Neuer Monitor: Sollte nicht kurz hintereinander ein- und wieder ausgeschaltet werden?!



  • Frinz schrieb:

    Sonst könnte es laut Handbuch zu Beschädigungen kommen

    solche fehlerhaften, unfertigen geräte findet man manchmal. die nächste generation hat bestimmt nicht mehr so'nen vermerk im handbuch. aber mach dir nichts draus, wenn es passiert, gibste das ding einfach zurück: 'wollt's einschalten und plötzlich ging nix mehr'.
    🙂



  • Das muß keinen technischen Grund haben.

    Oftmals stehen irgendwelche komischen Sachen in den Handbüchern, damit die Herteller ne Möglichkeit (Hintertür) haben Garantieansprüche oder Schadensatzansprüche zu umgehen.

    Beispiel:
    Kunde:
    Mein Ferseher ist kaput.

    Verkäufer:
    Ok ich schicks zum Hersteller ein.

    Hersteller:
    Tuuuuuuuut mir aber leid. Da hat wohl der Kunde das Gerär zweimal kurz hintereinander eingeschaltet. Steht ja auch extra im Handbuch das man das auf keinen Fall niemals nicht tun soll. Pech gehabt.

    Keine Rechtsberatung.
    Und natürlich weiß ich nicht ob das in diesem Fall zutrifft oder ob es doch einen technischen Grund gibt.
    Ich wollte nur sagen, dass es diesen technischen Grund nicht geben muß.



  • Ich meine natürlich:

    Oftmals stehen irgendwelche komischen Sachen in den Handbüchern, damit die Herteller ne Möglichkeit (Hintertür) haben Gewährleistungsansprüche oder Schadensatzansprüche zu umgehen.

    Kaum mal nicht aufgepaßt schon wieder verwechselt 😉



  • MisterX schrieb:

    Tuuuuuuuut mir aber leid. Da hat wohl der Kunde das Gerär zweimal kurz hintereinander eingeschaltet. Steht ja auch extra im Handbuch das man das auf keinen Fall niemals nicht tun soll. Pech gehabt.

    sowas muss der hersteller dem kunden erstmal nachweisen. das dürfte so gut wie unmöglich sein.
    🙂



  • +fricky schrieb:

    MisterX schrieb:

    Tuuuuuuuut mir aber leid. Da hat wohl der Kunde das Gerär zweimal kurz hintereinander eingeschaltet. Steht ja auch extra im Handbuch das man das auf keinen Fall niemals nicht tun soll. Pech gehabt.

    sowas muss der hersteller dem kunden erstmal nachweisen. das dürfte so gut wie unmöglich sein.
    🙂

    Falsch:
    6 Monate nach Kauf mit Gewährleistung muß der Kunde nachweisen, das der Defekt schon beim Kauf vorhanden war.
    (Darum habe ich ja gerade geschrieben, das ich beides verwechselt habe).
    Mit diesem Ein- Ausschalten Zeugs im Handbuch hat der Hersteller nen perfektes Werkzeug um genau diesen Beweis effektiv zu verhindern.



  • +fricky schrieb:

    MisterX schrieb:

    Tuuuuuuuut mir aber leid. Da hat wohl der Kunde das Gerär zweimal kurz hintereinander eingeschaltet. Steht ja auch extra im Handbuch das man das auf keinen Fall niemals nicht tun soll. Pech gehabt.

    sowas muss der hersteller dem kunden erstmal nachweisen. das dürfte so gut wie unmöglich sein.
    🙂

    Also bei Gewährleistung hat MisterX recht, dass nach 6 Monaten die Beweispflicht beim Kunden liegt. (Und es dann ein vernichtendes totschlag Argument gegen Ansprüche ist)

    Aber auch bei der Garantie eröffnet sowas ungeahnte Möglichkeiten.
    Es braucht doch nur ein Zweitmesser und ein winziger Speicher (flash) eingebaut sein, der überprüft ob es so eine schnelle Ein- Ausschaltung stattgefunden hat und das abspeichert. (Kosten für sowas wären im Cent Bereich).
    Da davon auszugehen ist, dass das jedem Kunden irgendwann außversehen passiert wenn er nicht mehr daran denkt
    (Also auch dann wenn er das Handbuch gelesen hat, was ja schon viele nicht tun) hätte man ein ideales Werzeug um alle Anprüche abzuwehren.
    Somit wäre auch der Nachweis sehr einfach zu führen.

    Aber wie der wahre Gund aussieht wird man wohl nicht rausbekommen.



  • Andreas XXL schrieb:

    Also bei Gewährleistung hat MisterX recht, dass nach 6 Monaten die Beweispflicht beim Kunden liegt. (Und es dann ein vernichtendes totschlag Argument gegen Ansprüche ist)

    waren's nicht mindestens 2 jahre? egal, ich meinte ja auch 'innerhalb der gewährleistungspflicht'.

    Andreas XXL schrieb:

    Da davon auszugehen ist, dass das jedem Kunden irgendwann außversehen passiert wenn er nicht mehr daran denkt

    und eben das macht das gerät zur mangelware. wahrscheinlich reicht schon dieser hinweis im handbuch 'vorsicht, gerät nicht zu schnell hintereinender aus- und einschalten' um vom rückgaberecht gebrauch machen zu dürfen.
    🙂



  • Toll, scheiss n*c saftladen, unpros', unseriöse ******
    Aber es gibt derzeit keinen besseren Allrounder (Minimaler Inputlag + geeignet zum Grafiken erstellen).

    🙄 😞



  • ROFL
    Über was ihr euch alles aufregen könnt.
    Jammer jammer suder, in der Betriebsanleitung von meinem Monitor steht dass ich den nicht aufn Boden werfen darf!!! Sauerei!!!



  • hustbaer schrieb:

    in der Betriebsanleitung von meinem Monitor steht dass ich den nicht aufn Boden werfen darf!!! Sauerei!!!

    sowas muss man nicht extra reinschreiben, missbrauch wird durch die gewährleistungspflicht sowieso nicht abgedeckt. aber wenn man ein gerät allein schon durch zitterige finger schrotten kann, liegt der fehler eindeutig nicht beim käufer.
    🙂



  • hustbaer schrieb:

    ROFL
    Über was ihr euch alles aufregen könnt.
    Jammer jammer suder, in der Betriebsanleitung von meinem Monitor steht dass ich den nicht aufn Boden werfen darf!!! Sauerei!!!

    Meditieren ist gut.



  • Ich hatte mal einen 8 jahre alten Fernseher, den ich mal mit der Fernbedienung schnell ausgeschaltet und dann schnell wiedereinschalten versucht habe. Dabei ist der Transistor, der neben dem Zeilentrafo angeschlossen war, vermutlich zum Schalten der Primärspule, kaputtgegangen. Dann habe ich mal aus einem Computernetzteil einen dickeren und grösseren Transistor reingelötet, ohne mich viel mit Datenblättern auseinanderzusetzen. Der Fernseher hat dann noch eins- zwei Jahre funktioniert. Dann ist irgendwas anderes kaputtgegangen, was ich nicht mehr finden konnte...



  • +fricky schrieb:

    hustbaer schrieb:

    in der Betriebsanleitung von meinem Monitor steht dass ich den nicht aufn Boden werfen darf!!! Sauerei!!!

    sowas muss man nicht extra reinschreiben, missbrauch wird durch die gewährleistungspflicht sowieso nicht abgedeckt. aber wenn man ein gerät allein schon durch zitterige finger schrotten kann, liegt der fehler eindeutig nicht beim käufer.
    🙂

    Definiere Misbrauch. Wer sagt dass es Misbrauch ist, einen Monitor an die Wand (oder auf den Boden) zu werfen, aber nicht Misbrauch ist, wie wild am Power-Schalter rumzurütteln?

    Davon abgesehen...

    Ich finde die Aufregung hier einfach total kindisch.
    Natürlich kann man ganz fest die Augen zudrücken, die Realität ignorieren, und NEC eine unprofessionelle Drecksfirma schimpfen. Es bringt einem aber nix.

    Andere Hersteller schreiben das vielleicht nicht ins Handbuch, was aber nicht unbedingt bedeutet, dass es bei deren Geräten anders wäre.


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