(Gedankenspiel)Was wenn ein Homepage-Adminzugang entdeckt wurde?
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;Athar schrieb:
Würde mich sehr wundern, wenn so etwas hierzulande zu einem Schuldspruch führen könnte, zumal wenn man sich sofort wieder ausgeloggt hat und den Konzern informiert hat.
Mich auch. Gravenreuth ist ja nu tot.
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Bernhard Syndikus schrieb:
;Athar schrieb:
Würde mich sehr wundern, wenn so etwas hierzulande zu einem Schuldspruch führen könnte, zumal wenn man sich sofort wieder ausgeloggt hat und den Konzern informiert hat.
Mich auch. Gravenreuth ist ja nu tot.
Aber das Hamburger Landgericht gibt es noch.
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Wenn man an der Klinke eines Autos zieht und die Tür geht auf, wird man doch auch nicht wegen Autodiebstahl verhaftet. Man sollte halt nicht mit einem Draht im Schloss rumfrickeln.

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byto schrieb:
Wenn man an der Klinke eines Autos zieht und die Tür geht auf, wird man doch auch nicht wegen Autodiebstahl verhaftet. Man sollte halt nicht mit einem Draht im Schloss rumfrickeln.

Nee, aber Computergesetze sind nicht so vernünftig.
Das öffnen einer verschlossenen Tür ist strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.htmlhttp://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html
Das Klauen und das Kaputtmachen von Autos ist strafbar. Der Versuch ist strafbar.
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Die frage ist nun, ob der muwillige versuch strafbar ist, oder acuh der versehentliche.
Wenn ich jetzt nen Roten vw auf nem riesen parkplatz parke, und eine reihe weiter steht noch einer. Ich versehentlich denke, das es meiner ist, und versuche die tür zu öffnen, und diese geht auch noch auf. Jetzt steige ich ein, und merke, es ist ja garnicht mein auto, seite wieder aus, und mach die tür wieder zu.
a) bin ich dann ein auto-dieb?
b) habe ich mich dann des versuchten diebstahls strafbar gemacht?Nach schilderung der lage würde es passen. Immerhin hat er sich ja mit seinem eigenen typo3 vertan...
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(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
"admin/admin" würde ich jetzt nicht als Zugangssicherung bezeichnen.

Stattdessen den Konzern verknacken wegen Verleitung zu einer Straftat.

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byto schrieb:
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
"admin/admin" würde ich jetzt nicht als Zugangssicherung bezeichnen.

Stattdessen den Konzern verknacken wegen Verleitung zu einer Straftat.

Ja, bei Autos haben wir die Versicherungen, die uns schon zu Verbrechern macht, wenn wir die Handtasche drin lassen. Das treibt sogar die Blüte, daß die Polizei das Autochen auf meine Kosten wegschleppen läßt, weil die Tür nicht abgeschlossen ist, um Diebstähle zu vermeiden.
Bei Computern sind die privaten Raubkopierhacker die Verbrecher.
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Wenn der Fall real wäre würde ich ganz sicher nicht den Namen dieser Firma
nennen
Denn wenn sich dann die Verrückten darauf stürzen und aus ungesicherten WLAN
die Seite manipulieren, wäre ich ganz sicher nicht mehr im gesetzlichen Rahmen
unterwegs...
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Im Zweifel einfach irgendeine kostenlose Rechtsberatung fragen.
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übern chinesischen Proxy anmelden und nen dezenten Hinweis auf der Hauptseite hinterlassen

Sicherheitshalber ein Visum für Kuba beantragen... man weiß ja nie
