IP eines Schreibers herausbekommen.
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SideWinder schrieb:
PRIEST schrieb:
ist das nicht verboten?
Die IP-Adresse zu speichern ist nicht verboten solange die AGB dementsprechend lauten:
http://www.c-plusplus.net/cms/modules.php?op=modload&name=legal&file=privacy schrieb:
In Verbindung mit dem Zugriff auf unsere Seiten werden serverseitig Daten (zum Beispiel IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten) gespeichert. Es findet keine personenbezogene Verwertung statt. Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.
MfG SideWinder
Die Aussage ist mutig!
Die AGBs halten da nicht. Ich würde an Deiner Stelle die Leute das extra anklicken lassen, dass sie einverstanden sind. (Obwohl das wohl auch nicht hält.)http://www.telemedicus.info/article/436-Dont-track-your-users-IP-Adressen-speichern-verboten.html
(Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung)
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Zwischen "Verlauf auf der Homepage tracken" und abspeichern für administrative Zwecke ala Spamschutz ist aber ein großer Unterschied.
BTW: Wenn das verboten wäre, hätten ja bspw. GoogleAnalytics-User bestimmt schon alle Abmahnungen bekommen, oder?
MfG SideWinder
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SideWinder schrieb:
Zwischen "Verlauf auf der Homepage tracken" und abspeichern für administrative Zwecke ala Spamschutz ist aber ein großer Unterschied.
BTW: Wenn das verboten wäre, hätten ja bspw. GoogleAnalytics-User bestimmt schon alle Abmahnungen bekommen, oder?
MfG SideWinder
Die Rechtsprechung scheint sich da ja selbst nicht sicher zu sein, da Urteile mal so und mal anders zu diesem Thema ausfallen.
Ich wollte ja auch nur einen Hinweis geben, dass zum Einverständnis anklicken lassen wohl nen Tick sicherer ist als das "nur" in die AGBs zu schreiben.
Ein Experte auf dem Gebiet bin ich nicht. Ich wollte aber mithelfen mein Lieblingsforum von eventuellem Schäden fernzuhalten und habe daher mit dem Link auf die Gefahr in diesem Bereich hinweisen wollen.
Ich persönlich halte es leider für eine eher zufällige Auslegungssache ob ein Richter in "Verlauf auf der Homepage tracken" und "abspeichern für administrative Zwecke ala Spamschutz" einen Unterschied sehen würde, je nachdem welchen man erwischt.
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Außerdem frage ich mich, warum das Justizministerium in dem Fall sich nicht auch mit "abspeichern für administrative Zwecke ala Spamschutz" zu wehren versucht hat.
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MisterX schrieb:
Die Rechtsprechung scheint sich da ja selbst nicht sicher zu sein, da Urteile mal so und mal anders zu diesem Thema ausfallen.
Was lernen wir daraus? Schuld ist der Gesetzgeber.

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µngbd schrieb:
MisterX schrieb:
Die Rechtsprechung scheint sich da ja selbst nicht sicher zu sein, da Urteile mal so und mal anders zu diesem Thema ausfallen.
Was lernen wir daraus? Schuld ist der Gesetzgeber.

Wer sonst?

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MisterX schrieb:
µngbd schrieb:
MisterX schrieb:
Die Rechtsprechung scheint sich da ja selbst nicht sicher zu sein, da Urteile mal so und mal anders zu diesem Thema ausfallen.
Was lernen wir daraus? Schuld ist der Gesetzgeber.

Wer sonst?

So schwule Tunten wie ich.

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MisterX schrieb:
µngbd schrieb:
Was lernen wir daraus? Schuld ist der Gesetzgeber.

Wer sonst?

Wollte dich nicht als den Dummen hinstellen. Ich dachte nur: das muss deutlich gesagt werden.
Aber ja, es könnte auch fricky schuld sein, der hat neulich über 16-Bit-Register nachgedacht. Sowas machen doch wohl nur Terroristen.

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SeppJ schrieb:
Das können nur die Betreiber des Forums feststellen.
Das können auch die nicht.
Die können nur herausfinden ob A und B von der gleichen IP kommen, nicht aber ob A und B derselbe Schreiber ist.
Bsp:
Tor Exitpoint
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wie auch schon gesagt wurde - gemeinsam benutzte ip
bei mir auf arbeit gehen nahezu alle ueber n firmen eigenen proxy - hier daheim sind wir auch zu zweit annen router
wenn ich hier schreibe, und meine frau hier als unregg schreibt, waere es auch unangenehm wenn dann was wegen angeblichen doppel "account" was unternommen wird
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Ich weiß es.
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Mr Evil schrieb:
bei mir auf arbeit gehen nahezu alle ueber n firmen eigenen proxy - hier daheim sind wir auch zu zweit annen router
Irrelevant. Ein "Betreiber" wird eben so lange geschüttelt bis ein "Verantwortlicher" herauskommt.
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fricky; schrieb:
MisterX schrieb:
µngbd schrieb:
MisterX schrieb:
Die Rechtsprechung scheint sich da ja selbst nicht sicher zu sein, da Urteile mal so und mal anders zu diesem Thema ausfallen.
Was lernen wir daraus? Schuld ist der Gesetzgeber.

Wer sonst?

So schwule Tunten wie ich.

^^ bitte etwas mehr konzentration beim faken:
1. das semikolon gehört vor den nick
2. keine grosschreibung
3. keine leerzeile zwischen text und smiley
