Gwerbeschein ??



  • Einen Gewerbeschein sollte man sich nur holen, wenn er unbedingt notwendig ist! Es geht auch sehr oft ohne. Allein schon die ganzen Kammern, die auf einmal alle die Hand aufhalten sind zum...

    Gruß - Xaron



  • Als Programmierer braucht man aber einen Gewerbeschein, ist also kein Freiberufler (solange man kein Systemprogrammierer ist).

    Und Gewerbesteuer und IHK Abgaben zahlt man erst, wenn man das entsprechende Einkommen hat, sollte also am Anfang kein Problem sein.



  • Hallo

    @Loggy

    IHK-Abgaben sind immer zu zahlen (auch wenn man kein Einkommen hat
    (ich kaempfe da noch mit der IHK)

    MfG
    Klaus


  • Mod

    KlausB schrieb:

    IHK-Abgaben sind immer zu zahlen (auch wenn man kein Einkommen hat
    (ich kaempfe da noch mit der IHK)

    Das ist nicht ganz richtig.

    Unterhalb eines gewissen Umsatzes/Gewinnes kann man sich von dem Beitrag befreien lassen und ist trotzdem Mitglied.

    Muß man dann regelmäßig wiederholen.



  • Loggy schrieb:

    Als Programmierer braucht man aber einen Gewerbeschein, ist also kein Freiberufler (solange man kein Systemprogrammierer ist).

    Mit welcher Begründung muss man dazu Gewerbeschein haben?
    Also als Webdesigner braucht man keinen, hat zumindest mein Dozent, welcher Hauptberuflich freiberuflicher Webdes. ist ja auch nicht und der wird es wissen, zumal er ihn ja auch nicht hat.
    Und er meinte für alle Jobs die nur auf geistiger Tätigkeit beruhen muss man keinen Gewerbeschein haben sondern kann sich als Freiberufler anmelden.
    Aber genau das ist ein Programmierer doch auch... genauso wie Webdesigner usw. oder?


  • Mod

    dreaddy schrieb:

    Mit welcher Begründung muss man dazu Gewerbeschein haben?

    Begründung? Einkommensteuergesetz §18:

    *(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind

    1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.

    2. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
    *

    So. Das ist die Gesetzeslage.

    Webdesigner und Programmierer habe ich nicht darin gefunden.

    dreaddy schrieb:

    Also als Webdesigner braucht man keinen, hat zumindest mein Dozent, welcher Hauptberuflich freiberuflicher Webdes. ist ja auch nicht und der wird es wissen, zumal er ihn ja auch nicht hat.

    Ist schon klar, warum er das versucht - damit kommt er um die Gewerbesteuer rum. Aber er hat ein echtes Problem, wenn jemand genau hinsieht und wird sich sicherlich vor dem Finanzgericht streiten müssen. Die Infoseiten von selbständigen Softwareentwicklern sind voll von Rechtsstreitigkeiten mit den Ämtern zu diesem Thema.

    Was Loggy schon angesprochen hat:

    Viele Programmierer versuchen sich auf die Schiene zu retten, daß sie Individualsoftware erstellen und damit eine quasi wissenschaftliche Tätigkeit ausführen. Denn die Definition ist klar: sobald man ein Softwareprodukt - auch selbstgemacht - aber der Stange verkauft, ist es eine gewerbliche Tätigkeit.

    Und Systemprogrammierer versuchen halt diesen Bypass über die Individualsoftware zu nehmen.

    Es gibt noch einen weiteren häufig zu findenden Trick: man bezeichnet sich als Softwareconsultant. Offiziell erstellt man gar keine Software, inoffiziell natürlich schon. Auch dieser Trick hat das Ziel, sich selbst zum Freiberufler zu machen.

    Am einfachsten hat es ein Ingenieur, da er als freier Ingenieur immer zunächst Freiberufler ist. D.h. bei ihm muß das Finanzamt nachweisen, daß er gewerblich tätig ist.

    Beim Informatiker ist es umgekehrt, da muß man dem FA nachweisen, daß man freiberuflich tätig ist. Umkehrung der Beweislast.

    Webdesigner - siehe Informatiker. Im Regelfall hat der WD ein Problem einen künstlerischen Anspruch nachzuweisen, so daß er eine reproduzierende Tätigkeit ausführt, also gewerblich tätig ist.

    ------
    Mir ist natürlich klar, daß das alles big Bullshit ist, normal sollte der Staat froh sein wenn Leute sich selbständig machen, das Risiko tragen und eine Einnahmequelle gefunden haben. Aber in Deutschland sind Selbständige Feinde des Systems, da sie vom Staat unabhängig sind - unser System versucht möglichst viele Abhängige [50% aller erwachsenen Einwohner in Deutschland sind bereits in irgendeiner Form Leistungsempfänger - Rente, Bafög, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld] zu erzeugen, demnach muß ein Selbständiger natürlich das Feindbild für das System sein. Und daher bekommen diese immer weitere Hürden in den Weg gelegt, da der Staat lieber einen abhängigen Leistungsempfänger hat als einen unabhängigen Selbständigen.



  • Hm danke, das erklärt das ^^ ich bin begeistert 😕 .
    Andererseits ist der angesprochene Dozent Dipl. Ing und die "selbständige Berufstätigkeit" der Ing.'s fällt da ja auch drunter... und wenn er unabhängig für Leutz webdesignt, ist das doch die selbstständige Berufstätigkeit eines Ingenieurs (steht da zumindest so, aber das muss ja bei Gesetzestexten nichts heissen).
    Frag mich dann nur warum er dann uns nicht-Ingenieuren empfohlen hat sich als Freiberufler anzumelden.


  • Mod

    Vielleicht schliesst er von sich auf andere, ohne an den kleinen und feinen Unterschied gedacht zu haben.



  • Aber das ist doch der letzte shice =[
    Ich will jetzt demnächst meinen Dipl Inf. anfangen und wenn ich dann fertig bin und freiberuflern will heisst es "Oh ein Dipl. Informatiker, wären sie jetzt Dipl. Ingenieur könnten Sie sich als Freiberufler anmelden, aber so müssen Sie brav Gewerbesteuer zahlen, bei der IHK Mitglied sein uswusw".
    Das ist Imba =[ Und ich dachte immer alle haben die Selben Chancen wenn sie sich selbstständig machen.... naja soviel dazu.



  • Darf ich nochmal auf meine Frage zurückkommen?

    Wieviel Umsatz darf man im Jahr machen, ohne dass man einen Gewerbeschein braucht? Oder muss man schon bei einem Umsatz von 5 Cent (ganz grobes Beispiel) einen Gewerbeschein haben??



  • Achtung nicht ernstnehmen!!!

    Vergiss den Schein!
    In Deutschland wirst du nicht so schnell reich. Ist einfach Tatsache.

    Mach es wie all die anderen Reichen. 😃

    Wenn du zb. die Typen von der gehackten emuleversion anschaust.
    Lassen hübsch alles über eine Offshore-Firma (IBC) auf BVI laufen.

    Einfach super!!! Eigene internationale Firma! Garantiert dir Anonymität,
    Konten usw.

    Merke: Die Schweizerbanken halten erst ab der 1.000.000 ? Grenze dicht.
    Verlassen kann man sich aber eigentlich nur auf die in der Dominica also
    Länder die keine gewisse Abkommen mit der USA und der EU haben.

    Kosten: 2000-3000 ? Anmeldung einer IBC
    Folgejahr: 1000-1900?

    weitere links:

    http://www.macrofox.com/links.htm

    http://www.beepworld.de/members55/offshore-firmen/index.htm

    Also keine Buchführung, keine Umsatzsteuern, keine Gewerbesteuern...
    ach man darf ja noch träumen...:D

    Ok ich gebe es zu... ist schon fast rumgetrolle, aber ein wenig
    Informationsgehalt hat es ja *g*



  • Hallo

    der Gewerbeschein hat eigentlich nichts mit der Hoehe des erzeilten Gewinns zutun

    du brauchst einen Gewerbeschein wenn du einer "gewinnorientierten" Taetigkeit nachgehst

    MfG
    Klaus



  • D. h. wenn ich ein Programm schreiben und dafür Lizenzen verkaufen würde, dann bräuchte ich einen Gewerbeschein, auch wenn ich schlimmstenfalls nur 1 Lizenz im Jahr verkaufe, die gerade mal ein paar Euro Wert ist??



  • Wenn du es offiziell machst ja.
    Andererseits wird es wenn du für 50 Euro im Jahr schwarzarbeitest auch keinen intressieren, aber gegen Gewerbeschein anschaffen spricht ja auch einmalig nix gegen(davon mal abgesehen das dein Chef dir das genehmigen muss wenn du arbeiten solltest, sonst fristlose Kündigung gerechtfertigt Öö).



  • (davon mal abgesehen das dein Chef dir das genehmigen muss wenn du arbeiten solltest, sonst fristlose Kündigung gerechtfertigt

    Das stimmt so nicht. Außer es steht im Arbeitsvertrag.

    Allerdings hat dein Chef ein Anrecht darauf, es zu wissen und du darfst natürlich kein Konkurrent deines Arbeitgebers sein.



  • Nicht? Dachte immer man stellt automatisch seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung und der Arbeitnehmer hat sich in seiner Freizeit zu erholen, deshalb auch der Spass vonwegen Firma hätte auch Anspruch auf das was du in deiner Freizeit programmierst.
    Allerdings hab ich das nur mehrfach gehört das es sowas gibt und mich da nicht wirklcih mit auseinandergesetzt, da son Mist bei meiner Firma zum Glück nicht praktiziert wird :o


  • Mod

    Jede halbwegs vernünftige Firma wird diesen Passus in den Arbeitsvertrag schreiben, und zwar nicht um dem Arbeitnehmer zu schaden: sondern aus Gründen des Selbstschutzes!

    Es ist nämlich verboten, die gesetzliche Wochenarbeitszeit zu überschreiten. Fragt mich jetzt nicht wie hoch die war - 60 Stunden? Irgendwie sowas. Wenn nun jemand einen 40-Stundenvertrag hat und ein Nebengewerbe, wo er 6 Tage pro Woche noch 3 Stunden tätig ist, kann er über die erlaubte Wochenarbeitszeit drüber kommen. Und das ist ein Problem des ARBEITGEBERS.

    Daher schreiben die Firmen das in den Vertrag, und genehmigen die Nebentätigkeit, sobald man unterschreibt, daß man selbst darauf achtet die zulässige Höchstarbeitszeit pro Woche nicht zu überschreiten.

    Wie Ihr seht, ist in Deutschland wirklich alles geregelt - selbst wenn man viel arbeiten will, darf man nicht so einfach.

    Für voll Selbständige gilt das alles natürlich nicht - diese dürfen pro Woche bis zu 168 Stunden arbeiten.


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