Anonymität und Sicherheit im Internet
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da steht doch fettgedruckt drunter: Der einmalige Preis für die IQFight-Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Denke mal nicht, dass du da irgendeine Chance hast wieder rauszukommen..
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Thomas (: schrieb:
Bei einer Flatrate sollte das also gar nicht erst gespeichert werden, denke aber dass es trotzdem gemacht wird.
denke ich auch. schliesslich gibbets betrüger und andere straftäter, die für ihre üblen machenschaften das internet brauchen und da muss die staatsanwaltschaft ja irgendwie an beweise kommen...
zum thema: wer bei so'nem blödsinn wie 'online-intelligenztests' u.ä. mitmachen will, sollte sich mal eben dafür eine e-mail adress besorgen, z.b. da: www.aussiemail.net
allein schon aus dem grund: e-mail adressen werden gerne weitergegeben und es geht ja weniger darum dass man nix bezahlen will, sondern dass man nachher nicht mit werbung von verschiedenen seiten vollgespammt wird...
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Sofern deine Teilnahme nicht länger als 14 Tage zurückliegt, sollte ein Widerruf im Zuge des Fernabsatzgesetzes möglich sein. Siehe auch die AGB des Anbieters (http://www.iqfight.de/agb.php?w=0 bzw. bei Teilnahme vor dem 1.11.06 http://www.iqfight.de/agb2.php)
AGB schrieb:
[...]Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich der Ausübung des Widerrufsrechts des Teilnehmers nach Vertragsschluss und nach Bereitstellungs der Zugangsdaten zum IQTest fällig.[...]
In den AGB wird die 14 Tage Frist übrigens explizit auf 1 Monat verlängert:
AGB schrieb:
[...]Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.[...]
Allerdings wird das Widerrufsrecht durch folgende Klausel eingeschränkt:
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn die VitaActive LTD. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Mir ist nicht ganz klar, ob eine solche Klausel tatsächlich den Widerruf nach dem Fernabsatzgesetzes ausser Kraft setzen kann. Klingt zumindest abenteuerlich...

Ausserdem würde ich persönlich vermuten, dass die alleinige Nennung der mit dem Angebot verbundenen Kosten in der Fußnote und der AGB nicht sonderlich mit dem Wettbewerbsgesetz übereinstimmen dürfte, da es ja eigentlich eine deutliche Kennzeichungspflicht für Preise gibt. Eine Nachfrage beim Verbraucherschutz könnte also möglicherweise Abhilfe schaffen.
Letztlich beschreiben die AGB nur recht undeutlich, was denn genau die Vertragsleistung ist: die Auswertung des Tests oder die Teilnahme am Tunier? In den AGB wird vorwiegend letzteres erwähnt. In dem Punkt könnte vielleicht auch der Verbraucherschutz weiterhelfen.
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personenkult schrieb:
da steht doch fettgedruckt drunter: Der einmalige Preis für die IQFight-Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Denke mal nicht, dass du da irgendeine Chance hast wieder rauszukommen..
Es muss ja nicht dort gestanden haben als er das ausgefüllt hat. Die AGB solltest du jedenfalls meines Wissens auch per Mail bekommen haben. Es reicht nicht wenn die einfach verlinkt wird.
EDIT: Btw glaube ich, dass dieser IQ-Test schon nach bloßem ausfüllen des Zugangs-Formulars ausgewertet werden kann :p .
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Für einmal-Adressen: http://www.mailinator.com/mailinator/index.jsp
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Ahnung was da rausgekommen ist? Eine Freundin von mir hatte heute das Vergnügen eine Mahnung erhalten zu haben...
Bezahlt ja/nein?
Gleich Anwaltsmail hinschicken?
Gar nicht reagieren?MfG SideWinder
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SideWinder schrieb:
Ahnung was da rausgekommen ist? Eine Freundin von mir hatte heute das Vergnügen eine Mahnung erhalten zu haben...
Bezahlt ja/nein?
Gleich Anwaltsmail hinschicken?
Gar nicht reagieren?MfG SideWinder
Ja ja, 'ne Freundin^^
Wo treibst du dich wieder rum? 
Ich würd ja gerne was dazu sagen, aber dazu braucht's mehr Fakten. Erzähl mal 'n bisschen, wie die Sachlage ist.
EDITS: Rechtschreibfehler.
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Ich hab den Thread hier damals live verfolgt und konnte mich noch an ihn erinnern - deshalb ja ausgegraben. Also ich wars nicht

Sachlage ist eine Mahnung, wie oben beschrieben. Dienst wurde benutzt, von Kosten weit und breit nichts zu sehen. AGB aber zugestimmt - in wie weit darf dort die Vertragsgrundlage gebaut werden?
Soll man die Mahnung zum Anwalt tragen? Werd ich wohl mal empfehlen.
MfG SideWinder
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SideWinder schrieb:
Soll man die Mahnung zum Anwalt tragen? Werd ich wohl mal empfehlen.
es reicht, wenn man damit mal zur verbraucherschutzzentrale geht. in den meißten fällen sind das unseriöse firmen, die ihren opfern angst machen, und so hoffen, dass bezahlt wird(ist denen ja auch gelungen ;)). die verbraucherschutzzentrale hat da sone datenbank mit solchen firmen. wenn deine firma in der db von denen ist -> anzeige bei der polizei und alles ist für dich erstmal erledigt.
naja die vsz wird dir da aber bestimmt mehr sagen können, ist auch günstiger(free) als so ein anwalt
ps. wäre nicht so blöd mal den link von denen zu posten...
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http://www.iqfight.de/ nach scrolling sind die Kosten inzwischen zu finden.
MfG SideWinder
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SideWinder schrieb:
http://www.iqfight.de/ nach scrolling sind die Kosten inzwischen zu finden.
MfG SideWinder
dann haste da nochmal glück gehabt...
bei solchen sachen immer zuerst google vor dem aufregen fragen
http://www.google.de/search?hl=de&q=VitaActive+LTD&btnG=Google-Suche&meta=bei der vsz gibts son standartformular dafür... hf^^
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SideWinder schrieb:
http://www.iqfight.de/ nach scrolling sind die Kosten inzwischen zu finden.
MfG SideWinder
Das war auch schon so, als das Thema hier damals diskutiert wurde. Aber eben nur nach dem Scrollen.