Kündigung Mobilfunkvertrag, was wenn die Brief nicht holen?
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Das Schreiben muß "in den Machtbereich des Empfängers" gelangen. Wenn der Briefträger den Brief wieder mitnimmt, liegt der Brief aber auf einem Postamt, also nicht im Machtbereich des Empfängers.
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scrub schrieb:
Das Schreiben muß "in den Machtbereich des Empfängers" gelangen. Wenn der Briefträger den Brief wieder mitnimmt, liegt der Brief aber auf einem Postamt, also nicht im Machtbereich des Empfängers.
also wenn Phonehouse keine Briefe annimmt, kann niemand kündigen?
Weil der Briefträger nimmt dann ja den Brief immer mit.
Somit hätte ich ja keine Chance sicher zu gehen das meine Kündigung wirksam wird!
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Rückschein hilft dir nicht, da der Brief dann zu dir zurückkommt -> Der Empfänger hat ihn nicht erhalten und das Problem ist wieder bei dir!
Beim Einwurfeinschreiben hingegen belegt der Postbote, dass er den Brief beim Adressaten in den Briefkasten eingeworfen hat, ihn ihm somit hat zukommen lassen. Wenn der Brief nun verschwinden sollte, ist der Adressat schuld und du bist aus dem Schneider.
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Reyx schrieb:
Rückschein hilft dir nicht, da der Brief dann zu dir zurückkommt -> Der Empfänger hat ihn nicht erhalten und das Problem ist wieder bei dir!
Beim Einwurfeinschreiben hingegen belegt der Postbote, dass er den Brief beim Adressaten in den Briefkasten eingeworfen hat, ihn ihm somit hat zukommen lassen. Wenn der Brief nun verschwinden sollte, ist der Adressat schuld und du bist aus dem Schneider.
hm....wenn ich ehrlich bin, weiß ich nicht mehr was ich genau habe!

dachte die Beratung auf der Post wäre so, das man da einfach vertrauen kann.
Weiß nicht, ob ich noch ein Einwurfeinschreiben schicke....:/
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ich hab noc eine frage:
der Vartrag wurde am 04.08..2005 aktiviert, wann ist jetzt der späteste Kündigungstermin?
Der 31.07 oder der 04.08?Hab mich mit dem Thema ehrlich gesagt noch nicht so richtig beschäftigt!
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Reyx schrieb:
Rückschein hilft dir nicht, da der Brief dann zu dir zurückkommt -> Der Empfänger hat ihn nicht erhalten und das Problem ist wieder bei dir!
Beim Einwurfeinschreiben hingegen belegt der Postbote, dass er den Brief beim Adressaten in den Briefkasten eingeworfen hat, ihn ihm somit hat zukommen lassen. Wenn der Brief nun verschwinden sollte, ist der Adressat schuld und du bist aus dem Schneider.
Nicht ganz. Wenn man den Rückschein bekommt, hat man die Unterschrift des Empfängers. Wenn nur der Postbote unterschreibt, ist die Sache nicht ganz so wasserdicht, er kann den Brief ja auch in den Müll schmeißen. Das ist bekanntlich schon passiert, allerdings gelten die Unterschriften der Postboten vor Gericht nach wie vor als glaubwürdig.
Wenn der Empfänger den Brief ablehnt, bekommst Du ihn natürlich wieder mit entsprechender Nachricht. Dann haste aber trotzdem den Nachweis, daß Du die Kündigung rechtzeitig abgeschickt hast und der Brief zugestellt wurde.
Daß der Kündigungsbrief nicht angenommen wurde, ist keine Begründung, die Kündigung zu übergehen. Eine Ablehnung der Kündigung muß einen Grund haben, der in den AGB des Betreibers (z. B. Kündigungsfrist) oder in einem entsprechenden Gesetz steht. Die AGB müssen in schriftlicher Form in z. B. einer Filiale vor Ort verfügbar sein, online reicht nicht.ser1al schrieb:
ch hab noc eine frage:
der Vartrag wurde am 04.08..2005 aktiviert, wann ist jetzt der späteste Kündigungstermin?
Der 31.07 oder der 04.08?Hab mich mit dem Thema ehrlich gesagt noch nicht so richtig beschäftigt!
Ich würde sagen, da der Vertrag genau 2 Jahre gültig ist (also 2*356 Tage), wäre der Kündigungstermin der 03. 08.. Am 04. 08. wäre die Vertragslaufzeit ein Jahr und ein Tag. Das wäre mir neu.
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Was man auch bedenken sollte, ist, dass der Gegner trotz Einschreiben behaupten kann, dass nichts im Briefumschlag war. Ich lass da zusätzlich noch 2-3 Leute als Zeugen unterschreiben, das belegt werden kann, das man im Umschlag auch den zugehörigen Brief eingelegt hat.
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F98 schrieb:
Was man auch bedenken sollte, ist, dass der Gegner trotz Einschreiben behaupten kann, dass nichts im Briefumschlag war. Ich lass da zusätzlich noch 2-3 Leute als Zeugen unterschreiben, das belegt werden kann, das man im Umschlag auch den zugehörigen Brief eingelegt hat.
Das soll es gegeben haben, aber dann hat der Empfänger die Beweislast. Damit kommen die in der Regel nicht durch.
Anders ist es, wenn der Empfänger nachweisen kann, daß NICHT DIE KÜNDIGUNG im Briefumschlag war, sondern irgendetwas anderes. Verwechslungen können ja passieren.
Per Fax ist es in der Regel am sichersten. Man kann sich einen Faxbericht ziehen, und normalerweise werden gesendete Vorlagen vom Faxgerät markiert (kleiner Stempel).
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Du kommst wahrscheinlich eh zu spät. Meistens haben die eine Kündigungsfrist von >1 Monat. Wenn Du bis dahin nicht gekündigt hast verländert sich der Vertrag meist um >=6 Monate. Sollte aber alles in deinem Vertrag stehen, den du mal unterschrieben hast.
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bezahl doch einfach nix mehr, dann werden die dir bestimmt von sich aus kündigen...
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Ein genialer Vorschlag.

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scrub schrieb:
Ein genialer Vorschlag.

was daran auszusetzen?
warum sollte man sich von so'nem bescheuerten mobilfunkbetreiber die spielregeln diktieren lassen?
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vista schrieb:
warum sollte man sich von so'nem bescheuerten mobilfunkbetreiber die spielregeln diktieren lassen?
Weil man vielleicht keine Lust auf Mahnungen, Gerichtsvollzieher, Inkassounternehmen usw. hat?
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Jan schrieb:
vista schrieb:
warum sollte man sich von so'nem bescheuerten mobilfunkbetreiber die spielregeln diktieren lassen?
Weil man vielleicht keine Lust auf Mahnungen, Gerichtsvollzieher, Inkassounternehmen usw. hat?
das ist doch kein problem.
also; erstmal nix bezahlen, dann kommt der rausschmiss (nach 2 monaten oder so), dann bezahlt man die bis dahin aufgelaufenen kosten und ist den vertrag los.
es kommt dann kein gerichtsvollzieher und ich wette es ist billiger als wenn man noch 1/2 jahr den vertrag am hacken hat...

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vista schrieb:
warum sollte man sich von so'nem bescheuerten mobilfunkbetreiber die spielregeln diktieren lassen?
Äh, man hat einen Vertrag unterschrieben.
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vista schrieb:
Jan schrieb:
vista schrieb:
warum sollte man sich von so'nem bescheuerten mobilfunkbetreiber die spielregeln diktieren lassen?
Weil man vielleicht keine Lust auf Mahnungen, Gerichtsvollzieher, Inkassounternehmen usw. hat?
das ist doch kein problem.
also; erstmal nix bezahlen, dann kommt der rausschmiss (nach 2 monaten oder so), dann bezahlt man die bis dahin aufgelaufenen kosten und ist den vertrag los.
es kommt dann kein gerichtsvollzieher und ich wette es ist billiger als wenn man noch 1/2 jahr den vertrag am hacken hat...

Andererseits ist ja noch ein bisschen Zeit. Nach obigen Ausführungen endet der jetzige Vertrag mit Ablauf des 03.08.2007 (=2 Jahre)
Durch AGB (soweit sie überhaupt Vertragsbestandteil sind, die gesetzliche Regelung ist sowieso günstiegr) darf die Kündigungsfrist für solche Verträge höchstens 3 Monate betragen (und eine besondere Vereinbarung darüber wurde ja wohl nicht geschlossen). Mithin genügt es, wenn die Kündigung den Machtbereich unseres Empfängers bis zum 03.05.2007 erreicht (so dass dieser nach üblichen Verkehrsgepflogenheiten an diesem Tag noch Kenntnis nehmen kann - also rechne lieber mit dem 02.05.2007).
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Minimee schrieb:
Du kommst wahrscheinlich eh zu spät. Meistens haben die eine Kündigungsfrist von >1 Monat. Wenn Du bis dahin nicht gekündigt hast verländert sich der Vertrag meist um >=6 Monate. Sollte aber alles in deinem Vertrag stehen, den du mal unterschrieben hast.
ja, die beträgt 3 Monate, aber der Vertrag läuft am 3.8 aus, und wir haben jetzt den 27.04, also bin ich mMn noch gut in der Frist drin! (hab ja auch schon insgesamt 3 Kündigungen geschickt)
@Camper: also hab ich bis zum 2.5 noch zeit weitere Kündigungen zu schicken?
Ich werd heute einfach noch ne Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und ein Einwurfeinschreiben schicken...mehr kann ich ja nun nicht mehr machen ...

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phonehouse machen sowas?
also nie verträge mit denen!
dass die sich sowas leisten können...tsss ich würde denen persönlich den brief in kopie vorlegen und den nächsthöchsten angestellten fordern...
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Du hast mein volles Beileid. Ich steck grade in ner ähnlichen Situation, will was anderes kündigen und hab festgestellt, dass sich die Firma auch gerne mal sträubt.

Mittlerweile muss man wohl vor Vertragsabschluß googeln, wie man dort kündigt - dann gibts hinterher evtl. weniger Schrecken.

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vista schrieb:
Jan schrieb:
vista schrieb:
warum sollte man sich von so'nem bescheuerten mobilfunkbetreiber die spielregeln diktieren lassen?
Weil man vielleicht keine Lust auf Mahnungen, Gerichtsvollzieher, Inkassounternehmen usw. hat?
das ist doch kein problem.
also; erstmal nix bezahlen, dann kommt der rausschmiss (nach 2 monaten oder so), dann bezahlt man die bis dahin aufgelaufenen kosten und ist den vertrag los.
es kommt dann kein gerichtsvollzieher und ich wette es ist billiger als wenn man noch 1/2 jahr den vertrag am hacken hat...

Ja, nur sind dann die Kosten weit höher als mit regulärer Kündigung. Mobilfunkanbieter schicken den Rechtsanwalt schon mal gerne direkt nach der ersten Mahnung.