Foren Urteil 2.0 "das ist das ende von..."
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Optimizer schrieb:
Vielleicht gibt's auch Leute, die noch anderes zu tun haben, als jede Minute im Forum abzuhängen?
Du nix gecheckt um was gehen

MfG SideWinder
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Optimizer schrieb:
Vielleicht gibt's auch Leute, die noch anderes zu tun haben, als jede Minute im Forum abzuhängen?
Die Antwort wäre goldrichtig für jeden außer Marc++us, der als Redakteur stets über den Inhalt seiner Sendung auf dem Laufendem zu sein hat

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Ok, ich check's schon.
Aber dafür hat er doch sicher ein paar Inder eingestellt. 
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daran sieht man doch schon, wie bekloppt die sache ist. obwohl die seiten überall auf der welt erreichbar sind, kann man sich solchen sinnlosen gesetzen entziehen, indem man ausländische server benutzt.
Das ist so nicht richtig. Wo der Server steht ist egal. Wenn die Seite in Deutschland aufgerufen wurde, kann man das so auslegen, das der Strafbestand in Deutschland passierte. Für eine Abmahnung kann man sich ja auch jedes Gericht aussuchen, weil der Verstoss überall gemacht wird.
Man entkommt diesem nur, wenn der rechtlich haftende dafür (also Inhaber der Domain u. Forums) nicht in DL leben.
Die c-plusplus.info m´ss dann sein, weil nach DENIC Richtlinie min. der Admin-C in Deutschland leben muss.
(Und da es ja hier D ist: Keine Rechtsberatung, nur ne meinung )
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Eine Haftung könne nach Auffassung der Richter allenfalls dann ausgeschlossen werden, wenn sich der Betreiber der Internetseite von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziere.
Würde das somit nicht heissen, dass der Betreiber eines Forums zum Beispiel im Impressum sich völlig von jeglichen Inhalten distanzieren kann und somit nicht haften wird? Oder versteh ich das falsch? Denn das wäre ja die einfachste Lösung ^^
Grüssli
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Dravere schrieb:
Eine Haftung könne nach Auffassung der Richter allenfalls dann ausgeschlossen werden, wenn sich der Betreiber der Internetseite von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziere.
Würde das somit nicht heissen, dass der Betreiber eines Forums zum Beispiel im Impressum sich völlig von jeglichen Inhalten distanzieren kann und somit nicht haften wird? Oder versteh ich das falsch? Denn das wäre ja die einfachste Lösung ^^
Grüssli
Nein genau im Gegenteil: Eine Allgemeine Klausel à la "Wir distanzieren uns ausdrücklich von allen Inhalten" sitzt, so wie ich den Satz verstehe, nicht. Das Gericht meint, denke ich, eher so etwas wie "Der Artikel x im Forum y unserer Seite spiegelt die Meinung des Autors wieder. Wir distanzieren uns ausdrücklich davon." Jedoch sei hierbei der Wortlauf des Gerichts zu beachten: "Könne höchstens dadurch vermieden werden". Erfahrungsgemäß würde ich daher annehmen, dass auch eine konkrete Distanzierung relativ wenig (= nichts) bringt; im Gegenteil, wurde in solchen Fällen nicht schon Webmastern Fahrlässigkeit und sogar Vorsatz unterstellt? Schließlich könnte sich ein Webmaster dann ja mit einer expliziten Distanzierung von jeglichen rechtswidrigen Inhalten distanzieren ... Ich halte das für äußerst fraglich

Und da wir ja in D sind: Das ist keine Rechtsberatung sondern meine Meinung gestützt anhand der vergangenen Ereignisse.
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So eine Distanzierung müßte für den Einzelfall konkret gesetzt werden, d.h. man müßte z.B. in einem Thread schreiben "Als Webmaster halte ich den Verlauf dieses Threads und die vorgestellten Quellen für rechtlich bedenklich, und distanziere mich ausdrücklich von den dort gemachten Aussagen. Im Rahmen der politischen Aufklärung halte ich es aber für sinnvoll, diesen Thread mit Hilfe der Quellen fortzusetzen, da wir hierdurch möglicherweise einige Leute zum Nachdenken anregen."
Und wenn Du dann VIEL GLÜCK hast, bekommst Du keine Anzeige.

Disclaimer sind im deutschen Recht ohnehin praktisch unwirksam, das gilt auch im allgemeinen Fall.
Beispiel aus dem Alltag: eine Kneipe hat am Eingang das Jugendschutzschild, und verweist darauf, daß sie Jugendlichen den Zutritt und das Bestellen von Alkohol untersagen. Wovon ist der Wirt dann befreit? Von Nichts. Er muß weiterhin für jeden Kunden prüfen, ob er den Alkohol nun an einen Jugendlichen verkauft.
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Hol doch mal diesen Herr Werbeunterbrechung aus dem Archiv und lass ihn dich in deinem Namen vom vorherigen Posting distanzieren.

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Lol, so eine Art "Auto-Distanzierungs-Bot", der sich regelmäßig alle 5 Postings distanziert, egal von was. Dem verpassen wir noch etwas ELIZA-Intelligenz, wenn dann jemand postet "mögt Ihr Wurst auch so gerne wie ich?" antwortet der Distanzierungs-Bot sofort "Der Forenbetreiber distanziert sich ausdrücklich von Wurst, und davon diese gerne zu mögen."
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Hm... dann postet der noch nen Markenrechtlich geschützen Namen oder so und das geheule der "Geschädigten" geht anderswo los

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Nett sind auch die Seiten die mit einem Link auf http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm verweisen um einen Standard Discalimer zu haben, in dem aber steht, dass er kein Einfluss auf externe Seiten hat. Also schließt er damit in seinem Disclaimer den Disclaimer aus... Hat sowas überhaupt irgendwie Bestand?
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Das Betreten diese Forums ist
Erwachsenen nur in Begleitung
von Kindern gestattet. Kinder
haften für ihre Eltern.
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TheToast schrieb:
Nett sind auch die Seiten die mit einem Link auf http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm verweisen um einen Standard Discalimer zu haben, in dem aber steht, dass er kein Einfluss auf externe Seiten hat. Also schließt er damit in seinem Disclaimer den Disclaimer aus... Hat sowas überhaupt irgendwie Bestand?
Soweit ich weiss, haben die keinen Bestand. Irgendwie meine ich, sogar mal sowas
gelesen zu haben. Da ich mich aber nicht mehr genau daran erinnere, bleibt es
lediglich eine waage Vermutung.gruss
v R
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Hier, vielleicht ganz interessant zu dem Thema. Auf der Wikipedia-Seite zu Disclaimer gibt es u. a. diesen Link:
http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.htmlgruss
v R
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pale dog schrieb:
dann hab' ich mich getäuscht, ich kenn's nur vom hörensagen, dass man bei westfernsehkonsum mit unannehmlichkeiten rechnen konnte.
(das zweite D im namen dieses staates war ohnehin nur ein scherz)Oh ja, Unannehmlichkeiten waren in der Tat die Folge: spätestens, als die Ossis am eigenen Leib erleben durften, dass die echte BRD ganz anders war als die schöne bunte Welt des Westfernsehens.
(Ein entsprechendes zusätzliches D im Namen _dieses_ Staates wäre ohnehin nur ein Scherz gewesen.)PS an den Rest: Sorry für das OT-Gelaber

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keksekekse schrieb:
Das Betreten diese Forums ist
Erwachsenen nur in Begleitung
von Kindern gestattet. Kinder
haften für ihre Eltern.Ich weiß jetzt nicht ob du das gepostet hast, weil die Aussage ebenfalls "falsch" ist.
Aber hier die Erklärung warum das so ist.
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Wenn ich so nachdenke, läßt mich das Hamburger-Urteil-Zitieren ergruseln. Wie ist es denn in diesem unserem Lande mit Demokratie (=Herrschaft des Volkes) und der Meinungsfreiheit bestellt, wenn sich so viele in vorauseilendem Gehorsam gegenüber möglichen sich Beleidigtfühlenden von jeglicher konkreten Außerung zu distanzieren versuchen? Haben wir damit immer noch das Recht, als 68er Generation (bin Jahrgang '68), unsere Großeltern zu fragen, wie sie sich in den 30er Jahren verhalten haben?
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Die Frage kann man ganz einfach beantworten: in Deutschland gibt es keine wirkliche Meinungsfreiheit, da Art 5. GG eindeutig sagt "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Da steht eindeutig, daß "allgemeine Gesetze" die Meinungsfreiheit einschränken dürfen. Während man Jugendschutz und persönliche Ehre noch nachvollziehen kann, ist der erste Teil eine eindeutige Einschränkung. Man darf seine Meinung sagen, so lange sie keine Gesetze verletzt. Das steht da drin. Und da man Gesetze jederzeit einführen/ändern kann, hat man hier eindeutig eine Fußangel.
Echte Meinungsfreiheit in einer Verfassung würde z.B. so definiert:
„Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, ..., die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen.“
Aber das ist ja heute ein unfreier Feindstaat.
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Marc++us schrieb:
Echte Meinungsfreiheit in einer Verfassung würde z.B. so definiert:
„Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, ..., die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missständen zu ersuchen.“
Dann haben wir aber z.B. das Problem, dass wir keinen Hersteller mehr verpflichten können, etwa einigermaßen wahrheitsgemäß für seine Produkte zu werben oder Produktbestandteile in Lebensmitteln auszuzeichnen. Mal von wichtigen Strafgesetzen wie über Meineid, Beleidigung oder Betrug ganz abgesehen...
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keksekekse schrieb:
Haben wir damit immer noch das Recht, als 68er Generation (bin Jahrgang '68), unsere Großeltern zu fragen, wie sie sich in den 30er Jahren verhalten haben?
Die Sache mit der Rechtsberatung ist noch lustiger, zumal dieses Gesetz aus genau dieser Zeit (und der Ideologie) stammt.