@interpreter ["Respekt für den Islam"]
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Ich dachte immer, man sagt nicht "Frau Bundeskanzlerin" oder "Bundeskanzlerin", es gäbe keine weibliche Form dieses Titels. In der Wikipedia scheint es aber zumindest tatsächlich so etwas zu geben.
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Optimizer schrieb:
Wenn ich nachweisbar "Killerspiele" spiele, um danach besser den Bundeskanzler erschießen zu können, dann ist das durchaus Vorbereitung auf einen Mordversuch.
Wenn ich meinen Orangensaft trinke, um mit der Kraft der Vitamine ein ruhigeres Händchen zum Zielen zu haben, um so besser den Bundeskanzler erschießen zu können, dann ist das durchaus Vorbereitung auf einen Mordversuch. Böser Orangensaft.
Worauf ich hinaus will ist, dass man durch "Killerspiele" keinesfalls zum "Killer" wird. Wer mal Umgang mit einem realem Sturmgewehr oder einer Pistole hatte, weiß, dass zwischen Spiel und Realität Welten liegen. Jemand kann der tollste Held in irgendnem bescheuertem Spiel sein und real nicht mal eine Zielscheibe treffen. Das eine hat diesbezügliich einfach nichts mit dem anderem zu tun. Der einzige hübsch nachweisbare Effekt, den "Killerspiele" haben, ist, dass die Gewaltoleranz erhöht und die emotionale Erregbarkeit durch Gewalt verringert wird ("Abstumpfung").
Den selben Effekt haben aber auch gewaltreiche Filme.Auf jeden Fall kann man wirklich nicht von Ausbildung zum Killer sprechen. Das ist lächerlich. Das einzige, was ich mir in dieser Richtung vorstellen kann, ist das Lernen einer konkreten Taktik, um z.B. in ein konkretes Gebäude einzudringen. Andererseits bezweifel ich aber ernsthaft, dass es bei z.B. Farcry ein realistisches Level "Erstürmung des Kanzleramts" gibt. Und selbst dabei würde man nicht das Morden lernen - also wieder keine Ausbildung zum Killer.
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sarfuan schrieb:
Böser Orangensaft.
Das sollte damit nicht gesagt werden. Es geht nur darum, nachzuweisen, dass du Orangensaft zu dem Zweck getrunken hast, um später besser einen Mord zu begehen. Natürlich wird _so etwas_ nicht gerade leicht nachzuweisen sein. Anhand solcher Nachweise wird aber festgestellt, ob Vorsatz im Spiel war und das kann den Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung und weiteres ausmachen.
Ich wollte aber nie, zu keinem Zeitpunkt, sagen, dass der Orangensaft oder Ego-Shooter deswegen böse sind. Wie krass der Unterschied zum echten Umgang mit einer Waffe ist, weiß ich übrigens auch.

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Optimizer schrieb:
Es geht nur darum, nachzuweisen, dass du Orangensaft zu dem Zweck getrunken hast, um später besser einen Mord zu begehen. Natürlich wird _so etwas_ nicht gerade leicht nachzuweisen sein. Anhand solcher Nachweise wird aber festgestellt, ob Vorsatz im Spiel war und das kann den Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung und weiteres ausmachen.
uiuiuih. also gegen 90% des strafmaßes auf darauf, was sich der richter sich in seinem kleinen hirn vorstellt, was ich wohl für absichten gehabt haben mag.
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volkard schrieb:
Optimizer schrieb:
Es geht nur darum, nachzuweisen, dass du Orangensaft zu dem Zweck getrunken hast, um später besser einen Mord zu begehen. Natürlich wird _so etwas_ nicht gerade leicht nachzuweisen sein. Anhand solcher Nachweise wird aber festgestellt, ob Vorsatz im Spiel war und das kann den Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung und weiteres ausmachen.
uiuiuih. also gegen 90% des strafmaßes auf darauf, was sich der richter sich in seinem kleinen hirn vorstellt, was ich wohl für absichten gehabt haben mag.
Genau. Im besten Fall erklärt man dich für verrückt und du kommst 2 jahre in die psychatrie oder du hattest ne schwere kindheit in der dein enziger lebensinhalt "Killerspiele" waren dann kommst du 5 jahre ins gefängnis, oder du tötest jemanden aus Rache weil er deine Tochter umgebracht hat dass sind dann 15 jahre.
(Traurig aber wahr solche fälle gibt es, da stimmt etwas in unserem Rechtssystem nicht)Um zum Islam zurückzukommen, ich glaube kaum das jemand wegen einem killerspiel besser auf einen mord vorbereitet ist, diese attentäter haben ihre eigenen richtigen Trainingscamps. Und dagegen kann man (fast) nichts machen.
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Optimizer schrieb:
Es geht nur darum, nachzuweisen, dass du Orangensaft zu dem Zweck getrunken hast, um später besser einen Mord zu begehen.
Meiner langer Rede versteckter Sinn sollte sein, dass man bei so gut wie allem ein "mit Vorsatz"-Szenario konstruieren kann. Egal ob Atmen, Orangensaft oder Killerspiele. "Mit Vorsatz" macht etwas jedoch nur Sinn, wenn ein direkter und besonderer Zusammenhang zur Tat besteht.
Selbstverständlich macht Vorsatz den Unterschied zwischen Mord und Totschlag aus, mir geht es nur darum, dass man nicht Orangensaft mit Vorsatz trinken und Killerspiele nicht mit Vorsatz spielen kann.
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Storm.Xapek.de schrieb:
Im besten Fall erklärt man dich für verrückt und du kommst 2 jahre in die psychatrie oder du hattest ne schwere kindheit in der dein enziger lebensinhalt "Killerspiele" waren dann kommst du 5 jahre ins gefängnis, oder du tötest jemanden aus Rache weil er deine Tochter umgebracht hat dass sind dann 15 jahre.
(Traurig aber wahr solche fälle gibt es, da stimmt etwas in unserem Rechtssystem nicht)Ja, der Mann der Selbstjustiz übt entlastet damit doch sogar die Gerichte und gerade weil die so überlastet sind sollte man ihn doch eher noch belohnen, oder? Den verrückten und den mit der schweren Kindheit sollte man natürlich besonders hart bestrafen. Sind schließlich selber schuld, wenn sie aus ihrem Leben nix machen!
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sarfuan schrieb:
Optimizer schrieb:
Es geht nur darum, nachzuweisen, dass du Orangensaft zu dem Zweck getrunken hast, um später besser einen Mord zu begehen.
Meiner langer Rede versteckter Sinn sollte sein, dass man bei so gut wie allem ein "mit Vorsatz"-Szenario konstruieren kann.
Deshalb ist es so wichtig, dass unsere Richter kompetent Feststellungen machen. Denn die Gesetze sind eh fest und beim Strafmaß gibt es nur ein bisschen Spielraum. Der Richter entscheidet aber, ob dieses und jenes vorliegt, z.B. ob du aus Habgier getötet hast, wodurch die besondere Schwere der Schuld vorliegt, oder ob du den Orangensaft getrunken hast, um besser töten zu können. Undenkbar ist das nicht, aber ich würde vermuten, dass die meisten Richter den Vorsatz nicht am Orangensaft festmachen, sondern eher daran, dass du vorher ein Modell des Kanzleramts gebaut hast um deinen Anschlag besser planen zu können.
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volkard schrieb:
Optimizer schrieb:
Es geht nur darum, nachzuweisen, dass du Orangensaft zu dem Zweck getrunken hast, um später besser einen Mord zu begehen. Natürlich wird _so etwas_ nicht gerade leicht nachzuweisen sein. Anhand solcher Nachweise wird aber festgestellt, ob Vorsatz im Spiel war und das kann den Unterschied zwischen Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung und weiteres ausmachen.
uiuiuih. also gegen 90% des strafmaßes auf darauf, was sich der richter sich in seinem kleinen hirn vorstellt, was ich wohl für absichten gehabt haben mag.
Selbstverständlich. Wenn der Richter dir glaubt, dass du nur Einbrechen wolltest und dann in Notwehr getötet hast, kannst du dir ausmalen, dass du wesentlich billiger wegkommst, als wenn der Richter glaubt, du wolltest ihn vorsätzlich ermorden.
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Optimizer schrieb:
aber ich würde vermuten, dass die meisten Richter den Vorsatz nicht am Orangensaft festmachen, sondern eher daran, dass du vorher ein Modell des Kanzleramts gebaut hast um deinen Anschlag besser planen zu können.
fein. dann bin ich aus dem schneider, wenn ich mal was hartes tun muß.

als bekloppter informatiker brauche ich kein pappmodell; als herzensguter mensch brauche ich viel orangensaft davor.
leider weiß ich keinen, der, wenn er geeignet umgebracht werden würde, durch sein ableben die geschichte in mir angenehme bahnen lenken würde.