Anonymität und Sicherheit im Internet



  • SeppSchrot schrieb:

    Lol, lass mich raten, du hast einen Test zur Lebenserwartung gemacht? 😛

    Nein, es war nicht die Lebenserwartung. Ich habe bei einem IQ-Test bei IQFIGHT teilgenommen und die wollen jetzt 30 € von mir. Aber das mit den 30 € war nicht ersichtlich, bzw. wurde beim Test nicht im voraus abgefordert.



  • Was sich in der Zwischenzeit mal geaendert hat: Frueher durfte der Provider aller Daten speichern, also welcher Kunde wann mit welcher IP online. Das darf man heute nur noch wenn es zur Abrechnung benoetigt wird. Bei einer Flatrate sollte das also gar nicht erst gespeichert werden, denke aber dass es trotzdem gemacht wird.

    Alle Angaben wie immer...



  • @WoWe
    Hast du die Mahnung an deine Adresse bekommen oder warum fragst du? Ich habe nämlich von einem ähnlichen Fall gehört und dachte eigentlich, dass das nicht möglich sei. Dein Provider darf ja nicht einfach deine Daten rausrücken. Es gibt ja immer noch so was wie Datenschutz, auch wenn da die Politiker und Firmen draufrumtrampeln, wie es ihnen beliebt.



  • Hallo rüdiger,

    ich habe die Mahnung an meine e-mail Adresse bekommen. Die musste ich bei der Anmeldung (IQ-Test starten) angeben.



  • WoWe schrieb:

    ich habe die Mahnung an meine e-mail Adresse bekommen. Die musste ich bei der Anmeldung (IQ-Test starten) angeben.

    Wenn du die selber angeben musstest, wie kommst du denn darauf, dass dein Provider denen deine Daten gegeben haben könnte? 🙄

    Wende dich an die nächste Verbraucherschutzzentrale und google mal, ob es da schon ähnliche Fälle gibt.



  • Luckie schrieb:

    Wenn du die selber angeben musstest, wie kommst du denn darauf, dass dein Provider denen deine Daten gegeben haben könnte? 🙄

    Die e-mail Adresse musste ich natürlich genau angeben, aber der Rest war ein faik. Deshalb die Frage ob der Internet Anbieter über die IP-Adresse meine Anschrift herausbekommen kann ?



  • da steht doch fettgedruckt drunter: Der einmalige Preis für die IQFight-Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.

    Denke mal nicht, dass du da irgendeine Chance hast wieder rauszukommen..



  • Thomas (: schrieb:

    Bei einer Flatrate sollte das also gar nicht erst gespeichert werden, denke aber dass es trotzdem gemacht wird.

    denke ich auch. schliesslich gibbets betrüger und andere straftäter, die für ihre üblen machenschaften das internet brauchen und da muss die staatsanwaltschaft ja irgendwie an beweise kommen...

    zum thema: wer bei so'nem blödsinn wie 'online-intelligenztests' u.ä. mitmachen will, sollte sich mal eben dafür eine e-mail adress besorgen, z.b. da: www.aussiemail.net
    allein schon aus dem grund: e-mail adressen werden gerne weitergegeben und es geht ja weniger darum dass man nix bezahlen will, sondern dass man nachher nicht mit werbung von verschiedenen seiten vollgespammt wird...



  • Sofern deine Teilnahme nicht länger als 14 Tage zurückliegt, sollte ein Widerruf im Zuge des Fernabsatzgesetzes möglich sein. Siehe auch die AGB des Anbieters (http://www.iqfight.de/agb.php?w=0 bzw. bei Teilnahme vor dem 1.11.06 http://www.iqfight.de/agb2.php)

    AGB schrieb:

    [...]Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich der Ausübung des Widerrufsrechts des Teilnehmers nach Vertragsschluss und nach Bereitstellungs der Zugangsdaten zum IQTest fällig.[...]

    In den AGB wird die 14 Tage Frist übrigens explizit auf 1 Monat verlängert:

    AGB schrieb:

    [...]Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.[...]

    Allerdings wird das Widerrufsrecht durch folgende Klausel eingeschränkt:

    Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn die VitaActive LTD. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

    Mir ist nicht ganz klar, ob eine solche Klausel tatsächlich den Widerruf nach dem Fernabsatzgesetzes ausser Kraft setzen kann. Klingt zumindest abenteuerlich... 😕

    Ausserdem würde ich persönlich vermuten, dass die alleinige Nennung der mit dem Angebot verbundenen Kosten in der Fußnote und der AGB nicht sonderlich mit dem Wettbewerbsgesetz übereinstimmen dürfte, da es ja eigentlich eine deutliche Kennzeichungspflicht für Preise gibt. Eine Nachfrage beim Verbraucherschutz könnte also möglicherweise Abhilfe schaffen.

    Letztlich beschreiben die AGB nur recht undeutlich, was denn genau die Vertragsleistung ist: die Auswertung des Tests oder die Teilnahme am Tunier? In den AGB wird vorwiegend letzteres erwähnt. In dem Punkt könnte vielleicht auch der Verbraucherschutz weiterhelfen.



  • personenkult schrieb:

    da steht doch fettgedruckt drunter: Der einmalige Preis für die IQFight-Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.

    Denke mal nicht, dass du da irgendeine Chance hast wieder rauszukommen..

    Es muss ja nicht dort gestanden haben als er das ausgefüllt hat. Die AGB solltest du jedenfalls meines Wissens auch per Mail bekommen haben. Es reicht nicht wenn die einfach verlinkt wird.

    EDIT: Btw glaube ich, dass dieser IQ-Test schon nach bloßem ausfüllen des Zugangs-Formulars ausgewertet werden kann :p .




  • Mod

    Ahnung was da rausgekommen ist? Eine Freundin von mir hatte heute das Vergnügen eine Mahnung erhalten zu haben...

    Bezahlt ja/nein?
    Gleich Anwaltsmail hinschicken?
    Gar nicht reagieren?

    MfG SideWinder



  • SideWinder schrieb:

    Ahnung was da rausgekommen ist? Eine Freundin von mir hatte heute das Vergnügen eine Mahnung erhalten zu haben...

    Bezahlt ja/nein?
    Gleich Anwaltsmail hinschicken?
    Gar nicht reagieren?

    MfG SideWinder

    Ja ja, 'ne Freundin^^ 😉 Wo treibst du dich wieder rum? 😃

    Ich würd ja gerne was dazu sagen, aber dazu braucht's mehr Fakten. Erzähl mal 'n bisschen, wie die Sachlage ist.

    EDITS: Rechtschreibfehler.


  • Mod

    Ich hab den Thread hier damals live verfolgt und konnte mich noch an ihn erinnern - deshalb ja ausgegraben. Also ich wars nicht 😉

    Sachlage ist eine Mahnung, wie oben beschrieben. Dienst wurde benutzt, von Kosten weit und breit nichts zu sehen. AGB aber zugestimmt - in wie weit darf dort die Vertragsgrundlage gebaut werden?

    Soll man die Mahnung zum Anwalt tragen? Werd ich wohl mal empfehlen.

    MfG SideWinder



  • SideWinder schrieb:

    Soll man die Mahnung zum Anwalt tragen? Werd ich wohl mal empfehlen.

    es reicht, wenn man damit mal zur verbraucherschutzzentrale geht. in den meißten fällen sind das unseriöse firmen, die ihren opfern angst machen, und so hoffen, dass bezahlt wird(ist denen ja auch gelungen ;)). die verbraucherschutzzentrale hat da sone datenbank mit solchen firmen. wenn deine firma in der db von denen ist -> anzeige bei der polizei und alles ist für dich erstmal erledigt.
    naja die vsz wird dir da aber bestimmt mehr sagen können, ist auch günstiger(free) als so ein anwalt 🤡

    ps. wäre nicht so blöd mal den link von denen zu posten...


  • Mod

    http://www.iqfight.de/ nach scrolling sind die Kosten inzwischen zu finden.

    MfG SideWinder



  • SideWinder schrieb:

    http://www.iqfight.de/ nach scrolling sind die Kosten inzwischen zu finden.

    MfG SideWinder

    dann haste da nochmal glück gehabt...
    bei solchen sachen immer zuerst google vor dem aufregen fragen 🤡
    http://www.google.de/search?hl=de&q=VitaActive+LTD&btnG=Google-Suche&meta=

    bei der vsz gibts son standartformular dafür... hf^^



  • SideWinder schrieb:

    http://www.iqfight.de/ nach scrolling sind die Kosten inzwischen zu finden.

    MfG SideWinder

    Das war auch schon so, als das Thema hier damals diskutiert wurde. Aber eben nur nach dem Scrollen.


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