Seite über einen Lehrere - Üble Nachrede?
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Klingt der Mann klingt ganz schön frustriert der Mann.
Das mit der "Wahrheit" ist so ne Sache...
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peterchen schrieb:
Klingt der Mann klingt ganz schön frustriert der Mann.
Geiler Satz


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dEUs schrieb:
BTW: Wo siehst du METATags? Ich find da keine

jetzt sind sieh interressanterweise weg. scheint so, als ob der betreiber der seite entweder unter uns ist, oder schnell mal reingeschaut hat

(der maulwurf...)vorher stand in den bei nic.de.vu definierten (such-)tags der volle nachname des lehrers. irgendwie helpenberger oder helpenstein oder so...
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LOL

Also ich hab mir grad mal die Sprüche durchgelesen, und die kommen ja noch richtig harmlos weg.

Mein Lehrer waren viel dreister! ...und ich leb immer noch

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Loggy schrieb:
Man braucht ein Impressum nur bei kommerziellen Seiten. Alles andere wäre auch schwachsinn, weil sich eine Internetseite ja auch über eine einzelne Seite Text definieren kann, welche ich nur kurz mal geschrieben habe und auf meinen Server gelegt habe, damit mein Freund das lesen kann...
Hmm... Im aktuellen Focus (16.2.04) wird in einem Interview gesagt, dass Privatpersonen "vollständigen Namen mit Telefonnummer, E-Mail- und Postadresse angeben müssen". Ich meine das auch schonmal in der C't gelesen zu haben.
Haben wir hier einen Juristen, der das klarstellen könnte?
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Also ich hab mir grad mal die Sprüche durchgelesen, und die kommen ja noch richtig harmlos weg.
Um so schlimmer!

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Ich weiß, dass das Pinsch selber Betreiber der Seite ist!
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WebFritzi schrieb:
Ich weiß, dass das Pinsch selber Betreiber der Seite ist!
Woher willste dass denn wissen? En beweis wirste wohl nicht haben, denn ich habe die seite weder erstellt, noch ist es mein server

Es stimmt allerdings schon, dass ich die ersteller besser kenne.. habe ihnen deshalb auch den tipp mit den meta tags gegeben

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Dieser selfaktuell-feature-artikel scheint sich näher damit auszukennen:
http://selfaktuell.teamone.de/artikel/projekt/impressum/Nicht geschäftsmäßige Anbieter von Telediensten trifft nach dem TDG keine Pflicht zur Anbieterkennung. Wie allerdings bereits oben unter Teledienst vs. Mediendienst beschrieben, ist die Abgrenzung zwischen Mediendienst und Teledienst gerade im nicht geschäftsmäßigen Bereich fließend. Es ist also zur eigenen Absicherung durchaus ratsam, zumindest Namen und Anschrift des Betreibers anzugeben.