Rechnung ausstellen
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Hi,
ich habe erfolgreich ein Projekt gegen Entgelt abgeschlosse. Der Kunde wünscht sich eine Rechnung und ich möchte diesem Wunsch natürlich auch gerne nachkommen.
Ich gehöre keiner Firma an, und habe dieses Projekt privat realisiert und die Rechnung wird daher auch privat erstellt. Steuern bleiben somit unberücksichtigt.
Dadurch kann der Kunde den Betrag von der Steuer absetzen. (Rechnung als Beleg oder so notwendig?)
Habt ihr da Erfahrung? Können für mich Nachteile entstehen?
Danke für eure Hilfe.
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Verstehe ich das richtig, dass der Kunde Schwarzarbeit von der Steuer absetzen will?
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DU brauchst eine Gewerbeschein.
Ohne geht das nicht. Da dann eine Steuernummer wo Du angibst das Du Kleinunternehmer bist. Somit darfst Du keine MwSt. angeben auf der Rechnung bist aber auch nicht Vorsteuerabzusberechtigt und muss aber auch keine Vorsteuer leisten.
Alles andere ist illegal und die Steuer kann dich sogar ins Gefängnis bringen wegen Steuerhinterziehung.
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Unix-Tom schrieb:
DU brauchst eine Gewerbeschein.
In Österreich gibts auch den neuen Selbständigen ohne Gewerbeschein, der dann auch einfach eine Steuernummer erhält und sowas ganz legal abwickeln kann.
Da dann eine Steuernummer wo Du angibst das Du Kleinunternehmer bist. Somit darfst Du keine MwSt. angeben auf der Rechnung bist aber auch nicht Vorsteuerabzusberechtigt und muss aber auch keine Vorsteuer leisten.
In Österreich gibts den Antrag auf Regelbesteuerung, damit kann man - auch wenn man nicht umsatzsteuerpflichtig ist - freiwillig Umsatzsteuer entrichten und die dann natürlich auch dem Kunden in Rechnung stellen. (Insbesondere praktisch, wenn man befürchtet, knapp über die Umsatzsteuerpflicht-Grenze zu kommen, das aber noch nicht sicher abschätzen kann.)
Aber das hier klingt nicht so, als hätte der OP das vor oder Ahnung davon.
Migyx: Sprich doch mal mit einem Steuerberater, das zahlt sich sehr schnell aus. Ein Steuerberater kann Dir typischerweise für ein paar Hundert Euro den Großteil Deiner Arbeit abnehmen und möglicherweise auch sonst Geld sparen.
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Naja, da ich von DE ausgehe hat er ein Problem.
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so ein quatsch, du kannst auch als privatperson und ohne gewerbe eine rechnung ausstellen, mwst darfst du dann natürlich nicht ausweisen.
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nman schrieb:
Unix-Tom schrieb:
DU brauchst eine Gewerbeschein.
In Österreich gibts auch den neuen Selbständigen ohne Gewerbeschein, der dann auch einfach eine Steuernummer erhält und sowas ganz legal abwickeln kann.
Das glaube ich nicht. Ich war vor kurzem deswegen bei der WKO die mir verischert hat, dass das nicht legal ist. Das was also oftmals als "Honorarnote" an Private abgeliefert wird, scheint illegal zu sein. Evtl. noch mit der Begründung "hat das nur ein einziges mal gemacht, gegen Bagatellbetrag".
nman schrieb:
Da dann eine Steuernummer wo Du angibst das Du Kleinunternehmer bist. Somit darfst Du keine MwSt. angeben auf der Rechnung bist aber auch nicht Vorsteuerabzusberechtigt und muss aber auch keine Vorsteuer leisten.
In Österreich gibts den Antrag auf Regelbesteuerung, damit kann man - auch wenn man nicht umsatzsteuerpflichtig ist - freiwillig Umsatzsteuer entrichten und die dann natürlich auch dem Kunden in Rechnung stellen. (Insbesondere praktisch, wenn man befürchtet, knapp über die Umsatzsteuerpflicht-Grenze zu kommen, das aber noch nicht sicher abschätzen kann.)
Ja, und praktisch falls man viele Betriebsmittel einkauft und nur an Business-Kunden verkauft. Genauso erhält man nämlich die Berechtigung Vorsteuer zu bekommen. Nachteil der Sache: Du könntest ohne USt bei Verkauf an Endverbrauchern der Konkurrenz ganz einfach um 20% MWSt voraus sein.
MfG SideWinder
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quatsch schrieb:
so ein quatsch, du kannst auch als privatperson und ohne gewerbe eine rechnung ausstellen, mwst darfst du dann natürlich nicht ausweisen.
Nein, das geht nicht. Das ist illegal (zumindest in Österreich).
Edit: Alle Angaben natürlich in Hinsicht auf die Erlaubtheit von Rechtsbeistand im Internet ohne fachliche Ausbildung -> ohne Gewähr. Und generell: Wir sprechen hier von einem hypothetischen Fall.
MfG SideWinder
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SideWinder schrieb:
Das glaube ich nicht. Ich war vor kurzem deswegen bei der WKO die mir verischert hat, dass das nicht legal ist.
Es gibt durchaus Tätigkeiten, die Gewerbepflicht haben. Allerdings legt die WKO das sehr gerne sehr großzügig aus. (Was auch nicht überraschend ist, oder?)
Ich habe bereits zwei Steuerberater gefragt, die beide zu Protokoll gegeben haben, diesbezüglich von der WKO und vom Gründerservice schon viel Schwachsinn gehört zu haben. Beim Finanzamt meines Vertrauens konnte das damals auch niemand nachvollziehen.

Eine Übersicht zur neuen Selbständigkeit gibts hier: http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html
edit: Typo.
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SideWinder schrieb:
quatsch schrieb:
so ein quatsch, du kannst auch als privatperson und ohne gewerbe eine rechnung ausstellen, mwst darfst du dann natürlich nicht ausweisen.
Nein, das geht nicht. Das ist illegal (zumindest in Österreich).
Natürlich geht das, und dass das in Ö illegal sein soll kauf ich dir auch nicht ab.
PS: Und Schwarzarbeit ist das auc hnoch lange nicht @ erste Antwort im Thread.
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Was sonst? Dunkelgrauarbeit?
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dust schrieb:
Was sonst? Dunkelgrauarbeit?
"quatsch" hat schon recht, Schwarzarbeit ist es erst, wenn der Threadersteller Gewerbetreibender oder Handwerker ist. Oder kurz: Wenn er eigentlich Steuern für die Dienstleistung verlangen müsste.
Die Art der Frage deutet jedoch darauf hin, dass genau dies der Fall ist. Schließlich kann man keine Rechnungen von der Steuer absetzen, wenn die Rechnung nicht von einem Gewerbetreibenden ausgestellt ist und dieser die Dienstleistung auch versteuert. Sonst würde ich jedes Jahr meinen Bruder fragen, ob wir uns nicht gegenseitig Rechnungen über den maximal absetzbaren Betrag schreiben können.
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Unix-Tom schrieb:
DU brauchst eine Gewerbeschein.
Nein.
Ein Gewerbe ist von einer wiederholenden Tätigkeit geprägt, die gerade bei einer einmaligen Einnahme nicht vorhanden ist.
Weiterhin kann diese Tätigkeit - dazu steht ja nichts im Thread - auch freiberuflich geprägt sein, für diese Tätigkeiten (z.B. Ingenieurbüro, freier Berater, etc) ist überhaupt nie ein Gewerbeschein notwendig. Softwareentwickler gehören leider seit einigen Jahren aber zu den Gewerben dazu, obwohl das umstritten war. => http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
In diesem konkreten Fall ginge das so:
- Rechnung stellen (natürlich ohne Umsatzsteuer), aber nach den Formvorschriften: enthält vollen Namen, Anschrift, Steuernummer, Zeitraum und Inhalt der Leistungserbringung, den Betrag, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- die Einnahmen bei der nächsten Einkommensteuererklärung in der Anlage GSE eintragen, und noch ein Schreiben dazu, daß es eine einmalige Einnahme war und keine dauerhafte Einnahmequelle darstellt, daher keine Anmeldung erfolgtDamit ist die Sache völlig legal.
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Leider sind hier zwei Nationen vorhanden, in denen das wohl unterschiedlich geregelt ist.
BTW: Gewerbeschein != Anmeldung eines Einzelunternehmens, zumindest in Österreich. Einen Gewerbeschein muss man nicht für alle Tätigkeiten haben (wohl aber für EDV-Dienstleistung und automatisierte Datenverarbeitung), ein Einzelunternehmen musste sogar meine Mutter anmelden um Ihre Putzfrau einzustellen(!)
In Österreich nicht (ohne Anmeldung) erlaubte Dinge:
- Einmal pro Jahr eine Software gegen Vergütung schreiben
- Einmal pro Monat einer Person gegen €50 den PC neu aufsetzen
- Einmal pro Monat am Bau gegen Vergütung arbeitenWohl erlaubt:
- Dem Nachbarn gegen eine Kiste Bier beim Fußboden legen helfenDer Unterschied sollte klar sein, und auf diesen feinen Unterschied wird es wohl auch beim Thread-Ersteller ankommen (sofern Österreicher). Wobei die Einmaligkeit und die Höhe der Rechnung wohl auch in Betracht gezogen werden müssen. Selbst wenn ich nur einmalig etwas tue, kann ich dem Finanzamt wohl keine Rechnung über 1 Mio unterlegen...
MfG SideWinder
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Marc++us schrieb:
- Rechnung stellen (natürlich ohne Umsatzsteuer), aber nach den Formvorschriften: enthält vollen Namen, Anschrift, Steuernummer, Zeitraum und Inhalt der Leistungserbringung, den Betrag, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- die Einnahmen bei der nächsten Einkommensteuererklärung in der Anlage GSE eintragen, und noch ein Schreiben dazu, daß es eine einmalige Einnahme war und keine dauerhafte Einnahmequelle darstellt, daher keine Anmeldung erfolgtDamit ist die Sache völlig legal.
Interessant. Aber wie schon gesagt: Was hindert mich denn dann daran, mit einem Bekannten jedes Jahr eine dicke Rechnung auszutauschen um diese dann von der Steuer abzusetzen? Die maximal absetzbaren 6000 Euro/Jahr werden ja wohl nicht als dauerhafte Einnahmequelle gelten und somit unter einmalige Einnahme fallen.
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nman schrieb:
Eine Übersicht zur neuen Selbständigkeit gibts hier: http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880004.html
Das ist aber in diesem Fall absout egal. Denn "neue Selbständigke" sind EDV-Dienstleister nicht. Das sind ganz einfach Künstler, etc. die nun auch eine Art Regelung haben die es vorher nicht gab.
Eine Software als "neuer Selbständiger" zu schreiben ist also schlicht und einfach nicht möglich.
MfG SideWinder
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SeppJ schrieb:
Aber wie schon gesagt: Was hindert mich denn dann daran, mit einem Bekannten jedes Jahr eine dicke Rechnung auszutauschen um diese dann von der Steuer abzusetzen? Die maximal absetzbaren 6000 Euro/Jahr werden ja wohl nicht als dauerhafte Einnahmequelle gelten und somit unter einmalige Einnahme fallen.
Was hindert zwei "normalen" Firmen daran sich jedes Jahr riesige Scheinrechnungen auszustellen obwohl keine Leistung erfolgt ist? Nichts, außer die Steuerprüfung die dich dann hinter Gitter bringt...
MfG SideWinder
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SeppJ schrieb:
dust schrieb:
Was sonst? Dunkelgrauarbeit?
"quatsch" hat schon recht, Schwarzarbeit ist es erst, wenn der Threadersteller Gewerbetreibender oder Handwerker ist. Oder kurz: Wenn er eigentlich Steuern für die Dienstleistung verlangen müsste.
Die Art der Frage deutet jedoch darauf hin, dass genau dies der Fall ist.
SeppJ schrieb:
Schließlich kann man keine Rechnungen von der Steuer absetzen, wenn die Rechnung nicht von einem Gewerbetreibenden ausgestellt ist und dieser die Dienstleistung auch versteuert.
Nope.
Man kann auch Rechnungen von Privatpersonen absetzen, sofern diese den Formvorschriften der Rechnungsstellung genügen (was insbesondere bedeutet, daß die Steuernummer angegeben ist). Für einige Berufe (Handwerker im Bau) gibt's noch Sonderregelungen, ich gehe aber mal davon aus, daß Dich das nicht betrifft.
Die Absetzbarkeit der Rechnung ist unterschiedlich:
Wenn Du nach "vereinnahmten Entgelten" (kennt man auch als Einnahme-Überschuß-Rechnung oder 4.3-Rechnung) versteuerst, kannst Du nicht die Rechnung absetzen, sondern den Tag, an dem Du konkret zahlst.
Versteuerst Du nach "vereinbarten Entgelten" (typischerweise wenn Du bilanzierst), dann versteuerst Du den Zeitpunkt der Rechnungsstellung! Insbesondere auch die Umsatzsteuer. Und das, obwohl Du das Geld noch gar nicht erhalten/bezahlt hast. In der Bilanz ergibt sich dann eine offene Forderung bzw. eine ausstehende Last, die dann durch den tatsächlichen Geldfluß glattgestellt wird.
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Und Schwarzarbeit ist es, wenn er die Einnahme nicht versteuert - egal was er ist. Wenn er als Privatmann 4000 EUR für das Mähen des Rasens bekommt, dann ist es legal wenn er diese Zahlung angibt. Schwarzarbeit ist es, wenn die Zahlung bei der Steuererklärung nicht angegeben wird. Völlig egal, welche Rechtsform man hat.
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SeppJ schrieb:
Interessant. Aber wie schon gesagt: Was hindert mich denn dann daran, mit einem Bekannten jedes Jahr eine dicke Rechnung auszutauschen um diese dann von der Steuer abzusetzen? Die maximal absetzbaren 6000 Euro/Jahr werden ja wohl nicht als dauerhafte Einnahmequelle gelten und somit unter einmalige Einnahme fallen.
Allgemein hindert Dich daran nichts.
Grundsätzlich darf eine Rechnung natürlich nur gegen erbrachte Leistung erstellt werden, oftmals ist es aber nicht nachweisbar, daß keine Leistung erbracht wurde (typisch bei Dienstleistungen).
Ist ein allgemein gängiger Steuerspartrick:
Der Sohn schließt mit dem Vater einen Dienstleistungsrahmenvertrag zu den üblichen (marktüblichen) Konditionen ab. Der Sohn studiert, und stellt dem Vater für "Netzwerkwartung" monatlich eine Rechnung über EUR 800,-. Der Vater zahlt diesen Betrag, und setzt das in seiner Firma als Ausgabe ab. Der Sohn gibt die Einnahmen von EUR 9600,- pro Jahr in seiner Steuererklärung an, und bleibt unter dem Steuerfreibetrag und zahlt keine Steuer. Beim Vater vermindert sich der Gewinn um den entsprechenden Betrag, was eine Steuerersparnis von sagen wir mal 20-30% ergibt. D.h. er finanziert das Studium, was er sowieso tun muß, und spart noch mal 3000 EUR Steuern pro Jahr. Die gibt er dem Sohn "cash" auf die Hand, ohne Quittung oder Überweisungsbeleg.
Natürlich ist sowas Gestaltungsmißbrauch und nicht legal, wenn der Sohn die Netzwerkwartung nicht durchführt. Ich gehe aber davon aus, daß er das tut. :xmas2:
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MfG SideWinder