Lizenzvertrag für mein Spiel



  • §8 Der Benutzer kann seinen Useraccount und alle gespeicherten Daten löschen lassen, indem er dem Entwickler eine Nachricht zukommen lässt. Dem Entwickler wird eine vierwöchige Frist zum Löschen aller persönlichen Daten des Benutzers eingeräumt.

    So ein Blödsinn! Wieso solltest du dabei irgendwelche Pflichten haben?!



  • §4 ist auch nicht wirklich tragbar weil disassemblierung usw für den Privatgebrauch immer erlaubt ist(zumindest wars vor ca 4 Monaten noch so als ich das gelesen hab).

    Du kannst höchstens verbieten das man sich mit derartig manipulierten Dateien mit deinem Server verbindet, ähnlich dem Battle.Net wo "third party programs" aka maphack/dischack und wie sie alle heissen ja auch nicht erlaubt sind laut Vertrag.



  • Hi,

    danke für eure Antworten! 🙂

    Hmm ich kann zu dem da oben nicht viel sagen, aber lies dir den noch mal in Ruhe durch du wirst einige Fehler finden. Vorallem grammatische.

    Sorry, aber ich finde absolut keine und war eigentlich immer gut im Diktat. Könntest du mal ein Beispiel nennen?

    Wieso solltest du dabei irgendwelche Pflichten haben?!

    Gute Frage, aber irgendwie muss der User ja auch wieder den Vertrag beenden können, sonst ist er gesetzeswidrig, oder?

    Du kannst höchstens verbieten das man sich mit derartig manipulierten Dateien mit deinem Server verbindet, ähnlich dem Battle.Net wo "third party programs" aka maphack/dischack und wie sie alle heissen ja auch nicht erlaubt sind laut Vertrag.

    Das muss ich nicht verbieten, erstens werden Clients sowieso auf ihre Gültigkeit mittels CRC validiert und außerdem ist Hacking in der aktuellen eh quasi unmöglich (Keystroke Events werden gesendet, ich möchte aber nicht zu arg ins Detail gehen, sonst wird evtl. doch noch ein Hack gefunden...)

    Mir geht's nur drum, dass das Teil nicht disassembliert werden darf, ist das rechtlich nicht möglich? Schade... 😞

    ChrisM



  • Ich würde es irgendwie Nutzungsbedingungen nennen.

    Ich erwerbe ja keine Linzenz in dem Sinne.


  • Mod

    Auf jeden Fall fehlt die salvatorische Klausel.

    Aber ich nehme an, daß es trotzdem problematisch ist einen gültigen Vertrag für sowas als Privatmann zu entwickeln...

    Außerdem gilt: kein Vertrag - dann hat das BGB Gültigkeit. Das ist in vielen Fällen eine bessere (und erprobtere) Lösung.

    Die Frage ist auch, ob Du wirklich persönliche Daten speichern willst - dann mußt Du nämlich den Datenschutz beachten (§8 ist ja nur eine Vorstufe davon). Besser ist der Hinweis, daß der Benutzer auch mit Angabe von Phantasienamen teilnehmen kann, bzw. so wenig Daten wie möglich zu sammeln.



  • @ChrisM:
    Kann man dein Spiel mal irgendwo angucken ? Würd mich interessieren.



  • @ ChrisM
    Schon im ersten SAtz ist ein grammatischer Fehler. 😉
    Lizenzvertrag für die Nutzung der Clientanwendung der Onlinespiels "Galactic Blast"
    Sollte es nicht des heißen?



  • Hi,

    @Marc++us: Salvatorische Klausel ist doch das, "wenn ein Paragraph die Gültigkeit verliert, bleiben die anderen trotzdem gültig", oder?

    Und wegen dem BGB, ich weiß nicht, wie weit das auf meinen Fall eingeht, ich möchte halt nur nicht, dass ich am Ende eine Klage am Hals habe, weil das Spiel einen Rechner formatierungsreif geschrottet hat, weil ich einen Benutzer sperre, weil der Server nicht immer erreichbar ist oder so. Ich weiß auch nicht, in wie weit ich da überhaupt einen Lizenzvertrag brauche, ich kenne halt nur den Fall des Webchatsbetreiber der einen Benutzer wegen Kraftausdrücken gesperrt hat und dann daraufhin von diesem angezeigt wurde und vor Gericht unterlag.

    @Cpp_Junky: Kannst ja mal vorbeikommen 😃

    Ne, im Ernst, das dauert natürlich noch etwas, vor allem, wenn ich den Bug nicht finde, an dem ich grad arbeite 😞 (ACK-Pakete werden nicht korrekt behandelt)

    @lukuku: OK, das ist natürlich wirklich ein Fehler, aber ansonsten finde ich keinen, außer dass bei §1 vielleicht statt "stimmen Sie" "stimmt der Benutzer" stehen sollte. 🙂

    Aber die Frage ist halt, ob ich wirklich einen brauche oder ob ich als Freeware-Autor auch so keinerlei Haftung und Pflichten habe.

    ChrisM



  • hast du genauere infos/links zu dieser chatsache? ich kann mir nicht vorstellen, dass das gericht jemanden zwingen kann, einen user zu bedienen, es sei denn, der service ist kostenpflichtig oder so.



  • Hi,

    nein, ich finds leider nicht mehr. 😞

    Aber vielleicht kennt ja jemand anderes hier den Link...

    ChrisM



  • Hi,

    ich muss den Thread jetzt doch nochmal hochholen, weil ich jetzt doch das mal klären will.

    Würde es reichen, wenn ich einfach hinschreibe "Die Nutzung der Software geschieht auf eigenes Risiko, der Autor haftet nicht für mittel- oder unmittelbar entstehende Schäden. Das Benutzen des Onlineservers geschieht mittels eines durch den Benutzer wählbaren Pseudonyms und ist ein Privileg, das durch den Betreiber ohne Angabe von Gründen entzogen werden kann, und kein Recht." oder so ähnlich?

    Oder was könnte man noch machen? Ich will deswegen jetzt nicht zum Anwalt, das wird denk ich zu teuer (v.a. weil das ja nicht schnell mit Bargeld geht, sondern dann wird eine Rechnung gestellt usw. für die kleine Auskunft).

    ChrisM



  • Jedes kleine Freeware-Programm kommt heute mit einer "Lizenz" die länger ist als der eigentlich Quellcode... Muss das wirklich sein?

    Ich würd das alberne Zeug einfach weg lassen, oder meinste einer klagt das Recht ein, dein Programm benutzen zu dürfen, oder fordert Schadensersatz, weil er den Rechner neustarten musse.

    (Sind wir heute schon so weit, dass man damit durchkäme (bei Freeware mein ich)?)



  • Hi,

    ich fürchte, ja.

    Und das Risiko will ich halt nicht eingehen.

    ChrisM



  • Also ich finde den letzten Text von dir ganz gut.

    Ich würde es übrigens auch eher Nutzungsbedingungen nennen. Schließlich vertreibst du keine Software sondern du stellst einen Service zur Verfügung.

    Was meiner Meinung rein sollte in solche Nutzungsbedingungen ist:

    dass du keinerlei Haftung für eventuelle Schäden übernimmst, die aus der Benutzung des Services resultieren könnten,

    dass der Service kostenlos ist und du daher das Recht hast jederzeit ohne Angabe von Gründen den Account zu sperren oder zu löschen und

    dass die Benutzer selber verantwortlich dafür sind, was sie schreiben (wenn sowas wie ein Gästebuch oder ein anderes Kommunikationsmittel zur Verfügung steht). Sozusagen, wenn Rechte Dritter durch den Benutzer verletzt werden, dann haftet auch nur der Benutzer dafür.

    Ich schätze mal das sind die wichtigsten Punkte (mehr fallen mir momentan jedenfalls nicht ein).

    Verhaltensregeln u. ä. kannst du dann ja extra noch festlegen. Sowas gehört, glaub ich, auch nicht in die Nutzungsbedingungen. Du könntest allerdings in den Nutzungsbedingungen noch auf die Verhaltensregeln verweisen.



  • Hi,

    danke für deinen Post, so werde ich es jetzt auch machen! (Beim ersten Start müssen dann die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden, ist das in Ordnung oder sollte das noch früher, z.B. beim Download geschehen, weil Installation wird es höchstwahrscheinlich nicht geben [die dynamischen Daten ändern sich alle paar Tage, deswegen läd man nur die EXE runter und die zieht dann den Rest vom Updateserver]).

    Ich werde dann wahrscheinlich auch noch Regeln erstellen, aber diese sollen nicht verbindlich sein. Was ist mit jemand, der sich böse verhält, aber nicht gesperrt werden darf, weil das nicht in den Regeln steht? Oder mit dem Hacker, der jeden Bug sofort meldet und ich müsste ihn sperren, weil Hacking verboten ist? Von daher sollten die nicht verbindlich für mich sein 😉

    ChrisM



  • Ich würde es bereits vor dem Download bestätigen lassen.

    Dann musst du deine Regeln so allgemein definieren, dass du noch genügend Freiheiten hast. Du musst dich schließlich zu nichts verpflichten mit den Regeln. Du willst ja den Benutzer dazu verpflichten sich an die Regeln zu halten. Mach deine Regeln nicht zu genau, dann bleibt dir mehr Spielraum.

    Beispiel:

    - Jedweder Versuch sich durch Cheaten, Hacken o. ä. Vorteile zu verschaffen, wird geahndet.



  • Bezüglich des von Dir erwähnten Prozesses über den Chat-Zugang kann es eigentlich nur um AZ 10 O 457/99 am Landgericht Bonn [1] und um die Betstätigung dessen in AS 19 U 2/00 am OLG Köln [2] gehen. Dabei ging es aber nicht darum, daß der Gesperrte geklagt hätte, sondern darum, daß der Anbieter eines Chats einen Benutzer auf Benutzungsunterlassung verklagt hat. Dabei ist besagter Anbieter dann gescheitert.

    Grund für das scheitern war dabei, das jmd., der einen Chat eröffnet, einem Geschäftsbetreiber gleichzusetzen ist. Nach einem Urteil des BGH verzichtet so jemand anteilsmäßig auf die Wahrnehmung seines Hausrechtes, welches ihm als Privatperson zustünde und erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange der Besucher keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen.

    Genau diesen "Anlass", also eine gravierende Störung des Betriebsablaufes, konnte der Kläger (also der Betreiber des Chats) trotz Lieferung eines Chat-Protokolles nicht nachweisen.

    Gruß Jens

    [1] http://www.netlaw.de/urteile/lgbn_02.htm
    [2] http://www.netlaw.de/urteile/olgk_07.htm

    P.S.: IANAL und dies ist keine Rechtsberatung.



  • Hi,

    danke für deinen ausführlichen Post!

    Das bedeutet aber doch, dass ich trotzdem jedem den ich will ohne Begründung seinen Account löschen kann, den Serverbetrieb unangekündigt einstellen darf und auch Leuten die Anmelden verbieten kann. Ich kann sie zwar nicht dazu zwingen, sich daran zu halten, aber wenn ich sie identifizieren kann, z.B. an der IP, kann der Server die Anmeldung zurückweisen.

    Das gleiche gilt auch für gesamte Benutzergruppen.

    Stimmt das so?

    ChrisM



  • ChrisM schrieb:

    Das bedeutet aber doch, dass ich trotzdem jedem den ich will ohne Begründung seinen Account löschen kann,

    Jein. Es gibt soweit ich weiß diesbezüglich keinen Präzedensfall, d.h. es hat noch nie ein Benutzer auf Freischaltung geklagt. Sollte dieser Fall aber eintreten, so ist anzunehmen, daß der beteiligte Anwalt den gleichen Argumentationsweg gehen wird, und von Dir eine Begründung für den Ausschluss erwartet. Wenn Du also auf der sicheren Seite sein willst, dann solltest Du schon entsprechende Benimmregeln aufstellen und das Einhalten dieser zur Voraussetzung für die Benutzung erklären.

    Auf Deinen aktuellen Fall bezogen, würde ich in jedem Fall die Benutzung eines anderen Clients, als den von Dir angebotenen ausschließen. Sollte Dein Angebot zusätzlich noch eine direkte Kommunikation zwischen den einzelnen Benutzern umfassen, so würde ich auch hier auf gewisse Umgangsformen bestehen.

    ChrisM schrieb:

    den Serverbetrieb unangekündigt einstellen darf

    Sofern Deine "Verträge" mit Deinen Benutzern nichts anderes aussagen, darfst Du das immer.

    ChrisM schrieb:

    und auch Leuten die Anmelden verbieten kann.

    Das darfst Du eben nicht, da Du ja auf die Einzelfallprüfung verzichtest. Die Anmeldung verbieten kannst Du nur, wenn Der Benutzer bei seinen früheren Besuchen Anstoß erregt hast, bzw. den Betriebsablauf erheblich gestört hat.

    ChrisM schrieb:

    Ich kann sie zwar nicht dazu zwingen, sich daran zu halten, aber wenn ich sie identifizieren kann, z.B. an der IP, kann der Server die Anmeldung zurückweisen.

    Nope! Das kannst Du nicht, da die IP technisch kein ausreichendes Kriterium darstellt, einen Client zu identifizieren. Grundsätzlich bleibt es rechtlich aber Dir überlassen, welche Schutzmechanismen Du für Deinen Server notwendig hälst, es kann Dich also niemand dafür verklagen.

    ChrisM schrieb:

    Das gleiche gilt auch für gesamte Benutzergruppen.

    Da wird es dann schon wieder etwas schwieriger. Du kannst natürlich bestimmte Benutzer aus technischen Gründen von der Benutzung ausschließen oder ein bestimmtes Mindestalter für die Benutzung festlegen.

    Was Du aber nicht kannst, ist Benutzer anhand Ihrer Religion oder anhand Ihrer Hautfarbe von der Benutzung ausschließen. Schwierig könnte es auch werden, wenn Du Benutzer aufgrund Ihrer Herkunft (Nationalität) oder ihes Wohnsitzes ausschließt. Hier könnte es speziell dann problematisch werden, wenn Du z.B. Deutschen die Teilnahme erlaubst, Franzosen diese aber verweigerst. Nach gängigem Europarecht, müßtest Du für diesen Fall nachweisen können, daß a) gravierende operationale Gründe dagegen sprechen oder aber b) daß die Zulassung eine erhebliche Belastung für Dich Darstellen würde.

    Ach und mir ist noch was bezüglich Deines Haftungsausschlusses aufgefallen:
    Ein Haftungsausschluss ist nur dann zulässig, wenn grobe Fahrlässigkeit und deliktisches Verhaltens seitens des Lizensgebers dadurch nicht betroffen sind. Vor besagter Haftung kannst Du Dich nicht dürcken und die Nichterwähnung dieser führt durch die salvatorische Klausel u. Umst. nur dazu, daß der gesammte Paragraph herausfällt. (Das liegt allerdings im Ermessensspielraum d. Richter(s))

    Gruß Jens

    EDIT: Tags nachgebessert



  • Hi,

    danke für deinen ausführlichen Post!

    Jein. Es gibt soweit ich weiß diesbezüglich keinen Präzedensfall, d.h. es hat noch nie ein Benutzer auf Freischaltung geklagt. Sollte dieser Fall aber eintreten, so ist anzunehmen, daß der beteiligte Anwalt den gleichen Argumentationsweg gehen wird, und von Dir eine Begründung für den Ausschluss erwartet. Wenn Du also auf der sicheren Seite sein willst, dann solltest Du schon entsprechende Benimmregeln aufstellen und das Einhalten dieser zur Voraussetzung für die Benutzung erklären.

    Ich weiß, das werde ich auch tun (wahrscheinlich aber nur in eine Klammer mit in die Nutzungsbedingungen), die Sache ist nur die, es gibt so viele Fälle, wo man gerne User ohne Begründung löschen würde.
    Was ist, wenn der Server überlastet ist, und einige raus müssen? Klar, dass ich dann nicht gerade meine Freunde entferne...
    Was ist, wenn ein Spieler dauernd nervt (z.B. grundlos andere Spiele angreift, Waffen wegschnappt usw.), das kann ich ja nicht verbieten, es gehört ja zum Spiel dazu, aber halt nicht in diesem Maße...

    Nope! Das kannst Du nicht, da die IP technisch kein ausreichendes Kriterium darstellt, einen Client zu identifizieren. Grundsätzlich bleibt es rechtlich aber Dir überlassen, welche Schutzmechanismen Du für Deinen Server notwendig hälst, es kann Dich also niemand dafür verklagen.

    Da wird es dann schon wieder etwas schwieriger. Du kannst natürlich bestimmte Benutzer aus technischen Gründen von der Benutzung ausschließen oder ein bestimmtes Mindestalter für die Benutzung festlegen.

    Was Du aber nicht kannst, ist Benutzer anhand Ihrer Religion oder anhand Ihrer Hautfarbe von der Benutzung ausschließen. Schwierig könnte es auch werden, wenn Du Benutzer aufgrund Ihrer Herkunft (Nationalität) oder ihes Wohnsitzes ausschließt. Hier könnte es speziell dann problematisch werden, wenn Du z.B. Deutschen die Teilnahme erlaubst, Franzosen diese aber verweigerst. Nach gängigem Europarecht, müßtest Du für diesen Fall nachweisen können, daß a) gravierende operationale Gründe dagegen sprechen oder aber b) daß die Zulassung eine erhebliche Belastung für Dich Darstellen würde.

    OK, natürlich will ich niemand diskrimieren. Was wäre aber z.B., wenn ich alle User eines bestimmten Providers ausschließen wollte, würde das auch darunter fallen. Ich denke da nur an Fälle, wo sich Spieler extra einen bestimmten Provider geholt haben, nur um absichtlich schlechte Pings zu haben (Lagcheat).

    Ein Haftungsausschluss ist nur dann zulässig, wenn grobe Fahrlässigkeit und deliktisches Verhaltens seitens des Lizensgebers dadurch nicht betroffen sind.

    Aber eigentlich gerade das will ich ja ausschließen. Ich meine, es ist klar, dass ich kein system("format c: /y") oder ähnliches in das Programm einbaue, aber was ist, wenn z.B. das von mir angesteuerte DirectX eine Grafikkarte zerschießt (ja, das dürfte eigentlich nicht passieren, ist aber ja nur ein Beispiel). Oder was versteht man unter "grob fahrlässig"?

    Warum kann es nicht mal vernünftige Gesetze geben? Schon traurig, dass man sich überhaupt Sorgen darüber machen muss, wer auf einem selbstgeschrieben Server auf einem eigenen PC hinter einen eigenen Internetanbindung spielen darf, und die Ressourcen und Traffic verbrauchen darf (ok, etwas übertrieben, aber so ist es doch).

    ChrisM


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