieb:
HEZ schrieb:
Da müsste schon dein Provider die URLs sperren.
Wieso eingentlich nicht? Das wäre doch mal ein Weg für einen Provider auf Kundenfang zu gehen.
Mit der typischen GEZtapo-Argumentation "Du könntest aber, wenn..." aber unmachbar, da Du ja jederzeit 'nen Tunnel zu 'nem Proxy/Gateway/whatever aufmachen könntest.
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HEZ schrieb:
Da müsste schon dein Provider die URLs sperren.
auch zwecklos. <hörensagen>es haben leute sich den fernseher vom elektriker auf nur private sender einstellen und plombieren lassen und kamen nicht durch damit. begründung ist, daß man ja gar nicht zahlt, weil man einen dienst in anspruch nimmt, sondern um die "grundversorgung" zu gewährleisten.</hörensagen>
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Nun sind die öffentlich-rechtlichen Sender aber nicht unbedingt die, die die "Grundversorgung" im Internet bereitstellen ...
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Ich denke auch einer ernsthaften Klage wird die neue Regelung kaum standhalten
können. Es ist nach normalem, menschlichen Verstand einfach zu schwachsinnig.
Besonders, wo die ÖR nicht mal ihre Streams im Internet anbieten.Whatever, ich zahl sicherlich nicht.
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energyzer schrieb:
Ich denke auch einer ernsthaften Klage wird die neue Regelung kaum standhalten
können. Es ist nach normalem, menschlichen Verstand einfach zu schwachsinnig.
Besonders, wo die ÖR nicht mal ihre Streams im Internet anbieten.wird locker standhalten.
http://www.netzwelt.de/news/72691-fernsehen-im-internet-streamingangebote-der.html
mit "grundversorgung" (buzzword) wird dann nicht mehr die infrastruktor gemeint sein, sondern staatliche nachrichten. deswegen auch so früh die tagesschau als stream. außerdem wird in 12 oder 18 monaten jeder neue rechner das bißchen hardware für fernsehempfang dabei haben. kostet ja so wenig, bringt aber ne zeile mehr im aldi-prospekt. den richter wird das übezeugen, daß rechner von hause aus dazu gebaut werden, fernsehen zu empfangen.
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Irgendwer schrieb:
Was ist wenn die GEZ einem nachweisen kann, dass man einen Fernseher hat und man trotzdem den Besitz leugnet? Dann bleibt denen doch nur den Weg über das Gericht. Wieviel ist da die Aussage eines GEZler wert der angeblich einen Fernseher gesehen hat Wert.
nicht vergessen: der gez-ler ist der staat und du bist beute. staat tut dem staat nix.
Die müssen dann ja auch noch beweisen, dass dieser Fernseher überhaupt empfangsfähig war und nicht nur zum DVD schauen dient.
nein. früher, als man fernseher als monotor für den 64-er benutzt hat, war der "moni" auch gebührenpflichtig.
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volkard schrieb:
nicht vergessen: der gez-ler ist der staat und du bist beute. staat tut dem staat nix.
Die GEZ ist nicht staatlich.
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Black Shadow schrieb:
Die GEZ ist nicht staatlich.
Du bist die GEZ!
Du bist Deutschland!
AFAIK können die ersten Klagen gegen diesen Unsinn erst eingereicht werden, wenn es soweit ist. Und ich denke, dass es dann auch jede Menge davon geben wird. Ich denke da z.B. nur mal an jedes noch so kleine Büro, das plötzlich GEZ-Gebühren zahlen soll, obwohl von dort aus nur Versicherungen, oder Urlaubsreisen verkauft werden. Nicht zu vergessen der arme Anwalt von nebenan, der eigentlich nur für seinen neusten Fall in der Wikipedia recherchieren will.

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Jan schrieb:
AFAIK können die ersten Klagen gegen diesen Unsinn erst eingereicht werden, wenn es soweit ist.
was meinst du mit soweit?
nicht-staatlich?
Kein Plan, jedenfalls könnte man in diesem Punkt die GEZ doch mit dem TÜV vergleichen. Auch ein privates Unternehmen.
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Der GEZ-Mann ist eine entsendete Made eines privaten Inkassobüros (GEZ). Und klagen kann nur die Landesrundfunkansalt. Ihr solltet Euch wirklich mal den Textlink in meinem vorherigen Post durchlesen.
Hier nochwas feines, hab ich mal im Netz gefunden und gleich gesichert:
Hans, der Schwarzseher ...
.. oder warum infomierte Schwarzseher doch nicht so gefõhrlich leben
ein Beitrag, der nur der Unterhaltung dienen sollDas ist Hans. Hans ist jetzt volljõhrig. Und da er bald auszieht soll Hans Geb³hren in H÷he von 16,15 f³r seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgeb³hrenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.
Das er die ÷ffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Gerõte verpflichtet ihn zu zahlen.
Komisch denkt sich Hans: Er soll f³r eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen m÷chte. Und je mehr Hans ³ber die Íffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch m÷glich ist.
Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfõhrt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsõchlich erf³llt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des º9 Abs. 1 des RGebStV und kann mit einer Geldbu▀e geahndet werden.Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Antrõge nicht - denn sie m³sste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wõre gro▀ - der Streitwert gering.
Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die GEZ-Geb³hr? Hans wird schnell f³ndig:
Beim Einzug der Geb³hren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Geb³hreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der ÷ffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Geb³hreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine beh÷rdlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuz³rckgreifen.Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.
Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft ³ber vorhandene Gerõte zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierf³r ernste Anhaltspunkte vorhanden sein m³ssen macht er sich keine Sorgen. Tatsõchlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es w³rde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es k÷nnte h÷chstens der Besitz festgestellt werden, aber f³r einen r³ckwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung m³sste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweism÷glichkeiten in privathaushalten gering sind.
Da Hans nun alles ³ber die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung daf³r gefunden -> die Ablage Rund.
Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgeb³hrenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.
Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der ÷ffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf
Schwarzseher macht. Daf³r bekommt er Provisionen.Mehr zu diesem Thema gibt es hier: www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op=m
odload&name=XForum&file=viewthread&tid=66Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die T³r aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur ³berf³hren kann, wenn diese
mitwirken, lõsst er die Wohnungst³r lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf º13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Gl³ck noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
R³ckwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers erm÷glichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Gerõte nat³rlich letzte Woche
auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nõhe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; Schlie▀lich m³sste die GEZ ihm was nachweisen.Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:
Die GEZ ignoriert er und dem Schergen ÷ffnet er nicht die T³r. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schlie▀lich k÷nnte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das
Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei gr÷▀eren Firmen. In õhnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers f³r einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Fotoals "beweis" lõsst sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.Das schlimmste, was dem b÷sen Schwarzseher Hans also bl³ht, ist eine Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.
Hans k÷nnte gro▀en Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die m³hlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Gerõte ordnungsgemõ▀ abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit R³ckschein. Mit etwas Verz÷gerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.
"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel f³r Musikantenstadl & Co. Ab nõchstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Geb³hren auf ³ber 17 Euro klettern. Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der Bev÷lkerung
sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder f³nte Haushalt sein. F³r die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Geb³hrenschergen und einer mehrjõhrigen R³ckzahlung- das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht gen³gend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnõckigen Schwarzseher wie Hans ein eingerma▀en ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nõchsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nõchsten Schergen Gebiets- Neuzuweisung."man muss nur ertragen, dass die Freaks auch fr³h morgens klingeln"
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Anmerkung: / Disclaimer:
Dieser Text ist von http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/ zur Verf³gung gestellt worden. Alle Personen und die Geschichte selbst sind frei erfunden. Dieser Text sollte von niemanden gelesen werden. Schwarzsehen ist eine Ordnungswidrigkeit, die von niemanden begangen werden sollte.
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Black Shadow schrieb:
volkard schrieb:
nicht vergessen: der gez-ler ist der staat und du bist beute. staat tut dem staat nix.
Die GEZ ist nicht staatlich.
Aber hat hoheitlichen Auftrag - das sind die schlimmsten Konstruktionen.
Denn diese Firmen haben den Vorteil, daß sie monopolartige Vertragskonstrukte ausnutzen können, gleichzeitig steht Dir aber nicht wie bei einer Behörde der Einspruchsweg offen.
Das ist sehr geschickt konstruiert, aus rechtlicher Sicht - für den Staat.
Zur Verdeutlichung:
a) Die Firma HFA ist Staatsorgan (z.B. wie früher Bundespost oder die Energieversorger)
Schickt Dir Rechnung, diese ist falsch, falsch berechnet, oder überhöht. Du schickst innerhalb von 30 Tagen einen Einspruch, dieser wird in der nächsthöheren Dienststelle geprüft, und Dir wird das Ergebnis mitgeteilt. Bist Du nicht einverstanden, kannst Du Rechtsmittel einlegen, oder vor das Verwaltungsgericht gehen. In der Zwischenzeit bleibt die Lieferung aufrechterhalten. Fühlst Du Deine Grundrechte verletzt, machst Du eine Verfassungsbeschwerde oder weißt in Deiner Beschwerde darauf hin, daß die Rechnung oder die Berechnung Deine Rechte gemäß GG verletzt.
b) die Firma HFA ist eine GmbH, die in staatlichem Auftrag handelt
Schickt Dir eine Rechnung. Gemäß Vertrag bist Du zur Zahlung verpflichtet, da Du die Leistung erhalten hast (BGB). Zahlst Du nicht, stellt die Firma die Lieferung ein und schickt Dir einen Mahnbescheid, ggf verklagt sie Dich vor einem Zivilgericht, bei dem Du automatisch Kosten hast (außer Du hast eine Rechtsschutzversicherung). Ein Verstoß gegen Grundrechte spielt keine Rolle, da die Vertragsbasis ja die AGB zwischen HFA und Dir sind, es sind ja keine staatlichen Vorschriften.
Die Konstruktion b) ermöglicht es dem Staat in die Offensive zu gehen und auch bei Mißbrauch den Nutzer unter Druck zu setzen. Bei der Konstruktion a) dagegen steht dem Nutzer der volle (verfassungsrechtlich geschützte) Rechtsweg gegenüber dem Organ zur Verfügung.
Deswegen sind in den letzten Jahren auch die ganzen Staatsorgane in diese neue Rechtsform umgewandelt worden. Offiziell wird das mit Privatisierung, Kostenersparnis und Marktwirtschaft begründet, aber letztlich geht's nur um Veränderung der Machtposition im Vertragsverhältnis.
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Black Shadow schrieb:
was meinst du mit soweit?
nicht-staatlich?Mit "soweit" meine ich, dass die GEZ für internetfähige PCs Geld einkassiert. (Gibt es eigentlich "nicht-internetfähige" PCs?)
Und
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volkard schrieb:
außerdem wird in 12 oder 18 monaten jeder neue rechner das bißchen hardware für fernsehempfang dabei haben.
Darum geht es doch hier gar nicht, Rechner mit TV-Karten sind ohnehin schon immer gebührenpflichtig. Das neue ist, dass ab 2007 Rechner mit Internet-Zugang als "neuartige Empfangsgeräte" gelten und deshalb ebenfalls Gebühren abgedrückt werden müssen.
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da wärs schon schlauer die gebühren gleich auf den online zugang draufzuschlagen

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Bashar schrieb:
volkard schrieb:
außerdem wird in 12 oder 18 monaten jeder neue rechner das bißchen hardware für fernsehempfang dabei haben.
Darum geht es doch hier gar nicht, Rechner mit TV-Karten sind ohnehin schon immer gebührenpflichtig. Das neue ist, dass ab 2007 Rechner mit Internet-Zugang als "neuartige Empfangsgeräte" gelten und deshalb ebenfalls Gebühren abgedrückt werden müssen.
es geht schon darum, der richter wird überzeugt werden, daß rechner per se tv-geräte sind und zum zwecke des tv-guckens hergestellt werden. als beweis nimmt man, aß 95% der rechner einen tv-eingang haben. jetzt kann der richter viel einfacher entscheiden, die 5% querköpfe auch abzukassieren (zur sicherung der grundversorgung), zumal von den 5% sicherlich wieder 90% schwarzseher sind, die übers internet doch fußball und pornos gucken.
so das, was ich mir vorstelle, was der richter denkt, wenn er ordentlich verwirrt wird und (wie in solchen fällen allzu üblich) bar jedes sachverstandes ist.
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atomfish schrieb:
da wärs schon schlauer die gebühren gleich auf den online zugang draufzuschlagen

dann trifft's genauso die falschen. das einzig richtige wäre, den staatlichen rundfunk steuerfinanziert zu machen, wenn man damit die "grundversorgung" sichern will. oder einfach abschaffen, die privaten sind grundversorgung genug.