Kündigung Mobilfunkvertrag, was wenn die Brief nicht holen?
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Hallo,
ich habe einen Vertrag bei Phonehouse, der am 04.08.2005 aktiviert wurde.
Ich möchte jetzt nach der 24mon. Laufzeit kündigen, also habe ich vorige Woche 2(!) Küdigungen per Fax geschickt, keine Antwort.Habe dann Vorgestern noch eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein direkt an Phonehouse geschrieben....
Ich schaue heute bei Sendungsverfolgung, und sehe, das der Brief in der Poststelle zur Abholung bereit ist.
Doch was ist jetzt, wenn die den einfach nicht abholen, und mir sagen sie hätten keine Kündigung bekommen?
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Ein typisches, immer wiederkehrendes Problem. Wenn Du nämlich nicht nachweisen kannst, daß die Kündigung angekommen ist, können sie immer sagen, Du hättest sie nicht abgeschickt. Dann gilt der Vertrag als nicht gekündigt.
Hast Du Dir von dem Fax einen Sendebericht gezogen? Hast Du das Einschreiben mit Rückschein geschickt? Falls nicht- schnell nachholen!
Wenn Du den Nachweis hast, daß der Brief dort in der Poststelle liegt, kannst erstmal ruhig sein. Das Abholen ist deren Sache. Wichtig ist, das dieser Nachweis innerhalb der Kündigungsfrist liegt.
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Ja ich habe die Sendebestätigungen und auch ein Einschreiben mit Rückschein!
Werde mir aufjedenfall den Briefstatus(habe ja eine Sendungsnummer zum Verfolgen des Briefes zum Einschreiben dazu bekommen) ausdrucken!
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Mach ein Einwurfs-Einschreiben. Da notiert der Briefträger nur, dass er den Brief eingeworfen hat. Aber afaik hat das trotzdem rechtliche Gültigkeit.
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also ich habe bei der post explizit gesagt, das ich das sicherste (im sinne von etwas in der hand haben) haben möchte!
Weiß nicht ob ich jetzt extra noch ein einschreiben hinschicke, dann hab ich 2 faxe und 2 einschreiben!Das kann doch nicht sinn und zweck sein (so ein einschreiben kostet immer 3€)
eigentlich müsste doch das jetzt schon reichen, und vielleicht holen die es ja auch noch ab!
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Das Schreiben muß "in den Machtbereich des Empfängers" gelangen. Wenn der Briefträger den Brief wieder mitnimmt, liegt der Brief aber auf einem Postamt, also nicht im Machtbereich des Empfängers.
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scrub schrieb:
Das Schreiben muß "in den Machtbereich des Empfängers" gelangen. Wenn der Briefträger den Brief wieder mitnimmt, liegt der Brief aber auf einem Postamt, also nicht im Machtbereich des Empfängers.
also wenn Phonehouse keine Briefe annimmt, kann niemand kündigen?
Weil der Briefträger nimmt dann ja den Brief immer mit.
Somit hätte ich ja keine Chance sicher zu gehen das meine Kündigung wirksam wird!
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Rückschein hilft dir nicht, da der Brief dann zu dir zurückkommt -> Der Empfänger hat ihn nicht erhalten und das Problem ist wieder bei dir!
Beim Einwurfeinschreiben hingegen belegt der Postbote, dass er den Brief beim Adressaten in den Briefkasten eingeworfen hat, ihn ihm somit hat zukommen lassen. Wenn der Brief nun verschwinden sollte, ist der Adressat schuld und du bist aus dem Schneider.
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Reyx schrieb:
Rückschein hilft dir nicht, da der Brief dann zu dir zurückkommt -> Der Empfänger hat ihn nicht erhalten und das Problem ist wieder bei dir!
Beim Einwurfeinschreiben hingegen belegt der Postbote, dass er den Brief beim Adressaten in den Briefkasten eingeworfen hat, ihn ihm somit hat zukommen lassen. Wenn der Brief nun verschwinden sollte, ist der Adressat schuld und du bist aus dem Schneider.
hm....wenn ich ehrlich bin, weiß ich nicht mehr was ich genau habe!

dachte die Beratung auf der Post wäre so, das man da einfach vertrauen kann.
Weiß nicht, ob ich noch ein Einwurfeinschreiben schicke....:/
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ich hab noc eine frage:
der Vartrag wurde am 04.08..2005 aktiviert, wann ist jetzt der späteste Kündigungstermin?
Der 31.07 oder der 04.08?Hab mich mit dem Thema ehrlich gesagt noch nicht so richtig beschäftigt!
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Reyx schrieb:
Rückschein hilft dir nicht, da der Brief dann zu dir zurückkommt -> Der Empfänger hat ihn nicht erhalten und das Problem ist wieder bei dir!
Beim Einwurfeinschreiben hingegen belegt der Postbote, dass er den Brief beim Adressaten in den Briefkasten eingeworfen hat, ihn ihm somit hat zukommen lassen. Wenn der Brief nun verschwinden sollte, ist der Adressat schuld und du bist aus dem Schneider.
Nicht ganz. Wenn man den Rückschein bekommt, hat man die Unterschrift des Empfängers. Wenn nur der Postbote unterschreibt, ist die Sache nicht ganz so wasserdicht, er kann den Brief ja auch in den Müll schmeißen. Das ist bekanntlich schon passiert, allerdings gelten die Unterschriften der Postboten vor Gericht nach wie vor als glaubwürdig.
Wenn der Empfänger den Brief ablehnt, bekommst Du ihn natürlich wieder mit entsprechender Nachricht. Dann haste aber trotzdem den Nachweis, daß Du die Kündigung rechtzeitig abgeschickt hast und der Brief zugestellt wurde.
Daß der Kündigungsbrief nicht angenommen wurde, ist keine Begründung, die Kündigung zu übergehen. Eine Ablehnung der Kündigung muß einen Grund haben, der in den AGB des Betreibers (z. B. Kündigungsfrist) oder in einem entsprechenden Gesetz steht. Die AGB müssen in schriftlicher Form in z. B. einer Filiale vor Ort verfügbar sein, online reicht nicht.ser1al schrieb:
ch hab noc eine frage:
der Vartrag wurde am 04.08..2005 aktiviert, wann ist jetzt der späteste Kündigungstermin?
Der 31.07 oder der 04.08?Hab mich mit dem Thema ehrlich gesagt noch nicht so richtig beschäftigt!
Ich würde sagen, da der Vertrag genau 2 Jahre gültig ist (also 2*356 Tage), wäre der Kündigungstermin der 03. 08.. Am 04. 08. wäre die Vertragslaufzeit ein Jahr und ein Tag. Das wäre mir neu.
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Was man auch bedenken sollte, ist, dass der Gegner trotz Einschreiben behaupten kann, dass nichts im Briefumschlag war. Ich lass da zusätzlich noch 2-3 Leute als Zeugen unterschreiben, das belegt werden kann, das man im Umschlag auch den zugehörigen Brief eingelegt hat.
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F98 schrieb:
Was man auch bedenken sollte, ist, dass der Gegner trotz Einschreiben behaupten kann, dass nichts im Briefumschlag war. Ich lass da zusätzlich noch 2-3 Leute als Zeugen unterschreiben, das belegt werden kann, das man im Umschlag auch den zugehörigen Brief eingelegt hat.
Das soll es gegeben haben, aber dann hat der Empfänger die Beweislast. Damit kommen die in der Regel nicht durch.
Anders ist es, wenn der Empfänger nachweisen kann, daß NICHT DIE KÜNDIGUNG im Briefumschlag war, sondern irgendetwas anderes. Verwechslungen können ja passieren.
Per Fax ist es in der Regel am sichersten. Man kann sich einen Faxbericht ziehen, und normalerweise werden gesendete Vorlagen vom Faxgerät markiert (kleiner Stempel).
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Du kommst wahrscheinlich eh zu spät. Meistens haben die eine Kündigungsfrist von >1 Monat. Wenn Du bis dahin nicht gekündigt hast verländert sich der Vertrag meist um >=6 Monate. Sollte aber alles in deinem Vertrag stehen, den du mal unterschrieben hast.
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bezahl doch einfach nix mehr, dann werden die dir bestimmt von sich aus kündigen...
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Ein genialer Vorschlag.

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scrub schrieb:
Ein genialer Vorschlag.

was daran auszusetzen?
warum sollte man sich von so'nem bescheuerten mobilfunkbetreiber die spielregeln diktieren lassen?
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vista schrieb:
warum sollte man sich von so'nem bescheuerten mobilfunkbetreiber die spielregeln diktieren lassen?
Weil man vielleicht keine Lust auf Mahnungen, Gerichtsvollzieher, Inkassounternehmen usw. hat?
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Jan schrieb:
vista schrieb:
warum sollte man sich von so'nem bescheuerten mobilfunkbetreiber die spielregeln diktieren lassen?
Weil man vielleicht keine Lust auf Mahnungen, Gerichtsvollzieher, Inkassounternehmen usw. hat?
das ist doch kein problem.
also; erstmal nix bezahlen, dann kommt der rausschmiss (nach 2 monaten oder so), dann bezahlt man die bis dahin aufgelaufenen kosten und ist den vertrag los.
es kommt dann kein gerichtsvollzieher und ich wette es ist billiger als wenn man noch 1/2 jahr den vertrag am hacken hat...

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vista schrieb:
warum sollte man sich von so'nem bescheuerten mobilfunkbetreiber die spielregeln diktieren lassen?
Äh, man hat einen Vertrag unterschrieben.