vollgeschneite Verkehrszeichen ungültig?



  • AJ schrieb:

    Du kannst nur nicht lesen was darauf steht, was durch ein einfaches freimachen des Schilds (vorrausgesetzt es hängt nicht zu hoch) behoben werden kann und genau so wird sicherlich auch der Staatsanwalt argumentieren.

    Nein, wird er nicht.

    Kein Autofahrer muss zugeschneite Verkehrszeichen eigenhändig säubern, damit er sehen kann, was sich unter dem Schnee und Schmutz verbirgt. Bei Anwohnern geht die Rechtsprechung davon aus, dass sie die Bedeutung der Schilder kennen, Ortsfremde erhalten oft Pardon. wenn sie z.B. ein zugeschneites Halteverbot missachten. Bei Schildern, die man allein an der Form erkennen kann (z.B. Stopp oder Vorfahrt achten), gibt es keine Ausrede.



  • Ich hab gehört, das veränderte Schilder ungültig sind. So sind Schilder, die mit Spraydosen bemahlt wurden nicht mehr gültig, da die Bedeutung nicht einwandfrei zu erkennen ist. Ich verstehe nicht warum das bei Schnee anders sein sollte.
    Wie sollte man denn auch ein Tempolimitschild auf der Autobahn erkennen, was zugeschneit ist. Soll man etwa aussteigen und es vom Schnee befreien? Ich denke nicht.
    Es ist doch immer die jeweilige Gemeinde dafür verantwortlich, die Beschilderung in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und nicht der Autofahrer.



  • Es gibt aber Schilder, die man an den Umrissen erkennt ohne zu wissen was drauf steht und das wird vorausgesetzt.



  • Und was sollen dann Besucher aus dem Ausland machen. Bei denen kann man doch nicht voraussetzen das die das wissen, oder?



  • Schön und gut. Aber ich möchte auf meinem Anhörungsbogen schon schreiben:

    Laut Urteil vom 31.02.1856 sind vollgeschneite Verkehrsschilder ...

    und nicht

    Ich habe mal gehört, dass vollgeschneite Verkehrsschilder ...

    Wegen der besseren Glaubwürdigkeit, ihr versteht? Ich google schon den ganzen Tag irgendwelchen Urteils- und Paragraphen-Müll 😡 durch und habe bis jetzt leider noch nichts gefunden.



  • MORL schrieb:

    Und was sollen dann Besucher aus dem Ausland machen. Bei denen kann man doch nicht voraussetzen das die das wissen, oder?

    Das weiß ich nicht, weil ich nicht wegen einer einfahen Frage alle Sonderfälle suche.
    Wenn Du im Ausland Auto fährst, solltest Du auch die wichtigsten Verkehrszeichen kennen.



  • @F98
    Hast Du ein Bild des zugeschneiten Verkehrszeichen, wo man Datum und Uhrzeit erkennt? Es ist auch mit Sicherheit von Vorteil wenn man auf dem Bild erkennt wo das Schild steht. Nicht das Dir dann gesagt wird da kann ja jeder kommen und ein zugeschneites Verkehrszeichen fotografieren.



  • Die richtig wichtigen Schilder sind schon an der Form zu erkennen, aber der ganze Rest ist ja meist rund. Keiner kann von mir verlangen, das ich ein Überholverbot von einem Tempolimit unterscheide, wenns zugeschneit ist,
    genauso wenig wie ein Halteverbot von einem eingeschrenkten Halteverbot



  • MORL schrieb:

    Keiner kann von mir verlangen, das ich ein Überholverbot von einem Tempolimit unterscheide, wenns zugeschneit ist,
    genauso wenig wie ein Halteverbot von einem eingeschrenkten Halteverbot

    Mit ein bisschen Nachdenken hättest Du auch von selbst drauf kommen können, dass es sich dabei auch eher um Stopschilder und Schilder wie Vorfahrt beachten handelt.
    Dies stand auch in dem Zitat meines 1. Postings. 😉



  • Dominic schrieb:

    @F98
    Hast Du ein Bild des zugeschneiten Verkehrszeichen, wo man Datum und Uhrzeit erkennt? Es ist auch mit Sicherheit von Vorteil wenn man auf dem Bild erkennt wo das Schild steht. Nicht das Dir dann gesagt wird da kann ja jeder kommen und ein zugeschneites Verkehrszeichen fotografieren.

    Nö. Leider nicht, ich mache aber heute nochmal ein Bild von der Stelle.



  • F98 schrieb:

    Dominic schrieb:

    @F98
    Hast Du ein Bild des zugeschneiten Verkehrszeichen, wo man Datum und Uhrzeit erkennt? Es ist auch mit Sicherheit von Vorteil wenn man auf dem Bild erkennt wo das Schild steht. Nicht das Dir dann gesagt wird da kann ja jeder kommen und ein zugeschneites Verkehrszeichen fotografieren.

    Nö. Leider nicht, ich mache aber heute nochmal ein Bild von der Stelle.

    Wie willst Du das dann beweisen?



  • Dominic schrieb:

    MORL schrieb:

    Keiner kann von mir verlangen, das ich ein Überholverbot von einem Tempolimit unterscheide, wenns zugeschneit ist,
    genauso wenig wie ein Halteverbot von einem eingeschrenkten Halteverbot

    Mit ein bisschen Nachdenken hättest Du auch von selbst drauf kommen können, dass es sich dabei auch eher um Stopschilder und Schilder wie Vorfahrt beachten handelt.
    Dies stand auch in dem Zitat meines 1. Postings. 😉

    *räusper*

    MORL schrieb:

    Die richtig wichtigen Schilder sind schon an der Form zu erkennen, aber der ganze Rest ist ja meist rund.

    Bitte richtig lesen.



  • MORL schrieb:

    MORL schrieb:

    Die richtig wichtigen Schilder sind schon an der Form zu erkennen, aber der ganze Rest ist ja meist rund.

    Bitte richtig lesen.

    Hab ich. Dann ziehe doch nicht erst so einen unsinnigen Vergleich, wo jeder weiß, dass man in so einer Situation ein Halteverbot nicht von einem eingeschrenkten Halteverbot unterscheiden kann.



  • Dominic schrieb:

    Dann ziehe doch nicht erst so einen unsinnigen Vergleich, wo jeder weiß, dass man in so einer Situation ein Halteverbot nicht von einem eingeschrenkten Halteverbot unterscheiden kann.

    Aber genau darum geht es doch. Das Schild ist weder an der Form, noch am Aussehen eindeutig zu erkennen.



  • Lies am besten alles nochmal durch. Ich habe geschrieben, dass man bestimmte Schilder am Aussehen erkennen muß. Es stand auch da, dass es sich da um Stopschilder und Schilder wie Vorfaht beachten handelt, es stand nie da, dass Halteverbotsschilder dazugehören. Daher kann ich Deine Argumentation nicht verstehen.
    Wir sollten aber langsam aufhören, der Thread wurde nicht wegen uns eröffnet. Es wird sonst zu OT. 😉



  • Okay! 😃



  • Dominic schrieb:

    @F98
    Hast Du ein Bild des zugeschneiten Verkehrszeichen, wo man Datum und Uhrzeit erkennt? Es ist auch mit Sicherheit von Vorteil wenn man auf dem Bild erkennt wo das Schild steht. Nicht das Dir dann gesagt wird da kann ja jeder kommen und ein zugeschneites Verkehrszeichen fotografieren.

    Wenn du so ein Bild vorlegst, dann werden sie dir wohl (mit recht) unterstellen das du genau wusstest was auf dem Schild drauf steht, sonst hättest du es ja wohl kaum (Sicherheitshalber) fotografiert.



  • Entyl_Sa schrieb:

    Dominic schrieb:

    @F98
    Hast Du ein Bild des zugeschneiten Verkehrszeichen, wo man Datum und Uhrzeit erkennt? Es ist auch mit Sicherheit von Vorteil wenn man auf dem Bild erkennt wo das Schild steht. Nicht das Dir dann gesagt wird da kann ja jeder kommen und ein zugeschneites Verkehrszeichen fotografieren.

    Wenn du so ein Bild vorlegst, dann werden sie dir wohl (mit recht) unterstellen das du genau wusstest was auf dem Schild drauf steht, sonst hättest du es ja wohl kaum (Sicherheitshalber) fotografiert.

    Natürlich fotografierst Du das, und zwar genau dann wenn Du den Strafzettel am Auto hast. Weil dann suchst Du ein Schild was den Zettel rechtfertigt.



  • Könnte man nicht auch eine beliebige Person als Zeuge nehmen die den Sachverhalt bestätigt, vielleicht ein Anwohner oder so? Das müsste doch genauso beweiskräftig sein, wie ein Photo.



  • Dominic schrieb:

    Natürlich fotografierst Du das, und zwar genau dann wenn Du den Strafzettel am Auto hast. Weil dann suchst Du ein Schild was den Zettel rechtfertigt.

    Du gewinnen!


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