Rechnung ausstellen



  • SideWinder schrieb:

    quatsch schrieb:

    so ein quatsch, du kannst auch als privatperson und ohne gewerbe eine rechnung ausstellen, mwst darfst du dann natürlich nicht ausweisen.

    Nein, das geht nicht. Das ist illegal (zumindest in Österreich).

    Natürlich geht das, und dass das in Ö illegal sein soll kauf ich dir auch nicht ab.

    PS: Und Schwarzarbeit ist das auc hnoch lange nicht @ erste Antwort im Thread.



  • Was sonst? Dunkelgrauarbeit?


  • Mod

    dust schrieb:

    Was sonst? Dunkelgrauarbeit?

    "quatsch" hat schon recht, Schwarzarbeit ist es erst, wenn der Threadersteller Gewerbetreibender oder Handwerker ist. Oder kurz: Wenn er eigentlich Steuern für die Dienstleistung verlangen müsste.

    Die Art der Frage deutet jedoch darauf hin, dass genau dies der Fall ist. Schließlich kann man keine Rechnungen von der Steuer absetzen, wenn die Rechnung nicht von einem Gewerbetreibenden ausgestellt ist und dieser die Dienstleistung auch versteuert. Sonst würde ich jedes Jahr meinen Bruder fragen, ob wir uns nicht gegenseitig Rechnungen über den maximal absetzbaren Betrag schreiben können.



  • Unix-Tom schrieb:

    DU brauchst eine Gewerbeschein.

    Nein.

    Ein Gewerbe ist von einer wiederholenden Tätigkeit geprägt, die gerade bei einer einmaligen Einnahme nicht vorhanden ist.

    Weiterhin kann diese Tätigkeit - dazu steht ja nichts im Thread - auch freiberuflich geprägt sein, für diese Tätigkeiten (z.B. Ingenieurbüro, freier Berater, etc) ist überhaupt nie ein Gewerbeschein notwendig. Softwareentwickler gehören leider seit einigen Jahren aber zu den Gewerben dazu, obwohl das umstritten war. => http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

    In diesem konkreten Fall ginge das so:

    - Rechnung stellen (natürlich ohne Umsatzsteuer), aber nach den Formvorschriften: enthält vollen Namen, Anschrift, Steuernummer, Zeitraum und Inhalt der Leistungserbringung, den Betrag, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
    - die Einnahmen bei der nächsten Einkommensteuererklärung in der Anlage GSE eintragen, und noch ein Schreiben dazu, daß es eine einmalige Einnahme war und keine dauerhafte Einnahmequelle darstellt, daher keine Anmeldung erfolgt

    Damit ist die Sache völlig legal.


  • Mod

    Leider sind hier zwei Nationen vorhanden, in denen das wohl unterschiedlich geregelt ist.

    BTW: Gewerbeschein != Anmeldung eines Einzelunternehmens, zumindest in Österreich. Einen Gewerbeschein muss man nicht für alle Tätigkeiten haben (wohl aber für EDV-Dienstleistung und automatisierte Datenverarbeitung), ein Einzelunternehmen musste sogar meine Mutter anmelden um Ihre Putzfrau einzustellen(!)

    In Österreich nicht (ohne Anmeldung) erlaubte Dinge:
    - Einmal pro Jahr eine Software gegen Vergütung schreiben
    - Einmal pro Monat einer Person gegen €50 den PC neu aufsetzen
    - Einmal pro Monat am Bau gegen Vergütung arbeiten

    Wohl erlaubt:
    - Dem Nachbarn gegen eine Kiste Bier beim Fußboden legen helfen

    Der Unterschied sollte klar sein, und auf diesen feinen Unterschied wird es wohl auch beim Thread-Ersteller ankommen (sofern Österreicher). Wobei die Einmaligkeit und die Höhe der Rechnung wohl auch in Betracht gezogen werden müssen. Selbst wenn ich nur einmalig etwas tue, kann ich dem Finanzamt wohl keine Rechnung über 1 Mio unterlegen...

    MfG SideWinder


  • Mod

    Marc++us schrieb:

    - Rechnung stellen (natürlich ohne Umsatzsteuer), aber nach den Formvorschriften: enthält vollen Namen, Anschrift, Steuernummer, Zeitraum und Inhalt der Leistungserbringung, den Betrag, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
    - die Einnahmen bei der nächsten Einkommensteuererklärung in der Anlage GSE eintragen, und noch ein Schreiben dazu, daß es eine einmalige Einnahme war und keine dauerhafte Einnahmequelle darstellt, daher keine Anmeldung erfolgt

    Damit ist die Sache völlig legal.

    Interessant. Aber wie schon gesagt: Was hindert mich denn dann daran, mit einem Bekannten jedes Jahr eine dicke Rechnung auszutauschen um diese dann von der Steuer abzusetzen? Die maximal absetzbaren 6000 Euro/Jahr werden ja wohl nicht als dauerhafte Einnahmequelle gelten und somit unter einmalige Einnahme fallen.


  • Mod

    nman schrieb:

    Eine Übersicht zur neuen Selbständigkeit gibts hier: http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html

    Das ist aber in diesem Fall absout egal. Denn "neue Selbständigke" sind EDV-Dienstleister nicht. Das sind ganz einfach Künstler, etc. die nun auch eine Art Regelung haben die es vorher nicht gab.

    Eine Software als "neuer Selbständiger" zu schreiben ist also schlicht und einfach nicht möglich.

    MfG SideWinder


  • Mod

    SeppJ schrieb:

    Aber wie schon gesagt: Was hindert mich denn dann daran, mit einem Bekannten jedes Jahr eine dicke Rechnung auszutauschen um diese dann von der Steuer abzusetzen? Die maximal absetzbaren 6000 Euro/Jahr werden ja wohl nicht als dauerhafte Einnahmequelle gelten und somit unter einmalige Einnahme fallen.

    Was hindert zwei "normalen" Firmen daran sich jedes Jahr riesige Scheinrechnungen auszustellen obwohl keine Leistung erfolgt ist? Nichts, außer die Steuerprüfung die dich dann hinter Gitter bringt...

    MfG SideWinder



  • SeppJ schrieb:

    dust schrieb:

    Was sonst? Dunkelgrauarbeit?

    "quatsch" hat schon recht, Schwarzarbeit ist es erst, wenn der Threadersteller Gewerbetreibender oder Handwerker ist. Oder kurz: Wenn er eigentlich Steuern für die Dienstleistung verlangen müsste.

    Die Art der Frage deutet jedoch darauf hin, dass genau dies der Fall ist.

    SeppJ schrieb:

    Schließlich kann man keine Rechnungen von der Steuer absetzen, wenn die Rechnung nicht von einem Gewerbetreibenden ausgestellt ist und dieser die Dienstleistung auch versteuert.

    Nope.

    Man kann auch Rechnungen von Privatpersonen absetzen, sofern diese den Formvorschriften der Rechnungsstellung genügen (was insbesondere bedeutet, daß die Steuernummer angegeben ist). Für einige Berufe (Handwerker im Bau) gibt's noch Sonderregelungen, ich gehe aber mal davon aus, daß Dich das nicht betrifft.

    Die Absetzbarkeit der Rechnung ist unterschiedlich:

    Wenn Du nach "vereinnahmten Entgelten" (kennt man auch als Einnahme-Überschuß-Rechnung oder 4.3-Rechnung) versteuerst, kannst Du nicht die Rechnung absetzen, sondern den Tag, an dem Du konkret zahlst.

    Versteuerst Du nach "vereinbarten Entgelten" (typischerweise wenn Du bilanzierst), dann versteuerst Du den Zeitpunkt der Rechnungsstellung! Insbesondere auch die Umsatzsteuer. Und das, obwohl Du das Geld noch gar nicht erhalten/bezahlt hast. In der Bilanz ergibt sich dann eine offene Forderung bzw. eine ausstehende Last, die dann durch den tatsächlichen Geldfluß glattgestellt wird.

    ----
    Und Schwarzarbeit ist es, wenn er die Einnahme nicht versteuert - egal was er ist. Wenn er als Privatmann 4000 EUR für das Mähen des Rasens bekommt, dann ist es legal wenn er diese Zahlung angibt. Schwarzarbeit ist es, wenn die Zahlung bei der Steuererklärung nicht angegeben wird. Völlig egal, welche Rechtsform man hat.



  • SeppJ schrieb:

    Interessant. Aber wie schon gesagt: Was hindert mich denn dann daran, mit einem Bekannten jedes Jahr eine dicke Rechnung auszutauschen um diese dann von der Steuer abzusetzen? Die maximal absetzbaren 6000 Euro/Jahr werden ja wohl nicht als dauerhafte Einnahmequelle gelten und somit unter einmalige Einnahme fallen.

    Allgemein hindert Dich daran nichts.

    Grundsätzlich darf eine Rechnung natürlich nur gegen erbrachte Leistung erstellt werden, oftmals ist es aber nicht nachweisbar, daß keine Leistung erbracht wurde (typisch bei Dienstleistungen).

    Ist ein allgemein gängiger Steuerspartrick:

    Der Sohn schließt mit dem Vater einen Dienstleistungsrahmenvertrag zu den üblichen (marktüblichen) Konditionen ab. Der Sohn studiert, und stellt dem Vater für "Netzwerkwartung" monatlich eine Rechnung über EUR 800,-. Der Vater zahlt diesen Betrag, und setzt das in seiner Firma als Ausgabe ab. Der Sohn gibt die Einnahmen von EUR 9600,- pro Jahr in seiner Steuererklärung an, und bleibt unter dem Steuerfreibetrag und zahlt keine Steuer. Beim Vater vermindert sich der Gewinn um den entsprechenden Betrag, was eine Steuerersparnis von sagen wir mal 20-30% ergibt. D.h. er finanziert das Studium, was er sowieso tun muß, und spart noch mal 3000 EUR Steuern pro Jahr. Die gibt er dem Sohn "cash" auf die Hand, ohne Quittung oder Überweisungsbeleg.

    Natürlich ist sowas Gestaltungsmißbrauch und nicht legal, wenn der Sohn die Netzwerkwartung nicht durchführt. Ich gehe aber davon aus, daß er das tut. :xmas2:


  • Mod

    🤡

    MfG SideWinder



  • SeppJ schrieb:

    Die maximal absetzbaren 6000 Euro/Jahr werden ja wohl nicht als dauerhafte Einnahmequelle gelten und somit unter einmalige Einnahme fallen.

    Ach so: auch eine Gewerbeanmeldung oder eine Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit tut im Grunde nicht weh.

    Man muß nur bei der ersten Anmeldung angeben, zu Beginn keinen Gewinn zu machen, andernfalls muß man monatlich eine Steuervorauszahlung leisten.

    Und dann verzichtet man noch auf die Regelbesteuerung (d.h. man ist nicht umsatzsteuerpflichtig), was einem die Arbeit diesbezüglich auf 0 fährt (man verzichtet auf einige nette Dinge, aber im Sinne der Arbeitsersparnis).

    Und dann gibt man die EInnahmen einfach bei GSE an, abzüglich der Ausgaben natürlich. (Hast Du für die Erbringung der 6000 EUR Einnahmen keine Ausgaben gehabt? Fahrtkosten? Telefonkosten?)

    Das Finanzamt wird nun mit der Steuererklärung jedes Jahr versuchen eine Einkommensteuervorauszahlung für die Tätigkeit zu bekommen, was man aber normalerweise mit einem Einspruch und dem Verweis auf die ungeplante Nebentätigkeit und die unplanbare Höhe des Einkommens abwehrt.

    Dann ist man Selbständiger! (Übrigens auch in der Statistik - deswegen gibt's so viele Selbständige.)

    Sobald man die Sache leid ist, schreibt man dem FA einen Brief, und meldet die Tätigkeit zum xx.yy.20zz ab, bzw. beim Gewerbe geht man zur Gemeinde/Stadt und füllt die Abmeldung aus.

    Das ist der minimale Aufwand für eine selbständige Tätigkeit.

    Komplizierter geht aber jederzeit. 🤡



  • Marc++us schrieb:

    Softwareentwickler gehören leider seit einigen Jahren aber zu den Gewerben dazu, obwohl das umstritten war. => http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

    Hi,
    soweit ich informiert bin ist das noch immer eine Grauzone und bleibt im Zweifelsfall wahrscheilnich beim Sachbearbeiter hängen, oder hast du da neuer Informationen? Der Wiki Artikel zitiert ein Urteil von 2004 was das ja im Prinzip für Individualsoftware bestätigt, oder versteh ich das falsch?

    Die Steuernummer von der du redest ist äquivalent zu der (seit 2008 neuen) Steueridentifikationsnummer, oder?



  • SideWinder schrieb:

    nman schrieb:

    Eine Übersicht zur neuen Selbständigkeit gibts hier: http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html

    Das ist aber in diesem Fall absout egal. Denn "neue Selbständigke" sind EDV-Dienstleister nicht. Das sind ganz einfach Künstler, etc. die nun auch eine Art Regelung haben die es vorher nicht gab.

    Das stimmt einfach nicht. Ich weiß auch nicht, woher Du diese Idee hast, von der WKO mal abgesehen. (Klar, Pflichtmitgliedschaft und so, die freuen sich natürlich.) Ich habe die genauen Zahlen nicht mehr im Kopf, aber die Zahl der neuen Selbständigen, die in Österreich EDV-Dienstleister sind, liegt im fünfstelligen Bereich (zwischen 10.000 und 15.000 IIRC).
    Google doch bitte mal, Deine Behauptungen sind leicht zu widerlegen.
    "EDV-Dienstleister" ist ein Tätiglkeitsfeld, das in der Branchenliste für Neue Selbständige der GSVG-SVA explizit erwähnt wird, neben gut 150 anderen Berufen.


  • Mod

    Zwar wieder von der Wirtschaftskammer, aber schließlich sind die zuständig: http://www.wkw.at/docextern/sgewerbe/oeffentlichkeitsarbeit/navigationspunkt_service/pfusch_2.pdf

    Hier wird extra erwähnt, dass ein Gewerbeschein nötig ist, da es sonst gegen die Gewerbeordnung ist. Zitat:

    Unternehmer, die sich bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft als „Neue Selbstständige“ angemeldet haben und eine gewerbescheinpflichtige Tätigkeit (z.B. EDV-Dienstleistungen, Filmproduktion, Energetiker, Astrologie, etc.) ohne Gewerbeschein ausüben, sind ebenfalls unbefugt tätig.

    Edit: Konnte nichts dazu bei Google finden, dass deine These unterstützen würde 😞

    MfG SideWinder



  • Bitte sprich Deinen Steuerberater mal auf das Thema an, die Diskussion hier fuehrt nicht sehr weit.

    Ich habe jetzt ehrlich gesagt keine Lust, zum Verhaeltnis zwischen freien Gewerbetreibenden und neuen Selbstaendigen nachzulesen, aber hier bspw. findest Du eine anderslautende Einschaetzung: http://www.sfg.at/downloads/docs/1790_SteuernundAbgaben.pdf (Seite 9)



  • Habe meinen Steuerberater gefragt:

    Wenn es einmalig im Jahr ist, dann kann man das als freiberufliche Nebentätigkeit laufen lassen.

    Abwicklung wie folgt: Rechnungskopie und kleines Pamphlet und Einahmen-/Ausgabenrechnung in Tabellenform auf einem A4-Blatt (Fahrtkosten + gekaufte Technik).



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    was heißt der post über mir auf deutsch? :xmas2:


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