Und wieder ein nachvollziehbares Urteil
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dahin entwickelt sich wohl eben das straf(?)system; diversion etc.
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Unix-Tom schrieb:
Gähn, "Bild" zeigt uns mal wieder ein paar kriminelle Türken.
Unix-Tom: Du liest diese Scheiße nicht wirklich, oder?
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Rofl. Also bitte, mich würde mehr die Urteilsbegründung interessieren, also ob das jetzt BILD zu viel oder zu wenig erscheint.
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Optimizer schrieb:
Rofl. Also bitte, mich würde mehr die Urteilsbegründung interessieren, also ob das jetzt BILD zu viel oder zu wenig erscheint.
Für die Richterin sind die Messerstecher und Schläger von der Bus-Linie M 29 „zu groß geratene Jungs“, „unreife Menschen, die mit Konflikten unter Alkohol falsch umgehen“. Der 10 cm tiefe Stich in den Rücken von Busfahrer Serda C. (35), der bis heute nicht arbeitsfähig ist, psychologisch behandelt wird, „eine bloße Fleischwunde, die folgenlos verheilt ist“.
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Andromeda schrieb:
Unix-Tom schrieb:
Gähn, "Bild" zeigt uns mal wieder ein paar kriminelle Türken.
Unix-Tom: Du liest diese Scheiße nicht wirklich, oder?Habe den Link selbst bekommen.
Auch wenn es Bild.de ist ändert das nichts am Urteil.
Ich finde es skandalös.
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Unix-Tom schrieb:
Der 10 cm tiefe Stich in den Rücken von Busfahrer Serda C. (35), der bis heute nicht arbeitsfähig ist, psychologisch behandelt wird, „eine bloße Fleischwunde, die folgenlos verheilt ist“.
Eine 10cm tiefe Stichwunde im Rücken ist mit Sicherheit keine reine Fleischwunde. Naja, "Bild" eben.

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Das waren Zitate der Richterin in ihrer Begründung.
Damit hat Bild nichts zu tun.
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Du bist Deutschland!

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ich wuerd erstmal warten was die anderen zeitungen schreiben - wenn ich such find ich nur die bild zur bild oder zitate daraus
ob das so gesagt wurde wie es da steht weiss man jetzt noch nicht
wuerds erstmal so nicht glauben
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Mr Evil schrieb:
ich wuerd erstmal warten was die anderen zeitungen schreiben - wenn ich such find ich nur die bild zur bild oder zitate daraus
ob das so gesagt wurde wie es da steht weiss man jetzt noch nicht
wuerds erstmal so nicht glaubenSoll ich dir alternative Quellen posten oder bemuehst du dich der Suche
nochmal selbst?Sogar die Bild muss, imho, korrekt zitieren.
gruss
v R
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Tja, waren halt keine Kameras im Bus...
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virtuell Realisticer schrieb:
Soll ich dir alternative Quellen posten oder bemuehst du dich der Suche
nochmal selbst?hab ich, finde aber nur maximal was vom 22. oder 23.
virtuell Realisticer schrieb:
Sogar die Bild muss, imho, korrekt zitieren.
muss != machen - lustig dass du gerade bei der bild diese annahme hast, wo doch auch oft "korrekturen" nachgeworfen werden
ich warte lieber auf quellen die sich nicht auf die bild berufen - und da hab ich nichts aktuelles gefunden
//dazuedit
nur so als info, ich bestreite nicht das das urteil zu milde ist - oder dass sie bis zum antritt der 3 jaehrigen strafe frei rumlaufen - sondern vielmehr das die bild immer eine recht merkwuerdige sicht der dinge hat und alles sehr einseitig auslegt - da sind wahrscheinlich auch noch andere hintergruende und sachen die verdreht oder verschwiegen werden damit es heisst "die boesen laufen frei herum" - typische bild schlagzeile halt
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Naja, Bild zitiert normalerweise schon richtig -- aber reisst Aussagen normalerweise so aus dem Kontext dass sie einen anderen Sinn ergeben

Das einzige was einem Aufstoesst ist dass die Strafe erstmal ausgesetzt ist, sie also antreten koennen wann sie wollen. Aber ist das nicht oft so bei vorher unauffaelligen und weniger schweren Delikten? Ich meine es war ja kein Mord oder so, sondern "nur" Koerperverletztung. Immerhin ist die Strafe nicht zur Bewaehrung ausgesetzt.
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Unix-Tom schrieb:
Optimizer schrieb:
Rofl. Also bitte, mich würde mehr die Urteilsbegründung interessieren, also ob das jetzt BILD zu viel oder zu wenig erscheint.
Für die Richterin sind die Messerstecher und Schläger von der Bus-Linie M 29 „zu groß geratene Jungs“, „unreife Menschen, die mit Konflikten unter Alkohol falsch umgehen“. Der 10 cm tiefe Stich in den Rücken von Busfahrer Serda C. (35), der bis heute nicht arbeitsfähig ist, psychologisch behandelt wird, „eine bloße Fleischwunde, die folgenlos verheilt ist“.
Gut jetzt haben wir die eine Seite gehört.
Jetzt wäre das Plädoyer der Staatsanwaltschaft interessant und das medizinische Gutachten. Vielleicht suche ich bei Interesse noch selbst danach. Ich wollte nur sagen, dass man einfach nichts darauf bauen kann, dass Bild schreibt, die Strafe sei zu lasch.
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Du kannst überhaupt nicht mitreden! Wenn Dein Kind Busfahrer wäre, würdest Du sowieso wissen, wie man das zu sehen hat! *fuchtel*
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Das ist doch allgemein in Deutschland so, dass die Strafen immer sehr milde sind. Da wird man sehr wahrscheinlich noch einige mildere finden, wenn man sucht.
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Ach Leute, es war doch Notwehr. Der Busfahrer hat schließlich mit dem Streit angefangen und außerdem muß man seinem Kumpel beistehen, wenn der Busfahrer ihn umbringen will

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Hallo,
C.Santa schrieb:
Das ist doch allgemein in Deutschland so, dass die Strafen immer sehr milde sind. Da wird man sehr wahrscheinlich noch einige mildere finden, wenn man sucht.
das heißt aber nicht, dass man sich nicht über die aufregen darf, die "nur" viel zu mild sind, und nicht noch milder als die viel zu milden.

Chris
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Korbinian schrieb:
Naja, Bild zitiert normalerweise schon richtig -- aber reisst Aussagen normalerweise so aus dem Kontext dass sie einen anderen Sinn ergeben

Das einzige was einem Aufstoesst ist dass die Strafe erstmal ausgesetzt ist, sie also antreten koennen wann sie wollen. Aber ist das nicht oft so bei vorher unauffaelligen und weniger schweren Delikten? Ich meine es war ja kein Mord oder so, sondern "nur" Koerperverletztung. Immerhin ist die Strafe nicht zur Bewaehrung ausgesetzt.
Die wurden wegen versuchten Totschlags angeklagt, gefährliche Körperverletzung ist rausgekommen. Als wenig schwer kann man Beides nicht mehr bezeichnen.
Was ich jedem wünschen kann ist das er nie in eine Situation gerät an der Messer beteiligt sind, man kann so extrem schnell schwere bis tödliche Verletzungen davontragen das glaubt man gar nicht.
Wenn ich ehrlich bin, persönlich hielte ich bei der Tat versuchter Totschlag für angebrachter. Aber naja...:)
EDIT: hab mal ein wenig in den §§ rumgeblättert, der Tatbestand der Gef. KV. wäre erfüllt, das Urteil (hier leider etwas mild nach persönlichen Empfinden) liegt dann im Ermessen des Richters.