Kastration bei Sexverbrechen
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Badestrand schrieb:
Ist er es, kann er, statt lebenslang in Sicherheitsverwahrung zu sitzen, eine Haftstrafe absitzen und kastriert wieder ins normale Leben einsteigen.
nö, kann er nicht.
abgesehen davon hat man mit kastration schon erfahrungen gemacht. auch mit hodentransplantation, elektroschocktherapien usw. hat aber nichts gebracht.
ChrisM schrieb:
hmm, dann sperren wir auch jeden Dieb lebenslang ein und wenn er sich "freiwillig" die Hand abhacken lässt, darf er früher wieder raus?
Das, finde ich, ist etwas ziemlich anderes. Bei einer Kastration wäre es (u.U.) Ursachenbeseitigung, bei der Hand nur Mittel-Zum-Zweck-Beseitigung.
Wie gesagt, ich fände es durchaus in Ordnung, wenn sich ein Täter freiwillig kastrieren lässt und dann neu geprüft wird, ob er für wieder "gesellschaftsfähig" ist - eine Haftstrafe muss er trotzdem absitzen, aber lebenslange Verwahrung finde ich mit die schlimmste Strafe überhaupt.
lebenslang darf deshalb auch nicht lebenslang sein. das würde nämlich tatsächlich gegen die würde des menschen verstoßen (unbestritten).
/edit: noch zur "würde des menschen" und was das so (juristisch gesehen) bedeutet. die würde des menschen bezieht sich darauf, dass der mensch nicht bloß gegenstand einer verobjektivierung sein darf, d.h. er darf durch keine maßnahme bloß (also allein einzig und dafür) mittel für einen zweck sein. (das ganze basiert ein bisschen auf dem kategorischen imperativ) - anders gesagt heißt das, dass die würde des menschen in seiner selbstbestimmung liegt. wenn man einen menschen jetzt für immer einsperrt, dann hieße das, dass man ihn bloß als mittel zum zweck (zweck = bestrafung) einsetzen würde und verneint, dass er die möglichkeit hat, sich auch zu ändern. genauso sieht es auch mit der kastration aus. kastration wäre einzig und allein ein mittel dafür, dem menschen seinen sexualtrieb wegzunehmen (und ihn dadurch "unschädlich" zu machen). damit wäre der mensch aber nur mehr bloß objekt einer maßnahme, seine würde wäre verletzt.
/edit 2: typo
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queer_boy schrieb:
Badestrand schrieb:
Ist er es, kann er, statt lebenslang in Sicherheitsverwahrung zu sitzen, eine Haftstrafe absitzen und kastriert wieder ins normale Leben einsteigen.
nö, kann er nicht.
abgesehen davon hat man mit kastration schon erfahrungen gemacht. auch mit hodentransplantation, elektroschocktherapien usw. hat aber nichts gebracht.
Na gut, davon wusste ich nichts.
queer_boy schrieb:
lebenslang darf deshalb auch nicht lebenslang sein. das würde nämlich tatsächlich gegen die würde des menschen verstoßen (unbestritten).
Es gibt aber nunmal lebenslange Sicherungsverwahrung..
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siehe: BVerfG, 2 BvR 2029/01 vom 5.2.2004 http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20040205_2bvr202901.html
vor allem punkt zwei.die sicherungsverwahrung ist keine haftstrafe. siehe bspw. §§129 2. Satz, 134 StVollzG.
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queer_boy schrieb:
die sicherungsverwahrung ist keine haftstrafe.
Das weiß ich, würde es für mich aber nicht unbedingt angenehmer machen

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Fye schrieb:
Das Schlimme ist, dass man auch dann bestraft wird, wenn die Initiative ohne vorherige Beeinflussung vom vermeintlichen Kind ausgeht. (Ja, das gibt es.) Und das lässt eine entsprechende Vorstrafe sehr wohl in einem anderen Licht erscheinen.
Läßt es nicht. In diesem Fall muß man halt ausweichen, und das kann man verlangen.
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[Ironie src="USA"]
Also ich finde, der Staat sollte uns Bürger viel mehr vor solchen Subjekten schützen. Ein auf die Stirn tätowiertes "KIFI", sowie eine lebenslang montierte Fußfessel, die alle Standorte eines jeden bekannten Ersttäters im Internet für alle Bürger verfügbar macht, wäre doch ne saubere Lösung.@Mr.N: Warum gibts das nicht in Deiner Auflistung?
[/Ironie]Gruß Jens
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# Regel Nummer 1: scrub hat immer Recht
# Regel Nummer 2: Falls scrub sich mal irren sollte, oder durch seine lakonische Ausdrucksweise sich geschickt immer ein Hintertürchen offen lässt, um nachher behaupten zu können, dass er doch _genau_ das bereits gesagt hätte, siehe Regel Nummer 1
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Tjaja, so ist das eben.
Wo ist denn meine Hintertür? Ich habe mich ja hier mehrmals geäußert, da wärs schon nett, zu wissen, weshalb genau man dumm von der Seite angelabert wird.

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scrub schrieb:
Tjaja, so ist das eben.
Wo ist denn meine Hintertür?
Wie ich bereits geschrieben hab (Noch so ein lakonisches Problem):
scrub schrieb:
Ja, weil das offensichtlich ist.

scrub schrieb:
Aber im Kontext wird es eindeutig.
Das sind Hintertürchen. Man drückt sich so (ungenau) aus, dass man die Antwort auf mehrere Weisen interpretieren kann und nimmt dann am Ende die, die am besten passt.
Möglich, dass ich mich auch irre und du natürlich von Anfang an deine These so *gemeint hast*, wie sie nach vier weiteren Antworten in dem Thread ersichtlich wird, dann ist das aber nicht das Problem der anderen.Oder wie es der ehemalige Außenminister Genscher mal in einem Interview gesagt hat (frei zitiert): Wenn mir die Frage eines Journalisten nicht gefällt, ändere ich die Frage so ab, dass sie auf meine Antwort passt :p
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W0lf schrieb:
scrub schrieb:
Ja, weil das offensichtlich ist.
Ich sehe da kein Hintertürchen... Artikel 1 gehört zum Verfassungskern, ob ich das sage oder nicht- was für eine Rolle spielt das?
W0lf schrieb:
scrub schrieb:
Aber im Kontext wird es eindeutig.
Naja, ich wollte es durchaus klarstellen- und dabei ist mir dann aufgefallen, daß ich es gar nicht so ausdrücken kann, daß es eindueitg ist (dazu hätte ich mehrere Sätze gebraucht, vielleicht hätte ich das einfach tun sollen).
W0lf schrieb:
Möglich, dass ich mich auch irre und du natürlich von Anfang an deine These so *gemeint hast*, wie sie nach vier weiteren Antworten in dem Thread ersichtlich wird, dann ist das aber nicht das Problem der anderen.
Ich versichere, es ist so. Gehässigerweise könnte ich jetzt natürlich auch sagen, daß Du sowieso immer Recht hast und das jetzt eine Hintertür von Dir ist

W0lf schrieb:
Oder wie es der ehemalige Außenminister Genscher mal in einem Interview gesagt hat (frei zitiert): Wenn mir die Frage eines Journalisten nicht gefällt, ändere ich die Frage so ab, dass sie auf meine Antwort passt
Das mache ich eigentlich eher selten. Und wenn, dann gebe ich es offen zu.
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scrub schrieb:
W0lf schrieb:
Oder wie es der ehemalige Außenminister Genscher mal in einem Interview gesagt hat (frei zitiert): Wenn mir die Frage eines Journalisten nicht gefällt, ändere ich die Frage so ab, dass sie auf meine Antwort passt
Das mache ich eigentlich eher selten. Und wenn, dann gebe ich es offen zu.
Och, ich mache das eigentlich ganz gern
</offtopic>Zum Thema: Die Idee einer Kastration bei Sexualverbrechen halte ich persönlich für barbarisch und empfinde es als Schritt zurück ins Mittelalter.
Auf der anderen Seite fallen mir aber keine konstruktiven Vorschläge ein, wie man Wiederholungstäter erfolgreich Einhalt gebietet. Mir fehlt gerade die Quelle, aber ich habe z.B. von einem Fall gelesen, wo jemand sich an einer Minderjährigen vergangen hat, dafür verurteilt wurde und Jahre später, als er im Rahmen des Resozialisierungsprogramm zum ersten Mal wieder Ausgang aus dem Gefängnis hatte, sich direkt das nächstbeste Mädchen geschnappt hat und dsa ganze wieder von vorne losging.
Ich denke nicht, dass man wegen solchen *Randerscheinungen* (Randerscheinung deswegen, weil genau so ein Vorfall nicht jeden Tag vorkommt, sondern eher die Ausnahme ist) gleich das ganze System in Frage stellen sollte, trotzdem empfinde ich die Rechtssituation hier in Deutschland oft als Täterschutz und nicht etwa als Opferschutz.
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Nun, anscheinend kann man nicht jeden Übergriff und jedes Verbrechen verhindern- auch bei Ersttätern nicht. Insofern stellt sich mir die Frage, ob man das überhaupt bei Wiederholungstätern verhindern kann... der einzige Unterschied ist doch, daß man ihn "kennt". Verbesserte Chancen zur Verhinderung von "Wiederholungs"-Taten ergäben sich also nur, wenn man diesen Umstand irgendwie ausnutzt. Eine Möglichkeit dazu wäre z.B. das Vorwarnen seiner Mitmenschen, also bei Umzug z.B. das Bekanntmachen davon, Plakate, Flugblätter, Steckbriefe. Vorausgesetzt, man läßt so jemanden wieder frei. Die Alternative ist lebenslanges Wegsperren, wie auch immer man es tituliert.
Aber eine 100%ige Garantie ist nicht machbar, wenn der Täter wieder freikommt. Auch "Schwanz ab, Eier ab" ist übrigens keine 100%ige Garantie.
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scrub schrieb:
Auch "Schwanz ab, Eier ab" ist übrigens keine 100%ige Garantie.
Echt?
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W0lf schrieb:
scrub schrieb:
Auch "Schwanz ab, Eier ab" ist übrigens keine 100%ige Garantie.
Echt?
Natürlich nicht. Ist uU sogar eher kontraproduktiv, weil sich die betroffenen idR Ersatzhandlungen suchen.
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nman schrieb:
W0lf schrieb:
scrub schrieb:
Auch "Schwanz ab, Eier ab" ist übrigens keine 100%ige Garantie.
Echt?
Natürlich nicht. Ist uU sogar eher kontraproduktiv, weil sich die betroffenen idR Ersatzhandlungen suchen.
Ich bin auf dem Gebiet (der Kastration) leider nicht so bewandert, aber ich dachte immer, dass das Testosteron, was wohl IMHO auch bei der Aggresivität eine Rolle spielen soll, in den Hoden produziert wird?! Keine Hoden -> kein Testosteron -> weniger Aggression.
Ist die Geschichte von den kastrierten Knabenchören, damit der Stimmbruch nicht einsetzt und somit die Stimmlage hoch bleibt, eigentlich ein Märchen oder war/ist das Praktik gewesen?
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W0lf schrieb:
Ist die Geschichte von den kastrierten Knabenchören, damit der Stimmbruch nicht einsetzt und somit die Stimmlage hoch bleibt, eigentlich ein Märchen oder war/ist das Praktik gewesen?
Das gab es wirklich, http://de.wikipedia.org/wiki/Kastrat
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Kann man sich mehr als ein Mal kastrieren lassen und somit mehr als ein Mal eine Strafminderung verschaffen?
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scrub schrieb:
Fye schrieb:
Das Schlimme ist, dass man auch dann bestraft wird, wenn die Initiative ohne vorherige Beeinflussung vom vermeintlichen Kind ausgeht. (Ja, das gibt es.) Und das lässt eine entsprechende Vorstrafe sehr wohl in einem anderen Licht erscheinen.
Läßt es nicht. In diesem Fall muß man halt ausweichen, und das kann man verlangen.
Wer muss ausweichen?
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Derselbe "man", von dem auch Du geschrieben hast.
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W0lf: Ich bin kein forensischer Psychiater, aber die gängige Lehrmeinung ist, dass Kastration nicht "helfen" würde.
Gibt ja durchaus auch Studien mit Testosteron-Hemmern, die in schweren Fällen eingesetzt werden können (wenn der Patient zustimmt), die das Risiko nur bei einem gewissen Anteil der Betroffenen senken.