Folterdrohung: Anklage gegen Vize-Polizeichef



  • http://onnachrichten.t-online.de/c/16/44/72/1644722.html

    Natürlich darf und sollte die Polizei nicht mit solchen Mitteln arbeiten.

    Doch manchmal denke ich mir. Verdient so ein Verbecher das Recht wie ein Mensch behandelt zu werden. Er selber hat das Kind auch nicht wie ein Mensch behandelt.



  • Du kannst nur nicht jedem mit Folter drohen den du aufgreifst wenn er nicht da sagt was du willst.
    Wenn er nun unschuldig gewesen wäre und irgendwas unterschrieben hätte nur weil ihm Folter angedroht wurde, ist das dann auch noch ok?
    Ich mein wenn es 100% erwiesen ist das er es war und es nur um das Versteck geht, dann finde ich es durchaus legitim da das Kind zweifellos wichtiger ist als das der Torf dasich nicht in die Hosen macht weil ihm irgendwas angedroht wird(bei einer Geiselnahme wird idr auch nicht die Geisel von der Polizei erschossen um den Täter zu zwingen sich zu ergeben).

    Aber das Problem ist halt nur die Unwissenheit, das du meist nicht beweisen kannst ob er es war und damit unter Umständen falsche Geständnisse produzierst und das sobald Folter in gewissem Masse erlaubt ist das sehr schnell ausufern würde.



  • Hi,

    ich schließe mich dreaddy an, muss jedoch hinzufügen, das Folter nie, nie und nie gut ist. Sowas darf einfach nicht erlaubt werden und ich hoffe, dass die Beteiligten eine möglichst hohe Strafe abkriegen.

    ChrisM



  • Ich glaube nicht, dass sie ihn wirklich gefoltert hätten. Trotzdem war dieses Vorgehen natürlich nicht legitim. Klar, es ging darum, das Leben eines Kindes zu retten, da wären mir auch viele Mittel recht. Aber ich würde dann eher Drohungen wie "wenn das Kind stirbst, verbringst du den Rest deines Lebens im Knast" machen.
    Ich weiss jetzt aber nicht, inwieweit die Schuldfrage damals schon geklärt war.


  • Mod

    So kann man das Problem nicht angehen. Es ist ein typischer Zwiespalt an einer Grenze, wo die Gesetze (die für den Alltag gemacht sind) nicht wirklich greifen. Gesetze sind eine klare Definition mit klaren Grenzen (0-1-entscheidbar), aber im wirklichen Leben gibt's halt auch analoge Werte.

    Jedes Urteil wird hier ungerecht sein, das ist ein nicht wirklich entscheidbares Problem.

    Der Polizeichef hat menschlich verständlich gehandelt und hatte keine böse Absicht. Seine Handlung ist nachvollziehbar. Und er hat nicht versucht etwas zu vertuschen, sondern die Sache ja auch nachvollziehbar dokumentiert und bewußt die Verantwortung übernommen. Freispruch? [Kommentar des Teufelsanwalts: "Wenn die Polizei einmal foltert, foltert sie immer wieder."]

    Der Polizeichef hat als Exekutivbeamter gegen Gesetze und Rechtsnormen unseres Staats verstossen und eine Straftat begangen. Wg. seines Postens wußte er über alle Konsequenzen Bescheid. Verurteilen, Höchststrafe? [Kommentar des Teufelsanwalts: "Es hätte Dein Kind/Bruder/Freund sein können."]

    Der Richter ist ein armer Kerl... er wird auf jeden Fall für das Urteil gekreuzigt, egal wie es ausgeht.

    Im Sinne einer höheren Rechtsnorm könnte man argumentieren, daß die Polizei niemals Macht mißbrauchen darf, daher im Zweifelsfalle der Schutz der Gesellschaft wichtiger als der Schutz einer Einzelperson ist. Das ist aber lustigerweise eine eher typisch faschistische Argumentation, die wiederum nicht zu den schützenswerten Werten passt! Ein Teufelskreis.

    Mir fällt da spontan das Halteproblem ein... 😉



  • der vize hat das einzig richtige getan.
    zudem hat er folter angedroht, und nicht ausgeführt.

    zu dem zeitpunkt war noch nicht bekannt, dass der junge schon tot war.
    ausserdem liess sich mit dem täter nicht normal sprechen, da er eine geistige blockade hat (IMHO)...

    und dann muss ich hören, dass der vize bis zu 5 jahren haft bekommen kann? gut, er wird nie und nimmer 5 jahre kriegen, könnte aber nach gesetz BIS ZU 5 JAHREN kriegen.

    parallel lese ich in der zeitung von einer person, bei der eine festplatte mit einer der grössten sammlungen an kinderpornos gefunden wurde. diese person hat mit einer haftstrafe von maximal 1 jahr zu rechnen...

    und ein polizist, der leben retten will, kann nach gesetz 5 jahre sitzen...

    da wird einem doch kotzübel! 😡

    ich denke, die deutsche polizei braucht mehr rechte! wir brauchen keinen polizeistaat wie die USA, aber dass die polizei sich nicht mehr in gewisse teile einer stadt traut, kann nicht angehen.
    die polizisten müssen seit einiger zeit sogar ihre schusssicheren westen selbst finanzieren. was für ein zustand ist denn das? wird neuerdings an der sicherheit im lande gespart?

    das ist der falsche weg!!! 😡



  • Aloha,

    ich stimme loki1985 voll zu.

    Die Legislative muß dringend nachbessern, was allerdings ein uraltes Prob ist.
    Der Zweck heiligt die Mittel. Zu dem Zeitpunkt wußten die Polizisten noch nicht, daß der Mensch tot war.
    Und eine Androhung, ich bitte Euch, soll das ein Witz sein. In solch deutlichen Gefahr im Verzug halte ich das für absolut gerechtfertigt.

    loki1985 schrieb:

    die polizisten müssen seit einiger zeit sogar ihre schusssicheren westen selbst finanzieren. was für ein zustand ist denn das? wird neuerdings an der sicherheit im lande gespart?

    das ist der falsche weg!!! 😡

    Das ist nicht seit einiger Zeit so, sondern schon seit Ende der 80er Jahre, Anfang 90er.

    Hatte ne Ex, die bei der Hunderschaft war, die hatte sich ne komplette Ausrüstung selber gekauft, weil die Grundausrüstung zumindestens damals absolut unzureichend war.

    Btw, die haben übrigens ganz andere Sachem mit Straftätern ( sehr gerne mit Nazipack 👍 ) gemacht, die niemals ans Tageslicht gekommen sind, da ist die Androhung des Vizes ein Witz gegen.

    Beste Grüße

    BOA



  • hmmm...für mich fällt das Vorgehen des Vize unter Notwehr:

    Paragraph 32 StGB - Notwehr

    Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Paragraph 33 StGB - Notwehrüberschreitung
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderenabzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.



  • CodeWalker schrieb:

    hmmm...für mich fällt das Vorgehen des Vize unter Notwehr:

    Also unter Notwehr fällt es wohl definitiv nicht, da es Aussagenerpressung oder mindestens Nötigung ist.

    Es ist nunmal verboten soetwas zu tun, auch wenn es moralisch vielleicht richtig war.



  • BOA schrieb:

    Die Mittel heiligen den Zweck.

    Was meinst du denn damit?



  • Wer die Androhung von Folter befürwortet macht sich automatisch zum Befürworter der tatsächlichen Anwendung von Folter bis hin zur Tötung des Verdächtigen.
    Denn ohne praktischen "Nachweis" bleibt es eine leere Drohung, nicht alle Gewaltverbrecher dürften sich so leicht beeinflussen lassen wie der offenbar geistig labile Täter im aktuellen Fall. Und da die Toleranz für Schmerzen (physische und psychische) ebenfalls von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist kann es keine festgesetzte Obergrenze geben, was Methoden, Dauer und Intensität der Folter betrifft.

    In diesem Sinne wünsche ich allen Befürwortern, einmal selbst als Verdächtige dieser Situation ausgesetzt zu sein. Und besonders wünsche ich ihnen, dass sie dabei zu Unrecht verdächtigt werden.

    Film zum Thema: The Siege



  • Jansen schrieb:

    In diesem Sinne wünsche ich allen Befürwortern, einmal selbst als Verdächtige dieser Situation ausgesetzt zu sein. Und besonders wünsche ich ihnen, dass sie dabei zu Unrecht verdächtigt werden.

    Hallo ?
    Der Mensch war zufällig der Täter.

    illuminator schrieb:

    BOA schrieb:

    Die Mittel heiligen den Zweck.

    Was meinst du denn damit?

    Lol, ich brauche mehr oder weniger Alkohol... 😉
    Ich korregier das mal.

    Grüße

    BOA



  • BOA schrieb:

    Der Mensch war zufällig der Täter.

    Und genau das meint Jansen ja. Er war zufällig der Täter - es hätte genauso auch ein Unschuldiger sein können. Schließlich entscheiden das immer noch die Gerichte, oder?



  • BOA schrieb:

    Hallo ?
    Der Mensch war zufällig der Täter.

    Hallo?
    Schonmal was von zu Unrecht Verdächtigten, zu Unrecht Angeklagten, zu Unrecht zum Tode Verurteilten oder zu Unrecht Hingerichteten gehört?
    Hinterher ist es zu spät, da kann man sich nicht mehr auf "wenn ich das vorher gewusst hätte" rausreden.

    Nur weil es hier einen echten Täter getroffen hat macht das die Methode ansich nicht weniger verabscheungswürdig.

    PS. Etwas zu langsam, Shade hat mir ja schon die Worte aus dem Mund genommen. 🙂



  • Shade Of Mine schrieb:

    BOA schrieb:

    Der Mensch war zufällig der Täter.

    Und genau das meint Jansen ja. Er war zufällig der Täter - es hätte genauso auch ein Unschuldiger sein können. Schließlich entscheiden das immer noch die Gerichte, oder?

    Und die Gerichte liegen dann immer 100%-ig richtig, oder was?



  • Dominic schrieb:

    Und die Gerichte liegen dann immer 100%-ig richtig, oder was?

    Leider nicht. Aber das Rechtssystem ist darauf ausgelegt, dass die Gerichte dann entgültig entscheiden. Die Polizei ermittelt lediglich - die Gerichte entscheiden ob und wie der Angeklagte bestraft wird.

    Und ich bin froh das alles über eine unabhängige Instanz läuft und nicht direkt die Ermittler über Recht und Unrecht entscheiden -> denn diese können kaum objektiv entscheiden.

    Und selbst wenn du das nicht OK findest - so läuft das System momentan.



  • Zumindest können die Gerichte (hierzulande) keine Folter- oder Todesstrafe verhängen.



  • Aloha,

    ihr lest aber schon die Themen, über die Ihr hier redet ?

    Es war zu dem Zeitpunkt bewiesen, daß er der Täter war.

    [url]
    http://www2.onnachrichten.t-online.de/dyn/c/16/45/49/1645492.html
    [/url]

    Und darum geht es, Du kannst Feuer nur mit Feuer effektiv bekämpfen.

    Dito Todesstrafe.
    Wenn ich etliche unabhängige Zeugen habe, die die Tat gesehen haben oder der Täter geständig ist, bin ich sehr wohl für die Todesstrafe. Das schöne an der Todesstrafe ist, daß es keine Wiederholungstäter gibt.

    Grüße

    BOA



  • BOA schrieb:

    Es war zu dem Zeitpunkt bewiesen, daß er der Täter war.

    Warum wird er dann angeklagt? Ich dachte es steht schon fest...
    War es bewiesen dass er das Versteck überhaupt kannte?

    Und darum geht es, Du kannst Feuer nur mit Feuer effektiv bekämpfen.

    Und genau das ist verboten.
    Egal ob du es für gut oder schlecht hältst: Feuer mit Feuer zu bekämpfen, Auge um Auge, Zahn um Zahn - das ist verboten.

    Dito Todesstrafe.

    Jo, ebenfalls verboten.

    Das schöne an der Todesstrafe ist, daß es keine Wiederholungstäter gibt.

    Nur leider ist die Resozialisierungsquote so gernig...

    Das schönste an der Todesstrafe ist, dass sie verboten ist 🙂



  • Der Zweck heiligt die Mittel.

    Genau das wollt ich hören. Diese Maxime ist IMO der schlimmste Denkfehler überhaupt.
    Das ist ein Freibrief für Lügen, Morden, Foltern etc. ohne Grenzen... ich muss nur immer mein Gewissen mit einem Zweck beruhigen, der meiner Anischt nach diese Mittel heiligt.
    Aber durch Tolerierung solchen Verhaltens richtet man mehr Schaden an, als der möglicherweise gute Zweck repariert. Denn die Botschaft dahinter ist doch: "Wenn man was gutes im Sinn hat, dann darf man auch mal eigentlich falsche Methoden anwenden".
    Dann kommt ein Nazi und sagt sich: "Ein rein arisches Deutschland ist eine gute Sache, dann lasst uns mal alle nicht-Arier ausrotten. Das ist zwar nicht nett, aber der Zweck heiligt schließlich die Mittel."
    Was meinst du eigentlich, warum unsere Politiker so unehrlich (Lügen,schwarze Kassen, Filz) sind? Weil sie sich sagen: "Wenn ich/unsere Partei wiedergewählt wird, was besser für Deutschland ist, dann darf ich die Leute belügen und die Wahlkampfkasse illegal auffüllen."

    Mit diesem Argument führen Bush, Putin und Konsorten ihre Kriege in Irak und Tschetschenien. Zweck sind Sachen wie Öl, Wiederwahl, Terrorismusbekämpfung, Wahrung der territorial Integerität - die Mittel sind tausende Tote, riesige Umweltschäden, millionfaches Leid von Betroffenen, Propagandalügen.

    Ganz allgemein: Die wenigsten Menschen tun "böse"/unrechte Sachen, und sind auch der Meinung es wäre ein Fehler. Die Rechtfertigung dafür ist meist: "Der Zweck heiligt die Mittel".
    Genau das passiert auch wenn z.B. eine Türkin von ihrem Bruder zur Rettung der "Familienehre" verprügelt oder gar umgebracht wird.


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