25% - nur ohne Stecker
-
Köstlich diese Story: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,754593,00.html
-
Ganz einfach: Er hat den Stecker abgeschnitten, als ihm die Bohrmaschine noch nicht gehörte. Das heißt, er hat das Eigentum des Baumarkts zerstört. Das heißt, er muss den Preis einer (heilen) Bohrmaschine ersetzen: 39,99 €
-
robusto schrieb:
Köstlich diese Story: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,754593,00.html
Finde ich nicht köstlich. Extrem peinlich, lächerlich.
MfG SideWinder
-
Der Autor muss sich ja für besonders clever halten. Was für ein ... ihr wisst schon.
Ehrlich, das ist moderner Journalismus? Oder ein verspäteter Aprilscherz? Der kann das doch nicht ernst meinen. Wenn ich auf ein leeres Blatt Papier ... ja ihr wisst ja... dann kommt besseres dabei raus.
-
earli schrieb:
Ganz einfach: Er hat den Stecker abgeschnitten, als ihm die Bohrmaschine noch nicht gehörte. Das heißt, er hat das Eigentum des Baumarkts zerstört. Das heißt, er muss den Preis einer (heilen) Bohrmaschine ersetzen: 39,99 €
Die rechtliche Frage ist, ob zwei inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen vorliegt und wie das Missverständnis zu bewerten ist.
Weil analog zu diese Geschichte, weiß ich, dass der Verzehr von Lebensmittel im Supermarkt vor dem Bezahlen legal ist.
-
TravisG schrieb:
Der Autor muss sich ja für besonders clever halten. Was für ein ... ihr wisst schon.
Ehrlich, das ist moderner Journalismus? Oder ein verspäteter Aprilscherz? Der kann das doch nicht ernst meinen. Wenn ich auf ein leeres Blatt Papier ... ja ihr wisst ja... dann kommt besseres dabei raus.
Ja, der Autor hatte Glück, dass die Baumarktbesatzungen noch blöder waren. Denn logisch ist der Fall klar:
eindeutig mutwillige* Beschädigung von Besitz des Baumarkts, weil vor Kauf --> voller Schadenersatz
überhaupt nicht vergleichbar mit dem Fall, dass Ware aus Versehen auf den Boden fällt
-
Zeus schrieb:
earli schrieb:
Ganz einfach: Er hat den Stecker abgeschnitten, als ihm die Bohrmaschine noch nicht gehörte. Das heißt, er hat das Eigentum des Baumarkts zerstört. Das heißt, er muss den Preis einer (heilen) Bohrmaschine ersetzen: 39,99 €
Die rechtliche Frage ist, ob zwei inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen vorliegt und wie das Missverständnis zu bewerten ist.
Man darf mit dem Gerät erst machen, was man will, wenn man Eigentümer ist. Das ist rechtlich vollkommen klar. Da hilft kein Missverständnis.
-
Ist völlig klar, aber der Autor hat das sicher gemacht und geschrieben, um Nachahmer zu finden und die Baumärkte zu verängstigen.
-
Zeus schrieb:
Weil analog zu diese Geschichte, weiß ich, dass der Verzehr von Lebensmittel im Supermarkt vor dem Bezahlen legal ist.
äh, nein?! Nur weil es oft geduldet wird ist es nicht automatisch legal
-
Die Story ist geil
-
Es bricht die Macht dieser elenden Rabatt-Mogule, die die verblödeten Konsumenten lenken wollen, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Man müsste so etwas noch viel häufoger durchführen, dann wäre schnell Schluss mit dem ungerechten Unfug.
-
zwutz schrieb:
Zeus schrieb:
Weil analog zu diese Geschichte, weiß ich, dass der Verzehr von Lebensmittel im Supermarkt vor dem Bezahlen legal ist.
äh, nein?! Nur weil es oft geduldet wird ist es nicht automatisch legal
Mehr Infos dazu bitte. Ich sehe enormes Sparpotential in meinem Leben.
-
Eisflamme schrieb:
Mehr Infos dazu bitte. Ich sehe enormes Sparpotential in meinem Leben.
Ich kann es mir vorstellen. *reingeh* *ess* *rausgeh*
-
robusto schrieb:
Es bricht die Macht dieser elenden Rabatt-Mogule, die die verblödeten Konsumenten lenken wollen, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Man müsste so etwas noch viel häufoger durchführen, dann wäre schnell Schluss mit dem ungerechten Unfug.
Was? Rabatt = ungerechter Unfug? Du kannst gerne auch den vollen Preis bezahlen, musst dich nur an der Kasse zu Wort melden.
-
Satire?
-
Eisflamme schrieb:
zwutz schrieb:
Zeus schrieb:
Weil analog zu diese Geschichte, weiß ich, dass der Verzehr von Lebensmittel im Supermarkt vor dem Bezahlen legal ist.
äh, nein?! Nur weil es oft geduldet wird ist es nicht automatisch legal
Mehr Infos dazu bitte. Ich sehe enormes Sparpotential in meinem Leben.
§248a StGB - Diebstahl geringwertiger Sachen
Mundraub gibts ja nicht mehrGerade bei Trauben oder generell unverpackten Waren besonders schlimm, da die ja meist erst nach dem "probieren" abgewogen werden. So hat das Kaufhaus einen reelen Verlust, selbst wenn du bezahlst
-
zwutz schrieb:
So hat das Kaufhaus einen reelen Verlust, selbst wenn du bezahlst
Oh ja! Sonst gehen die ja noch Konkurs.
-
EOutOfResources schrieb:
zwutz schrieb:
So hat das Kaufhaus einen reelen Verlust, selbst wenn du bezahlst
Oh ja! Sonst gehen die ja noch Konkurs.
wenn jeder naschen würde, kommen am Tag sicher ein paar Kilo Obst zusammen. Konkurs nicht, aber er wird dann eben irgendwann die Preise vom Obst pauschal nach oben drehen, um dem Verlust entgegenzuwirken. Zu verschenken hat niemand was
-
zwutz schrieb:
Zeus schrieb:
Weil analog zu diese Geschichte, weiß ich, dass der Verzehr von Lebensmittel im Supermarkt vor dem Bezahlen legal ist.
äh, nein?! Nur weil es oft geduldet wird ist es nicht automatisch legal
Nur Probieren ist legal. Aber ist es wirklich nach den Urteilen der Gerichte.
Also eine einzelne Weintraube zum Beispiel.
-
robusto schrieb:
Es bricht die Macht dieser elenden Rabatt-Mogule, die die verblödeten Konsumenten lenken wollen, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Man müsste so etwas noch viel häufoger durchführen, dann wäre schnell Schluss mit dem ungerechten Unfug.
Richtig so! Am besten direkt verbieten! Wenn man das dumme Volk in Watte einpackt, dann bleibt es wenigstens blöd.
-
Ärgerlich so ein Artikel. Leider hat der Vollidiot seinen Namen nicht darunter geschrieben.
Das ist wohl die Art von "Journalisten" die bei Wikipedia Unfug treiben, um zu testen wie schnell die Community das repariert.