Abzocke skurril
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Knuddlbaer schrieb:
@ten
...Musst Dir also anbieter in den USA suchen, da wird es dann kompliziert. (Btw.: Eventuell eingesetzte Proxydienstleister sollten auch NICHT in DL leben.besser ist das

in dl. ist internet und alles was damit zusammenhängt ziemlich bescheuert
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DanielusITF schrieb:
Damit hätten sie aber die Gewissheit, dass es mich wirklich gibt... wie gesagt, in deren Adresskartei dürfte ich ja nichtmal drinstehen.
Das wissen die jetzt schon. Erstens hätten sie Dir sonst die Rechnung nicht geschickt, zweitens wäre sonst die Rechnung zurückgegangen mit dem Vermerk "nicht zustellbar, Empfänger unbekannt" oder so.
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ten schrieb:
CStoll schrieb:
Und wenn du anfängst, dich mit falschen Daten irgendwo anzumelden, kannst du schnell größere Probleme haben als "nur" eine gesperrte Seite.
sowas mache ich ständig. ist noch nie was passiert...
Dann hat es sich für die Staatsanwaltschaft wohl noch nicht "gelohnt" herauszufinden, wer sich hinter dem unscheinbaren Namen "ten" verbirgt (oder wie immer du dich anderswo nennst). Deswegen ist es trotzdem strafbar, sich irgendwo unter falschem Namen anzumelden.
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CStoll schrieb:
ten schrieb:
CStoll schrieb:
Und wenn du anfängst, dich mit falschen Daten irgendwo anzumelden, kannst du schnell größere Probleme haben als "nur" eine gesperrte Seite.
sowas mache ich ständig. ist noch nie was passiert...
Dann hat es sich für die Staatsanwaltschaft wohl noch nicht "gelohnt" herauszufinden, wer sich hinter dem unscheinbaren Namen "ten" verbirgt (oder wie immer du dich anderswo nennst). Deswegen ist es trotzdem strafbar, sich irgendwo unter falschem Namen anzumelden.
Hm, das heißt (um wieder aufs Thema zurückzukommen) ich kann denjenigen, der unter meinem Namen bei dem Lebensprognose-Quatsch mitgemacht hat als unbekannt anzeigen bei der Polizei. Ich denke, das werde ich dann wohl auch machen.
@Knuddelbär
Streng genommen ist es ja eine allerletzte Zahlungserinnerung. Eine Zahlungserinnerung ist noch keine Mahnung. Das komische ist, diese Zahlungserinnerung hat sogar Mahnkosten dabei. Macht es das jetzt doch wieder zu einer Mahnung?
Nein, ist nicht per Einschreiben gekommen.@Elektronix
Stimmt auch wieder. Aber da es kein Einschreiben war gibts ja auch keinen Beweis, dass das Ding angekommen ist.
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IMHO ist eine Zahlungserinnerung eine Mahnung.
Mahngebühren dürfen dann berechnet werden, wenn die kosten für die Mahnung durch ein fremdes (bzw. drittes) Unternehmen angefallen sind.
Eine Mahnung ist AFAIK eine freiwillige Leistung eines Lieferanten. Dieser könnte nach Fälligkeit auch direkt einen Mahnbescheid erlassen. (Das is aber teuer und Bürokratisch zumal verscheucht man damit Kunden).
Ich persönlich würde auf jedenfall eine Anzeige gegen unbekannt machen.
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scrub schrieb:
Wie ich reagieren würde? Gar nicht.
Frag mich auch, was soll der Scheiß. Einfach nicht reagieren und ferdig aus. Oder besser: Zur Polizei und Anzeige erstatten.
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Wie man regieren könnte:
http://www.henryk-broder.de/tagebuch/winwin.html

Was man vielleicht noch beachten sollte:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
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dooya schrieb:
Wie man regieren könnte:
wenn sie mich noch einmal belästigen, schick ich ihnen claudia roth vorbei. dann ist schluß mit lustig.

scheisse das geht ja noch weiter
ich erwarte sie am kommenden samstag, punkt 12 uhr, vor der "roten flora" im schanzenviertel.
nehmen sie 8-unzen-handschuhe, ihren sekundanten und einen sanitäter mit. und vor allem: nehmen sie sich reichlich urlaub, den werden sie für ihre genesung brauchen.
lotta continua!
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ROFL, der erste link ist ja gold wert

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Und noch einer:
http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/test/1493833/1493833.html
edit
Und ganz aktuell das Amtsgericht München: