Gwerbeschein ??
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Hi
Hab mal ein paar Fragen zu einem Gewerbeschein.
1. Muss man einen Mindest umsatzt machen wenn man einen hat
2. Wo kann ich mich den über den Gwb-schein informieren ????
3. Wenn einer von euch einen hat, was habt ihr für erfahrungen??
4. Kann man Schüler und Gewerbeschein-Beseitzer sein????Naja vielleicht hat ja jemand ein paar antworten für die Fragen

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- Nein.
- Gemeinde, dort gibt's Broschüren für Gewerbebetriebe und Kleingewerbe
- gut
- ja
Du hast nur Punkt 5) vergessen:
- Sobald Du einen hast, MUSST Du eine Steuererklärung abgeben, auch wenn Du 0,0 EUR Einnahmen hast. Das machen viele falsch. Und wenn Du aufhören willst, mußt Du das Gewerbe abmelden.
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Aloha,
1. Nein (mit Einschränkungen, weil Finanzamt Angaben haben will, wieviel Umsatz Du planst. Dementsprechend wirst Du zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung "gezwungen")
2. Ordnungsamt, kostet 20 Oiro ( alos der Schein nicht die auskunft
).
3. Erfahrungen inwiefern ?
4. Ja ( mit Einschränkungen falls unter 18 <--- Mutmaßung meinerseits )Grüße
BOA
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Danke, für die Antworten.
Das mit der Steuererklärung wusste ich, dass meinte ich mit informieren.
Kennt einer von euch wo man sich im I-Net über einen Gewerbeschein (Steuererklärung) informieren kann??? Damit ich schonmal weiss was auf mich so zu kommt mit Steuererklärung.
Die Beamten will ich nur im Notfall fragen, die Säcke sind ja immer so unfreundlich
Also ein bischen Umsatzt habe ich schon vor zu machen

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Wieviel "Umsatz" ist eigentlich erlaubt im Jahr, wenn man keinen Gewerbeschein hat??
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Hab ein bischen gegoogelt und das gefunden:
Diese Frage soll klären, ob Ihr umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer/rin eingestuft werdet.
Da Ihr in der Regel alle "arme Studenten oder in Aus- oder Weiterbildung engagiert" nur bedingt Zeit habt, werden euer Umsätze in der Regel unter diese Rubrik fallen.Kleinunternehmer seid Ihr, wenn der Gesamtumsatz eurer Tätigkeit 16.620,00 € im Gründungsjahr und den jeweiligen Folgejahren nicht übersteigt.
In diesem Zusammenhang müsst Ihr lediglich beachten, dass Ihr keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen dürft und keine Vorsteuerbeträge in Abzug bringen könnt.
In diesem Fall hat sich das Thema Umsatzsteuer für euch bereits erledigt.und
1. Veranlagung mit den Eltern - keine eigene Einkommensteuererklärung notwendig
2. Eigene Veranlagung
a. Ausschließlich Einkünfte aus Selbständigkeit unter 7.235,00 € - keine Einkommmensteuererklärung notwendig
b. Einkünfte aus Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung - Abgabe einer EinkommensteuererklärungStimmt das???
Und was bedeutet Veranlagung mit den Eltern????
Bin Schüler und werd das auch noch ein bischen bleiben
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Ok vergesst es, hab mich erkundigt und werd mir mal so einen Gewerbeschein holen und ausprobieren. Wenn's nicht klappt kann ich es ja jederzeit abmelden.
Danke für die Infos
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Mir dämmert das ich da mal was von meinem Dozenten gehört hab, das man KEIN Gewerbe anmelden sollte wenn man nur Webdesign/Programmerstellung anbietet, sondern sich als Freiberufler anmelden sollte(die sollen sich beim Anmelden da bissl schwer mit tun).
Sonst zahlt man nämlich Gewerbesteuer und noch ein paar andre Sachen, die man nie in Anspruch nimmt(Zum webdesignen brauchst du keine ausgebauten Strassen für deine LKWs usw, daher ist das so)
Genaueres habich aber leider auch wieder vergessen.
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Einen Gewerbeschein sollte man sich nur holen, wenn er unbedingt notwendig ist! Es geht auch sehr oft ohne. Allein schon die ganzen Kammern, die auf einmal alle die Hand aufhalten sind zum...
Gruß - Xaron
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Als Programmierer braucht man aber einen Gewerbeschein, ist also kein Freiberufler (solange man kein Systemprogrammierer ist).
Und Gewerbesteuer und IHK Abgaben zahlt man erst, wenn man das entsprechende Einkommen hat, sollte also am Anfang kein Problem sein.
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Hallo
@Loggy
IHK-Abgaben sind immer zu zahlen (auch wenn man kein Einkommen hat
(ich kaempfe da noch mit der IHK)MfG
Klaus
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KlausB schrieb:
IHK-Abgaben sind immer zu zahlen (auch wenn man kein Einkommen hat
(ich kaempfe da noch mit der IHK)Das ist nicht ganz richtig.
Unterhalb eines gewissen Umsatzes/Gewinnes kann man sich von dem Beitrag befreien lassen und ist trotzdem Mitglied.
Muß man dann regelmäßig wiederholen.
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Loggy schrieb:
Als Programmierer braucht man aber einen Gewerbeschein, ist also kein Freiberufler (solange man kein Systemprogrammierer ist).
Mit welcher Begründung muss man dazu Gewerbeschein haben?
Also als Webdesigner braucht man keinen, hat zumindest mein Dozent, welcher Hauptberuflich freiberuflicher Webdes. ist ja auch nicht und der wird es wissen, zumal er ihn ja auch nicht hat.
Und er meinte für alle Jobs die nur auf geistiger Tätigkeit beruhen muss man keinen Gewerbeschein haben sondern kann sich als Freiberufler anmelden.
Aber genau das ist ein Programmierer doch auch... genauso wie Webdesigner usw. oder?
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dreaddy schrieb:
Mit welcher Begründung muss man dazu Gewerbeschein haben?
Begründung? Einkommensteuergesetz §18:
*(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
2. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
*So. Das ist die Gesetzeslage.
Webdesigner und Programmierer habe ich nicht darin gefunden.
dreaddy schrieb:
Also als Webdesigner braucht man keinen, hat zumindest mein Dozent, welcher Hauptberuflich freiberuflicher Webdes. ist ja auch nicht und der wird es wissen, zumal er ihn ja auch nicht hat.
Ist schon klar, warum er das versucht - damit kommt er um die Gewerbesteuer rum. Aber er hat ein echtes Problem, wenn jemand genau hinsieht und wird sich sicherlich vor dem Finanzgericht streiten müssen. Die Infoseiten von selbständigen Softwareentwicklern sind voll von Rechtsstreitigkeiten mit den Ämtern zu diesem Thema.
Was Loggy schon angesprochen hat:
Viele Programmierer versuchen sich auf die Schiene zu retten, daß sie Individualsoftware erstellen und damit eine quasi wissenschaftliche Tätigkeit ausführen. Denn die Definition ist klar: sobald man ein Softwareprodukt - auch selbstgemacht - aber der Stange verkauft, ist es eine gewerbliche Tätigkeit.
Und Systemprogrammierer versuchen halt diesen Bypass über die Individualsoftware zu nehmen.
Es gibt noch einen weiteren häufig zu findenden Trick: man bezeichnet sich als Softwareconsultant. Offiziell erstellt man gar keine Software, inoffiziell natürlich schon. Auch dieser Trick hat das Ziel, sich selbst zum Freiberufler zu machen.
Am einfachsten hat es ein Ingenieur, da er als freier Ingenieur immer zunächst Freiberufler ist. D.h. bei ihm muß das Finanzamt nachweisen, daß er gewerblich tätig ist.
Beim Informatiker ist es umgekehrt, da muß man dem FA nachweisen, daß man freiberuflich tätig ist. Umkehrung der Beweislast.
Webdesigner - siehe Informatiker. Im Regelfall hat der WD ein Problem einen künstlerischen Anspruch nachzuweisen, so daß er eine reproduzierende Tätigkeit ausführt, also gewerblich tätig ist.
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Mir ist natürlich klar, daß das alles big Bullshit ist, normal sollte der Staat froh sein wenn Leute sich selbständig machen, das Risiko tragen und eine Einnahmequelle gefunden haben. Aber in Deutschland sind Selbständige Feinde des Systems, da sie vom Staat unabhängig sind - unser System versucht möglichst viele Abhängige [50% aller erwachsenen Einwohner in Deutschland sind bereits in irgendeiner Form Leistungsempfänger - Rente, Bafög, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld] zu erzeugen, demnach muß ein Selbständiger natürlich das Feindbild für das System sein. Und daher bekommen diese immer weitere Hürden in den Weg gelegt, da der Staat lieber einen abhängigen Leistungsempfänger hat als einen unabhängigen Selbständigen.
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Hm danke, das erklärt das ^^ ich bin begeistert
.
Andererseits ist der angesprochene Dozent Dipl. Ing und die "selbständige Berufstätigkeit" der Ing.'s fällt da ja auch drunter... und wenn er unabhängig für Leutz webdesignt, ist das doch die selbstständige Berufstätigkeit eines Ingenieurs (steht da zumindest so, aber das muss ja bei Gesetzestexten nichts heissen).
Frag mich dann nur warum er dann uns nicht-Ingenieuren empfohlen hat sich als Freiberufler anzumelden.
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Vielleicht schliesst er von sich auf andere, ohne an den kleinen und feinen Unterschied gedacht zu haben.
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Aber das ist doch der letzte shice =[
Ich will jetzt demnächst meinen Dipl Inf. anfangen und wenn ich dann fertig bin und freiberuflern will heisst es "Oh ein Dipl. Informatiker, wären sie jetzt Dipl. Ingenieur könnten Sie sich als Freiberufler anmelden, aber so müssen Sie brav Gewerbesteuer zahlen, bei der IHK Mitglied sein uswusw".
Das ist Imba =[ Und ich dachte immer alle haben die Selben Chancen wenn sie sich selbstständig machen.... naja soviel dazu.
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Darf ich nochmal auf meine Frage zurückkommen?
Wieviel Umsatz darf man im Jahr machen, ohne dass man einen Gewerbeschein braucht? Oder muss man schon bei einem Umsatz von 5 Cent (ganz grobes Beispiel) einen Gewerbeschein haben??
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Achtung nicht ernstnehmen!!!
Vergiss den Schein!
In Deutschland wirst du nicht so schnell reich. Ist einfach Tatsache.Mach es wie all die anderen Reichen.

Wenn du zb. die Typen von der gehackten emuleversion anschaust.
Lassen hübsch alles über eine Offshore-Firma (IBC) auf BVI laufen.Einfach super!!! Eigene internationale Firma! Garantiert dir Anonymität,
Konten usw.Merke: Die Schweizerbanken halten erst ab der 1.000.000 ? Grenze dicht.
Verlassen kann man sich aber eigentlich nur auf die in der Dominica also
Länder die keine gewisse Abkommen mit der USA und der EU haben.Kosten: 2000-3000 ? Anmeldung einer IBC
Folgejahr: 1000-1900?weitere links:
http://www.macrofox.com/links.htm
http://www.beepworld.de/members55/offshore-firmen/index.htm
Also keine Buchführung, keine Umsatzsteuern, keine Gewerbesteuern...
ach man darf ja noch träumen...:DOk ich gebe es zu... ist schon fast rumgetrolle, aber ein wenig
Informationsgehalt hat es ja *g*
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Hallo
der Gewerbeschein hat eigentlich nichts mit der Hoehe des erzeilten Gewinns zutun
du brauchst einen Gewerbeschein wenn du einer "gewinnorientierten" Taetigkeit nachgehst
MfG
Klaus
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D. h. wenn ich ein Programm schreiben und dafür Lizenzen verkaufen würde, dann bräuchte ich einen Gewerbeschein, auch wenn ich schlimmstenfalls nur 1 Lizenz im Jahr verkaufe, die gerade mal ein paar Euro Wert ist??