frage zum straßenverkehr



  • Killer-Kobold schrieb:

    Die Anzahl der 'Rowdies' in den Gruppen ist gleich hoch. Rentner und Kinder mal ausgenommen.

    Ja, der Unterschied ist aber, dass der Autofahrer (fast) immer die zumindest eine juristische Teilschuld trifft, wenn ein Unfall passiert, weil ein so genannter "schwächerer" Verkehrsteilnehmer schläft oder sonstigen Mist baut.

    Viele Grüße
    Christian



  • achtung:

    hier gibt es viele fahrradwege, die links laufen, und offiziell für fahrräder in beiden richtungen gebaut wurden.
    also immer schön nachschaun, bevor man sich in die nesseln setzt 😉



  • elise schrieb:

    hier gibt es viele fahrradwege, die links laufen, und offiziell für fahrräder in beiden richtungen gebaut wurden.

    Der TE meinte nur außerorts. 😉

    Gruß



  • ChrisM schrieb:

    Ja, der Unterschied ist aber, dass der Autofahrer (fast) immer die zumindest eine juristische Teilschuld trifft, wenn ein Unfall passiert, weil ein so genannter "schwächerer" Verkehrsteilnehmer schläft oder sonstigen Mist baut.

    Genau. Der Unterschied ist aber auch, dass die "schwächeren" Verkehrsteilnehmer viel wahrscheinlicher von einem Personenschaden betroffen sind, auch wenn sie sich absolut korrekt verhalten haben.

    Wenn ein Fahrradfahrer auf der falschen Straßenseite fährt oder Nachts ohne Licht unterwegs ist bringt er zuallererst sich, und andere Radfahrer in Gefahr. Aber ein Autofahrer, der meint beim Abbiegen keinen Fußgänger durchlassen zu müssen und mit gedrücktem Gaspedal durch die Kurve fährt hat ein absolut minimales Risiko verletzt zu werden, wobei sein Verhalten für andere direkt tödlich sein kann.

    Gruß
    Jakob



  • dennoch, so scheint mir in darmstadt, meiner musenstadt, führen an sich alle kraftwagenfahrer beleuchtet bei nacht und immer auf der rechten bahn. der radfahrer hingegen, mal einen zu sehen mit licht ist schon nicht häufiger als der sonne untergang. die bahnen der radler zu beschreiben würde jeden rahmen sprengen.



  • ChrisM schrieb:

    Ja, der Unterschied ist aber, dass der Autofahrer (fast) immer die zumindest eine juristische Teilschuld trifft, wenn ein Unfall passiert, weil ein so genannter "schwächerer" Verkehrsteilnehmer schläft oder sonstigen Mist baut.

    aber eben nur fast...

    wär ja noch schöner, wenn jeder dahergelaufene Radfahrer mir ins Auto fahren darf und ich dafür auch noch blechen muss



  • zwutz schrieb:

    aber eben nur fast...
    wär ja noch schöner, wenn jeder dahergelaufene Radfahrer mir ins Auto fahren darf und ich dafür auch noch blechen muss

    nicht "fast".
    als autofaher haste einen sicherheitsabstand von >=1,5 metern zu halten. und zwar unbedingt. immer, wenn ein schwächerer da ist, hast du zu stehen, zur not per vollbremsung oder ausweichen auf die gegenfahrbahn, wenn er deinen schutzbereich unterschreitet. alles andere wäre unhöflich. eigentlich reicht das schon und weiterlesen müssen nur raudis.

    kannste nicht halten oder ausweichen, haste vorher falsch geplant. fertig.

    insofern ist das teilschuldding ok. manchmal fährt win radler ein stehendes auto kaputt. ist aber sehr selten. selten genug.



  • zwutz schrieb:

    ChrisM schrieb:

    Ja, der Unterschied ist aber, dass der Autofahrer (fast) immer die zumindest eine juristische Teilschuld trifft, wenn ein Unfall passiert, weil ein so genannter "schwächerer" Verkehrsteilnehmer schläft oder sonstigen Mist baut.

    aber eben nur fast...

    wär ja noch schöner, wenn jeder dahergelaufene Radfahrer mir ins Auto fahren darf und ich dafür auch noch blechen muss

    Das nicht, aber wenn dein Auto nicht gerade komplett steht, bist du wegen der Betriebsgefahr eines Kfz fast immer (teil-)schuldig.

    Viele Grüße
    Christian



  • jakob.f schrieb:

    Wenn ein Fahrradfahrer [...] Nachts ohne Licht unterwegs ist bringt er zuallererst sich, und andere Radfahrer in Gefahr.

    Nachts ohne Licht fahren ist harmlos, wenn man's kann.



  • volkard schrieb:

    als autofaher haste einen sicherheitsabstand von >=1,5 metern zu halten. und zwar unbedingt. immer, wenn ein schwächerer da ist, hast du zu stehen, zur not per vollbremsung oder ausweichen auf die gegenfahrbahn, wenn er deinen schutzbereich unterschreitet. alles andere wäre unhöflich. eigentlich reicht das schon und weiterlesen müssen nur raudis.

    kannste nicht halten oder ausweichen, haste vorher falsch geplant. fertig.

    insofern ist das teilschuldding ok. manchmal fährt win radler ein stehendes auto kaputt. ist aber sehr selten. selten genug.

    es kommt wohl auf die Situation an, aber wenn der Radfahrer grob fahrlässig (zu schnell, Vorfahrt missachtet), der Autofahrer aber den Umständen entsprechend reagiert hat (und es noch dazu einen Zeugen gibt, der das bestätigt), dann kann dem Autofahrer auch die Gefährdungshaftung erspart bleiben...

    notfalls greift halt die Schadensersatzpflicht aus dem BGB (§823, wer nicht suchen will)

    und ja, der Autofahrer hat fast immer eine Teilschuld, aber wie gesagt können sich die Radfahrer nicht immer darauf berufen. Und im Streitfall muss das dann eben der Richter entscheiden.
    Eine generelle Teilschuld gibt es aber auf jeden Fall nicht


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