Legales Kuriositätenkabinett
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Moin zusammen,
ich erstell grad eine Liste legaler Kuriositäten, sprich von Fällen wo sich der Gesetzgeber über den gesunden Menschenverstand entweder schon hinweg gesetzt hat, oder aber plant sich darüber hinweg zu setzen.
Ich könnte dabei mal Eure Hilfe gebrauchen. Bisher hab ich folgende Punkte beisammen:
- BKA-Gesetz (D)
- Sexualstrafrechtverschärfung (D)
- Zensur/Contentfilter im Internet (EU)
- §166 (Gotteslästerung) verschärfen (Bundesratsinitiative aus Bayern)
- §202a,b,c Hackertool-Erwerb und Verbreitung (D)
- Voratsdatenspeicherung (D/EU)
- Gesundheitsreform (D)
- Embryonenforschung (D)
Mir geht es um solche Themen, wo eine breite Masse (z.B. ein Berufszweig o.ä.) von Menschen quasi Zwangsillegalisiert wird oder dies zumindestens so wahr nimmt. Wie Ihr der Liste oben entnehmt geht es mir um stark diskutierte oder fachlich angezweifelte Rechtsvorgaben oder Gesetze, die entweder im deutschen Recht relevant sind oder werden.
Zielsetzung meiner Person ist die Aufstellung und Argumentation der Marktschreierthese "Vater Staat weiß nicht, was er tut" anhand von Beispielen.
Bitte erweitert die Liste doch mal mit dem, was Euch noch so einfällt.
Gruß Jens
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Verbot von Vaterschaftstest ohne Erlaubnis der Mutter
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Und noch einer:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes aus Bayern ist grade "zur Diskussion in den Fachausschüssen"
Gruß Jens
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SeppSchrot schrieb:
Verbot von Vaterschaftstest ohne Erlaubnis der Mutter
AFAIK ist das nur die logische Konsequenz aus einem vernünftigen rechtlichen Konzept: Genetische Tests sind Entscheidung des Individuums, hier rechtlich vertreten durch seine beiden Eltern. Die Mutter könnte also AFAIK alleine auch keinen Vaterschaftstest anordnen - braucht sie meistens aber eh nicht.
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Mr. N schrieb:
AFAIK ist das nur die logische Konsequenz aus einem vernünftigen rechtlichen Konzept: Genetische Tests sind Entscheidung des Individuums, hier rechtlich vertreten durch seine beiden Eltern.
Und ansonsten ein Richter wenn beide sich nicht einigen können. Außerdem gilt AFAIK ja auch, daß nicht der Vaterschaftstest verboten ist, sondern daß der selbige einfach keine Beweiskraft hat.
Die ganze Geschichte ist zumindestens so kipplig, daß es mir doch arg schwer fallen würde, da für ein "denn sie wissen nicht, was sie tun" zu argumentieren. Ich behaupte, im Rahmen des Entscheidungsspielraumes eines Gesetzgebers kann ohne große Meckerei auch diese Rechtslage entstehen.
Ganz anders sähe es zum Beispiel beim BKA-Gesetz aus. Selbst wenn ich die irre Bundestrojaner-Diskussion außen vor lasse, ist das Ding löcherig wie ein Schweizer Käse. (z.B. Abfrage von Verbindungsdaten ohne richterliche Anordnung)
Gruß Jens
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Mr. N schrieb:
AFAIK ist das nur die logische Konsequenz aus einem vernünftigen rechtlichen Konzept: Genetische Tests sind Entscheidung des Individuums, hier rechtlich vertreten durch seine beiden Eltern. Die Mutter könnte also AFAIK alleine auch keinen Vaterschaftstest anordnen - braucht sie meistens aber eh nicht.
Ich bin der Meinung, dass es hier vor allem um den Schutz des (vermeintlichen) Vaters gehen sollte. Ich glaube, der Spiegel hat mal einen Bericht gedruckt, dass ein nicht gerade geringer Prozentanteil von Vätern irrtümlich glauben, dass das Kind, was sie da gerade in ihren Armen halten auch ihres sei.
Wenn du mich fragst, würde ich anordnen, dass man die entsprechende Mutter aber mal richtig verknackt. Dafür hab ich überhaupt kein Verständnis.
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Ein Vaterschaftstest ist eine wie auch immer geartete medizinische Untersuchung. Das dabei nicht gepikst werden muss, sondern Speichel- oder Haarproble langen ist ein anderes Thema.
Über medizinische Untersuchungen entscheidet im Normalfall der oder die Erziehungsberechtigte. Das das soweit sinnvoll ist, darauf können wir uns wahrscheinlich alle einigen.
Es gibt in diesem Fall doch nur zwei zu klärende Fragen:
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Was passiert, wenn sich beide Erziehungsberechtigte nicht einig sind?
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Dürfen medizinische Untersuchungen einer anderen Person heimlich durchgeführt werden? Und dürfen deren Ergebnisse in einem Rechtsstreit verwendet werden?
Würde man den Fall mal von der Scheinvaterschaft weg abstrahieren, würden wir uns wahrscheinlich alle aufregen, wenn es anders wäre...
Was in dem ganzen Schmu IMHO schlecht gelöst ist, sind eigentlich nur die Regressansprüche des Scheinvaters.
Aber könnten wir evtl. zum Thema zurück kehren?
Gruß Jens
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W0lf schrieb:
Mr. N schrieb:
AFAIK ist das nur die logische Konsequenz aus einem vernünftigen rechtlichen Konzept: Genetische Tests sind Entscheidung des Individuums, hier rechtlich vertreten durch seine beiden Eltern. Die Mutter könnte also AFAIK alleine auch keinen Vaterschaftstest anordnen - braucht sie meistens aber eh nicht.
Ich bin der Meinung, dass es hier vor allem um den Schutz des (vermeintlichen) Vaters gehen sollte. Ich glaube, der Spiegel hat mal einen Bericht gedruckt, dass ein nicht gerade geringer Prozentanteil von Vätern irrtümlich glauben, dass das Kind, was sie da gerade in ihren Armen halten auch ihres sei.
Wenn du mich fragst, würde ich anordnen, dass man die entsprechende Mutter aber mal richtig verknackt. Dafür hab ich überhaupt kein Verständnis.Mag sein, das wäre dann aber ein einzufügender Spezialfall.
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Hallo
Sa(n)dman schrieb:
- Gesundheitsreform (D)
- Embryonenforschung (D)
Was ist an diesen Punkten denn so kurios? Das alle gegen die Gesundheitsreform ergibt sich daraus, das es da halt tausend Interessen gibt und immer irgendwer schreit. Bei der Embryonenforschung kann ich auch nichts wirklich schlimmes erkennen. Da das hier aber ein naturwissenschaftlich geprägtes Forum ist, sehen das sicher viele anders, aber das gleich als Kuriosum darzustellen, verstehe ich nicht.
chrische
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* Illegale Musikdownloads bzw das Machtgehabe der Musikindustrie
Eine 14-jährige Freundin meiner Schwester musste über 3000 Euro Strafe zahlen, weil sie ein paar Alben heruntergeladen hat. Im Gegenzug kann man hunderte Simpsons-Folgen und Musikvideos auf YouTube sehen und die CDs sind immer noch nicht günstiger geworden.
Hier wird, meiner Meinung nach zu Unrecht, ein großer Teil der Bevölkerung stark kriminalisiert.Zusatz: Natürlich bin ich nicht für freies Raubkopieren, jedem Künstler sein wohlverdientes Brot, aber man kann Interessen auch anders durchsetzen.
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ansichtssache.
ich würde als musiker jeden versuchen dran zu kriegen...und diese argumentation nach dem motto: "der hat angefangen..." ist mir auch zu bieder
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Sa(n)dman schrieb:
Und noch einer:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes aus Bayern ist grade "zur Diskussion in den Fachausschüssen"
Gruß Jens
Ich finde das Gesetz super. Die GEZ kann dann kein Geld mehr verlangen weil es kein Fernsehen mehr gibt. (Ok die wollen ja kein Geld fürs Fernsehen sondern nur für die Möglichkeit das man Fernsehen könnte)
Die Medienanstalten dürften dieses Filmmaterial gar nicht besitzen.
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Raser-Erlass:
http://www.faz.net/s/Rub3DFC0DABC5664C30AC70700DD10A965D/DocEAE2B1ACDD07E4F2280D06E44BEAAD493ATplEcommonScontent.htmlAußerdem:
"Seine Fraktion[CDU] werde daher im Stadtrat[Hamburg oder Bremen, kann mich nicht mehr recht entsinnen] nach der Sommerpause die Einführung eines Qualitätsausweises für Straßenmusiker beantragen."
Gerade in meinen Chat-Logs gefunden. War erst vor 1 oder 2 Monaten. Für genaueres musst du halt mal nachforschen.
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Ihr beschwert euch über unsre Luschen-Gesetze?
Dann schaut euch mal sowas an:
http://www.tvinfo.de/exe.php3?target=news_detail.inc&newsID=682313&&eigenenews=0&xid=018acf38d834e6b43ffc6718b5a985ceSchon ziemlich krass, wie die Chinesen sowas handhaben. Wobei, wenn ich an die arrogante Siegerpose von Ackermann denke, wünsche ich mir auch manchmal härtere Gesetze bzw. Strafen.

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chrische5 schrieb:
Was ist an diesen Punkten [Gesundheitsreform, Embryonenforschung] denn so kurios? Das alle gegen die Gesundheitsreform ergibt sich daraus, das es da halt tausend Interessen gibt und immer irgendwer schreit.
Bei der Gesundheitsreform hat aber nicht einer geschrieen, sondern alle. Auch war von vorn herein klar, daß die Reform den Anforderungen nicht gewachsen ist. Diese Reform ist nur entstanden, weil zwei Parteien auf verbohrten Positionen beharrt haben, und kein lachender Dritter anwesend war. In meinem direkten Umfeld gibt es Ärzte und Pfleger auf der einen Seite und VWLer im Bereich Gesundheitswesen auf der anderen. Wenn beide Seiten schreien, dann muss was verkehrt sein.
chrische5 schrieb:
Bei der Embryonenforschung kann ich auch nichts wirklich schlimmes erkennen. [...]
Die gesetzliche Regelung ist platt ausgedrückt folgende:
Die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen ist verboten. Im Ausnahmsfall Genemigungsfähig sind hingegen die Stammzellen, die a) noch vorhanden sind, oder b) im Ausland vor dem 01.01.2002 gewonnen wurden.
Der zweite Satz dieser Ausnahmeregelung und alle zugehörigen Bestimmungen machen ca. 90% der Gesetzestexte zu dem Thema aus.
Nun muss man dazu wissen, daß Stammzellen nur bis zu einem gewissen Alter überhaupt zur Forschung nutzbar sind. Sind die Dinger zu alt, degenerieren sie, was zu nicht nutzbaren Ergebnissen führt.
Somit haben wir ein Gesetz mit einer fachlich nicht brauchbaren Ausnahmeregelung. Ich finde das schon kurios genug.
Das ich persönlich der Meinung bin, daß wir uns mit einem Verbot embryonaler Stammzellenforschung international ins Abseits schießen, steht dabei auf einem anderen Blatt. M.E. liegt es durchaus im Ermessensspielraum eines Gesetzgebers, embryonale Stammzellenforschung zu verbieten oder zu erlauben. Hier gehts mehr um das "Wie", als um das "Erlaubt" oder "Verboten".
Gruß Jens
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Unix-Tom schrieb:
Ich finde das Gesetz [Bayrischer Entwurf zum Jugendschutz] super. Die GEZ kann dann kein Geld mehr verlangen weil es kein Fernsehen mehr gibt. (Ok die wollen ja kein Geld fürs Fernsehen sondern nur für die Möglichkeit das man Fernsehen könnte)
Die Medienanstalten dürften dieses Filmmaterial gar nicht besitzen.Vorsicht: Kein Stoiber oder Huber wird das Musikantenstadl für Jugendgefährdend halten (obwohl es das wohl in den Augen der Jugend ist). Bereite Dich schonmal auf die 24/7 Zwangsbeschallung vor. Achso, und dann kommt ja noch die GEMA...
Achso, und habt Ihr gesehen, was der Entwurf bezüglich der viel kritisierten Killerspiele so im Angebot hat?
Gruß Jens
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Badestrand schrieb:
Eine 14-jährige Freundin meiner Schwester musste über 3000 Euro Strafe zahlen, weil sie ein paar Alben heruntergeladen hat.
Strafe? Sorry, aber das glaub ich nicht. Da werden schätzungsweise 70% von Gerichts- und/oder Anwaltskosten sein.
Du hast aber insofern Recht, als daß die Urheberrechtsnovelle mit auf die Liste muss.
Zwischenstand:
- BKA-Gesetz (D)
- Sexualstrafrechtverschärfung (D)
- Zensur/Contentfilter im Internet (EU)
- §166 (Gotteslästerung) verschärfen (Bundesratsinitiative aus Bayern)
- §202a,b,c Hackertool-Erwerb und Verbreitung (D)
- Voratsdatenspeicherung (D/EU)
- Gesundheitsreform (D)
- Embryonenforschung (D)
- Jugendschutz made in Bayern (D)
- Urheberrechtsnovelle (D)
- DNBG (http://www.d-nb.de/wir/pdf/dnbg.pdf) (D)
Gruß Jens
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Sa(n)dman schrieb:
Bei der Gesundheitsreform hat aber nicht einer geschrieen, sondern alle. Auch war von vorn herein klar, daß die Reform den Anforderungen nicht gewachsen ist. Diese Reform ist nur entstanden, weil zwei Parteien auf verbohrten Positionen beharrt haben, und kein lachender Dritter anwesend war. In meinem direkten Umfeld gibt es Ärzte und Pfleger auf der einen Seite und VWLer im Bereich Gesundheitswesen auf der anderen. Wenn beide Seiten schreien, dann muss was verkehrt sein.
Also ich kenne zwei Menschen, denen die Gesundheitsreform geholfen hat
Die Reform beinhaltet ja auch, dass die Versicherungen jeden annehmen müssen, ab da waren meine beiden Opas krankenversichert 
Aber hast schon recht, bei Reformen wo fast alle dagegen sind, stimmt was nicht
San(d)man schrieb:
Badestrand schrieb:
Eine 14-jährige Freundin meiner Schwester musste über 3000 Euro Strafe zahlen, weil sie ein paar Alben heruntergeladen hat.
Strafe? Sorry, aber das glaub ich nicht. Da werden schätzungsweise 70% von Gerichts- und/oder Anwaltskosten sein.
Also dass was ich gehört hab, war, dass sie einen Brief gekriegt hat, in dem die 3000 Euro gefordert wurden; vielleicht waren Anwaltskosten mit drin, aber bei Massenverklagungen werden die auch nicht sooo hoch sein.
Nebenbei, ein kleiner Auszug von hier:
Besonders besorgt stimmte den Anwalt dabei, dass die für die Musikindustrie tätige proMedia GmbH vor dem Landgericht Köln am 18. Juli bei 50 Songs nicht nur den angesetzten Streitwert in Höhe von 250.000 Euro geltend machen konnte. Vielmehr habe die Richterin befunden, dass auch 10.000 Euro pro Lied angebracht gewesen wären
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this->that schrieb:
Schon ziemlich krass, wie die Chinesen sowas handhaben.
Dagegen gibt es hierzulande nur ein kleines "Dudu". Finde ich in etwa genauso krass.
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nun denn empfind ich es als schizophren den bürgern zu sagen, daß sie möglichst schon mit dem ersten nebenjob anfangen sollen, für die rente zu sparen und in der nächsten ansprache heißt es: konsumiert mehr und bringt die wirtschaft in schwung.
aber auch bürgerentscheide sind so eine sache. eigentlich ja rechtsverbindlich und mit stadtratsbeschlüssen gleichzusetzen, muss etwa hier in dresden die opposition nur lange genug nörgeln und der entscheid verliert ( kraft verjährung) seine gültigkeit
und wie steht es mit dem ausbildungsförderungsgesetz, kurz bafög?
da wird allgemein beklagt, wie lang deutsche studenten an der uni verbringen...beim momentanen höchstfördersatz kann niemand davon leben und studieren!beihilfen kraft gesetz! nur mal ein beispiel: 40% das milliardenschweren eu haushalts fließen in die agrarsubventionen...wofür? das kann der ( globale) markt m.E. besser regeln...und wie ich glaube zu ähnlichen konditionen
der ein oder andere mag es punktuell anders sehen, aber es gibt
unzählige beispiele.
ich muss sagen ( auch wenn mir vieles zu weit geht), im zweifelsfall bin ich aber dennoch froh, im rechtsstaat deutschland leben zu können!