Hoffnungslos???
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Belli schrieb:
itedvo schrieb:
3. ne anzeige wegen mobbing machen, mobbing ist eine Straftat, ob bei Arbeit oder
in der Schule --> Straftat!Klar, die Gefängnisse sind voll von Leuten, die andere ausgelacht haben.
Btw.: Welcher Paragraf des StGB regelt das?wir hatten erst vor ner woche im konferenzraum der schule nen vortrag von so nem gesetztes vertreter oder was auch immer der war, auf jedenfalls gabs da
ne halbe stunde lang was über Mobbing etc. und dass es eben eine straftat ist.
es droht zwar nur bei schwerwiegenden fällen eine Haftstrafe, aber eine
verfügung dass sich eine person einer anderen nicht auf 100m nähern oder per
internet kontaktieren darf (oder sonst wie kontaktieren) ist einer der ersten
schritte die bei solchen fällen in kraft treten, wenns nach einem einschüchterndem
gespräch mit dem täter, bei dem die folgen aufgeklärt werden, nicht besser wird.ach ja: gilt laut österreichischem Gesetz, obwohl ich mir jetzt nicht sicher
war ob der nicht was über EU geschwafelt hat, woraus folglich sein müsste,
dass dieses Gesetz in Deutschland genau so gilt...
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Ah, ein Experte!
Die Nase soll Euch einschüchtern und nicht aufklären.
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Haha, Mobbing verstößt eindeutig gegen Artikel 1 GG!
Mobb
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cooky451 schrieb:
Haha, Mobbing verstößt eindeutig gegen Artikel 1 GG!
MobbSchulunterricht auch. Gefängnisstrafen auch. Mit dem Artikel 1 kannst Du jeden Mist begründen, aber "eundeutig" gar nichts.
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</Ironie>
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Die Grundrechtsartikel im Grundgesetz definieren Schutzrechte gegen den Staat, nicht gegen Mitschüler oder Kollegen. Es gibt unter Umständen eine sogenannte Drittwirkung der Grundrechte, die den Staat dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritte (beispielsweise Mitschüler oder Kollegen) diese Rechte achten; zum Beispiel muss der Staat wegen der Drittwirkung des Artikels 1 Volksverhetzung verfolgen.
Allerdings bezieht sich keiner der Artikel 1 bis 20 direkt auf jemand anderen als den Staat. Du kannst nicht vor Gericht ziehen und sagen "Herr Müller hat mich gemobbt, das verstößt gegen Artikel 1 GG", sondern musst dich auf andere Gesetze berufen, die der Staat (womöglich wegen der Drittwirkung der Grundrechtsartikel) erlassen hat. Du kannst, wenn das Gericht dich hört, vor das Verfassungsgericht ziehen und unter Berufung auf Artikel 1 versuchen, vom Staat einen besseren Schutz einzuklagen; wie die Erfolgsaussichten dabei stehen, wage ich aber nicht zu beurteilen.
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von dem wurde uns gar nichts gesagt... naja, was solls...
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Überraschenderweise hat das deutsche Grundgesetz in Österreich keine Gültigkeit.
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seldon schrieb:
Die Grundrechtsartikel im Grundgesetz definieren Schutzrechte gegen den Staat, nicht gegen Mitschüler oder Kollegen. Es gibt unter Umständen eine sogenannte Drittwirkung der Grundrechte, die den Staat dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritte (beispielsweise Mitschüler oder Kollegen) diese Rechte achten; zum Beispiel muss der Staat wegen der Drittwirkung des Artikels 1 Volksverhetzung verfolgen.
Allerdings bezieht sich keiner der Artikel 1 bis 20 direkt auf jemand anderen als den Staat. Du kannst nicht vor Gericht ziehen und sagen "Herr Müller hat mich gemobbt, das verstößt gegen Artikel 1 GG", sondern musst dich auf andere Gesetze berufen, die der Staat (womöglich wegen der Drittwirkung der Grundrechtsartikel) erlassen hat. Du kannst, wenn das Gericht dich hört, vor das Verfassungsgericht ziehen und unter Berufung auf Artikel 1 versuchen, vom Staat einen besseren Schutz einzuklagen; wie die Erfolgsaussichten dabei stehen, wage ich aber nicht zu beurteilen.
Wie gesagt, war eher ironisch gemeint..
Trotzdem ist das gar nicht so uninteressant, wieder was gelernt
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seldon schrieb:
Überraschenderweise hat das deutsche Grundgesetz in Österreich keine Gültigkeit.
jaja, schon klar... aber wieso es da kein EU-Weites Gesetz gibt ist mir unklar!
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Es wird ja auch in Österreich ein Gesetz geben, das regelt, welche Handlungen strafbar sind, so wie das in Deutschland das Strafgesetzbuch tut.
Entweder gibt es dort eine Regelung zu Mobbing, oder eben nicht, und wenn es sie gibt, dann ist sie auch benennbar.
Strafbar oder nicht, ist ja nicht davon abhängig, was Dir irgendein vermeintlich kluger Mensch erzählt, auch nicht, wenn es im Konferenzraum der Schule ist.
Die von Dir genannten Tatbestände bzw. daraus erwachsende Konsequenzen (zB Gebot, mindestens 100m Abstand zu einer Person zu halten) lassen mich eher an Stalking denn an Mobbing denken.
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Jawoll ich hab es geschafft mit viel Geduld , Schweisstreibender Arbeit bis tief in die Nacht.
4x Hintereinander ++ kann nicht lügenich bin durch dieses Jahr.
DANKE an die Leute die mir geholfen haben
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hm ich fange auch gerade erst mal an C das zu lernen.
schau dir mal das an die meisten Basis Sachen werden dort gut erklärt.http://www.c-howto.de/tutorial.html
der hat sogar par Videos gemacht
http://www.c-howto.de/lernvideos.html
aber nimm nicht den Compiler der dort vorgeschlagen wird.
nach längerer suche hab ich mir code::blocks herunter geladen zum üben reicht das.
öm to late ups