"OpenSource"-Lizenz mit Einschränkungen?



  • Eigentlich brauche ich diese Frage garnicht stellen, weil sie ein Widerspruch ist. Aber ich möchte trotzdem fragen und vielleicht gibts auch eine nützliche Diskussion.

    Kennt jemand eine OpenSource-Lizenz, die Einschränkungen hat, wer diese Lizenz nutzen darf? Z.B. das eine Lizenz, die es erlaubt, den Code kostenlos zu benutzen, zu verändern und auch binär kostenlos zu vertreiben. (bisher alles OSS-konform) ABER, das z.B. die Lizenz nicht im Bereich des Militärs und Genforschung genutzt werden darf?

    Diese Gruppeneinschränkung ist laut OSS-Definition nicht erlaubt. Aber kennt jeman zufällig solche Lizenzen? (auch wenn sie nicht offiziell OSS-konform sind) Mich würde wirklich interessieren, ob es sowas gibt?

    Und dann noch die Frage: besteht "Freiheit" eigentlich nicht auch darin, das man entscheiden kann, wer etwas nutzt? Z.B. weil man bestimmte Gruppen (z.B. Militär) moralisch verwerflich findet oder diese nicht fördern will?



  • HansiHinterseher schrieb:

    Und dann noch die Frage: besteht "Freiheit" eigentlich nicht auch darin, das man entscheiden kann, wer etwas nutzt? Z.B. weil man bestimmte Gruppen (z.B. Militär) moralisch verwerflich findet oder diese nicht fördern will?

    es geht beim begriff "freiheit" bei software immer um die freiheit des nutzers, nicht um die des verteilers, imho 🙂



  • Nimm eine offene Lizenz, verweise auf die und nenne die Änderungen. Das Lizenzmodell muss rechtlich vertretbar sein, aber eigentlich kann sich jeder seine eigene Lizenz stricken...



  • sothis_ schrieb:

    HansiHinterseher schrieb:

    Und dann noch die Frage: besteht "Freiheit" eigentlich nicht auch darin, das man entscheiden kann, wer etwas nutzt? Z.B. weil man bestimmte Gruppen (z.B. Militär) moralisch verwerflich findet oder diese nicht fördern will?

    es geht beim begriff "freiheit" bei software immer um die freiheit des nutzers, nicht um die des verteilers, imho 🙂

    Kommt drauf an wer der "Nutzer" ist. Ist es der Endnutzer, im Sinne das ich das Programm nutze, dann schraenkt eine OSS Lizenz nie den Endnutzer ein. Ist es ein Entwickler und er nutzt den Quellcode oder die Library um ein eigenes Produkt zu entwickeln, dann schraenkt eine OSS Lizenz ihn ein, in dem sie sicherstellt das die Rechte die er geniest er selbst nicht einschraenken darf.

    Aber man kann ja einfach den Text von der GPL nehmen und hinzufuegen "sollte die Software in Militärs und Genforschung benutzbar sein, dann gelten volgende Einschraenkungen: xxxxxxxx."

    Ist natuerlich keine GPL-Lizenz mehr. Lizenzen dieser Art sind mir auch gar nicht bekannt, aber soviel wie in normalen EULAs steht ist diese Diskriminierung sicher erlaubt.



  • nur würde ich folgend mmit f schreiben 😉

    svn ist beispielsweise eine Apache-Lizenz. Allerdings wurde der Eigentümer neu benannt..





  • DEvent schrieb:

    Lizenzen dieser Art sind mir auch gar nicht bekannt

    Ich hab letztens irgendwas runtergeladen, was auch unter solche einer Lizenz stand (kein Militär oder Terroristen blabla). Fand ich aber ziemlich albern irgendwie...

    Btw, gab's genau den selben Thread nicht schonmal, vor ein paar Monaten?



  • Badestrand schrieb:

    DEvent schrieb:

    Lizenzen dieser Art sind mir auch gar nicht bekannt

    Ich hab letztens irgendwas runtergeladen, was auch unter solche einer Lizenz stand (kein Militär oder Terroristen blabla). Fand ich aber ziemlich albern irgendwie...

    OK, einem Terroristen die Nutzung zu untersagen, ist wirklich albern. Aber solche Gruppen meinte ich nicht. Mir geht es um rechtlich legale Gruppen. Das Militär oder die Software-Industrie dahinter (das Militär entwickelt sichelich nicht selbst Software, das wird ja z.B. von externen Firmen gemacht) sind ja legale Gruppen, die sich natürlich auch an Gesetze halten (ihr wisst was ich meine). Oder jemand der Genmanipulation betreibt, wird wahrscheinlich auch Software-Entwicklung in Auftrag geben. Da würde ich pers. sagen "Nein, für solche Software darfst du meine Library nicht einsetzen.".

    Das man eine Lizenz mit einer Zusatz-Klausel versehen kann, ist mir bekannt. Das ich z.B. einfach die new-BSDL nehme und eine Klausel dran hänge, ist kein Problem. Aber mir geht es darum, ob es praktiziert wird? Und wie ist das mit Sourceforge.org und Tigris.org? Akzeptieren diese solche Klauseln und somit die Projekte?



  • HansiHinterseher schrieb:

    das Militär entwickelt sichelich nicht selbst Software, das wird ja z.B. von externen Firmen gemacht

    das ist nur teilweise richtig 🙂



  • Dann entwickelt halt das Militär auch mit eigenen Leuten. Ist aber für die Fragestellung zweitrangig. Mir gings darum zu zeigen, das es meistens "normale" Firmen sein können, die man notfalls wegen Lizenz-Verstössen verklagen kann. Wobei man auch das Militär verklagen kann, ist ja ein Verein wie jeder andere auch, oder? Wollte aber nur nicht, das es alles so "unüberwindbar" erscheint. "Oh, wie willst du dem Militär etwas untersagen?". 😉



  • HansiHinterseher schrieb:

    Kennt jemand eine OpenSource-Lizenz, die Einschränkungen hat, wer diese Lizenz nutzen darf? Z.B. das eine Lizenz, die es erlaubt, den Code kostenlos zu benutzen, zu verändern und auch binär kostenlos zu vertreiben. (bisher alles OSS-konform) ABER, das z.B. die Lizenz nicht im Bereich des Militärs und Genforschung genutzt werden darf?

    Jetzt mal eine ganz andere Frage: Wie soll diese Lizenz funktionieren?

    Okay, direkt für einen Bereich entwickelte Software ist ja nun eindeutig. Aber nehmen wir mal an Firma xyz schreibt eine Finanzbuchhaltung. Eine Finanzbuchhaltung ist sicherlich weder für den speziellen Einsatz im Militärs oder in der Genforschung gedacht. Nun wird diese FiBu aber auf einmal auch zur Abrechnung der Kantinen der Bundeswehr oder einer ähnlichen Einrichtung genutzt.

    Ist dies ein Lizenzverstoß? Und wenn von welcher Seite?

    Muss der Entwickler der FiBu in seinen Lizenzen angeben das Militär und Genforschung ausgenommen ist, oder ist die Lizenzeinschränkung so gemeint das der Entwickler keine Software schreiben darf die speziell für Militär und Genforschung gedacht ist (Was bei einer FiBu wohl in der Regel unproblematisch ist)?

    Und was ist mit Software, die diese FiBu ergänzt, aber deine Bibliothek nicht direkt verwendet? Nehmen wir mal an die FiBu ist als eine "Standardsoftware" ausgelegt, die man anpassen kann. Die FiBu selbst ist definitiv unproblematisch. Aber nun kommt eine Firma, die ein Plugin speziell für die von dir ausgenommenen Bereiche entwickelt. In diesem Plugin steckt aber keinerlei Aufruf in deine Bibliothek... Was nun?

    cu André



  • es geht hansihinterseher um die ethische komponente. ich finde die idee sehr interessant. durchsetzungsvermögen hat bestimmt keine dieser lizenzen. der staat wird sich dann unter vorwänden wie "es ist für den schutz des staates erforderlich" sowieso darüber hinwegsetzen. aber es ist zumindest ein statement - eines, das leider bei der open source oft fehlt. es gibt ein projekt, das genau solche klauseln in ihr lizenzmodell geschrieben hat. ich weiß aber leider nicht mehr, welches das war. sorry.

    @hansi
    schreib mir mal vielleicht ein mail an 4a81984444b0ff1bab28d7725@gmx.net. ich würd mich gern mal per instant messenger darüber unterhalten.



  • besserwisser hat in etwa verstanden worauf ich hinaus will. Mir geht es erstmal um den Gedanken, und ob die OSS-Gemeinde es auch so sieht? (z.B. sourceforge.org als Plattform) Laut GNU scheint es nicht so zu sein, das eine solche Einschränkung vertretbar ist. Soll heißen, ausnahmslos jeder soll es nutzen können. Selbst wenn er damit eine ABC-Waffe entwickelt, um uns alle in die Luft zu sprengen. Ist ein extremes Beispiel, ich weiß. 😉 Aber auch die heutige Meldung auf heise.de, das in UK es erlaubt sein soll, Stammzellen von Mensch und Tier zu kreuzen (auch wenn ich davon keine Ahnung habe), hat mich sehr zum nachdenken gebracht.

    Ich persönlich halte von Genmanipulation nichts. Und ich würde meine Bibliothek solchen Gruppen vorenthalten. Ein "Gut" und "Böse" ist definitionssache, deshalb wird der ein oder andere mir sagen, das es Quatsch ist. Aber ist halt meine freie Meinung.

    Die Ausarbeitung und Formulierung einer solchen Lizenz, ist laut asc natürlich ein wichtiger Punkt. Aber die GPL, CPL u.a. Lizenzen sind auch nicht gerade einfach zu verstehen und haben Jahren gebraucht, um formuliert zu werden (z.B. die GPLv3). Ich bin kein Jurist und habe die GPLv3 nie gelesen. Aber wie ist es denn da mit Diskiminierung? Gibts da nicht auch Klauseln bzgl. Patentinhabern u.ä.? Vonwegen DRM? Da würde mich eine dt. Quelle bzgl. GPLv3-Infos für Nicht-Juristen auch interessieren.



  • Hallo,

    schau dir doch mal die Lizenz von MBrola an, die geht in die Richtung die du suchst. Weiterhin gilt folgendes :

    Nimm die GPLv3 und füge eigene Zusatzregeln ein, beispielsweise :

    - Nutzung unter Windows verboten
    - Nutzung von Frauen verboten
    - ...

    Damit schränkst du den Begriff "OpenSource" zwar ein, aber die Lizenz ist an für sich gültig.



  • OpenSourceWurm schrieb:

    Damit schränkst du den Begriff "OpenSource" zwar ein, aber die Lizenz ist an für sich gültig.

    Open-Source bleibt es, es ist halt nur keine Freie Software. Und das, was der Threadstarter als Open-Source-Gemeinschaft bezeichnet ist wohl eher die Freie-Software-Gemeinschaft (GNU mit der FSF im Hintergrund im Besonderen) und die steht nun mal auf Freiheit 😉



  • Na, ebend nicht. OpenSource hat auch die Grundsätze, das es keine Einschränkung ggü. Gruppen und Handlung geben darf:
    http://www.opensource.org/docs/osd

    Wenn man natürlich eine eigene OpenSource-Definition hat, dann gilt das da oben nicht. Deshalb habe ich in meinem ersten Posting geschrieben, das ich weiß, das ich eigentlich damit gegen die OSS-Definition verstosse.

    Microsoft hat ja neben ihren zwei zertifizierten OSS-Lizenzen auch eigenen "OpenSource"-Lizenzen, die z.B. die Einschränkung haben, diese nur unter Windows nutzen zu dürfen. Deshalb nennt sie MS auch offiziell NICHT OpenSource-Lizenzen, sondern SharedSource-Lizenzen.

    Aber um Plattformen geht es mir nicht... sondern um Militär und Genmanipulation.



  • Aber ich sehe schon, bis auf besserwisser hat hier sonst niemand einen Klemmer mit der OSS-/FSF-Definition. Gehöre ich anscheinend mit zu einer Minderheit. 😃



  • OK, dann stelle ich mal die Frage andersrum: würdet ihr "Opensource"-Lizenzen bzw. Libs/Anwendungen die solchen unterliegen, benutzen? Oder sagt ihr, nur was von opensource.org oder FSF anerkannt ist?



  • Nabend

    Bei den lizenzen gibts doch einen passus, der einem die Lizenz entzieht, sollte in einem Land irgend etwas nicht im sinne der Lizenz rechtlich umsetzen lassen. So in etwa: es gilt die ganze linzenz ohne wenn und aber oder gar nix.

    sollte nun die lizenz hinzugefügen abschnitte keine rechtlichen bestand haben, hat der anwender gar keine. uns somit ein problem mit dem einsatz deiner lib.

    gruss



  • HansiHinterseher schrieb:

    OK, dann stelle ich mal die Frage andersrum: würdet ihr "Opensource"-Lizenzen bzw. Libs/Anwendungen die solchen unterliegen, benutzen? Oder sagt ihr, nur was von opensource.org oder FSF anerkannt ist?

    Für Anwendungen, die man nur für den Hausgebrauch schreibt, ist deine Lizenz ja nicht wirklich ein Problem. Wie schon gesagt, der brave Bürger™[1] darf es ja sowieso und Terror- und Militärregimes[2] machen ja eh, was sie wollen. Also sind alle zufrieden.

    Problematisch wird es, wenn man ein Programm schreibt, das man gerne weiterverteilen möchte. Hier wird [1] dann derbe behindert durch Lizenzinkompatiblitäten und [2] macht immer noch, was er will. Cui bono?

    Allerdings habe ich auch festgestellt, dass die meisten Autoren sehr wohl mit sich reden lassen, wenn man ihnen das Dilamma erklärt. Daher würde man dich wohl bei Gelegenheit anschreiben, wenn deine Library irgendwann unverzichtbar nützlich wird.


Anmelden zum Antworten